Roller Papiere

Hallo,
ich habe ein Problem mit den Papieren meines Rollers. Habe ein Honda SFX BJ 1996 geschenkt bekommen. Mit dabei Papiere und der originalen Kaufvertrag. Aus diesen Papieren geht hervor das der Roller neu als Mofa (25 km/h in den Papieren und die Drosseln eingetragen) ausgeliefert wurde.
Habe ihn nun zum Laufen gebracht nachdem er 13 Jahre stand. Keine der Drosseln wie auf den Papieren eingetragen ist mehr drin und der Roller ist ca. 60 km/h schnell. Muss noch dazu sagen das ich den Autoführerschein habe.
Ich könnte ja nun fahren und es darauf ankommen lassen erwischt zu werden oder die richtigen Papiere zu besorgen. Was würdet Ihr mir empfehlen ? Habe in einem anderen Forum gelesen das ich da nichts umändern lassen muss da es diesen Roller ja auch in der 50 km/h Version gibt.

46 Antworten

Mir stellt sich die Frage: Kann ein vor 2.000 als MOFA zugelassener Roller jetzt noch (nach Änderung) als 50 km/h Roller zugelassen werden ?? schließlich wurde er ja damals als MOFA zugelassen und nicht als 50 km/Roller !!!

Dass der Mofa-Roller nach entsprechender Umrüstung und neuen Papieren jetzt als 45 km/h-Roller betrieben werden kann ist klar !!! aber als 50 km/h-Roller ?????

kbw 😉

Die BE die vorher ausgestellt wurde ist ja allgemein für dieses modell ausgestellt. Unabhängig von der rahmennummer.

Aber die gesetzeslage ist für mich klar, die sagt aus, vor baujahr... Damit ist die ausstellung durch den TÜV auch geregelt.

So wie das jetzt abschätzen kann übersteigt die Beschaffung von Papieren den Wert des Rollers fast. Da hat man einen Roller der Top läuft und auch von den Plastikteilen noch gut ist und man kann nicht fahren. Falsch man darf nicht (eigentlich). Verkaufe ich wahrscheinlich als Mofaroller mit dem Hinweis das die Drosseln entfernt sind und er nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Evtl. findet sich jemand der den Roller und einen zweiten als Ersatzteilspender kauft.

Schau doch mal, was die Teile Wert sind. Ggf. lohnt der Verkauf mit beschaften Papieren.

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Oder man baut die Drossel wieder ein und verkauft ihn als ganz normalen Roller mit den dazugehörigen Papieren.

Wenn ich die Drosseln hätte würde ich das natürlich tun oder besser gesagt würde ich ihn gar nicht verkaufen.

Drosseln gibt es für ein paar Euro bei Ebay. Die wichtigste wäre ein Gasschiebeanschlag und Distanzring in der Vario.
Warum lohnt das nicht einmal zum TÜV und Verkehrsamt? und ja der Roller/Modell wurde vor 2002 in den Verkehr gebracht (das Baujahr spielt keine Rolle) und darf 50Kmh fahren.

Ich würde den Online als KKR versichern und behaupten das ich die Papiere verloren habe, dann musst max. zum TÜV und neue besorgen, also eigentlich das gleiche nur das Du erstmal fahren kannst (auf direktem Weg zum TÜV sowieso 🙂 ).

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 20. Januar 2016 um 19:55:33 Uhr:


Mir stellt sich die Frage: Kann ein vor 2.000 als MOFA zugelassener Roller jetzt noch (nach Änderung) als 50 km/h Roller zugelassen werden ?? schließlich wurde er ja damals als MOFA zugelassen und nicht als 50 km/Roller !!!

Dass der Mofa-Roller nach entsprechender Umrüstung und neuen Papieren jetzt als 45 km/h-Roller betrieben werden kann ist klar !!! aber als 50 km/h-Roller ?????

kbw 😉

Selbstverständlich ist das möglich!, das Modell KKR wurde vor 2002 in den Verkehr gebracht.

Sorry, falscher Thread!

Sorry, falscher Thread.

Zitat:

@hanfiey schrieb am 21. Januar 2016 um 11:56:38 Uhr:



Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 20. Januar 2016 um 19:55:33 Uhr:


Mir stellt sich die Frage: Kann ein vor 2.000 als MOFA zugelassener Roller jetzt noch (nach Änderung) als 50 km/h Roller zugelassen werden ?? schließlich wurde er ja damals als MOFA zugelassen und nicht als 50 km/Roller !!!

Dass der Mofa-Roller nach entsprechender Umrüstung und neuen Papieren jetzt als 45 km/h-Roller betrieben werden kann ist klar !!! aber als 50 km/h-Roller ?????

kbw 😉

Selbstverständlich ist das möglich!, das Modell KKR wurde vor 2002 in den Verkehr gebracht.

Nein !!

Dieser in Rede stehende Roller wurde als

25 kmh-MOFA-Rolle

r in den Verkehr gebracht und

nicht als 50 kmh Roller !!

"50 kmh-Roller" würde er ja erst JETZT (2016) bei Umschreibung werden !!!

Sonst würde ich nicht fragen !!

kbw 😉

Ganz ruhig brauner...Das Ding ist ein gedrosseltes KKR

Zitat:

@hanfiey schrieb am 21. Januar 2016 um 12:14:45 Uhr:


Ganz ruhig brauner...Das Ding ist ein gedrosseltes KKR

Er wurde aber offensichtlich als

MOFA

in den Verkehr genommen und nicht als KKR !! DAS ist der Unterschied !!

Wenn ich jetzt einen PKW zum LKW umrüste, dann ist das erst ab Umschreibung ein LKW !!!

...und so ist es da auch; da wird ein MOFA zum KKR UMGERÜSTET !! Vorher war es NIE ein KKR, auch am Tage der Inverkehrbringung nicht !!!

kbw 😉

Nein, das war ein KKR und wurde zum Möff

Zitat:

@hanfiey schrieb am 21. Januar 2016 um 12:26:08 Uhr:


Nein, das war ein KKR und wurde zum Möff

Steht nicht im Gesetz in etwa so: "....wenn das KKR erstmals vor xxxxx in Verkehr genommen wurde..."

Das Ding wurde aber gar nicht als KKR in den Verkehr genommen sondern als MOFA !!! Kapierst du's nicht ??

Wenn ich jetzt einen Pkw als Lkw umrüste wegen (weniger Steuer) dann ist das erst ab Eintrag ein Lkw und erst ab dann kostet es weniger Steuer !!

Und das MOFA ist erst ab Eintrag in den Papieren ein KKR, wird es erst ab 2016 als KKR in den Verkehr genommen !! Die ganze Zeit vorher war es immer ein MOFA und kein KKR !!!!

DU hättest evtl recht wenn der Roller als KRR in den Verkehr genommen wurde und ERST DANN zum Mofa umgebaut und umgemeldet worden wäre !! Lt. TE ist er aber als MOFA in den Verkehr genommen worden !! DAS ist der Unterschied !!!

kbw 😉

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