Roller kann mehr als 45 km/h fahren.. strafbar??? =/
Hallo,
habe vom Kollegen einen Roller bekommen, da er nun ein Auto hat.
Er hatte den auf 25 km/h gedrosselt, machte dann Führerschein Klasse B und ließ ihn auf 45 km/h entdrosseln. Jedoch sagt er mir, dass er auch schon, bergab fast 60 schafft und normal auch mal über 50.. nun möchte ich mich nicht illegal im Verkehr aufhalten, habe auch noch paar Monate Probezeit.. kb das mir das wegen sonem Mist auf 4 Jahre verlängert wird o.Ä. . .
Naja.. hoffe, ihr könnt mir helfen..
VLG
Beste Antwort im Thema
Hallo
In einem Youtube Beitrag ("Mein Revier" oder so ähnlich) haben sie gezeigt, dass es nur an einem einzigen kleinen Schräubchen hängt, ob der Begrenzer rausgenommen wird.
Vor einer Berufsschule haben sie dann Kontrollen durchgeführt.
Einer dieser Helden war (vor der Kamera) ganz stolz, dass seine Nähmaschine 90 Sachen schafft. Ob er die Bremsanlage auch dementsprechend angepasst hat, wurde nicht erwähnt...
Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, lass eine Werkstatt drüberschauen.
45 Antworten
Meine Frau fährt einen Gilera Runner SP50 Bj. 2008 der regulär nur 45km/h fahren darf.
Diese Geschwindigkeit hat er im neuen Zustand überhaupt nicht erreicht, so dass ich mich entschlossen haben, den Distanzring der Variomatik zu entfernen.
Nach GPS fährt er knapp an die 51km/h.
Vor kurzem kam Sie in eine Verkehrskontrolle und der Roller wurde auf einem mobilen Prüfstand gestellt und das gerät zeigte kann über 50km/h an.
Das war völlig im normalen Bereich und es wurde auch keinerlei verdacht geschöpft, das manipuliert wurde, trotz der vorliegenden Betriebserlaubnis die auf 45km/h festgelegt ist.
Du solltest Dir nicht allzuviel Gedanken machen, sofern die Endgeschwindigkeit nicht eklatant 60 Plus X überschritten wurde, machen die freundlichen Grünen nichts, ausser du verhälst dich auffällig.
Eines vorweg, eine genaue Drosselung ist selbst ab Werk ausgeschlossen, man kann nur theoretisch berechnen, was er fährt, in der Praxis sind es meistens völlig anders aus.
Zweifelhaftes und offensichtliches Tuning wie Nebenluftfilter zusetzen, Resonanzrohr abklemmen usw. sollte man die Finger von lassen, die erkennen es sofort. 😉
Wenn das Moped ab Werk etwas schneller ist. kann das ja wohl kein Problem sein, manipulieren darf man natürlich nicht.
ausfahren darf man es aber trotzdem eng genommen eben nicht
Wenn Du 50 km/h fährst und wirst gemessen, bleibt nach Abzug der Toleranzen vielleicht 46 oder 47 km/h übrig, ich kann mir nicht vorstellen, daß da jemand was sagt, da gibt es doch wirklich ganz andere Temposünder!
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Man darf auch nicht alles sehr streng nehmen. Das sind eben Toleranzen 😁
Warum wurde eigentlich die Geschwindigkeit auf 45 herabgesetzt? Mit 45 ist man nun doch ein Hinderniss und wird laufend überholt, was in meinen Augen eher ein Sicherheitsrisiko ist. Wenn der Roller nun bauartbedingt 50 km/h laufen darf und in der Praxis nun ca 55, dann wird er nicht so häufig überholt und der Fahrer ist damit sicherer unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
.........Mit 45 ist man nun doch ein Hinderniss und wird laufend überholt, was in meinen Augen eher ein Sicherheitsrisiko ist. Wenn der Roller nun bauartbedingt 50 km/h laufen darf und in der Praxis nun ca 55, dann wird er nicht so häufig überholt und der Fahrer ist damit sicherer unterwegs.
Dann ist es doch besser der Roller fährt 100Km/h. Dann wird man noch seltener überholt.
Gruß
Frank, je schneller, desto sicherer. 😁
Ja, das wäre noch besser, dann hätte ich auch einen 😁
Zitat:
Wenn das Teil tatsächlich deutlich über 45km/h laufen würde wäre das eine Verstoß wegen einer ungültigen Betriebserlaubnis und was schlimmer ist fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Das kommt ganz auf das Baujahr des Rollers an. Die Beschränkung das neuverkaufte Roller/Mofas der Klasse "M" nur noch 45km/h laufen dürfen kam erst um die Jahrtausendwende irgendwann.
Jeder ältere Roller der noch die 50km/h in den Papieren eingetragen hat, darf dementsprechend deise Geschwindigkeit haben.
Dazu kommen dann noch Toleranz und Tachoabweichung. Es gibt sogar ältere Mopeds aus Zeiten ungenauerer Messungen die Laufen Serie 60 echte, und legal ist es trotzdem (alte Simsons usw.).
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Das kommt ganz auf das Baujahr des Rollers an. Die Beschränkung das neuverkaufte Roller/Mofas der Klasse "M" nur noch 45km/h laufen dürfen kam erst um die Jahrtausendwende irgendwann.Zitat:
Wenn das Teil tatsächlich deutlich über 45km/h laufen würde wäre das eine Verstoß wegen einer ungültigen Betriebserlaubnis und was schlimmer ist fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Jeder ältere Roller der noch die 50km/h in den Papieren eingetragen hat, darf dementsprechend deise Geschwindigkeit haben.
Dazu kommen dann noch Toleranz und Tachoabweichung. Es gibt sogar ältere Mopeds aus Zeiten ungenauerer Messungen die Laufen Serie 60 echte, und legal ist es trotzdem (alte Simsons usw.).
Ich finds immer wieder klasse, wie hier sinlos gepostet wird, ohne sich die vorherigen Beiträge durchzulesen.
Bei 400 Seiten kann ich es verstehen, aber bei 2 Seiten ???
Dann hättest du dir das Tippen sparen können und einfach nur zitieren brauchen....
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
ausfahren darf man es aber trotzdem eng genommen eben nicht
Ähh, die Beschränkung auf 45km/h bezieht sich nicht auf den Fahrer, sondern betrifft die bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs in der Ebene. Der Fahrer darf damit schneller fahren - wenn's nur steil genug bergab geht, darf der damit auf der Landstraße sogar 100km/h fahren.😰
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Das ist so nicht ganz richtig.
Dann würde ja jeder Depp, der mit NSL bei Regen mit 130 km/h auf der BAB unterwegs ist, 70 Km/h zu schnell sein und für einige Zeit zum Fußgänger werden.
Wenn die Wetterbedingungen den Einsatz der NSL zuliessen, dann ja. Dann sind 130 eindeutig nicht angepasste Geschwindigkeit!
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wenn er mit echten 60 i.g.O. unterwegs ist, dann sind es 10km/h zu schnell und nicht 15 km/h.Die Mopeds werden mit der Zeit immer etwas schneller und man kann damit ja nicht 1 mal im Monat in die Werkstatt und nachdrosseln lassen.
Dafür gibt es ja Toleranzen.Wenn ich eine Mofa neu kaufe und das Ding nach 2 Wochen laut Tacho 32 fährt, dann muss ich doch nicht gleich zum Händler....
60 - 45 = 15.
Bis 50 wird normalerweise toleriert, was aber nicht heißt, dass sie es tolerieren MÜSSEN.
Und wenn das Teil immer schneller wird, dann muss man halt jeden Monat in die Werkstatt. Das is ein Problem des Herstellers und nicht der Polizei.
Und ein Mofa, dass 32 fährt ist schon über jede Toleranz. Das ist 28% drüber. Und dann muss man was dagegen tun.
DU bist für die Sicherheit und Richtigkeit deines KFZ verantwortlich und NIEMAND anders!
Wenn ichn Auto habe, wo die Bremsen immer nur 1 Monat halten, kann ich au net sagn: Ja nur weil die Bremsen dauernd runter sind, muss ich doch net jeden Monat in die Werkstatt..
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Der Fahrer darf damit schneller fahren - wenn's nur steil genug bergab geht, darf der damit auf der Landstraße sogar 100km/h fahren.😰
Die Frage ob das dazu passt:
"Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und
den Eigenschaften von Fahrzeugund Ladung anzupassen", §3 StVO.
Eine gewisse Toleranz ist bei der Sache aber eh dabei. Bei echten 50 wird so schnell keiner was sagen wenn keine offensichtliche Manipulation vorliegt. Für das Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Rollers reicht kein Verschleiß, hierzu muss eine vorsätzliche Änderung erfolgt sein. Gibt es die nicht braucht man sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Fährt der Roller bergab etwas schneller ist das auch kein Thema, wie schon gesagt, die Höchstgeschwindigkeit wird in er Ebene ermittelt.
Allerdings haben die meisten Roller deutlich mehr Motorleistung als für 45km/h nötig wären und sind daher begrenzt. Hier geht auch bergab nicht mehr - bzw. sollte nicht mehr gehen.
Gut wäre einfach die auch schon genannte Methode mit dem Navi auszuprobieren. Das was der Tacho anzeigt muss noch lange nicht die echte Geschwindigkeit sein. Die Navis sind hier recht genau.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ähh, die Beschränkung auf 45km/h bezieht sich nicht auf den Fahrer, sondern betrifft die bauartbedingt Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs in der Ebene. Der Fahrer darf damit schneller fahren - wenn's nur steil genug bergab geht, darf der damit auf der Landstraße sogar 100km/h fahren.😰
Klasse M bedeutet
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/hZitat:
Am 1. Januar 2002 trat im Rahmen der Europäisierung wiederum eine Gesetzänderung in Kraft, welche die Höchstgeschwindigkeit der Kleinkrafträder auf nunmehr 45 km/h reduzierte.
Alle Roller die vor diesem Datum produziert/verkauft wurden, dürfen natürlich weiterhin 50km/h fahren!
Zum Thema Simson Mokicks:
Zitat:
In der DDR waren Kleinkrafträder ebenfalls auf 50 cm³ Hubraum beschränkt, allerdings wurde hier für sie ab Mitte 1963 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h veranschlagt. (...) Die im Einigungsvertrag festgehaltene Besitzstandswahrung ist auch der Grund, wieso vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommene Kleinkrafträder des ehemaligen ostdeutschen Herstellers Simson auch mit dem heutigen Führerschein Klasse M gefahren werden dürfen.
Wir stellen fest: wer sich eine alte Simson kauft darf auch heute mit seinem Klasse M Führerschein die 60km/h schnelle Simson fahren!
Oh man, wenn ich hier Dinge lese wie, man müsse ja nicht schneller als 45 km/h fahren, auch wenn ein Roller das kann.
Für die Betriebserlaubnis ist die Höchstgeschwindigkeit ausschlaggebend. Und egal ob man da selber was dran gemacht hat oder nicht, ist das Teil schneller als die Geschwindigkeit für die es zugelassen wurde, ist die Zulassung damit erloschen.
Und damit hat man dann ein Problem, wenn man in eine Kontrolle kommt oder wenn es zu einem Unfall kommt, auch dann wenn man nicht so viel Gas gegeben hat, dass man über die zulässige Geschwindigkeit vom Fahrzeug gekommen ist.