Roller Fahren können

Hallo

Ich hab ne Frage und zwar: kann ich mit meinen schlappen 50 kg einen 105kg schweren roller fahren????

Beste Antwort im Thema

letztendlich gibt es nur wenige Dinge die das "Rollerfahren können" definieren ... die Fähigkeit einen Gasgriff auf zu drehen und einen Bremshebel zu ziehen sind die wichtigsten ...

Wenn sich das Fahrzeug mal in Bewegung gesetzt hat muss der Fahrer es ja nur noch in die Richtung lenken in die er will/muss. Dabei ist das Gewicht des Fahrzeugs nicht so ausschlaggebend wie man evtl. glauben mag (schon mal dran gedacht das ein Mensch von weniger aus 100kg auch einen 40.000kg schweren Lastzug fahren kann ?).

Rollerfahren im ist im eigentlichen Sinne niemals "schwer" oder "leicht", es ist ein Zusammenspiel aus erlernten Fähigkeiten, Talent (hier liegt der Unterschied zwischen einem guten und einem hervorragenden Rollerfahrer) und der praktischen Anwendung physikalischer Gesetze.
Dazu kommt bisweilen auch noch eine gehörige Portion Glück und ggf. auch Gottvertrauen, aber das ist im Straßenverkehr IMMER notwendig, auch für Fußgänger.

Daher würde ich sagen:
Lass dich nicht von einer Karre einschüchtern die grad mal etwas mehr als das Doppelte deines Körpergewichts hat, nicht du sollst den Roller tragen sondern umgekehrt.
Setz dich drauf und fahr einfach 😉

40 weitere Antworten
40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wollschaaf


Bist du denn inzwischen 16?
Hier in D darf man 50er Roller erst mit 16 fahren. 😉

er darf mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis als Tourist (vorausgesetzt er ist KEIN Deutscher Staatsbürger) eine begrenzte Zeit fahren ...

Danke

Ich bin Spanischer Staatsbürger, also nichts mehr mit deutschland zu tun!
Ich hab einen Spanischen Wohnsitzt, Spanischen Pass und alles andere!
Ich habe vor eine Woche lang zu fahren, geht dass???

Zitat:

Original geschrieben von GoJogrr


Ich habe vor eine Woche lang zu fahren, geht dass???

6 Monate lang (nach jeder Einreise erneut) ist eine ausländische Fahrerlaubnis hier in D gültig.

Ich bin aber erst 15??? gildet trotzdem oder???

Ähnliche Themen

Ja, FeV §28 regelt das:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__28.html
Das Mindestalter von 16 Jahren für Klasse M gilt für die Erteilung der Fahrerlaubnis. Aber Dir wurde sie ja schon erteilt.

@tom

ist jetzt zwar OT, aber mal angenommen, ich verlege meinen Wohnsitz ins EU-Ausland (z.b. nach Österreich), ist mein deutscher Führerschein dann auch nur 6 Monate gültig und muss danach einen neuen machen lassen?
wann ich ein- oder ausgereist bin, lässt sich ja mit den offenen Grenzen in der EU schlecht nachvollziehen...

hmm
gute Frage würd ich auch gerne mal wissen???

Zitat:

Original geschrieben von Cloudforce


@tom

ist jetzt zwar OT, aber mal angenommen, ich verlege meinen Wohnsitz ins EU-Ausland (z.b. nach Österreich), ist mein deutscher Führerschein dann auch nur 6 Monate gültig und muss danach einen neuen machen lassen?
wann ich ein- oder ausgereist bin, lässt sich ja mit den offenen Grenzen in der EU schlecht nachvollziehen...

man kann ihn natürlich umschreiben lassen!

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90


wann ich ein- oder ausgereist bin, lässt sich ja mit den offenen Grenzen in der EU schlecht nachvollziehen...

Wohnsitzbegründung beim Einwohnermeldeamt läßt sich nachweisen.

EU-Fahrerlaubnisse der internationalen Grundklassen (A, B usw.) werden in der EU anerkannt, die muß man nicht einmal umschreiben lassen.

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90


wann ich ein- oder ausgereist bin, lässt sich ja mit den offenen Grenzen in der EU schlecht nachvollziehen...
Wohnsitzbegründung beim Einwohnermeldeamt läßt sich nachweisen.
EU-Fahrerlaubnisse der internationalen Grundklassen (A, B usw.) werden in der EU anerkannt, die muß man nicht einmal umschreiben lassen.

das gilt aber nur für die neuen plastikfürhrerscheine

die alten muss man halt umschreiben lassen!

Der Themenstarter will den Roller in Deutschland mieten??? Der Führerschein ist das eine, aber ich habe starke zweifel das überhaupt jemand einen Roller an einen 15 jährigen in Deutschland (nicht geschäftsfähige Person da unter 18 Jahre) vermietet. Ich denke da muß jemand der volljährig ist das ding mieten und die Haftung übernehmen.

ja klar, aber wie machen das die jugendllichen mit 16, die gerade ihren roller beim reparieren haben und ihn aber brauchen??
geht das dann, wenn ein erwachsener ihn mietet und ich ihn fahre??

Werkstattersatz und Selbstfahrervermietung sind (auch rechtlich) zwei paar Stiefel ... mal abgesehen davon das nicht jede Werkstatt auch Leihfahrzeuge hat ...

Also als Werkstattersatz habe ich mit 16 auch schon einen Roller für 2 Tage gehabt, aber ich habe den Roller bei dem Händler gekauft und meine Eltern wie auch ich waren dort bekannt. Das denke ich solllte überall funktionieren und kein Problem sein. Aber hier ist es ja so, daß der Themenstarter aus Spanien kommt und 15 Jahre alt ist und da würde mich mal interessieren ob ihm jemand problemlos einen Roller vermietet. Vielleicht kennt sich jemand da besser aus.

ja, aber kann man des nicht so machen, das ein erwachsener den roller mietet????

Deine Antwort
Ähnliche Themen