roller abschließen!
hi, nen freund von mir hat die neue gilera runner und kann die mit ner fernbedienung am schlüssel abschließen,d.h wenn der auf die fernbedienung drückt piept der roller zwei mal wie man das von den amerikanischen autos kennt! jetzt meine frage: wo krieg ich das her? ich wollt das auch in meinen roller einbauen weiß aber nicht wo ich das finde! ich fahr nen sr 50 r. danke schon mal im vorraus!
28 Antworten
Zitat:
es ist allerdings tatsächlich so das einige PKW
nicht nur pkw!
es gibt einige chinakracher die diese chirpenden alarmanlagen ebenfalls serienmässig verbaut haben
lt. stvo sind akustische schallzeichen nur zur warnung zulässig (warnen weil das ding nun "scharf" ist?), ferner steht in der stvo ewtas vonwegen "jeder hat sich so zu verhalten.....dass kein anderer....mehr als dne umständen entsprechend....belästigt wird" und diese belästigung erfüllen die teile nunmal, da hier keine notwendigkeit gegeben ist...
der von mir o.g. verweis ist übrigends aktuell und nicht inzwischen überarbeitet...
dass bei einigen fahrzeugen die nebellampen aufleuchten, hat weniger mit der zv zu tun, sonder ist dies als comming- bzw. leaving-home funktion gedacht, um dir den weg zur haustüre (...) auszuleuchten......
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
lt. stvo sind akustische schallzeichen nur zur warnung zulässig (warnen weil das ding nun "scharf" ist?), ferner steht in der stvo ewtas vonwegen "jeder hat sich so zu verhalten.....dass kein anderer....mehr als dne umständen entsprechend....belästigt wird" und diese belästigung erfüllen die teile nunmal, da hier keine notwendigkeit gegeben ist...der von mir o.g. verweis ist übrigends aktuell und nicht inzwischen überarbeitet...
dass bei einigen fahrzeugen die nebellampen aufleuchten, hat weniger mit der zv zu tun, sonder ist dies als comming- bzw. leaving-home funktion gedacht, um dir den weg zur haustüre (...) auszuleuchten......
irgendwo wirds wohl nen schlupfloch geben sonst könnten oben genannte pkw und roller in deutschland ja gar nicht legal zu bewegen sein und da sie die deutsche zullassung erhalten haben ist das wohl auch wie so oft irgendwo e schlupfloch
und zwecks lärmbelästigung das kommt dann wohl auch auf die lautstärke an!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ferner steht in der stvo ewtas vonwegen "jeder hat sich so zu verhalten.....dass kein anderer....mehr als dne umständen entsprechend....belästigt wird" und diese belästigung erfüllen die teile nunmal, da hier keine notwendigkeit gegeben ist...
das ist ein unbestimmter rechtsbegriff bzw. gummiparagraph und eine störung ist ganz individuell von demjenigen der sich gestört fühlt abhängig.
das beweist nicht, dass aufgrund dieser zitierten rechtsgrundlage ein chirpen beim aa scharfmachen oder schließen/öffnen unzulässig ist, da es sonst nicht neufahrzeuge mit diesen erwähnten akustischen bestätigungstönen geben würde.
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Zitat:
Original geschrieben von essi-cabrio90
irgendwo wirds wohl nen schlupfloch geben...
Mir ist keins bekannt.
Die Funktionen werden ja i.d.R. implementiert, damit sie in Ländern, wo es zulässig ist, aktiviert werden können. Das die Aktivierung dann auch hier erfolgt, können die Hersteller nicht verhindern und die Kontrollen sind auch eher lax.
das Problem ist, dass die COC-Zulassung, die diese Teile ja haben, EU-weit gilt ...
Zitat:
Original geschrieben von Cloudforce
das Problem ist, dass die COC-Zulassung, die diese Teile ja haben, EU-weit gilt ...
so würde ich das auch sehen wir leben mittlerweile ja nicht nur in deutschland sonddern auch in der eu
Zitat:
Die Funktionen werden ja i.d.R. implementiert, damit sie in Ländern, wo es zulässig ist, aktiviert werden können. Das die Aktivierung dann auch hier erfolgt, können die Hersteller nicht verhindern und die Kontrollen sind auch eher lax.
jedes eingebaute teil muß auch geprüft bzw genehmigt sein ob es nun benutzt wird oder nicht
wenn schon müssten die hersteller es dann ausbauen
nach etwas durchstöbern der forensuche......hier mal ne zusammenfassung von "Dynator"....:
Zitat:
Original geschrieben von Dynator
-> StVO §30 - Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(...hier dann eben besonders Absatz 1) beachten! 😉)-> StVZO §35e - Türen
(...hier dann eben auch besonders Absatz 1) beachten! 😉)-> StVZO §55 - Einrichtungen für Schallzeichen
(...hier dann besonders den Absatz 4) beachten! 😉)...und in den Anhang packe ich dann auch noch mal die "Richtlinie 95/56/EG - Anpassung der Richtlinie 74/61/EWG über die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen", die ich dann mal ->hier <- gefunden habe, und die dazu dann ja auch noch herangezogen werden müsste!
(...und hier ist dann auf Seite 35 unter "Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vorschriften für Fahrzeugalarmsysteme" der Punkt 4.9 "Zustandsanzeige" mit seinen Unterpunkten, sowie dann auch auf Seite 42 unter "Typgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf sein Alarmsystem" der Punkt 9.9 "Zustandsanzeige" mit seinen Unterpunkten interessant und ausschlaggebend! 😉)
womit denke ich, dann alles weitere zum thema "chirp-modul" geklärt ist....
@speedguru:
zu deiner frage: "außerdem: wo steht das es NICHT "chirpen" darf ?"...von einer ubb ist in der stvzo auch nirgends die rede...ist sie deshalb erlaubt? 😛
Zitat:
@speedguru:
zu deiner frage: "außerdem: wo steht das es NICHT "chirpen" darf ?"...von einer ubb ist in der stvzo auch nirgends die rede...ist sie deshalb erlaubt? 😛
doch ist sie da §49a ausdrücklich besagt: "An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen
nurdie vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein"
und eine UBB ist nun mal weder vorgeschrieben noch für zulässig erklärt ...
Eben. Und das Gleiche gilt für Chirp-Signale an der Fahrzeug-Schließanlage.
nur durch welchen § ?
besagter §30 StVO spricht von "unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung", also wo ist der Lärm? dafür sind die Dinger viel zu leise ...
§35e StVZO ist völlig belanglos da die Chripmodule nichts mit den Türen zu tun haben (ein Roller, und um die geht es hier ja, hat nicht mal Türen 🙄 )
bei §55 StVZO gebe ich dir recht, denn da steht drin: "Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein." allerdings sehe ich da immer noch kein Verbot der Chripmodule da es hier ja nicht um ein Schallzeichen geht. Das Geräusch dieser Module ist zu leise um dafür verwendet zu werden, es würde von einem evtl. laufenden Motor übertönt ...
übrigens:
ich habe an meinem Neo`s einen kleinen Piepser an den Blinkern hängen, wenn ich blinke entsteht ein Geräusch das deutlich lauter ist als das dieser Module und lt. den beigelegten Unterlagen ist der Betrieb dieser "Blinkerinnerung" zulässig, den unterschied zu den Chirpmodulen musst du mir dann noch erklären ...
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
nur durch welchen § ?
Richtlinie 95/56/EG - Anpassung der Richtlinie 74/61/EWG über die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
und wo kann ich das nachlesen ? google findet dazu nichts ...
einfach nur genial! danke leute! ich hab mit nem kleinen beschaulichen ein-seiten thema grechnet und jetz das! aber danke für die antworten!