Rost während des Leasings, Probleme bei Rückgabe?

VW Phaeton 3D

Hallo, habe meinen Phaeton seit 1 Jahr im 1%-Leasing (BJ: 1/13). Nun sind mir mehrere Roststellen an den Türen aufgefallen, teilweise schon relativ großräumig.

Da ich aber von vielen gehört habe, bei denen die Beseitigung mehr Schaden angerichtet hat als es gut gemacht hat (inkl. total verkratzter Inneneinrichtung). Daher würde ich den Rost einfach lassen.

Nun meine Frage: Bekomme ich ein Problem bei der Abgabe des Wagens? Können die sagen, ich muss die Rostbeseitigung zahlen, da er während meiner Nutzung in der Leasingzeit passiert ist?

Beste Antwort im Thema

So weit ich weiß, ist man als Leasingnehmer sogar dazu verpflichtet das Auto reparieren zu lassen. Dies gilt auch für die Phaeton-Krankheit der Kontaktkorrosion zwischen Alu-Tür und Metall-Clips der Chromverzierungen.

Falls Sie Kollateralschäden befürchten (z.B. verkratzter Innenraum), den Zustand vor Reparatur mit ein paar guten Fotos festhalten und beim Fotografieren einen Zeugen dabei haben.
(Ich persönlich hatte übrigens sehr gute Erfahrung mit dem Nachlackieren der Türen bei VW gemacht. Wie überall regen natürlich vor allem negative Erfahrungen zum Posten in diesem Forum an. Über die vielen problemlosen Reparaturen liest man wenig.)

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Gibt es keine Garantie/Kulanz beim Freundlichen ? MeinAuto ist von 06 und hat keinen Rost !!!!

Fahr zu deinem Händler, reklamiere den Schaden und lasse ihn beseitigen. Hast doch Garantie.

Warten bis zur Rückgabe des Fahrzeugs macht erstens keinen Sinn, zweitens wird der Schaden noch größer.

Wenn das Fahrzeug nicht geleast wäre, würdest Du doch auch nicht auf eine Schadensbeseitigung in der Garantiezeit verzichten, oder?

LG
Udo

So weit ich weiß, ist man als Leasingnehmer sogar dazu verpflichtet das Auto reparieren zu lassen. Dies gilt auch für die Phaeton-Krankheit der Kontaktkorrosion zwischen Alu-Tür und Metall-Clips der Chromverzierungen.

Falls Sie Kollateralschäden befürchten (z.B. verkratzter Innenraum), den Zustand vor Reparatur mit ein paar guten Fotos festhalten und beim Fotografieren einen Zeugen dabei haben.
(Ich persönlich hatte übrigens sehr gute Erfahrung mit dem Nachlackieren der Türen bei VW gemacht. Wie überall regen natürlich vor allem negative Erfahrungen zum Posten in diesem Forum an. Über die vielen problemlosen Reparaturen liest man wenig.)

Habe da bisher sehr negative Erfahrungen gemacht. Die Reparaturen waren meistens eine Verschlimmbesserung mit deutlichen Beschädigungen der Werkstatt an anderen Teilen. Der Nachweis, dass die Teile vorher unbeschädigt waren ist mühselig, selbst mit Fotos. Daher wäre es mir lieber die Rostbeseitigung würde vom Händler nach der Leasingrückgabe gemacht werden. Ich könnte ja sagen das es mir nie aufgefallen ist...

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Du hast noch zwei Jahre Leasing. Richtig?
Wenn die Schäden jetzt schon großflächig und deutlich zu sehen sind, werden sie in den weiteren zwei Jahren so gut zu sehen sein, das jeder Blindenhund knurrt.

Und Du erzählst dann dem Händler, es sei dir nie aufgefallen 😕
Bitte, bitte, lass mich bei der Rückgabe zugucken, ich möchte das Gesicht des Händlers sehen und ein Foto machen 😁

LG
Udo

Fahre die Woche zu meinem VW-Händler und stelle einen Antrag auf Rostbeseitigung auf Garantie.

Habe ich das Recht auf einen kostenlosen Leihwagen während der Reparaturdauer?

türen sind ja hinlänglich bekannt beim phaeton, meine 4 türen wurden auch nachgebessert. aber der innenraum ist dadurch nicht zu schaden gekommen. schlimmer war, dass nach knapp 2 jahren der klarlack grossflächig abgeplatzt ist! super arbeit gemacht der lackierer...

also wieder hin und wieder ohne probleme und ohne stress getauscht bekommen. Ich habe im überigen immer einen kostenfreien leihwagen. ob das nun mit meiner werkstatt zusammenhäng die einen zufriedenen guten kunden haben will (bin so eh und je dort und kaufe meine autos) oder vom werk für den phaeton vorgesehen ist. bei den leihwagen stell aber keine ansprüche, ich hatte auch schon mal einen up (was ja auch ok ist wenn ich nur kurz den wagen abgebe für längere strecken geben die mir aber dann einen golf 😁)

Zitat:

@audiv6 schrieb am 2. November 2015 um 09:43:08 Uhr:


Fahre die Woche zu meinem VW-Händler und stelle einen Antrag auf Rostbeseitigung auf Garantie.

Habe ich das Recht auf einen kostenlosen Leihwagen während der Reparaturdauer?

Wenn der Phaeton jünger als 4 Jahre ist gibt es einen kostenlosen Leihwagen. Ist er älter, müßte das der Freundliche selbst aus Kulanz / Kundenbindungsmaßnahme übernehmen.

Hallo! Ich bin der Threadersteller, vor 1,5 Jahren hatte ich Rost an der Tür, dieses Problem wurde von VW auf Kulanz behoben. Nun ist in 2 Monaten Leasingrückgabe, und pünktlich jetzt ist ein 1 cm großer Rostpickel an der gleichen Stelle auf der anderen (nicht gemachten) Seite. VW lehnt nun Kulanz ab (der Wagen ist 4,5 Jahre alt, 100.000 km drauf).

Was ist nun bei der Leasingrückgabe? Muss ich die Beseitigung des Rosts nach knapp 5 Jahren bezahlen? Aufgrund dieses Forums hier und einiger weiterer Internetseiten kann man auch nachweisen das es ein weit verbreitetes und bekanntes Problem beim Phaeton ist.

Der Wagen war auch vor 4 Monaten zum Service, dort war noch nichts ersichtlich.

Habe zu diesem Thema auch schon mal bei VW Verkäufer nachgefragt. Wenn es schon mal nachlackiert wurde und wieder oxidiert, kannst du es bei der Leasingrückgabe bezahlen... Er hatte schon so einen Fall

Das scheint die "Strategie" von Volkswagen zu sein. Ein zuständiger Gutachter hat mir vor Kurzem zu dieser Problematik die Vorgehensweise skizziert:

Problem tritt am Fahrzeug erstmalig auf und wird ganz oder teilweise auf Kulanz bei einer Werkstatt behoben. Diese (Vertrags-) Werkstatt ist in aller Regel ein rechtlicher Dritter, also nicht Volkswagen selbst. Die Reparatur wird in der Servicehistorie vermerkt. Allerdings nur verknappt und ohne detailliertere Beschreibung oder gar Bilder. Tritt nun das Problem an einer Tür erneut auf, bei der bereits ein Servicevermerk vorhanden ist, weist Volkswagen die Kulanz i.d.R. vollständig (oder zumindest weitestgehend) ab. Schließlich habe bereits ein Dritter etwas daran gemacht, sodass man allenfalls gegenüber diesen Ansprüche auf Nachbesserung hätte.

Da die Kulanz eine freiwillige Leistung ist, hat man ohnehin keinen Anspruch darauf. Dass die Service-Historie nicht zwingend zwischen der Zierleisten unterscheidet (Fenster, Mitte oder unten), ist daher unbeachtlich. Sobald ein Dritter irgendetwas an der Tür gemacht hat, weist Volkswagen das von sich - natürlich mit Bedauern und Bitte um Verständnis. 🙄

Im Fazit heißt es, dass sobald die Gewährleistungsfristen für die Reparaturleistung abgelaufen sind (und die sind rasch rum), der Kunde auf den "Beseitigungskosten" für diesen (durchaus bekannten) Produktion- oder Konstruktionsfehler sitzen bleiben wird.

Zitat:

@audiv6 schrieb am 13. Juli 2017 um 14:58:39 Uhr:


Hallo! Ich bin der Threadersteller, vor 1,5 Jahren hatte ich Rost an der Tür, dieses Problem wurde von VW auf Kulanz behoben. Nun ist in 2 Monaten Leasingrückgabe, und pünktlich jetzt ist ein 1 cm großer Rostpickel an der gleichen Stelle auf der anderen (nicht gemachten) Seite. VW lehnt nun Kulanz ab (der Wagen ist 4,5 Jahre alt, 100.000 km drauf).

Was ist nun bei der Leasingrückgabe? Muss ich die Beseitigung des Rosts nach knapp 5 Jahren bezahlen? Aufgrund dieses Forums hier und einiger weiterer Internetseiten kann man auch nachweisen das es ein weit verbreitetes und bekanntes Problem beim Phaeton ist.

Der Wagen war auch vor 4 Monaten zum Service, dort war noch nichts ersichtlich.

Bei Kauf meines Phaetons wurden alle Türen auf Kulanz (keine Ahnung, ob der Verkäufer was zuzahlen musste) neu lackiert, Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt etwas über 5 Jahre. Insofern wundert es mich schon, das bei einem neueren Fahrzeug diese Kulanz nicht gegeben wird. Zumal es sich ja wie beschrieben um die noch nicht instandgesetzte Seite handelt. Vielleicht nacheinmal direkt VW kontaktieren?

Viele Grüße
Sebastian

Zitat:

@alex.miamorsch schrieb am 13. Juli 2017 um 18:44:47 Uhr:


Problem tritt am Fahrzeug erstmalig auf und wird ganz oder teilweise auf Kulanz bei einer Werkstatt behoben. Diese (Vertrags-) Werkstatt ist in aller Regel ein rechtlicher Dritter, also nicht Volkswagen selbst....

.... Sobald ein Dritter irgendetwas an der Tür gemacht hat, weist Volkswagen das von sich - natürlich mit Bedauern und Bitte um Verständnis.

Ich denke, dass es juristisch noch etwas kniffliger ist als der Sachverständige vermutet:

- Ist die Vertragswerkstatt wirklich ein rechtlicher Dritter oder handelt sie hoheitlich im Namen der
Volkswagen AG oder als Erfüllungsgehilfe bei einer Kulanzarbeit? Schließlich zahlt VW an die
Vertragswerkstatt.

- Die Vertragswerkstatt ist im internen Verhältnis zur Volkswagen AG weisungsgebunden,
denn es gibt genaue Vorgaben, wie der besagte Korrosionsschaden sach- und fachgerecht
an den Türen zu beheben ist.

- Was ist, wenn die Vorgaben zur Behebung des Korrosionsschaden nicht beachtet wurden und
dieser wieder auftritt?

- Was ist, wenn der Kunde eine Eigenbeteiligung hatte? Dann war die "Kulanz" nicht kostenlos, woraus
sich wiederum Rechtsansprüche herleiten lassen: Sachmangelhaftung.

Zitat:

@mike95 schrieb am 20. Juli 2017 um 10:40:01 Uhr:


[...]Ich denke, dass es juristisch noch etwas kniffliger ist als der Sachverständige vermutet:

- Ist die Vertragswerkstatt wirklich ein rechtlicher Dritter oder handelt sie hoheitlich im Namen der
Volkswagen AG oder als Erfüllungsgehilfe bei einer Kulanzarbeit? Schließlich zahlt VW an die
Vertragswerkstatt.

- Die Vertragswerkstatt ist im internen Verhältnis zur Volkswagen AG weisungsgebunden,
denn es gibt genaue Vorgaben, wie der besagte Korrosionsschaden sach- und fachgerecht
an den Türen zu beheben ist.

- Was ist, wenn die Vorgaben zur Behebung des Korrosionsschaden nicht beachtet wurden und
dieser wieder auftritt?

- Was ist, wenn der Kunde eine Eigenbeteiligung hatte? Dann war die "Kulanz" nicht kostenlos, woraus
sich wiederum Rechtsansprüche herleiten lassen: Sachmangelhaftung.

Damit hast du gewiss recht. Jedoch gibt es dazu folgende ergänzende Gedanken, welche den Kunden juristisch ziemlich "blöd" dastehen lassen.

Die Händler sind regelmäßig rechtliche Dritte (ganz egal ob eK, OHG/KG oder GmbH). Selbst die Vertriebszentren (vormals Niederlassungen) werden zunehmend ausgegliedert. Sogar die Werke der Fertigungen sind teils eigenständige Dritte. Da wird es also schwer als Außenstehender in das Verhältnis zwischen Hersteller und Dritten (Händler/Werkstatt) reinzukommen.

Die Reparaturleitfäden sind sicherlich als einzuhaltende Empfehlungen klassifiziert, sodass auch hier eine "Rückversicherung" gewährleistet ist. Zumal es in der Regel sowieso als vertrauliche Interna oder dem Verweis darauf, dass ein Zwischenspeichern nicht erforderlich ist, sondern tagesaktuell abzurufen ist. Damit steht der außenstehende Kunde wieder ziemlich einsam da.

Des Weiteren kennt man die vertragliche Ausgestaltung zwischen Hersteller und Werkstatt/Händler nicht - weder im Hinblick auf die generelle Handelsbeziehung noch im Detail bei dem "Beseitigungsakt". Dass es ein echter Vertrag zugunsten Dritter ist, mag vielleicht - über Umwege - annehmbar sein. Nur wie will man es als Kunde vor Gericht nachweisen? Händler und Hersteller werden sicherlich eher an die eigene Beziehung und Konsequenzen denken als an einen verärgerten Kunden (geht es vor Gericht, ist dieser Kunde sowieso abgeschrieben). Zumal auch hier sicherlich Rückversicherungen vorhanden sein werden (alles andere wäre grobes Versagen der zuständigen Vertragsjuristen).
Bei einer SB seitens des Kundens, wäre das natürlich etwas anderes. Aber diese fiel regelmäßig bei der ersten Nachbesserung in den ersten Jahren nicht an. Da wurde es meist kostenfrei auf Kulanz gemacht.

Und genau das ist wiederum das Problem des Kunden. Eine (kostenfreie) Kulanzleistung ist eine vollkommen freiwillige Leistung ohne Bindung (das wäre dann eher eine Garantie). Folglich bestimmt der "Gönner" seine Bedingungen nach eigenem Belieben. Und wenn er bereits am Tag nach Ablauf der Sachmangelhaftung "Nein" sagt, dann hat man als Kunde 0,00 Anspruch auf Kulanz. Und wenn er die Türen aus Kulanz ausschließlich pink lackieren möchte, dann kann man das als Kunde annehmen oder sein lassen - Verhandlungsspielraum hat man mangels Anspruch halt keinen (mehr).

Daher wird es für all diejenigen Kunden, welche die Arbeit auf kostenfreie Kulanz haben erledigen lassen, sehr schwer etwas zu erwirken. Denn dann trifft das Vorgenannte (Ausführungen des Sachverständigen und hier zuvor) tatsächlich zu. Hat man als Kunde also keine (weiteren) begründeten Ansprüche aufgrund der Sachmangelhaftung oder aus einer Garantie und kann auch nicht den möglichen Vertrag zugunsten Dritter nachweisen, ist der Hersteller auf der "sicheren" Seite.

Daher sollte man bei der gegebenen Konstellation sehr gut überlegen und nachrechnen, ob das Prozessrisiko den Einsatz wert ist. Denn selbst mit einer Rechtsschutzversicherung müsste man eine Selbstbeteiligung oder Hochstufung einkalkulieren. Da ist das Geld evtl. in die eigenverantwortliche Beseitigung zielführender investiert.

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