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Rennleitung wollte es genau wissen
Moin Leute,
wir kamen gestern Nacht in eine Polizeikontrolle der speziellen Art. (beliebte kontrollstelle in der nähe eines clubs)
Die Rennleitung wollte außer dem üblichen Papierkram noch wissen woher wir kommen und wohin wir fahren und das ziemlich genau. :confused:
Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.:mad:
Ist man gegenüber den Beamten verpflichtet Angaben über privates zu machen ??
Man muß doch den Waldgeistern nicht Brühwarm servieren was man in der Freizeit privates macht bzw. woher man kommt und wohin man geht. Hat jemand rechtlich Ahnung diesbezüglich ???
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Moin!
Manche Leute scheinen Spass daran zu haben, mit der Polizei endlos zu diskutieren und die Beamten spüren zu lassen, welch kleine Würstchen sie doch im Vergleich zu einem selbst sind.
Dass dies dann zu einer entsprechenden Reaktion seitens der Polizeibeamten führt, ist auch klar.
Selbst wenn sich so ein kleiner Schnauzbart neben mir aufbaut, in mit Dialekt durchsetztem Beamtendeutsch sein Sprüchlein aufsagt und mich noch belehrt "wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?", kann ich doch höflich bleiben.
Ich antworte dann mit "Nein." oder mit "Nein. Vielleicht wollten sie mich auf einen Kaffee einladen?" (bei jungen Damen ohne Schnauzbart), reiche meine Papiere heraus und fertig.
Dauert die Sache länger, z.B. weil sie das Auto inspizieren möchten, überreiche ich den Schlüssel, wünsche viel Erfolg und rauche eine oder führe ein Telefonat. Arbeit habe ich immer genug.
Wo ist das Problem?
Vielleicht ziehen sie durch eine solche Kontrolle mal wieder einen schwachsinnigen Nazi, dementen Opi oder besoffenen Spinner aus dem Verkehr. Kann mir nur recht sein.
Man muss nicht immer herumrechten und Paragraphen reiten. Das können die Cops im Zweifel vielleicht sogar besser.
Dass man nicht jede unsinnige Frage eines Verkehrspolizisten beantwortet, ist auch klar. Wichtig ist, dass man sich einfach höflich verhält. Gegenüber Polizisten und auch allen anderen Mitmenschen. Das würde unserer Gesellschaft insgesamt ganz gut tun.
Gruß,
M.
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637 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Achso.. wenn ich also das Hausrecht ausübe, darf ich genauso gut deiner Vorstellung nach verlangen, dass die Frauen ohne Unterwäsche und in Miniröcken erscheinen sollen?! Ganz nach dem Motto: Wenn sie nicht wollen, sollense eben fortbleiben! Das ist doch wieder Schwachsinn! Der Wachmann hätte auch meinen Kofferraum nicht von innen gesehen.
Was du da schreibst (Frauen ohne Unterwäsche) ist sittenwiderig.
Der Wachmann hätte auch meinen Kofferraum nicht von innen gesehen.
Diebstahlsverdacht da du den Kofferraum nich töffnest.
Der Polizei die dann gerufen wir und wenn es 1 h dauert wirst aber dann öffnen müssen.
Joah, das können die von mir aus jeden Tag machen.. die Stunde ist mir den Spaß wert :)
Nur weil man den Kofferraum nicht öffnet, ist es noch lange kein Diebstahlsverdacht. Erst dann, wenn dich der Wachmann beim Diebstahl erwischt. Du kannst ganz legal das Gelände verlassen. Meinetwegen kann er die Polizei verständigen aber er darf dich nicht festhalten. (festhalten nur bei der Beobachtung einer Straftat).
@wkienzl
Hattest du jemals etwas mit dem Berufsfeld zu tun? Oder kannst du nur Mythen nachplappern?
Zitat:
Daher sei an dieser Stelle noch einmal zusammenfassend gesagt: Im Rahmen der Legalität ist der Wachdienst an die Weisungen seines Auftraggebers gebunden. “Hoheitsrechte” wie die Polizei hat er dagegen nicht, sondern wie jeder andere Mitbürger auch nur die sogenannten „Jedermannsrechte“ gemäß § 127 StPO (Jedermann-Festnahme-Recht).
http://www.confid.de/2011/03/wachdienst-und-polizei-im-vergleich/
Koffer/Taschen und Fahrzeugkontrollen sind Hoheitsrechte.
@ Hartz4
Dann fährst du du durch den geschossenen Schranken.
Ist doch eine ganz andere Geschichte. Der Wachdienst darf dir die Zufahrt verweigern, dich aber nicht an der Wegfahrt hindern. Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Hast du schonmal im Wach/Sicherheitsdienst gearbeitet?
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
@ Hartz4
Dann fährst du du durch den geschossenen Schranken.
Und sagst 3-4 Monate später vor Gericht gegen den Wachmann aus, der angeklagt ist wegen Freiheitsberaubung/Nötigung.
Der Punkt kommt noch dazu :D
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Die Leute haben für Sicherheit zu sorgen, heißt Ausweise zu kontrollieren und notfalls Leute vom Gelände zu verjagen aber KEINE Kontrollen der Taschen,
Warst Du schon einmal zu einem Fußballspiel ?
Oder bist Du schon mal geflogen ?
Oder vielleicht auf einem Kreuzfahrtschiff ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Die Leute haben für Sicherheit zu sorgen, heißt Ausweise zu kontrollieren und notfalls Leute vom Gelände zu verjagen aber KEINE Kontrollen der Taschen,
Warst Du schon einmal zu einem Fußballspiel ?
Oder bist Du schon mal geflogen ?
Oder vielleicht auf einem Kreuzfahrtschiff ?
Das alles gil für EINGANG, sprich, wo du die Kontrolle verweigern und wieder gehen kannst. Dich aber nicht RAUSGEHEN zu lassen ohne eine Kontrolle ist nicht rechtens!
Ich war sogar schonmal Ordner beim Fußballspiel, und?
Wir hatten die Anweisung die Taschen zu kontrollieren, ja aber niemand darf dazu gezwungen werden. Wo habe ich jetzt etwas anderes geschrieben? Dass man den Zugang verweigern kann, ist klar aber niemals das Verlassen des Geländes, sowas ist Nötigung, wie es schon rnevik richtig erkannt hat.
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Warst Du schon einmal zu einem Fußballspiel ?
Oder bist Du schon mal geflogen ?
Oder vielleicht auf einem Kreuzfahrtschiff ?
Das alles gil für EINGANG, sprich, wo du die Kontrolle verweigern und wieder gehen kannst. Dich aber nicht RAUSGEHEN zu lassen ohne eine Kontrolle ist nicht rechtens!
Ja klar am Eingang, meinte ich ja, aber wenn Du Dir nicht in die Tasche schauen lässt brauchst gar nicht hingehen, wäre blöd das Tiket zu kaufen, den Flug zu buchen, oder die Reise zu buchen.
Mir ging es ja nur um die Rechte der Wachdienste.
Und wie geagt, weigert man sich bei verlassen, ist es ein begründeter Verdacht, und man wir festgehalten.
Beim Einlass ja aber zwingen kann man niemanden. Da kann noch soviel Hausrecht einfließen wie es will.
Beim Auslass/Verlassen auch nur bei drigendem Tatverdacht. Weil weil der Dicke nicht in meine Tasche schauen kann, liegt noch lange kein Tatverdacht vor. Versuche doch mal eine Person auf der Straße festzuhalten, nur weil dieser Drogerie Müller mit Rucksack verläßt (ist das ein Tatverdacht?). Was meinst du, was mit dir passiert? Erst recht als Sicherheitsmensch...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Das alles gil für EINGANG, sprich, wo du die Kontrolle verweigern und wieder gehen kannst. Dich aber nicht RAUSGEHEN zu lassen ohne eine Kontrolle ist nicht rechtens!
Ja klar am Eingang, meinte ich ja, aber wenn Du Dir nicht in die Tasche schauen lässt brauchst gar nicht hingehen, wäre blöd das Tiket zu kaufen, den Flug zu buchen, oder die Reise zu buchen.
Mir ging es ja nur um die Rechte der Wachdienste.
Und wie geagt, weigert man sich bei verlassen, ist es ein begründeter Verdacht, und man wir festgehalten.
Emm..nein! Eben nicht! Wenn der Wachmann meint, mich beim Rausgehen wegen einem von ihm ohne ersichtlichen Anhaltspunkt ausgedachten Verdacht festzuhalten, fängt er eine, und ich gehe (ungestraft) weiter!
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Beim Einlass ja aber zwingen kann man niemanden. Da kann noch soviel Hausrecht einfließen wie es will.
Beim Auslass/Verlassen auch nur bei drigendem Tatverdacht. Weil weil der Dicke nicht in meine Tasche schauen kann, liegt noch lange kein Tatverdacht vor. Versuche doch mal eine Person auf der Straße festzuhalten, nur weil dieser Drogerie Müller mit Rucksack verläßt (ist das ein Tatverdacht?). Was meinst du, was mit dir passiert?
Sorry ich bin kein Wachdienst in der Drogerie Müller, dieser sollte die Kompetanz haben einem Blick in die Tasche werfen zu können, ebenso die Tür abzuschließen und den für ihn Verdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten,ansonsten wäre er überflüssig.
Desweiteren würde jeder normal tickende Mensch, wenn er nichts zu verbergen hat nicht solch Zwergenaufstand wie Du veranstalten.
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja klar am Eingang, meinte ich ja, aber wenn Du Dir nicht in die Tasche schauen lässt brauchst gar nicht hingehen, wäre blöd das Tiket zu kaufen, den Flug zu buchen, oder die Reise zu buchen.
Mir ging es ja nur um die Rechte der Wachdienste.
Und wie geagt, weigert man sich bei verlassen, ist es ein begründeter Verdacht, und man wir festgehalten.
Emm..nein! Eben nicht! Wenn der Wachmann meint, mich beim Rausgehen wegen einem von ihm ohne ersichtlichen Anhaltspunkt ausgedachten Verdacht festzuhalten, fängt er eine, und ich gehe (ungestraft) weiter!
Er glaubt ja gesehen zu haben wie Du etwas hast verschwinden lassen, schon ist der Verdacht da. Er darf sich sogar irren.