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Rote Ampel umfahren - verboten?

Themenstarteram 23. Februar 2017 um 20:44

Hallo,

 

gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.

 

An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.

Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.

Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.

Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.

 

 

Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?

Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.

 

 

Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.

Beste Antwort im Thema

TE, entschuldige bitte.

Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.

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Hatte ich mir schon gedacht.

am 7. März 2017 um 6:35

Zitat:

@QQ1337 schrieb am 23. Februar 2017 um 21:54:09 Uhr:

Bild ist von google Maps und ich habe die Straßenname durchgestrichen

Und was soll dir das bringen?

Es ist in Pforzheim die Tunnelstraße und die Luisenstraße Die Kreuzung heißt Luisenplatz.

Die Info ist doch schon seit 14 Tagen bekannt. :confused:

ohne den thread gelesen zu haben:

- rotlichtverstoß ist das nicht. du hast keine haltelinie umfahren

- und einen vorsatz die ampel zu umgehen erkenne ich hier auch nicht

du bist nicht um die ampel gefahren sondern die abbiegespu ist quasi schon ne eigene straße für sich.

die bist eben nur verbotenerweise dann nicht rechts abgebogen sondern geradeaus über die durchgezogene linie gefahren.

zubegeben von oben sieht die kreuzung echt verwirrend aus. ich frag mich ob an der ampel überhaupt rechtsanbiegen möglich ist (erkenne da die linienführung nicht). selst wenn es verboten ist darfst natürlich nicht wie von dir gezeigt abbiegen.

Super!!!!

Zitat:

@newt3 schrieb am 9. März 2017 um 22:36:42 Uhr:

ohne den thread gelesen zu haben:

- rotlichtverstoß ist das nicht. du hast keine haltelinie umfahren

- und einen vorsatz die ampel zu umgehen erkenne ich hier auch nicht

du bist nicht um die ampel gefahren sondern die abbiegespu ist quasi schon ne eigene straße für sich.

die bist eben nur verbotenerweise dann nicht rechts abgebogen sondern geradeaus über die durchgezogene linie gefahren.

zubegeben von oben sieht die kreuzung echt verwirrend aus. ich frag mich ob an der ampel überhaupt rechtsanbiegen möglich ist (erkenne da die linienführung nicht). selst wenn es verboten ist darfst natürlich nicht wie von dir gezeigt abbiegen.

Echt?:eek:

Les bitte noch mal deinen Beitrag.

Ich hoffe der TE meldet sich nochmal, und gibt ehrlich an, was für eine Strafe es gab...

Bin jüngst absolut vorsätzlich auf eine Busspur gefahren und dann über eine fett rote Ampel sowie dann gleich rechts abgebogen.

Hinter mir kam ein RTW mit Horn. :D

Na, das wollen wir graaaaad mal gelten lassen. :cool:

Finde ich gut, dass es diesen Thread gibt, kenne eine Stelle bei der es ähnlich passieren könnte, habe es aber glücklicherweise noch nie probiert.

Im Anhang 2 Bilder, unbearbeitet und bearbeitet (rote Linie = rote Ampel, grüne Linie = grüne Ampel, blaue Linie = Richtung der möglichen Umgehung).

Liegt bei mir auf dem Weg zum Fitness-Studio, und habe mir schon öfters gefragt, wenn ich bei der unteren roten Linie, also ne Rote Ampel habe, ob es nicht möglich wäre, rechts die zu umgehen, aber bin da noch nie aus neugier hingefahren (wenn es doch nicht stimmen würde, hätte ich ja mehr Zeit dafür vergeudet, als wenn ich einfach gewartet hätte bis die Ampel grün wäre). ;)

Aber da ist klugerweise schon eine durchgezogene Linie, was dann denke ich beim TE ähnlich sein wird bzw. könnte.

Verkehr-bearbeitet
Verkehr-original

Rotlichtverstoß und Überfahren einer Sperrfläche.

Sicher nicht. Nur das Wendemanöver über die Sperrfläche kann sanktioniert werden.

Sicher doch.

Dass die gleichen Leute, die schon die ganze Zeit behaupten, es sei kein RLV, das jetzt auch wieder sagen, ist natürlich nicht verwunderlich, da der Fall bei dieser Kreuzung - und ich denke, da wird auch Kai zustimmen - ganz genauso liegt wie bei den hier schon diskutierten Fällen.

Bei uns an der betreffenden Kreuzung hat die Polizei sich letztens auch so hingestellt, dass sie "umfahrer" rausziehen konnten. Ich würde mich also nicht drauf verlassen, dass dies kein Rotlichtverstoß ist.

Zitat:

@CV626 schrieb am 11. April 2017 um 21:22:16 Uhr:

Dass die gleichen Leute, die schon die ganze Zeit behaupten, es sei kein RLV, das jetzt auch wieder sagen, ist natürlich nicht verwunderlich, da der Fall bei dieser Kreuzung - und ich denke, da wird auch Kai zustimmen - ganz genauso liegt wie bei den hier schon diskutierten Fällen.

Wenn du dir mal anschaust, worin ein RLV besteht, nämlich allein im Befahren des geschützten Kreuzungsbereichs, wirst auch du feststellen, dass der geschützte Kreuzungsbereich nicht befahren wurde. Dass das so schwer zu verstehen ist, was tagtäglich von Verkehrsrichtern derart entschieden wird …

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