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Reparaturrechnung von über4000 Euro

Themenstarteram 15. März 2007 um 9:41

Hallo hab mal eine Frage, mein Opel Corsa C 1,7 cdti ist vor ca. 5 Wochen plötzlich auf dem Weg zur Arbeit ausgegangen und sprang nicht mehr an, Wurde dann in die nächste Opelwerkstatt geschleppt da Bj. 05 also noch Garantie,

dort wurden die Einspritzdüsen, die Hochdruckpumpe, der Kabelbaum gewechselt aber der wagen ging imme wieder aus.

nach 3 Wochen hat man eine dieseanalyse gemacht bei der festgestellt wurde daß der diesel einen wasseranteil von 290 ppm hatte, somit verweigert opel die garantie und ich soll die kosten und die kosten für den leihwagen übernehmen.

da ich nicht mehr weiss wo ich vor 5 wochen tanken war da ich überall tanke wenn ich unterwegs bin, kann ich die kosten nicht geltend machen wahrscheinlich würde die tankstelle nach 5 wochen sowieso alles abstreiten.

was würdet ihr machen?

PS Wagen noch in der Werkstatt wird mir erst nach zahlung der rechnung ausgehändigt.

gruß heischa

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44 Antworten
Themenstarteram 16. März 2007 um 13:10

sorry ist paragraph 647 unternehmerpfandrecht

heischa

Hallo,

in Deutschland gibt ist ein Händler gesetzlich dazu verpflichtet eine 2-jährige Gewährleistung auf eine Sache zu geben.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Händlers.

Während des ersten halben Jahres nach Kauf der Sache ist der Händler in der Beweispflicht, d.h. er muss beweisen, dass die Sache nicht durch Verschulden des Käufers beschädigt wurde.

Nach diesem halben Jahr ist der Käufer in der Beweispflicht.

Das nur mal so, weil hier auch schon gesagt wurde, die Werkstatt muss Dir was beweisen.

Ich würde als erstes auch direkt an Opel einen freundlichen aber bestimmten Brief schicken.

Ich hab hier nicht rausgelesen, ob Du das schon gemacht hast, oder ob die Werkstatt das gemacht hat. Auf jeden Fall selber nachfragen, zu anderen Mitteln kann man immer noch greifen.

Und da ist es fraglich wie hoch der Erfolg ist, am Ende hast Du die Anwaltskosten noch zusätzlich.

am 16. März 2007 um 19:31

ok, habe den 647 gerade gelesen, sieht in der tat so aus.

nur gut wenn du nichts unterschrieben hast.

dennoch würde ich die sofortige herausgabe verlangen, da ein dermaßen hoher rechnungsbetrag in keinem verhältnis steht. der händler hätte niemals ohne ein einverständnis deinerseits derart teure reperaturen durchführen dürfen. 4000 Euro ohne genehmigung verstößt meines Erachtens gegen die guten Sitten. Demzufolge entfällt auch das Pfandrecht, da seine Forderung unrechtmäßig zustande gekommen ist.

Im Zweifelsfall sofort eine Einstweilige Anordnung beantragen. Aber darauf wird Dein Anwalt selbst kommen.(Natürlich auf Herausgabe)

Die Sache wird so denke ich so und so vor Gericht enden, da niemand einfach so 4000-5000 Euro bezahlt, so teuer kann ein Verfahren gar nicht werden.

am 16. März 2007 um 23:47

Vielleicht sollte man auch mal in Betracht ziehen die entsprechende Schiedsstelle der Kfz-Innung anzurufen, sofern die Werkstatt Mitglied ist.

Ist kostenlos ...

am 22. März 2007 um 8:09

Hallo

 

Also meiner Freundin ihr Auto wurde mal abgeschleppt von ihrer Werkstatt, weil sie die Rechnung nicht gezahlt hat.

Also es geht anscheiend doch das ein Autohaus über dein Auto bestimmen kann.

 

Für mich sieht es so aus als ob die Werkstatt Muffensausen bekommt und dir anbietet die alten Teile wieder einzubauen.

Hört sich nicht seriös an.

Und was kann ein Autofahrer dafür wenn im Diesel zu viel Wasser ist, ich gehe ja schliesslich davon aus, das alles rechtens ist.

 

MFG Payne

am 22. März 2007 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von PAYNE1982

Und was kann ein Autofahrer dafür wenn im Diesel zu viel Wasser ist, ich gehe ja schliesslich davon aus, das alles rechtens ist.

 

MFG Payne

Genau, ausser man erliegt, auf ner Autobahnraststätte Richtung Osten, der Verlockung und saugt sich "Billigdiesel" ausnem windigen LKW..ähh..läßt sich saugen, meine ich :D

 

Gruß

Erdling

@Heischa

wie sieht´s aus, auto schon wieder?

rechnung geklärt?

am 23. März 2007 um 17:36

*push*

Hallo? Was neues?

am 24. März 2007 um 10:51

habe ich das richtig verstanden, die bieten dir an, die alten teile wieder einzubauen und die sache wäre erledigt ???

wie wäre es denn, wenn du auf das angebot engehst, immerhin weist du ja nun was der fehler ist und dann bei einer anderen werkstatt genau den fehler beheben lässt.

Also sorry aber dergrößte Teil hier redet totalen unsinn. Ich arbeite selbst in einem Autohaus und kann Dir zu 100% versichern, dass die den Auto einbehalten düfen, bis die offenen Rechnungen bezahlt sind.

Sonst könnte ja jeder kommen, seine Rechnungen nicht bezahlen und würde mit dem Auto wegfahren. Außerdem musst Du auch immer auf die AGBs jedes Autohauses achten, denn dort steht es auch IMMER drinne.

Klar sieht die Sache für Dich ziemlich bescheiden aus, aber versuch ganz einfach mit der Werkstatt auf einen grünen zweig zu kommen.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, wende Dich direkt an Opel da könnte ich Dir eventuell weiterhelfen, da ich in einem Autohaus direkt neben dem Opel in Rüsselsheim arbeite.

am 24. März 2007 um 16:13

das ist so nicht richtig. In den AGBs darf nichts außergewöhnliches stehen. Denn darauf muss extra hingewiesen werden, was hier der Fall nicht war, somit ist kein Vertrag oder sonstiges zustande gekommen.

Es ist nicht möglich in Deutschland eigentum einzuziehen. Das ist genauso wenn man sich eine Küche einbauen lässt. Haben die die eingebaut und du weigerst dich den Monteuren das Geld zu geben, dann dürfen die diese nicht wieder abbauen...

Das selbe gilt für das Auto...

Ich würde mir wie gesagt einen teuren Anwalt nehmen, damit Opel tiefer für so einen Schwachsinn in die Tasche greifen müssen. Die denken, sie haben das in der HAND und du bist nur der kleine Max. So ist es aber nicht in Deutschland. In DTL wird laut Recht, der Käufer mehr geschützt...

am 24. März 2007 um 16:42

Hallo!

Also was hast du denn,Garantie oder Gewährleistung?Wie ist es damit bei Opel.Der Händler darf das Auto zurückhalten.Wenn die

Aussage der Werkstatt stimmt, dass der Wasseranteil im Diesel zu

hoch war und das auch wirklich die Ursache für den Defekt ist und

sie das durch ein Gutachten oder sonst wie belegen können, ist nichts mit Garantie oder Gewährleistung.Wenn du schlechten Diesel getankt hast kann die Werkstatt ja nichts dafür.In modernen Dieselmotoren kann man nicht mehr wie früher alles einfüllen.Geiz ist geil, hört sich gut an, kann aber, mal unterstellt du hast irgeneine besonders billige Tanke genommen, für dich jetzt sehr teuer werden.Wo tankst du denn immer, das wirst du doch zumindest wissen?

Mfg.

Knullerich

am 24. März 2007 um 19:41

was ist das denn für ne sinnlose aussage. Keiner kann was für den Benzin/Diesel...

Nimm dir nen Anwal und gut ist...

Klar darf in den AGBs nix aussergewöhnliches drinne stehen, aberdas mit dem zurückhalten des Autos ist nix aussergewöhnliches.

Wir haben zur zeit den gleichen fall,dass ein Kunde net bezahlt und deswegen das Auto schon fast 8 Monate bei uns steht.

Jetzt fang mir bitte net wieder an, das man dieses net darf, denn ein Autohaus darf dies machen.

Vielleicht erkundigst Du Dich nochmal genau und dann wirst Du es auch verstehen. Sonst könnte ja jeder seine Rechnungn net bezahlen und mit dem Auto wegfahren, also braucht das Autohaus ja irgendeinen Schutz gegen soetwas.

Naja für den Diesel kann er sicherlich nichts nur kann die Werkstatt da genauso wenig dafür,sie sat nur das, was sie festgestellt haben.

Hi

sagt mal, verstehe ich das richtig, die Werkstatt hat für 4000 € Teile getauscht, um dann zu merken dass Wasser im Diesel war und nun wollen sie ihr planloses gemurkse bezahlt haben?

Gut, Garantie ist das nicht, aber 4000 € auch nicht wert, darüber würde ich streiten, die 4000 € müssen von der Rechnung runter.

Gruß

Steve

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