Rot/blaues Scheinwerfer Glas
Moin,
Ich suche für meine Blinker am Zusatzscheinwerfer ein blaues und rotes Glas zum einsetzten.
Falls es die überhaupt nicht gibt dann würden auch die Gläser für die Zusatzscheinwerfer an sich gehen und die Blinker kommen ab.
Durchmesser der Blinker ca 83mm.
Beste Antwort im Thema
Ich kann mich ja täuschen, aber irgendwie versuchst Du gerade krampfhaft nach einer Möglichkeit, die Kontrollinstanz auf den Plan zu rufen. M.W. sind weder 4 Blinker vorn zulässig, noch blaue oder rote Blinkergläser (und dann noch je eines davon). Sowas sieht selbst der blindeste Bulle auf Meilen im voraus und gibt Dir die gelbe Karte.
Sorry, wenn ich Dir damit die Laune verderbe, aber wegen sowas (und anderer Kleinigkeiten, wie etwa weggelassener Reflektoren hinten) erleben wir in H seit Jahren immer wieder blödsinnige, durchaus vermeidbare, wegen der Urheberschaft durch sichtbare Kleinigkeiten völlig überflüssige Kontrollen (die dann ggfs. andere, erhebliche, aber nicht von weitem sichtbare Verstöße zu Tage fördern 🙁).
Grüße
Uli
37 Antworten
Vielleicht bin ich zu jung für sowas aber an meiner RKC mache ich sowas definitiv nicht, damit würde ich mich nicht auf die Straße trauen.
Klar, alles ist Geschmacksache und Geschmäcker sind anders aber von der Farbkombination bekommt man echt Augenkrebs.
Ist halt auch bei einer Original Police nur mirt Abdeckhauben über den Zusatzleuchten zulässig. Und auch nur mit der entsprechenden Schaltung. (Obwohl ohne Funktion!)
Rouge blanc bleu geht schon mal gar nicht.
Wenn, dann bleu blanc rouge...😁😁
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Das ist halt die Police-Beleuchtung. Kann man schon kaufen übers Internet.
http://www.2040-parts.com/.../
Keine Ahnung, ob die Größe passt. Aber ich find´s auch Käse. Gibt nur Ärger.
na ja, musst halt nen Condom drüber machen. Gibt es ja auch passend zu kaufen.
Und dann in der Garage daran erfreuen. Wichtig ist aber dass es wechselnd leuchtet, also rot an/blau aus und blau an/rot aus, denn nur so ist es original 😁😉
Was Uli schrub hinsichtlich unnötigem Aufscheuchen der Schutzmänner habe ich auch so erlebt.
Ein Schutzmann, der seinen Job pflichtbewußt erfüllt (oder ein Tages-Soll erfüllen will) "muß" Dich anhalten bzw aufschreiben, wenn ihm Ordnungswiderlichkeiten auffallen.
Deswegen auch von mir eine Detailfrage dazu, da ich grad eine ältere Police herrichte : Ist in Schland das "Durchkreuzen" (z.B. mit Klebeband) von rotem und blauem Zusatzscheinwerfer ausreichend ?
Oder müssen die Linsen komplett abgedeckt sein ?
Soweit ich weiß müssen sie komplett unkenntlich gemacht werden so das von denen keine Lichtquelle ausgehen kann.
Nach meinem Kenntnisstand müssen alle am Fahrzeug montierten Beleuchtungeinrichtungen funktionstüchtig und zulassungskonform sein. Nach meinem Verständnis heißt das abbauen oder so errichten, dass Sie der Zulassung (je nach Baujahr national oder EU) entsprechen.
Komplett abkleben reicht den Tüvern auch. Hat grad erst wieder ein Kumpel von mir an seinem Auto mit den Neblern gehabt. Waren blind und gerissen. Gewebeband komplett drüber und der Tüver sagte das wäre ok.
Es darf eben nur halt kein Licht mehr raus kommen das den Verkehr blenden könnte.
Ansonsten müssen alle Lichter gesetzteskonform (mit E-Nr.) und auch korrekt eingestellt sein.
... oder (der Vollständigkeit halber) über eine Einzelbetriebserlaubnis oder ein durch eine vom KBA anerkannte Prüfstelle/Technischer Dienst erteiltes Teilegutachten verfügen.
damit sie überhaupt zugelassen sind oder wie meinst die Ergänzung jetzt?
Ja ist so.
Aber für so eine Kirmesbeleuchtung wird das eher schwierig.😉
Es gibt da viel Unklares - immer wieder heißt es z.B. rote Linsen müssen nicht abgedeckt werden, da die in Schland hoheitlich gar nicht benutzt werden (wie auch Gelb).
Und hinsichtlich Blau gibt es Aussagen, daß das deutliche "Durchkreuzen" (z.B. in kontrastfarbenem Isoband) ausreicht, dann wieder, daß komplett zugedeckt werden muß.
Genau der Unterschied interessiert mich.
Angeschlossen habe ich keine der Leuchten.
https://www.tuev-sued.de/.../1.1.04-tipp-pkw-beleuchtung-v2.pdf
https://matsch-und-piste.de/.../
Wer Lust zum Lesen hat, bitte schön.
ich kann dir zwar nicht sagen, wo genau das steht, aber:
nicht für den strassenverkehr im sinne der stvo zugelassene beleuchtungseinrichtungen müssen vollständig und lichtdicht verhüllt werden.
"weiss" ich, seit ich beim tüv war, und mir stehenden fusses eine abdeckung für den arbeitsscheinwerfer an meiner dose besorgen musste. der prüfer wollte mir ohne keine plakette geben.....
grüezi