Roller wirtschaftlicher Totalschaden
Hallo
hatte unverschuldeten Unfall. Gutachter sagt wirtschaftlicher Totalschaden.
Entschädigung nach Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert wenn ich den Unfallroller behalten will.
Jetzt kommt es, der Restwert soll ermittelt werden in einer Restböse für Unfallfahrzeuge in einer Auktion.
Je nach dem was da als Höchstgebot ausgelobt wird ist mein Restwert der mir abgezogen wird bei der Entschädigung.
Hat schon jemand von dieser Restwertermittlung etwas gehört oder gesehen ???
Können diese Fahrzeuge nur von Gewerbetreibenden erworben werden und wo sehen sieht man diese Fahrzeuge ???
Wenn jemand was darüber weiß währe ich dankbar.
Beste Antwort im Thema
Die "Kiste" ist seit 11J bei mir in 2.Hand und top zuverlässig.
Ich denke ohne das Fahrzeug zu kennen ist deine Aussage völlig unqualifiziert.
Soviel dazu.
49 Antworten
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das richtig.
Bei manchen Leuten hängt aber die ganze Existenz vom Fahrzeug ab ,da hat das Fahrzeug doch schon ein wenig mehr persönlichen Wert .
Leider wird das von der VS nicht finanziell ausgeglichen.Auch die Umstände und Zusatzkosten die entstehen werden nicht getragen .
Hier fährt z.B. jahrelang ein Hermes-Fahrzeug rum das m.E. schon längst auf den Schrott gehört .
Rostig ,Auspuff klappert ,Beulen on mass.
Denke mal das ist ein Scheinselbständiger der das Fahrzeug von Hermes übernommen hat und sich damit gerade so überwasser hält.
Hallo nochmal,
es ist ein Yamaha Cygnus R mit 25600 Km auf der Uhr.
Wenn ich das Angebot von der Versicherung habe entscheide ich ob die Sache zum Anwalt geht.
Ausfallentschädigung werde ich auch beanspruchen da ich damit täglich zur Arbeit fahre. Zeugen dafür gibt es genug.
Ich berichte wie es weiter geht.
Zitat:
@garssen schrieb am 8. November 2016 um 12:43:56 Uhr:
Hallo nochmal,
es ist ein Yamaha Cygnus R mit 25600 Km auf der Uhr.
Wenn ich das Angebot von der Versicherung habe entscheide ich ob die Sache zum Anwalt geht.
Ausfallentschädigung werde ich auch beanspruchen da ich damit täglich zur Arbeit fahre. Zeugen dafür gibt es genug.
Ich berichte wie es weiter geht.
Verliere keine Zeit .. Such dir einen guten Anwalt , der die da wirklich weiter hilft ..
Dann warten wir mal ab, was der Gutachter rausbekommt...
Ähnliche Themen
Hallo
Gutachten per Mail erhalten.
Totalschaden: Reparaturkosten 1500 Euro
Zeitwert 350 Euro
Welch krasser Unterschied.
Warte jetzt auf Schreiben der Versicherung. Mal sehen was da kommt.
Berichte dann
du kannst ja mal sehen was vergleichbare Roller in deiner Nähe kosten und was dein Roller kosten würde und wie weit der weg wäre.
Sprich was da einer kosten würde bis der bei dir steht.
Vergleichbar in der Nähe wird schwer. Aber die ersten Starten bei 280€ etwa...
Für 350€ reparieren wird schwer. Was ist denn alles kaputt, dass diese Summe zustandekommt?
Zitat:
@Papstpower schrieb am 9. November 2016 um 20:23:00 Uhr:
Vergleichbar in der Nähe wird schwer. Aber die ersten Starten bei 280€ etwa...Für 350€ reparieren wird schwer. Was ist denn alles kaputt, dass diese Summe zustandekommt?
Die Frage , habe ich mir , bei meinem Roller auch gestellt 🙁 1381 Euro Sachschaden 🙁 und max. 400 Euro haette ich bekommen 🙁 am Ende wurden es dann doch 500 Euro + Anwaltskosten .
Lass doch deins mal aussen vor. Es geht nicht ums reparieren. Zumind nicht für die Versicherung.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 9. November 2016 um 20:23:00 Uhr:
Vergleichbar in der Nähe wird schwer. Aber die ersten Starten bei 280€ etwa...
Auch Yamaha oder vergleichst du Mercedes mit VW weil beide 20 Jahre alt sind?
Hallo,
Bei Mobile z. B. wollen Verkäufer 500 bis 800 Euro für voll betriebsfähige Fahrzeuge im Zustand meines Roller vor dem Unfall. Ist natürlich meistens verhandelbar um min. 100 Euro denke ich. Werden aber nur wenige Roller angeboten.
Vor dem Abschluss der Angelegenheit möchte ich hier über die Schäden am Roller nichts angeben.
Bis bald
Dann weise deinen Rechtsanwalt darauf hin das der Marktwert/Wiederbeschaffungswert deines Rollers deutlich höher ist.
Er soll die Versicherung/Sachverständigen fragen wo du für den Wert den er für deinen Roller kalkuliert hat was vergleichbares bekommst damit du dir den kaufen kannst.
Wenn ich nämlich danach gehe dürfte ein fahrbereiter alter Käfer (mit Tüv) (30/40/50 Jahre) nicht mehr als 200-500€ kosten denn das dürfte der Restwert sein ohne Rücksicht auf den Marktwert.
Ich habe nach genau diesem Modell gesehen.
Man sollte aber auch noch bedenken, dass im Gutachten ein Restwert vermerkt sein muss. Dieser wird vom Wiederbeschaffungswert noch abgezogen, wenn er den Roller behalten will. Leider fehlt das in der Aussage des TS... Und nur weil der Roller regional ggf nicht zu bekommen ist, steigert das noch lange nicht den Wert. Auch ein 20 Jahre alter Yamaha Roller wird nicht in Gold auf die Waage gelegt.
Hallo
ja, hatte vergessen zu schreiben: Gebot auf Restplatzbörse 30 Euro
Die werden dann vom Zeitwert noch abgezogen wenn der Roller bei mir bleibt (und das tut er auf jeden Fall)
Wenn die einen auf Zeitwert machen würde ich einen auf Wiederbeschaffungswert incl Transport und suche machen