Rot/blaues Scheinwerfer Glas
Moin,
Ich suche für meine Blinker am Zusatzscheinwerfer ein blaues und rotes Glas zum einsetzten.
Falls es die überhaupt nicht gibt dann würden auch die Gläser für die Zusatzscheinwerfer an sich gehen und die Blinker kommen ab.
Durchmesser der Blinker ca 83mm.
Beste Antwort im Thema
Ich kann mich ja täuschen, aber irgendwie versuchst Du gerade krampfhaft nach einer Möglichkeit, die Kontrollinstanz auf den Plan zu rufen. M.W. sind weder 4 Blinker vorn zulässig, noch blaue oder rote Blinkergläser (und dann noch je eines davon). Sowas sieht selbst der blindeste Bulle auf Meilen im voraus und gibt Dir die gelbe Karte.
Sorry, wenn ich Dir damit die Laune verderbe, aber wegen sowas (und anderer Kleinigkeiten, wie etwa weggelassener Reflektoren hinten) erleben wir in H seit Jahren immer wieder blödsinnige, durchaus vermeidbare, wegen der Urheberschaft durch sichtbare Kleinigkeiten völlig überflüssige Kontrollen (die dann ggfs. andere, erhebliche, aber nicht von weitem sichtbare Verstöße zu Tage fördern 🙁).
Grüße
Uli
37 Antworten
Dass der TÜVer dir eine Plakette gibt, heißt aber nicht zwangsläufig, dass die berittene Ordnungsmacht das nicht beanstanden darf. Das können (ohne einen zusätzliche Bescheinigung) zwei paar Stiefel sein.
Das gleich gilt für die von Easygear oben aufgeführten Fälle.
Der TÜV prüft anhand von Checklisten. Damit wird nicht zwangsläufig bescheinigt, dass sämtliche verbauten Teile sämtlichen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Beispielsweise prüft der TÜV, ob die Blinker gelb blinken. Er kontrolliert aber nicht, ob die Leuchtmittel ein E-Prüfzeichen haben.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. April 2019 um 13:27:14 Uhr:
damit sie überhaupt zugelassen sind oder wie meinst die Ergänzung jetzt?
Entweder E-Prüfzeichen, oder Einzelgutachten oder Teilegutachten.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. April 2019 um 13:15:59 Uhr:
Komplett abkleben reicht den Tüvern auch. Hat grad erst wieder ein Kumpel von mir an seinem Auto mit den Neblern gehabt. Waren blind und gerissen. Gewebeband komplett drüber und der Tüver sagte das wäre ok.Es darf eben nur halt kein Licht mehr raus kommen das den Verkehr blenden könnte.
Der Tüver hat seine eigenen Regularien nicht beachtet, da steht drin Nebelscheinwerfer dürfen nicht abgedeckt sein.
Zitat:
@D.Mon schrieb am 2. April 2019 um 13:55:08 Uhr:
Dass der TÜVer dir eine Plakette gibt, heißt aber nicht zwangsläufig, dass die berittene Ordnungsmacht das nicht beanstanden darf.
Das stimmt grundsätzlich und gilt ja auch umgekehrt,
aber das :
Zitat:
@D.Mon schrieb am 2. April 2019 um 13:55:08 Uhr:
Beispielsweise prüft der TÜV, ob die Blinker gelb blinken.
Er kontrolliert aber nicht, ob die Leuchtmittel ein E-Prüfzeichen haben.
.... kann zwar so passieren, aber natürlich kann er ohne Prüfzeichen (muß ab Bj. `62 vorhanden sein) die Abnahme verweigern.
Easy, wo hast du das mit dem Abdecken gelesen? Ich glaube da reden wir jetzt von 2 verschiedenen Abdeckmöglichkeiten.
Aber lasse es mich noch mal lesen.
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Capt`n, es steht in dem Link vom TÜV Süd, den Du auf Seite Zwei hier gepostet hast !
Dort auf Seite Vier.
wörtlich : "....Nebelscheinwerfer dürfen nicht abgedeckt werden..."
Ja, hatte ich überlesen. Aber ich glaube auch das es einen Unterschied zwischen abdecken mit einer Abdeckung und dem kompletten Abkleben gibt.
Ein komplettes Abkleben wird hier im Norden wohl wie Ausbau gleichgesetzt. Anders kann ich mir das sonst nicht erklären warum wir hier beim TüV mit abgeklebten NL durch kommen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 2. April 2019 um 15:16:42 Uhr:
....
Ein komplettes Abkleben wird hier im Norden wohl wie Ausbau gleichgesetzt. Anders kann ich mir das sonst nicht erklären warum wir hier beim TüV mit abgeklebten NL durch kommen.
"Ermessensspielraum"
Zitat:
@D.Mon schrieb am 3. April 2019 um 07:24:03 Uhr:
"Ermessensspielraum"
....der sagenumwobene !