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Restwertbestätigung - Auto selbst verkaufen?

Hallo zusammen,

bei mir steht die Entscheidung ins Haus, mein Auto

a) zu behalten

b) einzutauschen gegen ein neues.

Meine Frage zu Möglichkeit b: Kan ich vor ablauf des Leasingvertrages das Auto selbst versuchen zu verkaufen? Oder muss ich diesen an den Händler zurückgeben wenn ich Ihn nicht behalten will?

Danke schonmal für eure Hilfe

PS: Der Leasingvertrag wurde für 3 Jahre abgeschlossen, läuft jetzt ca 2 Jahre und 7 Monate

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21 Antworten

Du kannst doch ein geleastes Fahrzeug nicht verkaufen. Es gehört dir ja gar nicht. Du musst es erst auslösen, sprich bezahlen und kannst es dann verkaufen oder du löst es aus und fährst es selber weiter, oder du gibts es mit den Konditionen zurück wie im Vertrag festgeschrieben.

es kommt immer auf den vertrag an, was machbar ist.

lies dir das genau durch und befrag das ah nochmals.

Kurz und knapp: Es geht.

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf

Hallo zusammen,

 

bei mir steht die Entscheidung ins Haus, mein Auto

 

a) zu behalten

b) einzutauschen gegen ein neues.

 

Meine Frage zu Möglichkeit b: Kan ich vor ablauf des Leasingvertrages das Auto selbst versuchen zu verkaufen? Oder muss ich diesen an den Händler zurückgeben wenn ich Ihn nicht behalten will?

Wie bei anderen Mietverträgen musst du den Gegenstand zum vereinbarten Zeitraum wieder abgeben.Der Gedankenfehler liegt daran das es eben nicht dein Auto ist du bist lediglich der momentane Besitzer und nicht der Eigentümer des Autos.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Kurz und knapp: Es geht.

.....nicht unbedingt. bei einigen verträgen ( z.b. MB ) geht es def. nicht.

Glaub ich nicht. Wie lautet die Formulierung in diesen Verträgen? Wer kann einem Händler und mir verbieten, ein gebrauchtes Auto zu Ver/-kaufen? Das zufällig von mir mal eine Weile gefahren wurde und jetzt bei dem Händler auf dem Hof steht und auf Käufer wartet?

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Glaub ich nicht. Wie lautet die Formulierung in diesen Verträgen? Wer kann einem Händler und mir verbieten, ein gebrauchtes Auto zu Ver/-kaufen? Das zufällig von mir mal eine Weile gefahren wurde und jetzt bei dem Händler auf dem Hof steht und auf Käufer wartet?

das wurde nicht "zufällig" von dir gefahren.

du kannst doch auch nicht eine "zufällig" angemietete wohnug verkaufen nur weil es dafür einen besseren preis gibt.

bei unseren letzten firmenfahrzeugen von mb war es nicht möglich. die mussten zum stichtag abgemeldet sein und dem ah zur verfügung stehen.

danach konnte man die zum vk preis erwerben.

die händler und leasinggesellschaften leben nunmal davon.

bei vw gab es da andere möglichkeiten:

1.fahrzeug zum vorher definiertem restwert erwerben

2.fahrzeug zurückgeben

3. 6monate vorher konnte das fz bereits verkauft werden bei 3j haltedauer

Frag das Autohaus und die Leasingges. im Prinzip will die Leasing am Ende vom Autohaus den Restwert und das AH wird froh sein, wenn die Karre sofort weg ist. Wenn der Restwert allerdings so kalkuliert ist, dass das AH noch ein dickes Geschäft macht, könnte man verneinen. Es gibt in der Tat Leasingverträge die den Erwerb anschließend ausschließen.

BEN

Als ich ihn damals geleast habe meinte mein Händler, ich habe die gleiche Möglichkeit wie bei der Finanzierung. Wollte mich hier nur rückversichern..

klar werde ich noch ein Gespräch mit dem Händler suchen (bereits morgen vereinbart).

Ein anschließender Erwerb ist definitiv möglich (habe ich in meinen Unterlagen heute früh nachgeschaut).

Dort steht drin: Nach Ablauf der Leasingdauer kann das Fahrzeug für XXX € vom Leasingnehmer erworben werden.

Der Restwert liegt definitiv unter dem Fahrzeugwert

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Kurz und knapp: Es geht.

.....nicht unbedingt. bei einigen verträgen ( z.b. MB ) geht es def. nicht.

Der Themenstarter fährt einen AUDI - da geht das.

Zitat:

Original geschrieben von benprettig Es gibt in der Tat Leasingverträge die den Erwerb anschließend ausschließen.

BEN

Bei Geschãftsleasing ist das Standard, es soll ja auf keinen Fall der Eindruck erweckt werden, dass es sich um Finanzierung handelt, um Abschreibungen zu vermeiden und alles über die Leasing-Rate abzuwickeln.

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf

Hallo zusammen,

bei mir steht die Entscheidung ins Haus, mein Auto

a) zu behalten

b) einzutauschen gegen ein neues.

Was ist denn als Ersatz geplant? Meinst Du mit Eintauschen (Fall b) beim gleichen Händler (?) wieder einen Audi (?), das gleiche Fahrzeug (?), oder was?

Zitat:

Original geschrieben von Wanderbaer

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf

Hallo zusammen,

bei mir steht die Entscheidung ins Haus, mein Auto

a) zu behalten

b) einzutauschen gegen ein neues.

Was ist denn als Ersatz geplant? Meinst Du mit Eintauschen (Fall b) beim gleichen Händler (?) wieder einen Audi (?), das gleiche Fahrzeug (?), oder was?

Genau gleicher Händler, gleiches Modell nur neu

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

...bei unseren letzten firmenfahrzeugen von mb war es nicht möglich. die mussten zum stichtag abgemeldet sein und dem ah zur verfügung stehen.

danach konnte man die zum vk preis erwerben

Genau das habe ich doch geschrieben. Du gibst ein geliehenes Auto zurück und kaufst eins. Daß die beiden Autos eins sind, kann doch niemand verbieten.

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