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Rote Ampel umfahren - verboten?
Hallo,
gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.
An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.
Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.
Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.
Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.
Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?
Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.
Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.
Beste Antwort im Thema
TE, entschuldige bitte.
Aber wenn du tatsächlich glaubst, dass hier irgend etwas zu fragen wäre, dann solltest du dich lieber nicht hinters Lenkrad setzen! Ich muss es so hart sagen.
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232 Antworten
Manche fahren auch Abkürzungen die letztlich nur wenige Meter kürzer sind aber weil man langsamer fahren muss mehr Zeit erfordern und trotzdem meinen Sie schneller zu sein.
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich, oder so Ähnlich.
Warum wird einem eigentlich immer das Zeit Argument entgegen geschleudert? Manchmal hab ich halt einfach keinen Bock an einer roten anzuhalten oder langsam zu fahren. So einfach ist das manchmal und hat nichts mit eventuellen Zeitgewinnen zu tun. Es macht halt einfach Laune mit 250 die A1 raufzuknallen anstatt mit 120. Manchmal fahr ich aber halt auch 120, weil ich auf schneller keine Lust habe. Oder bleibe eben auch an ner roten stehen, obwohl kein einziges anderes Auto an der sehr gut einsehbaren Landstraßenreuzung zu sehen ist.
Ist natürlich auch ne Frechheit, dass die doofen Straßenplaner dir da dauernd irgendwelche Ampelkreuzungen in den Weg werfen... Du gehörst auf die Rennstrecke, Junge!
Vielleicht suchen die auch nen neuen "Stig" bei Top Gear?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 25. Februar 2017 um 09:42:27 Uhr:
Warum wird einem eigentlich immer das Zeit Argument entgegen geschleudert? Manchmal hab ich halt einfach keinen Bock an einer roten anzuhalten oder langsam zu fahren. So einfach ist das manchmal und hat nichts mit eventuellen Zeitgewinnen zu tun. Es macht halt einfach Laune mit 250 die A1 raufzuknallen anstatt mit 120. Manchmal fahr ich aber halt auch 120, weil ich auf schneller keine Lust habe. Oder bleibe eben auch an ner roten stehen, obwohl kein einziges anderes Auto an der sehr gut einsehbaren Landstraßenreuzung zu sehen ist.
Der Straßenverkehr ist kein Wunschkonzert und es ist egal ob 3s dir passt oder nicht: Auch du hast dich an die Regeln zu halten. Wenn du auf einer BAB OHNE TL mit 250km/h fährst ohne anderen VT auf den Senkel zu gehen und weil es dir Spaß macht, ok und legitim. Aber eine rote Ampel heißt auch für dich HALT. Egal ob du da Bock zu hast. Einzige Ausnahme: Als Rechtsabbieger an einer Ecke mit grünem Pfeil, darfst du auch bei roter Ampel nach VORHERIGEM ANHALTEN bei Rot rechts abbiegen.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 25. Februar 2017 um 12:36:57 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 25. Februar 2017 um 09:42:27 Uhr:
Warum wird einem eigentlich immer das Zeit Argument entgegen geschleudert? Manchmal hab ich halt einfach keinen Bock an einer roten anzuhalten oder langsam zu fahren. So einfach ist das manchmal und hat nichts mit eventuellen Zeitgewinnen zu tun. Es macht halt einfach Laune mit 250 die A1 raufzuknallen anstatt mit 120. Manchmal fahr ich aber halt auch 120, weil ich auf schneller keine Lust habe. Oder bleibe eben auch an ner roten stehen, obwohl kein einziges anderes Auto an der sehr gut einsehbaren Landstraßenreuzung zu sehen ist.
Der Straßenverkehr ist kein Wunschkonzert und es ist egal ob 3s dir passt oder nicht: Auch du hast dich an die Regeln zu halten. Wenn du auf einer BAB OHNE TL mit 250km/h fährst ohne anderen VT auf den Senkel zu gehen und weil es dir Spaß macht, ok und legitim. Aber eine rote Ampel heißt auch für dich HALT. Egal ob du da Bock zu hast. Einzige Ausnahme: Als Rechtsabbieger an einer Ecke mit grünem Pfeil, darfst du auch bei roter Ampel nach VORHERIGEM ANHALTEN bei Rot rechts abbiegen.
Ach, deshalb gibt's die Gesetze? :D
Ich glaub, Phiraos hat hier was in den falschen Hals bekommen. Ich habe den Beitrag von Gurkengraeber keinesfalls so aufgefasst, dass er das Umfahren der Ampel gut heisst.
Er meinte ,dass hier sehr viele Schreiber davon ausgehen, dass der TE Zeit sparen wollte. Dem ist aber vielleicht gar nicht so. Manchmal find ich es auch schön, wenn man einfach ,,weiterrollern,, könnte.
Letztens bin ich auch auf einer langen, geraden Straße innerorts gefahren. Da die Ampel sehr weit vorne gerade Rot wurde und ich die Ampel kenne, hab ich kein Gas mehr gegeben und bin mit ca.50-55 in Richtung Ampel gefahren. Das passte dem hinter mir nun gar nicht, schert aus und zieht mit wenigstens 80 an mir vorbei. An der Ampel musst er in die Eisen und stand nun. Als ich dann kurz vor der Ampel war, schaltete die erwartungsgemäss auf Grün und ich konnte ohne Betätigung der Bremse weiterrollern. Ich hätte auch ein ganzes Stück vor der Ampel eine Seitenstraße nutzen können, um an der Ampel nicht zu warten , aber da hätte ich erst den Gegenverkehr durchlassen müssen.
Keiner von uns beiden hat Zeit gespart, ich sass aber sicher entspannter am Steuer.
Das illustriert auch ganz gut, was ich eh immer vermute. Dass es beim Autofahren ganz häufig einfach Gewohnheiten sind, die das Verhalten bestimmen. Die Leute fühlen sich in ihren Gewohnheiten gestört, hier in der Gewohnheit "in der Stadt immer 10–20 drüber", und nehmen diese Störung übel. Dann kommen solche Aktionen zustande wie "so, den überhole ich jetzt mit Vollgas". Da geht's nicht um Zeitgewinn oder vorn sein. Du hast nur jemanden in seinen eingeschliffenen Verhaltensweisen beeinträchtigt.
Nun der Gurkengräber schrieb, dass er manchmal sogar an einer roten Ampel stehen bleibt obwohl weit und breit kein Auto zu sehen ist und die Kreuzung anscheinend sehr gut einsehbar ist.
Er macht das aber nur wenn er Lust hat, was eben halt nicht geht. Ob die Ampel umfahrbar ist, weiß ich nicht.
Ich bleibe dennoch bei meiner Aussage, dass niemand das Recht hat sich seine eigenen Regeln zu machen.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 25. Februar 2017 um 14:27:45 Uhr:
… Ich bleibe dennoch bei meiner Aussage, dass niemand das Recht hat sich seine eigenen Regeln zu machen.
Damit bist du hier im Forum "Verkehr und Sicherheit" nur leider ganz allein auf weiter Flur. :D
Ach nö, das wird hier schon der eine oder andere teilen. :cool:
Zitat:
@birscherl schrieb am 24. Februar 2017 um 14:52:48 Uhr:
Noch mal: Es ist nicht erlaubt, Screenshots von Google-Karten zu posten! Das kann den Forenbetreiber teuer zu stehen kommen.
Und du bist neuerdings der offiziell beauftragte Rechtsbeistand von MT?
Du hast mal wieder bewiesen, dass du weder von Rotlichtverstößen noch von Urheberrechten Ahnung hast.
Fändest du es nicht langsam an der Zeit, sich peinlich berührt zurück zu ziehen?
Zitat:
@StefanLi schrieb am 24. Februar 2017 um 15:25:21 Uhr:
...
Na, bleiben wir mal OT.
1. Das posten von Googlescreenshots ist durch Google in der NUB und Lizenzbedingungen ausdrücklich erlaubt. Lies Dir das erst einmal durch, bevor Du so etwas schreibst.
...
Bis vor ein paar Jahren war es nicht gestattet, man hätte sich jedoch eine Erlaubnis von google holen können, quasi per E-Mail einen Antrag stellen. Da ich für eine Abschlussarbeit gerne eine Karte genutzt hätte, habe ich das damals tatsächlich gemacht.
Als Antwort kam eine automatische Antwort, dass google leider keine Anfragen - egal welcher Art - beantworten könne, so ungefähr jedenfalls. :rolleyes: :o
Im Forum wurden bis vor kurzem auch immer sämtliche Kartenausschnitte gelöscht und die User abgemahnt. Das nur zum Verständnis, aber auch vielen Dank für deinen Hinweis einmal die NUB zu lesen. Hatte ich vor ein paar Monaten gemacht* und war damals sehr überrascht über den Sinneswandel in dieser Hinsicht. :eek:
*Ich wollte mehr Infos hierzu, was den meisten wahrscheinlich gar nicht aufgefallen sein dürfte:
https://www.googlewatchblog.de/2016/07/grosses-update-google-maps-2/
Zitat:
@QQ1337 schrieb am 23. Februar 2017 um 21:44:48 Uhr:
Hallo,
gerade eben wurde ich von Polizei angehalten. Laut Polizei bin ich über rot gefahren und ich bekomme demnächst Post.
An der Kreuzung ist ein Ampel. Für 90 grad rechts und links abbiegen gedacht.
Rechts vor der Ampel ist noch eine Straße.
Ich habe die Rechte Straße genommen und bin dann direkt die andere Straße rein gefahren damit ich die rote Ampel umfahre.
Leider hatte ich Pech gehabt und Polizei hat mich erwischt.
Ist es wirklich verboten was ich gemacht habe?
Ich mein, ich bin ja nicht über rot gefahren, da der Ampel nicht für diese Straße zuständig ist.
Damit ihr besser versteht, habe ich eine Skizze gemacht.
Fahren auf nem Fahrbahnbereich der für Fußgänger bestimmt ist, ist Verboten 2 Punkte plus Euronen. mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - Fußgänger 4 Punkte - 200 Euro Geldstraffe - 1 Monat Fahrverbot. Wird dann noch erwähnt das man da den Roten Ampeln ausgewichen ist - 3 Monate Fahrverbot.
Gibt's eigentlich noch 4 Punkte für ein Vergehen gleichzeitig?
Natürlich nicht. Der Rest, den sich Franz so zusammenbastelt ist aber auch nicht sinnvoller.