Riesiger Riß in der Frontscheibe - was nun?
Hallo Glasexperten,
ich war ganz froh, daß meiner gestern bei -5,5°C sofort angesprungen ist. Natürlich sofort Klima auf 27°C und Defroster ein. Nach 15 km passierte es: Es gab einen riesengroßen Riß der Breite nach von links bis rechts, ca. 5 cm über dem unteren Rand. Auf der Beifahrerseite war bereits ein mit Kunstharz gefülltes Steinschlagloch, auf der rechten ein (zum Glück noch) ungefülltes. Der Riß ging natürlich durch beide. Hätte nicht gedacht, daß zwei kleine Steinschlagkrater die Frontscheibe derart schwächen könnten. Ist immerhin ein tragendes Bauteil.
Sofort zu Carglass: Meine TK-Versicherung würde bei einem Austausch nur den halben SB verlangen, in meinem Fall 75 €. (Ohne TK würde der Austausch 600 € kosten.) Offenbar kann ich noch weiterfahren, bis die Polizei den Riß sieht und einen Mängelbericht ausstellt. Nachdem ich sämtliche Frontscheiben-Riß-Threads durchgelesen habe, sehe ich die folgenden Möglichkeiten:
1. Ab zu Carglass und die 75 € auf den Tisch legen.
2. Da meine Versicherung (Glück im Unglück) zum Jahreswechsel den Tarif erhöht hat, habe ich noch ein Sonderkündigungsrecht. Ich könnte jetzt natürlich eine TK ohne SB wählen, und der Riß hätte sich dann halt erst nach dem Wechsel ereignet😉 Zufälle gibt's nun einmal😉 Dumm nur: Dafür ist die Prämie dann ca. 65 € höher. Und das nicht nur einmal, sondern Jahr für Jahr.
3. Bei meiner jetzigen Versicherung bleiben und TK ohne SB wählen. Wäre aber ein bißchen offensichtlich, wenn ich kurz danach einen TK-Schaden melde ;-(
4. Einen Kostenvoranschlag, sagen wir über 600 €, einholen (nur von wem?), ihn der Versicherung schicken, die danach abrechnet und dann natürlich den ganzen SB abzieht. Macht 450 € auf die Kralle. Neue Scheiben inklusive Einbau gibt's bei eBay ab 115 € mit Garantie und Rechnung inkl. MwSt (allerdings 200 km entfernt, aber für 335 € würde ich das in Kauf nehmen).
Jetzt die Fragen an Euch:
- Wie würdet Ihr entscheiden?
- Wie kann es zu so riesigen Preisunterschieden kommen? Auch die billige Scheibe wird ja kaum aus Fensterglas sein, sondern braucht eine ABE, d.h. sie muß die Sicherheitsstandards erfüllen.
- Warum arbeiten die Versicherungen, die ja stets die Kosten senken wollen, ausgerechnet mit der teuren Carglass zusammen?
- Rechnen die Versicherungen (meine möchte ich an dieser Stelle lieber nicht nennen, Feind hört möglicherweise mit) nach Kostenvoranschlag ab? Ev. ohne MwSt?
- Gibt es eine Rückstufung? Soweit ich weiß, gibt es SF nur bei HP oder VK. Warum eigentlich?
- Was passiert mit meiner Feinstaubplakette? Muß ich eine neue kaufen? Zum Glück habe ich die schweizerische Autobahnvignette 2009 noch nicht aufgeklebt, die wäre teurer😉
Vielen Dank für Eure hilfreichen Tips!
Stefan
Beste Antwort im Thema
Benz fahren wollen und dann keine lächerlichen 75 Euro für ne neue Scheibe haben lieber so blödsinnige Gedanken hier schreiben ist echt nicht normal.
63 Antworten
Hallo zusammen,
da hat sich S202.188 aber wieder einmal viel Mühe gegeben und dennoch nichts begriffen und auch noch alles durcheinandergeworfen, so dass es zu seiner Einstellung passt.
Die von S202.188 verlinkten Seiten, die er zur Rechtfertigung heranzieht sind für den HAFTPFLICHTFALL und nicht für den KASKO-Bereich. Also schon einmal nicht relevant.
Selbstverständlich darf eine Versicherung in Ihren AKBs ausdrücklich schreiben, wenn sie dies wünscht, dass man eine bestimmte Werkstatt aufsuchen muss.
Jetzt tauchen aber noch weitere Ungereimtheiten auf:
Das Fahrzeug von S202.188 muss ja als vorsteuerabzugsberechtigt behandelbar sein, da die Mehrwertsteuer vom Finanzamt scheinbar zurückbezahlt wurde. Aber weshalb läuft dann das Fahrzeug bei der Versicherung als PRIVAT-Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug mit den korrekten Angaben bei der Versicherung angegeben wäre, dann hätte die Versicherung automatisch, auch bei einer richtigen Rechnung, bei der Schadensregulierung, die komplette Mehrwertsteuer abgezogen, da das "Fahrzeug" vorsteuerabzugsberechtigt ist. Und es wäre der komplette Mwst.-Betrag und nicht nur der aus der SB.
Wenn man, wie es S202.188 macht, jemanden Unwissenheit unterstellt, dann sollte man selbst besser lieber schweigen, als solche Unwahrheiten zu verbreiten.
Also: Mein Angebot steht immer noch, die Sache für S202.188 beweiskräftig mit der Stellungnahme der Versicherung prüfen zu lassen.
ICH weiss was dabei herauskommt, aber ich würde es auch gerne S202.188 beweisen. Dies geht aber nur mit den erforderlichen Unterlagen, die er uns leider ( und dies aus gutem Grund ) nicht zur Verfügung stellt.
Da ICH, im Gegensatz zu S202.188 nichts zu verbergen habe und mich auch nicht für einen Preis schämen muss, hier die gewünschten Angaben:
Summe inkl. Mehrwertsteuer : 751,39 Euro
@Autoglasmeister,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
da hat sich S202.188 aber wieder einmal viel Mühe gegeben
Keine Ursache, das mache ich gern. Vor einigen Jahren habe ich mal ein Ratgeber-Taschenbuch verfaßt. Es juckt mich in den Fingern, ein Nachfolgewerk zu schreiben. Beim Titel schwanke ich noch zwischen „Die Auto-Akzocker“ und „Die Kfz-Kassierer“. Keine Sorge, Du wirst nur als „der ECHTE Autoglasmeister“ drin vorkommen😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Die von S202.188 verlinkten Seiten, die er zur Rechtfertigung heranzieht sind für den HAFTPFLICHTFALL und nicht für den KASKO-Bereich. Also schon einmal nicht relevant.
Ich hatte schon sowohl mit der Kasko- als auch mit der Haftpflichtversicherung fiktiv abgerechnet. Es mag gewisse Unterschiede geben, von denen ich aber wenig gemerkt habe. Das Grundprinzip ist genau das gleiche. Deswegen die Links zu beiden.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Jetzt tauchen aber noch weitere Ungereimtheiten auf:
Das Fahrzeug von S202.188 muss ja als vorsteuerabzugsberechtigt behandelbar sein, da die Mehrwertsteuer vom Finanzamt scheinbar zurückbezahlt wurde. Aber weshalb läuft dann das Fahrzeug bei der Versicherung als PRIVAT-Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug mit den korrekten Angaben bei der Versicherung angegeben wäre, dann hätte die Versicherung automatisch, auch bei einer richtigen Rechnung, bei der Schadensregulierung, die komplette Mehrwertsteuer abgezogen, da das "Fahrzeug" vorsteuerabzugsberechtigt ist. Und es wäre der komplette Mwst.-Betrag und nicht nur der aus der SB.
Es tut mir wirklich leid, und ich mache das bestimmt nicht absichtlich, aber Du bist schon wieder auf dem falschen Dampfer. Mein Fahrzeug ist selbstverständlich völlig korrekt bei der Versicherung als Privatfahrzeug angemeldet. Es gibt im MwSt-Gesetz Fälle, in denen auch Private von der MwSt befreit sind🙂 Ich bekomme sie auch für alle Werkstattrechnungen zurück. Außerdem muß ich dank PÖl (fast) nie zur Tankstelle, und auf mein PÖl brauche ich keine Energiesteuer zu bezahlen (ebenfalls völlig legal)🙂 Mein Auto hat jetzt schon die vierte Feinstaubplakette, und ich habe für keine auch nur einen müden Cent bezahlt🙂
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Wenn man […] jemanden Unwissenheit unterstellt, dann sollte man selbst besser lieber schweigen, als solche Unwahrheiten zu verbreiten.
Hätte ich nicht besser sagen können😉 Abgesehen vom falschen Akkusativ😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Also: Mein Angebot steht immer noch, die Sache für S202.188 beweiskräftig mit der Stellungnahme der Versicherung prüfen zu lassen.
ICH weiss was dabei herauskommt, aber ich würde es auch gerne S202.188 beweisen. Dies geht aber nur mit den erforderlichen Unterlagen, die er uns leider ( und dies aus gutem Grund ) nicht zur Verfügung stellt.
Hatten wir uns nicht darauf geeinigt, daß Du nicht mehr so tun wolltest, als sei mein Fall der einzige seiner Art? Bei mir käme höchstens heraus, daß ich die MwSt an die Versicherung zurückzahlen müßte. Ich hatte ja auch nicht damit gerechnet, daß ich sie bekomme. Willst Du mir das wirklich antun? Was mußt Du für ein neidischer, mißgünstiger Mensch sein? Im Gegensatz zu Dir freue ich mich immer, wenn jemand Anderer Glück hat🙂
Wenn Du schon den barmherzigen Scheinheiligen, äh natürlich Samariter spielen willst, warum hilfst Du nicht den Hunderten oder Tausenden, denen ihre Versicherungen die ihnen rechtmäßig zustehenden Leistungen widerrechtlich kürzen, und die nicht wissen, wie sie sich dagegen wehren können? Die hätten es erstens viel nötiger, zweitens könntest Du dort viel mehr bewirken, und drittens wären Dir einige Leute sehr dankbar. Gute PR sieht anders aus als das, was Du in diesem Thread bisher von Dir gegeben hast😉
Wenn ich die Homepage Deines Verbandes so anschaue (ja, der Besucher war ich!), so liegt Ihr im Dauerclinch mit den Versicherungen. Warum freust Du Dich eigentlich nicht, daß ich meiner ein Schnippchen geschlagen habe und allen Forumsteilnehmern zeige, wie man das macht? Nein, Du suchst lieber Streit und Unfrieden mit mir. Mit den Versicherungen sowieso, außerdem mit den großen Autoglasketten und vermutlich auch mit den Preisbrechern in Deiner Branche wie den Leonis. Gibt es eigentlich auch jemanden, mit dem Du nicht streitest?
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Da ICH, im Gegensatz zu S202.188 nichts zu verbergen habe und mich auch nicht für einen Preis schämen muss, hier die gewünschten Angaben:
Das war nur ein Teil der gewünschten Angaben. Du hast nämlich für Dich behalten, ob Du auch bereit wärst, die genannte Zahl als verbindlichen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form mit Deinem Briefkopf adressiert an den Versicherungsnehmer herauszugeben? Vermutlich nicht, und ICH weiß auch warum🙁 Weil Du genau weißt, daß die Leute dann Deinen KVA der Versicherung einreichen und wie ich fiktiv abrechnen würden🙂
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Summe inkl. Mehrwertsteuer : 751,39 Euro
An Deiner Stelle würde ich mich dafür schämen. Und wie. Dafür kriege ich woanders mehr als vier Scheiben🙂 Du liegst ja sogar noch über Carglass🙁 Aber es ist schon klar, wer derart überrissene Preise verlangt, ärgert sich natürlich doppelt, wenn ihm jemand die lange Nase macht😉 Hast Du noch nie versucht, mit Deinen Preisen konkurrenzfähig zu sein? Kann ich Dir nur empfehlen😉
Hallo zusammen,
Wieso habe ich das Gefühl, dass DU derjenige bist, der sich streiten will ???
Aber keine Sorge, wenn ich mich anstrenge, dann kann ich mich auch auf Dein Niveau herabsetzen.
Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Carglass murmelte zuerst etwas von 866 €, aber weil ihm der Klang meiner Stimme so gut gefiel, macht er mir einen Freundschaftspreis
Ich wusste gar nicht, dass 751,39 Euro mehr sind als 866 Euro.
Aber danke Dir, durch Deine Beiträge kann noch jeder etwas dazulernen.
Auch hatten wir uns auf nichts geeinigt.
Ich freue mich auch, wenn jemand Glück hat, aber Beschiss ist nunmal kein Glück.
Und wieso versuchst Du mir laufend etwas zu unterstellen??? Ich habe vergessen, dass die meisten Menschen von sich auf Andere schliessen.
Ich bin ja nicht Gott, sonst hätte ich Deine fehlenden Angaben bezüglich DEINER Mehrwertsteuer-Situation erahnen können.
Es geht hier doch gar nicht darum, ob und wieviel Du bisher mit Deiner Versicherung fiktiv abgerechnet hast. Dies interessiert mich überhaupt nicht.
Ein Buch würde ich an Deiner Stelle lieber nicht schreiben, denn Deine Recherchen sind die schlechtesten, die ich bislang gesehen habe.
Dies sieht man an den Ausführungen, die mich in Bezug zum ZDA bringen. Keine davon stimmt.
Wo ich Dir allerdings recht geben muss, sind die angesproche Homepage und die PR-Maßnahmen, aber auch hierfür bin ich unschuldig, was man herausgefunden hätte, wenn man die Wahrheit finden wollte und nicht nur Irgendetwas um zu stänkern.
Ich freue mich auch, wenn jemand Glück hat, aber Beschiss ist nunmal kein Glück.
Hilfe, ich muss mich entschuldigen, denn ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe "jemanden" und nicht "jemandem" geschrieben. Wenn Dich dies wirklich stören würde und Du nicht nur nach irgendwelchen unwichtigen Fehlern suchen würdest, dann wäre Dir sicherlich aufgefallen, dass Deine Zeichensetzung unter aller Sau ist. Meistens fehlen die Punkte am Satzende.
Und nochmals, es geht hier um nichts anderes, als um den Fall, wie Du mit Deiner Versicherung abgerechnet hast.
Also, lass doch allen anderen Humbug, den Du von Dir gibst, einfach weg und schicke mir die Unterlagen. Wenn sich herausstellt, dass Du nur die MwSt. der SB zurückbezahlen musst, dann erstatte ich Dir diese gerne.
So noch eines zum Schluss.
Ja es gibt von uns verbindliche Kostenvoranschläge mit allen Positionen und auch auf dem originalen Rechnungspapier. Ein Kostenvoranschlag ist bei uns kostenpflichtig. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50,00 Euro und wird bei Auftragserteilung zurückerstattet.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Wieso habe ich das Gefühl, dass DU derjenige bist, der sich streiten will ???
Will ich doch gar nicht. Im Gegenteil, ich habe meinen Spaß. Du nicht? 😉 Mein Anliegen ist es, den anderen Forumsteilnehmern zu erklären, wie die fiktive Abrechnung funktioniert, daß man damit u.U. gutes Geld sparen kann, daß das völlig legal ist, und daß es sogar im Interesse aller Versicherungsnehmer ist. Was hast Du damit eigentlich für ein Problem? Außer daß niemand, der diesen Thread liest, 750 € für eine neue Frontscheibe bezahlt?
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Aber keine Sorge, wenn ich mich anstrenge, dann kann ich mich auch auf Dein Niveau herabsetzen.
Bist Du sicher, daß Du nicht streiten willst? Ich nicht😉 Schon wieder ein fehlendes Satzzeichen. Wer genug Phantasie hat, darf die Smileys als Satzzeichen interpretieren😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Ich wusste gar nicht, dass 751,39 Euro mehr sind als 866 Euro.Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Carglass murmelte zuerst etwas von 866 €, aber weil ihm der Klang meiner Stimme so gut gefiel, macht er mir einen Freundschaftspreis
Wenn jemand am Telefon was murmelt, würde ich das noch lange nicht als verbindlichen Kostenvoranschlag betrachten. Du schon? Und dafür verlangst Du auch noch 50 €? Was ich von der Carglass-Zentrale als E-Mail bekommen habe, waren wie beschrieben 750 €. Ich war dann noch in einer Carglass-Niederlassung. Da waren es dann noch 650 €. Sicher deshalb, weil ich persönlich noch einen netteren Eindruck gemacht habe als am Telefon😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Ich freue mich auch, wenn jemand Glück hat
Deine Freude kommt wirklich vom Herzen😉 Gerade in meinem Fall😉 Das spürt man aus jeder Deiner Äußerungen😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
aber Beschiss ist nunmal kein Glück.
An der Wortwahl müssen wir noch arbeiten😉 Und an Deiner Branchen- und Gesetzeskenntnis auch😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Deine Recherchen sind die schlechtesten, die ich bislang gesehen habe.
Seltsam nur, daß sie sich meistens zu meinem Vorteil auswirken😉 Und zum Vorteil von allen Anderen, die meine Tips lesen😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Dies sieht man an den Ausführungen, die mich in Bezug zum ZDA bringen. Keine davon stimmt.
Du überraschst mich immer wieder! Zu diesem Thema habe ich das folgende gefunden:
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
als Vorstandsmitglied des Zentralverbandes Deutscher Autoglaser (ZDA)
Nachzulesen hier:
http://www.motor-talk.de/.../...-co-oder-original-mb-t1682821.html?...Hast Du einen Doppelgänger? Oder haben sie Dich inzwischen aus dem ZDA rausgeschmissen?
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Wenn sich herausstellt, dass Du nur die MwSt. der SB zurückbezahlen musst, dann erstatte ich Dir diese gerne.
Nein, nicht die MwSt des SB, sondern die MwSt nach Abzug des SB. Das wären rund 75 €. Das kann ich nun wirklich nicht verantworten. Das wären ja anderthalb Kostenvoranschläge!
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Ein Kostenvoranschlag ist bei uns kostenpflichtig. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50,00 Euro
30 Sekunden kalkulieren, 30 Sekunden Namen und Adresse eintippen, und 2 Cent fürs Papier macht – rechne und staune – 50 €? Kein Wunder kostet bei Dir eine Scheibe soviel wie anderswo vier!
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Hallo zusammen,
auch ich habe meinen Spass.
Deine Recherchen wirken sich zu Deinem Vorteil aus, da sie einfach nur falsch sind.
An MEINER Wortwahl und Branchen- und Gesetzeskenntnis brauchen wir nicht zu arbeiten.
Ich freue mich wirklich wenn jemand Glück hat, aber dies kannst Du ja nicht nachvollziehen.
Lebenssituationen ändern sich. Da es leider, aus betrieblichen Gründen, zeitlich nicht mehr möglich war, dieses Ehrenamt auszuführen, habe ich es bereits vor Langem niedergelegt. Du wirst es kaum glauben, aber wenn einem die Arbeit über die Ohren wächst, dann muss man auch manche Dinge aufgeben.
Wenn Du mich von der Gesetzeslage, die Du Dir ausmalst überzeugen willst, dann sei doch kein FEIGLING und gib mir endlich Deine Unterlagen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Deine Recherchen wirken sich zu Deinem Vorteil aus, da sie einfach nur falsch sind. […]
Wenn Du mich von der Gesetzeslage, die Du Dir ausmalst überzeugen willst, dann sei doch kein FEIGLING und gib mir endlich Deine Unterlagen.
Schon erstaunlich, daß nicht nur ich, sondern auch der AvD, der Freundliche und meine Versicherung sich allesamt geirrt haben, nur Du Dich nicht😉 Und daß ich bereits zum vierten Mal fiktiv abgerechnet habe, sowohl HP- als auch TK-Fälle, und daß es damit nie Probleme gab😉 Also warum willst Du unbedingt eines daraus machen? Wenn Du schon so selbstlos helfen willst, dann sieh zu, daß die Versicherungen Deinen Kunden nicht mit unfairen Tricks ihre gesetzlich geschuldeten Leistungen kürzen. So würdest Du Deine Zeit sinnvoll einsetzen, und es käme erst noch etwas dabei heraus😉 Deshalb verzichte ich selbstlos zugunsten derer, die es mehr brauchen, auf Deine so selbstlos angebotene, aber völlig unnötige Nachkontrolle😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Ich freue mich wirklich wenn jemand Glück hat
Deshalb willst Du mir auch meine Freude an der letzten Schadenregulierung vermiesen😉 Unter Freude verstehe ich etwas Anderes😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
wenn einem die Arbeit über die Ohren wächst, dann muss man auch manche Dinge aufgeben.
Klar, wenn man 2674mal in diesem Forum den selbsternannten Saubermann der Branche spielen will, dann muß man schon den einen oder anderen Kunden zur Konkurrenz schicken😉
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Schon erstaunlich, daß nicht nur ich, sondern auch der AvD, der Freundliche und meine Versicherung sich allesamt geirrt haben, nur Du Dich nicht😉
Was Du tatsächlich dem AvD erzählt hast, das kann keiner nachvollziehen.
Der "Freundliche" hat Dir nur einen Kostenvoranschlag ausgedruckt.
Die Versicherung kennt nur den Kostenvoranschlag und weiss nichts von Deiner offiziellen Reparaturrechnung in Höhe von 170 Euro.
So hast Du Deine Meinung und ich die meinige.
Um zu beweisen, wer Recht hat gibt es eine einfache Lösung, die ich schon des Öfteren vorgeschlagen habe. Aber dazu bist Du scheinbar tatsächlich zu feige. Wenn Du nichts zu befürchten hättest, dann wäre es kein Problem für Dich. Das wäre doch eine richtige Genugtuung für Dich, wenn Du recht behalten würdest. Diese einmalige Gelegenheit darfst Du Dir doch nicht wirklich entgehen lassen.
Also worauf wartest Du noch???
Der Rechtsabteilung des AvD, dem Freundlichen und der Versicherung habe ich wahrheitsgemäß mitgeteilt, daß ich fiktiv abrechnen will. Willst Du allen Ernstes behaupten, die hätten mitgespielt, wenn nicht alles mit rechten Dingen zugehen würde? Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Bei einer fiktiven Abrechnung ist die Art und Weise irrelevant, ob, wann, wie und von wem ein Schaden repariert wird. (Bei der HP gibt es diesbezüglich gewisse Einschränkungen.) Nun hätte es ja fünf Möglichkeiten gegeben:
1. Reparatur bei Dir mit vergoldetem Glas😉: 751,39 €
2. Reparatur beim Erzkonkurrenten Carglass mit seiner sympathieabhängigen Preisgestaltung😉: 650 €
3. Reparatur zum Festpreis beim Freundlichen: 625 €
4. Reparatur bei einem preiswerten Autoglaser🙂: 170 € (inkl. MwSt)
5. Ich repariere den Schaden selbst: ca. 100 €
6. Ich lasse den Schaden gar nicht reparieren: 0 €
Fällt Dir was auf? Der Schaden ist in allen Fällen derselbe! Nach Deiner Logik wäre mir hingegen im sechsten Fall überhaupt kein Schaden entstanden (aber die SB sollte ich wohl trotzdem bezahlen???), im fünften würdest Du sagen, der Schaden begrenze sich auf die Kosten einer neuen Scheibe, und meine Arbeitszeit sei nichts wert, bei den anderen vieren sagst Du, die Versicherung hätte den Rechnungsbetrag bezahlen sollen. Ich hätte nicht gedacht, daß der Wert meiner gesprungenen Scheibe so unterschiedlich sein könnte! Ganz zu schweigen davon, daß Du sozusagen den größten Schaden angerichtet hättest😉
Da es meine Original-Frontscheibe war, die gesprungen war, käme wenn überhaupt Nr. 3 als Bemessungsgrundlage in Frage. Und genau diesen KVA habe ich der Versicherung eingereicht und abzüglich der SB ausbezahlt bekommen. Also noch einmal: Wo ist Dein Problem?
Daß ich schon vier Schäden fiktiv abgerechnet habe, und daß es dabei nie Probleme gab, ist für mich Beweis genug. Weil es bestimmt viele Leser interessieren wird, hier sind die Einzelheiten von zwei weiteren (mit dem letzten verhielt es sich analog, aber der war weniger gravierend):
Das neue Verdeck:
Im ersten Fall hatten Vandalen auf einem großen Parkplatz in Frankreich mit brutaler Gewalt mit einem Messer das hintere Heckfenster aus dem Stoffverdeck meines BMW-Cabrios herausgeschnitten und auch gleich die beiden hinteren Kopfstützen mitgehen lassen. Meine Lederjacke haben sie auf dem Rücksitz liegenlassen, die hatte wohl die falsche Größe😉 Ich bin sofort zur Polizei gegangen, deren Stützpunkt sich kaum 100 m vom Tatort befand, und habe Anzeige erstattet. Mit dem Protokoll bin ich zur Versicherung. Die kalkulierte die Schadenshöhe im Audatex-System und überwies den Betrag, allerdings abzüglich meines SB und abzüglich der MwSt. Das waren damals rund 4.000 DM. Mit dem Auto bin ich zum Autosattler, der mir für 2.000 DM ein neues Dach draufmachte. Nein, nicht irgendeines, sondern vom Original-Hersteller in der besten Qualität. Der einzige Unterschied lag darin, daß die neue Heckscheibe keinen BMW-Stempel hatte. Es fiel mir schon etwas schwer, darauf zu verzichten😉
Die (nicht) neue Tür:
Im zweiten Fall fuhr mir ein anderes Auto, das gleichzeitig wie ich rückwärts aus einem Parkplatz auf der gegenüberliegenden Straßenseite herausgefahren war, in die Fahrertür. Nach einigem Hin und Her kam heraus, daß der Andere schuldig war und seine Haftpflicht-Versicherung ergo meinen gesamten Schaden übernehmen mußte. Und wie hoch war der? Laut Versicherung bekäme ich eine neue Tür, wenn sich drin ein Seitenaufprallschutz befände, sonst nur die Reparaturkosten, um das Blech wieder geradezubiegen. Keine Ahnung, ob mein Vierrad so was hatte oder nicht. Auch die telefonisch angefragte BMW-Niederlassung konnte das aufgrund der Fahrzeugdaten nicht sagen. Ich mußte hinfahren, und sie haben die Tür aufgemacht. Positiv. Ich glaube, eine neue Tür schlug mit 1.500 DM zu Buche. Auch hier habe ich auf die MwSt verzichtet. Mein befreundeter Spengler kriegte auch eine Tür mit Seitenaufprallschutz für 600 DM wieder perfekt hin🙂
So wie ich Dich kenne, freust Du Dich bestimmt auch über diese beiden Fälle😉 Und nein, Du brauchst sie auch nicht nachzuprüfen😉
Meine Genugtuung entsteht daraus, daß ich dank diesem Thread und diesem und anderen Foren vielen Anderen die Augen für die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung öffnen kann und sie den Abzockern und den Versicherungen ein Schnippchen schlagen und bei einer Reparatur kräftig sparen können😉 Das freut Dich doch sicher auch😉
Das Thema scheint langsam vom offenem Gespräch zum Dialog zu mutieren.
Und ganz ehrlich, so langsam langweilt es....
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von alex-kn84
Das Thema scheint langsam vom offenem Gespräch zum Dialog zu mutieren.
Und ganz ehrlich, so langsam langweilt es....
@alex-kn84
Da muss ich Dir leider zustimmen, aber manch einer lernt es nie.
@all
Dabei ist doch alles so einfach:
Ein Kaskoschaden wurde fiktiv abgerechnet und kostengünstiger, aber ohne Eingenleistung instandgesetzt und das überschüssige Geld einbehalten.
Aber in der Kaskoversicherung gilt die Schadensminderungspflicht.
Zitat:
Schadensminderungspflicht
Der Geschädigte darf aus dem Schadensereignis keinen Vorteil ziehen und die Erstattung unverhältnismäßig hoher Kosten verlangen.
Das heisst man darf keine unverhältnismäßig hohen Kosten verlangen.
( ist hier nicht der Fall )
und
Der Geschädigte darf aus dem Schadensereignis keinen Vorteil ziehen...
( aber genau dies wird hier getan )
Zitat:
Original geschrieben von alex-kn84
Das Thema scheint langsam vom offenem Gespräch zum Dialog zu mutieren.
Und ganz ehrlich, so langsam langweilt es....
Das find' ich nicht. Ich amüsiere mich köstlich😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
@alex-kn84
manch einer lernt es nie.
Ganz meine Meinung😉
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Zitat:
Schadensminderungspflicht
Der Geschädigte darf aus dem Schadensereignis keinen Vorteil ziehen
Wie immer im Recht ist das Auslegungssache. Das wird an einem einfachen Beispiel klar: Angenommen, es gäbe teure Scheiben aus Glas und billige aus Kunststoff. Meine teure aus Glas ist kaputtgegangen, und ihr Wert wurde von der Versicherung ersetzt. Ich hätte aber eine billige Kunststoffscheibe eingebaut. Hätte ich dann daraus einen Vorteil? Nein, denn der Wert des Autos hat sich um die Preisdifferenz vermindert. Und der Autoglasmeister sagt doch, die Schadenshöhe und damit der Wert einer Scheibe hingen vom Preis ab. Also ist meine Scheibe und damit mein Auto jetzt weniger wert.
Noch einmal: Es ist eine Scheibe im Wert von 625 € kaputtgegangen, und die Versicherung hat 475 € dafür bezahlt. Damit ist das Schadensereignis abgeschlossen. Ob, wie, wann, warum und von wem der Schaden repariert wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das ist ja die Grundidee der fiktiven Abrechnung.
Nur mal ganz am Rande: Wenn Du und Deinesgleichen konkurrenzfähige Preise verlangen würden, wäre die fiktive Abrechnung nicht halb so interessant. Aber es ist natürlich immer leichter, den Anderen den Schwarzen Peter zuzuschieben als vor der eigenen Tür zu kehren😉
Die Preisdifferenz bei meiner neuen Glasscheibe betrug ja annähernd 340 €. Ist das jetzt ein Vorteil? Nur auf den ersten Blick. Der Autoglaser, der die sensationell billige Schreibe eingebaut hat, war leider nicht gerade bei mir um die Ecke, sondern in Pforzheim (zwischen Stuttgart und Karlsruhe). Das waren in meinem Fall zweimal 200 km, was schon allein ca. 40 € für den Kraftstoff ausmacht. Außerdem zwei Stunden An- und zwei Stunden Rückfahrt. Und drei Stunden warten, bis die Scheibe eingebaut war. Also sieben Stunden, und zwar unter der Woche. 300 € geteilt durch 7 macht rund 43 €. Das ist noch nicht einmal annähernd der Stundenlohn eines ECHTEN Autoglasmeisters! Der darf uns jetzt noch mal sagen, wo da der "Vorteil" liegen soll😉
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Es ist eine Scheibe im Wert von 625 € kaputtgegangen, und die Versicherung hat 475 € dafür bezahlt. Damit ist das Schadensereignis abgeschlossen.
In diesem Fall ist DIR keine Scheibe im Wert von 625 Euro kaputtgegangen, da der TATSÄCHLICHE Schaden nur 170 Euro betrug. Siehe offizielle Rechnung des Autoglasers.
Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Das ist ja die Grundidee der fiktiven Abrechnung.
Die Grundidee der fikiven Abrechnung ist die, dass ein Geschädigter seinen ENTSTANDENEN Schaden geltend machen kann und nicht die, dass er sich an diesem bereichert.
Willst Du oder KANNST Du es nur nicht verstehen. DU hast mit deiner Versicherung einen Schaden abgerechnet, der Dir in dieser Höhe gar nicht entstanden ist.
Alles andere was Du seitenweise von Dir gibst, spielt überhaupt keine Rolle.
Dann habe ich ja Glück gehabt, daß die alte Original-MB-Scheibe im Wert von 625 € gesprungen war, und nicht die neue für 170 €. Sonst hätte ich ja aus dem Schadensereignis einen Vorteil gehabt😉
Hallo zusammen,
11.02.2009 13:0011.02.2009 13:39Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
In diesem Fall ist DIR keine Scheibe im Wert von 625 Euro kaputtgegangen, da der TATSÄCHLICHE Schaden nur 170 Euro betrug. Siehe offizielle Rechnung des Autoglasers.Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Es ist eine Scheibe im Wert von 625 € kaputtgegangen, und die Versicherung hat 475 € dafür bezahlt. Damit ist das Schadensereignis abgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von S202.188
Dann habe ich ja Glück gehabt, daß die alte Original-MB-Scheibe im Wert von 625 € gesprungen war, und nicht die neue für 170 €. Sonst hätte ich ja aus dem Schadensereignis einen Vorteil gehabt😉
LOL, auf dem Boden kringeln, hihihihihihihahahahahaha
SORRY an alle, aber ich bekomme mich gerade nicht mehr vor lauter Lachen.
Bislang war ich eigentlich immer der Überzeugung, dass ich der dümmste Mensch auf Erden sei. An Ausserirdische habe ich bislang nicht geglaubt.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Bislang war ich eigentlich immer der Überzeugung, dass ich der dümmste Mensch auf Erden sei.
Zumindest bist Du der einzige, der wider besseres Wissen uns allen hier weismachen will, daß an meinem Wagen eine Scheibe im Wert von 170 € gesprungen sei. Dabei habe ich soeben noch einmal nachgesehen und kann Dir bestätigen, daß diese noch völlig intakt ist😉
Aber es freut mich natürlich ungemein, daß ich nicht der Einzige bin, der sich über ein von seiner Art her eher trockenes Thema derart amüsieren kann😉