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Reparaturrechnung von über4000 Euro

Themenstarteram 15. März 2007 um 9:41

Hallo hab mal eine Frage, mein Opel Corsa C 1,7 cdti ist vor ca. 5 Wochen plötzlich auf dem Weg zur Arbeit ausgegangen und sprang nicht mehr an, Wurde dann in die nächste Opelwerkstatt geschleppt da Bj. 05 also noch Garantie,

dort wurden die Einspritzdüsen, die Hochdruckpumpe, der Kabelbaum gewechselt aber der wagen ging imme wieder aus.

nach 3 Wochen hat man eine dieseanalyse gemacht bei der festgestellt wurde daß der diesel einen wasseranteil von 290 ppm hatte, somit verweigert opel die garantie und ich soll die kosten und die kosten für den leihwagen übernehmen.

da ich nicht mehr weiss wo ich vor 5 wochen tanken war da ich überall tanke wenn ich unterwegs bin, kann ich die kosten nicht geltend machen wahrscheinlich würde die tankstelle nach 5 wochen sowieso alles abstreiten.

was würdet ihr machen?

PS Wagen noch in der Werkstatt wird mir erst nach zahlung der rechnung ausgehändigt.

gruß heischa

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44 Antworten

Re: Reparaturrechnung von über4000 Euro

 

Zitat:

Original geschrieben von Heischa

PS Wagen noch in der Werkstatt wird mir erst nach zahlung der rechnung ausgehändigt.

gruß heischa

Das zuerst. Anwalt nehmen, Herausgabe verlangen und einklagen. Niemand darf Dir Dein Eigentum vorenthalten. Das ist mindestens Nötigung.

Zitat:

nach 3 Wochen hat man eine dieseanalyse gemacht

Ach, erst alles teuer getauscht, und dann das simpelste kontrolliert? Rechnung anfechten. Falsche Reihenfolge. Pech für den Händler.

Ich würde noch prüfen lassen, wie Wasser ins System gekommen ist. Das wäre doch auch ein Fall für die Garantie. "Schlechter Sprit" ist wohl eher unwahrscheinlich in Deutschland.

Gruß

Andreas

am 15. März 2007 um 9:57

Da wir immer noch in Deutschland sind hat die Werkstatt kein Recht eine sog. "Eigentumssicherung" zu betreiben. Sie dürfen Deinen Wagen nicht behalten so lange Du nicht bezahlt hast, so etwas darf nur der Gerichtsvollzieher. Dafür würde die Werkstatt wiederum einen Titel benötigen. Diesen müssten sie erst beantragen und bis dahin müssen sie Dir den Wagen aushändigen. Im übrigen wird dann vor Gericht auch Deine Version gehört;) Denn 4000 Euro sind eine Summe weswegen ich durchaus einen Prozess riskieren würde, denn noch schlechter kann es für Dich ja gar nicht mehr werden;) Dann wiederum müsste die Werkstatt Dir nachweisen dass Du schlechten Diesel getankt hast (Sie wollen schließlich was von Dir, ergo sind auch sie in der "Beweispflicht").

Ich habe von der Technik nicht wirklich die Ahnung, besonders wenn es so speziell wird, aber ich denke dass ein zu hoher Wasseranteil durchaus auch wo anders her resultieren kann, vor allem müsste man erst mal definieren was "zu hoch" ist!? vielleicht sind 290ppm ja normal!?

Um Deinen Wagen schnellstmöglich wieder zu bekommen: Eigentumssicherung (die nicht gestattet ist) kann man durchaus auch als Unterschlagung betiteln, im zweifgelsfall einfach zu grün/weiß gehen und die Werkstatt anzeigen, denn so was kann und darf nicht sein. Wäre interessant wenn noch jemand was zu dieser Geschichte mit dem Wasseranteil wüsste, dann könnte man weiter "basteln".

Eine Spruch den ich mit dennoch nicht verkneifen kann und was auch mich hauptsächlich zum Fahrzeug bzw. Markenwechsel bewegt hat: "Ist halt Opel".

Schreib auch mal an die Autobild, die mögen so was auch;)

EDIT: Noch was, selbst wenn er Dir Dein Auto wieder gibt. Der Unterschlagungsversuch BLEIBT bestehen und ist antragsfähig, ich hoffe dass auch der Nichtjurist damit was anzufangen weis;) Wenn er darüber nur lacht, sofort anzeigen, dann lacht er nicht mehr.

Themenstarteram 15. März 2007 um 10:14

Reparaturrechnung von über 4000 Euro

 

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten, habe heute abend einen termin beim anwalt, der hat mir aber leider telefonisch gesagt daß die werkstatt mir den wagen nicht aushändigen muss.

zulässiger wasseranteil im diesel ist lt din 290 ppm.

gruß heischa

Themenstarteram 15. März 2007 um 10:19

sorry zulässiger anteil ist 200 ppm

heischa

am 15. März 2007 um 10:27

Ähm, dann nehm mal gleich einen anderen Anwalt.

Dieser hat scheinbar im Grundkurs 2 Strafrecht nicht aufgepasst.

Eigentumssicherung ist nicht erlaubt. Wir lernen es in Tübingen zu mindest so und mein Proffessor ist davon auch überzeugt;) Sag dem "Kollegen" mal er soll § 246 StGB durchlesen, falls er vergessen hat was da steht...

Weiterhin fraglich: Hat der Händler eine einstweilige Anordnung in Händen die ihm gestattet Dein Eigentum, vorzuenthalten? Ich denke doch nein.

am 15. März 2007 um 10:28

sorry, schmeiß den anwalt weg. Ich habe in meinem Studium Zivilrecht und dort wurde einiges von diesem angesprochen. Meine Vorredner haben recht, in DTL. darf keiner dein Eigentum ohne Genehmigung einbehalten. Ich würde mir wirklich einen besseren Anwalt schnappen und Opel auf alles angesprochene anzeigen. Wie rechtfertigen die denn, das so ein hoher Wasseranteil vorhanden ist? Haben die gesagt, wie es dazu kommen kann? Diesel ist Diesel und wenn die den Opel nicht ordentlich zusammenbauen können, dann sind sie selber schuld...

Wie sieht es mit dem Mietwagen aus? Was habt ihr vorher vereinbart? Wer sollte beim Vertragsschluss zahlen? Wenn nichts gesagt wurde dann kann es durchaus sein, dass du die rechnung von diesem tragen musst.

Ich muss jedoch sagen, dass ich mir im Oktober einen gebrauchten Corsa gekauft habe, direkt bei Opel und ich da eine Zusatzgarantie aushandeln konnte. Jetzt ist mir im Dezember der Krümmer gerissen und die haben mir kostenlos einen Mietwagen gestellt und auch die Rechnung von knapp 1000 eur haben sie auch übernommen, haben zwar dabei geschluckt, aber was den Service angeht, bin ich sehr zufrieden...

Themenstarteram 15. März 2007 um 10:36

ich hab gestern noch mit der opelwerkstatt gesprochen, die mir dann angeboten hat die altteile wieder einzubauen auf die opel dann aber keine garantie übernimmt, bleib ich also nächste woche wieder stehen hab ich dann das problem da´ß ich die reparatur selbst bezahlen muss, das ist für mich keine alternative.

der leihwagen wurde mir ausgehändigt kostenlos da ja bei annahme in der werkstatt von einem garantiefall ausgegangen wurde., opel aber jetzt die garantie verweigert und man mir auch in keinster weise nach rücksprache beim oeplservice entgegenkommen will.

ausser wie o.g.

hab mich allerdings auch schon gefragt ob die werkstatt den wagen einfach behalten darf wenn man den betrag nicht auf einmal bezahlen kann was soll man dann machen, wollen die den wagen dann monatelang behalten?

heischa

am 15. März 2007 um 10:46

also eins steht fest, den wagen dürfen sie nicht behalten.

Wegen den Mietwagen. Du hast den Mietwagen bekommen und ihr habt vereinbart das es ein Garantiefall beim Vertragsabschluss ist, somit ist er für dich umsonst. Stellt sich zum schluss was anderes raus, dann haben die pech. Die hätten das unter vorbehalt machen müssen. Ihr habt den Vertrag abgeschlossen, dass du nichts bezahlen brauchst udn somit können die den Vertrag nicht ändern...

Also ehrlich ich würde zu der Opelwerkstatt fahren und die dort zur sau machen. Wo ist die Werkstatt. wäre die in der nähe von mir, wäre ich heute da noch!!!

am 15. März 2007 um 10:48

ich nochmal. haben die aber nicht gesagt wie sowas kommt mit dem Diesel bla bla bla... also Wasseranteil. Wenn du dafür nichts kannst, dann ist das ein garantiefall...

und das die garantie nach umbau der teile weg ist, ist au ch nicht so ganz richtig. die waren selber schuld, dass die einfach so teile ausgetauscht haben ohne zu merken, was wirklich defekt ist...

am 15. März 2007 um 10:48

Völliger Bullshit. Demnach könnte ich als Hersteller immer wenn ein Gerät zur Reperatur kommt hergehen, alle Teile ausbauen, meinem Kunden eine gepfefferte Rechnung vorhalten und dann anbieten: "Wenn sie es nicht zahlen wollen können wir auch die alten Teile wieder einbauen aber Sie haben dann keine Garantie mehr", und könnte so Garantiefälle fast völlig ausschließen.

Ich sag Dir jetzt was ich machen würde, wenn mir so twas passieren würde (Prämisse ich würde kein Jura studieren;) ):

1. Ich würde zum Anwalt gehen und alles mit ihm druchsprechen und (bitte bitte Bielefelder nehmt es mir nicht übel) dabei würde ich darauf achten was er für Referenzen hat. Ganz wichtig dabei ist dass Dir Dein Anwalt sympathisch ist, ist er es nicht hat es keinen Wert - das aus meiner Erfahrung.

2. Nach dem Anwaltsgespräch würde ich zur Polizei gehen und um "Abhilfe" beten. Soll heißen die Polizei soll Dein Eigentum zurückbeschaffen. Die Situation ist nämlich diese. Der Opelhändler betreibt Eigentumssicherung an seinem Rechnungsbetrag indem er Dein Auto unterschlägt, rechtswidrig. Gegen dieses Unrecht stehen Mittel zur Verfügung z.B. der Gang zur Polizei, denn nur diese kann ohne richterliche Anordnung Eigentumssicherung betreiben. Parallel erstattest Du Anzeige, da wir über einen Straftatbestand reden.

Weil ob Du die 4000 Euro bezahlen musst steht auf einem ganz anderen Blatt. Dein Auto MUSS Dir wiedergegeben werden.

Themenstarteram 15. März 2007 um 11:54

also nochmal vielen dank werde mal versuchen mich nach dem gespräch mit dem anwalt mit der werkstatt zu einigen was die herausgabe des fahrzeugs anbelangt.

gruß heischa

am 15. März 2007 um 15:32

mit dem einbehalten des wagens wurde ja hier schon genug gesagt und ich kann mir auch nicht vorstellen das sowas in deutschland erlaubt ist!

was ist das auch für eine werkstatt?

hast du denn die möglichkeit zu einem anderen opel händler in deiner nähe zu gehen?

das die sich mal den wagen anschauen!?

es hört sich ein bisl so an als ob die erst ihr geld haben wollen damit keiner vorher, der ahnung davon hat, sich

den schaden begucken kann.

dann paßt es auch das sie dir die alten teile einbauen und du bekommst ihn wieder!

vielleicht hat die werkstatt geschlampt und nimmt den "wasseranteil" als ausrede!

hast du einen arbeitsauftrag unterschrieben der besagt das sie freie hand haben beim reparieren?

wenn es zum anfang ein garantiefall war gibt es meist keinen arbeitsauftrag da es ja vom herrsteller bezahlt wird somit haben sie keinen nachweise das du diese reperatur in auftrag gegeben hast und über folgekosten informiert warst!

ich würde mich auch mal in der opel kundenbetreung in der hauptzentrale melden das wirkt manchmal wunder (habe es selber bei ford und peugeot schon gemacht danach waren beide händler scheißen freundlich)!

und vorallem dein wagen ist keine 2 jahre alt und war sicher über 15000 euro teuer!

da muß ne alte frau lange für stricken!

mal was anderes,wenn es am diesel lag und du in deutschland getankt hast dann müßte es ja anderen diesel fahrern auch so gehen!

würde ich mal als anzeige in die zeitung setzen und deinen händler mal die tolle idee erzählen!

darfst aber marke und händler nicht mit namen erwähnen dann ist es rufschädigung!

viel glück !!!

mfg GTdrifter

am 16. März 2007 um 10:16

und!?

was neues?

Themenstarteram 16. März 2007 um 12:58

halle mario,

war gestern beim anwalt, sieht für mich wohl nicht so gut aus

leider gibt es im bgb einen paragraphen 6467 der der werkstatt das recht gibt das auto ohne zahlung zu behalten,

evtl. lässt sich noch was machen da ich keinen reparaturauftrag unterschrieben habe und man mich nicht gefragt hat ob die reparaturen ausgeführt werden können.

mal sehen auf jeden fall kümmert sich jetzt mein anwalt um alles.

hoffe dass da noch was geht,

insgesamt mit leihwagen beläuft sich die rechnung auf über 5000 euro.

schluck

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