Restwert bei Leasing
Hallo,
Habe im Oktober 2010 eine Jahrestagen geleast. Kilometerleistung mit jährlich 25 tkm. Damaliger Preis war 49900,-€ als Jahreswagen mit knapp 15 tkm drauf. Habe ihn 4 Jahre geleast. Was wird der ca. Restwert sein bei leasingende ? Spiele mi dem Gedanken ihn im Oktober 2014 zu übernehmen und privat zu fahren.
Zum Fahrzeug:
E350 CDI mit 231 ps
Automatik
Xenon
Command
ILS
AHK
Kombi
Leder
Avantgarde
Außen weiß
Schiebedach
Sitzheizung
El. Sitze mit Memory
Nachtsichtkamera
Gruß
Asprey
11 Antworten
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen:
Das Fahrzeug wird Dir von der MB-Leasing für viel Geld angeboten😁 Du sollst ja ein neues Fahrzeug leasen.
Hatte auch schon nachgefragt nach der Leasingzeit bei MB-Leasing. Da kam eine hohe Summe heraus.
Die Fahrzeug fande sich später bei MB im Gebrauchtwagenpool (Stuttgart-Heilbronner Straße) wieder. Der Preis für mein Fahrzeug war im Jahr 2009 über 4 000 Euro niedriger in der Verkaufshalle als es mir wenige Tage vorher angeboten wurde.
Dazu wurde alle 14 Tage der Preis gesenkt😁
Aber gut: Fragen kostet nichts. Du weißt, wie Dein Auto gefahren wurde, was dran gemacht wurde...vielleicht kann dies ja direkt über den MB-Vertreter besser laufen.
Allgemein gilt: Wenn man ein Auto länger als nur drei oder vier Jahre fahren will, ist Leasing mit Sicherheit nicht die richtige Finanzierungsform.
Ich sehe es wir Gnarf, das Angebot wird sicherlich nicht interessant sein. Wenn Du zocken möchtest, warte ab und gehe zwei Wochen nach der Rückgabe Deines Autos in die Gebrauchtwagenabteilung und schau, wie sich der Preis entwickelt hat.
Normalerweise ist in einem Leasingvertrag immer der Restwert ausgewiesen.
Im Standardleasingvertrag der Mercedes Benz Leasing GmbH rechts nebe dem Nettokaufpreis in der Spalte Restwert
Zitat:
Original geschrieben von taxia6
Normalerweise ist in einem Leasingvertrag immer der Restwert ausgewiesen.
Im Standardleasingvertrag der Mercedes Benz Leasing GmbH rechts nebe dem Nettokaufpreis in der Spalte Restwert
Bei einem Kilometerleasingvertrag wird der Restwert nie im Vertrag ausgewiesen. Man bekommt einige Wochen vor dem Ablauf des Leasingvertrages ein konkretes Übernahmeangebot.
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Es ist, wie bereits geschrieben, eher die Regel als die Ausnahme, dass das Übernahmeangebot fernab der Realität liegt, frei nach dem Motto "Probieren wir mal, ob wir da nicht noch ordentlich verdienen können". Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass mir ein Fahrzeug völlig überteuert angeboten wurde, dann aber dem nächstbesten Dahergelaufenem 5k billiger (wobei ich mir noch nicht ganz sicher bin, ob das nur ein Dahergelaufener oder ein guter Freund des Gebrauchtwagenverkäufers war). Damals war es noch so, dass die Differenz aus dem Leasinggeschäft vom Konzern getragen wurde, somit waren solch seltsame Geschäfte nicht ungewöhnich.
Edit: Gibt da, glaube ich zumindest gehört zu haben, noch eine steuerliche Komponente, die bei einer Übernahme eines Leasingfahrzeuges Probleme machen könnte. Die Leasingraten sind ja sofort als Betriebsausgaben absetzbar, bei einer anschließenden Übernahme des Fahrzeuges kann das Finanzamt das komplette Geschäft als "Kauf" werten, d.h. es kann dann anscheinend die normale Abschreibung angesetzt werden und die Leasingraten als Betriebsausgabe werden nicht anerkannt. Wie sich das dann auswirkt, muss jeder selbst ausrechnen.
Zitat:
Original geschrieben von GPX8888
Edit: Gibt da, glaube ich zumindest gehört zu haben, noch eine steuerliche Komponente, die bei einer Übernahme eines Leasingfahrzeuges Probleme machen könnte. Die Leasingraten sind ja sofort als Betriebsausgaben absetzbar, bei einer anschließenden Übernahme des Fahrzeuges kann das Finanzamt das komplette Geschäft als "Kauf" werten, d.h. es kann dann anscheinend die normale Abschreibung angesetzt werden und die Leasingraten als Betriebsausgabe werden nicht anerkannt. Wie sich das dann auswirkt, muss jeder selbst ausrechnen.
Sicher beziehst Du Dich auf den Leasingerlass Teilamortisation von 1975, der die Spielregeln des Restwertleasing regelt.
Was Du meinst, ist der Tatbestand des verdeckten Ratenkauf. Wird dieser vom FA nachgewiesen wird aus steuerlicher Sicht rückabgewickelt und evtl. ist sogar eine Geldstrafe fällig. Es muss aber glas klar nachgewiesen werden, dass vom Zeitpunkt des Vertragsabschluss eine Übernahmeabsprache stattfand. Dies ist in der Regel nur nachweisbar, wenn es im Vertrag oder einem Sideletter festgehalten wird. In über 15 Jahren im Banken/Leasingsektor habe ich nie von einer erfolgreichen Anfechtung des FA gehört.
Wird die LG dem LN zum Restwert andienen, ist dies kein Weltuntergang. Die LG wird sich nicht freuen, da kein Mehrelös entsteht, der Kunde ist glücklich, da er einen vermeintlich guten Kauf macht. Dem FA entgehen wenn nur wenige Euros Einnahmen, teils nur Verschiebung.
Immer sollte von LG eine Marktwertermittlung/Gutachten gemacht werden, um auf spätere Einwände des FA reagieren zu können. Dies wird von LGs auch so praktiziert.
Man sollte grundsätzlich davon ausgehen, das Banken und Autohersteller, die ja eigene LG haben, mehr von Marktwerten der KFZ wissen, als die FA mt Ihren Schwackelisten.
Die von Dir genannte problematische Übernahme von Fahrzeugen ist ein Ammenmärchen der Hersteller, um an die Fahrzeuge der Leasingkunden zu kommen. Stell Dir vor jeder würde sein Auto übernehmen und nochmal 3-5 Jahre fahren. Und danach womöglich noch zum Wettbewerb gehen, um einen Neuen zu kaufen. Diese Quatschargumente sind Kundenbindungsargumente, die durch Verunsicherung ausgespielt werden!
Fur privates Leasing ist der Erlaß völlig uninteressant, da es sich für ihn um eine von vielen steuerlich unwirksame Finanzierungsart handelt. Den einzigen steurlichen Vorteil kann er haben, dass er die Märchensteuer monatlich abstottert. Diese wird mittlerweile auch in anderen Modellen bereits mitfinanziert.
VG
Meine Aussage war, dass es eher die Ausnahme als die Regel ist, dass am Ende der Leasingzeit dem LN ein vernünftiges Angebot unterbreitet wird, nicht mehr und nicht weniger. Das habe ich bei Mercedes mehrfach erlebt. Im Übrigen ist das bei anderen Herstellern nicht so, da werden als Restwert dann akzeptable und marktgerechte Preise aufgerufen.
Problematische Übernahme etc. habe ich nie behauptet. Problematisch ist an einer Übernahme überhaupt nichts. Wenn man bereit ist, das Geld auf den Tisch zu legen, dann gehört einem das Fahrzeug. Man sollte nur nicht erwarten, dass es ein fairer Deal bei Mercedes wird. Und die steuerliche Komponente hast Du ja sehr schön ausgeführt, es scheint sie wohl tatsächlich zu geben. Ob bei einem eifrigen Beamten das Argument ziehen wird, dass Du es bis jetzt nie erlebt hast, wage ich zu bezweifeln. 😉
Das hatte ich schon so verstanden 😉
Ich bezog mich lediglich auf die steuerliche Komponente, die i.d.R. als Kundenbindungsinstrument gezogen wird.
"Lieber Kunde, wollen Sie wirklich so viel Geld für Ihren Gebrauchten ohne Garantie auf den Tisch legen? Sie können doch einen neuen bei uns super günstig leasen..."
Das erklärt dann aber auch Deine Erfahrung aus dem 1. Absatz, wobei der grundsätzliche Versuch des Händlers/MB Bank nochmal zu verdienen, bzw. einem Gebrachtwagenkäufer zu helfen, der in den Startlöchern ist, sicher auch Motiv sein kann. 😉
Insg. würde ich dieses Handeln bei Mercedes aber als systembedingt gewollte Verfahrensweise verbuchen. Ist bei BMW i.d.R. genauso. Die versuchen ja erst gar kein RW Leasing anbieten, womit ein überteuertes Verkaufsangebot am Ende der Leasingzeit sich dann ja beim Kunden als Freundlichkeitsgeste verkaufen lässt 😉 "Lieber Kunde, wir dürfen das eigentlich gar nicht... wir machen da mal ne Ausnahme!!!"
VG
Robin
Du gehst hin und sagst die neue e klasse gefällt mir nicht somit möchte ich mir einen bmw oder audi leasen. Als möglichkeit besteht noch, dass ich mein jetziges auto kaufe. Dies mache ich nur bei folgendem Preis ....€.
Aber nicht vergessen, dass du den Preis schon etwas klein wählen darfst, da du keine garantie vom händler kriegst. Des weiteren entfallen beim händler die kosten für die Fahrzeugaufbereitung, Verkaufsausstellung und die Verkaufswartezeit...
Zitat:
Original geschrieben von bundesprofi
Du gehst hin und sagst die neue e klasse gefällt mir nicht somit möchte ich mir einen bmw oder audi leasen. Als möglichkeit besteht noch, dass ich mein jetziges auto kaufe. Dies mache ich nur bei folgendem Preis ....€.Aber nicht vergessen, dass du den Preis schon etwas klein wählen darfst, da du keine garantie vom händler kriegst. Des weiteren entfallen beim händler die kosten für die Fahrzeugaufbereitung, Verkaufsausstellung und die Verkaufswartezeit...
Da ist zurückgeben, ein paar Tausender sparen und dann mit Garantie aufbereitet zurückkaufen echt eine interessante Option. 🙂
Kommt halt sehr darauf an, mit wem man im Autohaus verhandelt und wie die Stimmung dort gerade ist. Und wie attraktiv das Fahrzeug.
Ich habe derzeit das 10-te Firmenleasingauto. Bisher habe ich noch jedes nach der Leasing zum Restwert günstig übernommen und darauf geachtet, dass mir keine vGA vorgeworfen werden kann. Mein Tipp an ALLE Leasingnehmer: Least nie beim Händler/Hersteller. Meine Lesinggesellschaft hat und wird das Auto niemals zu Gesicht bekommen, hat weder Kenntnis über Zustand noch über Laufleistung. Und das ist gut so ;-)