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Reißverschlußverfahren mit Unfall !

Themenstarteram 13. Dezember 2015 um 9:42

Ich hatte am Freitag ,ein kleinen Unfall . Mein Fahrzeug fuhr auf einer zweispurigen Fahrbahn, die sich durch Anzeigetafel verengt .Ich war auf der Verengungsspur ,und war ca. eine Fahrzeuglänge vor dem PKW ,was sich auf der Hauptspur befand .Der Fahrer des anderen Autos meinte ,unbedingt noch Gas zu geben , wo es dann zur Kollision am hinteren rechten Kotflügel kam.

Polizei sagt ,ich habe Schuld ,worauf ich sagte das ich vor dem anderen Auto fuhr ,besagte eine Fahrzeuglänge .

Meines Wissens, was ja nicht richtig sein muss ,besagt das Reißverschlußverfahren ,das unter gegenseitiger Rücksichtnahme das einfädeln gewährt werden muss .

Ich ,denke mal ,ein Fall für die Anwälte und Versicherungen beider Fahrer .

Beste Antwort im Thema

Super Idee, aber im Ernst:

Insgesamt belaufen sich die Anwaltskosten für den eigenen Anwalt auf ca. € 700.

Hinzu kommt die Mehrwertsteuer mit 19 Prozent. Die Vergütung des eigenen Anwalts beträgt daher über 800,-- Euro. Soweit eine Partei den Prozess zu 100 Prozent verloren hat, muss Sie natürlich auch die Anwaltskosten der Gegenseite in voller Höhe erstatten. Der gegnerische Anwalt vertrat erfahrungsgemäß die Gegenseite auch vorgerichtlich und rechnet,hier der Einfachheit halber, die Geschäftsgebühr für das außergerichtliche Tätigwerden entsprechend hoch ab. Der unterliegende Kläger muss hier also noch ca. weitere 850,-- Euro bezahlen. Zwischensumme über die Prozesskosten: ca. 1650,--.

Dazu kommen gegebenenfalls Zeugengebühren, bei selbstständigen Verdienstausfall und eventuell noch Gutachterkosten, die das Gericht eventuell beauftragt.

Ich finde die Summe nicht so leicht überschaubar.

Zusammen mit den Gerichtskosten liegen die Prozesskosten der voll unterliegenden Partei also unter Umständen höher, als der Schaden.

Sollte es zu einer Parteieneinvernahme kommen, rate ich dem TE dringend zu einer sachlichen Schilderung.

Bei seinen Beiträgen war hier, offen gestanden, nicht so viel zu merken.

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Hier geht’s doch (der Schilderung des TE nach )nicht darum, ob der Unfallgegner der Unfallverursacher war, sondern darum ob dieser den Unfall durch das Fehlverhalten des TE (Spurwechsel bei unklarer Lage) durch eigenes Zutun hätte verhindern können.

Anders gesagt: Ein Autofahrer (TE) hat einen Unfall verursacht und versucht nun irgendwelche Hinweise zu finden, um das Unfallopfer irgendwie daran zu beteiligen.

Ist nichts, was jetzt nicht jeden Tag passieren würde.

Dem TE kann ich raten den Ball flach zu halten, und beim nächsten Mal den Spurwechsel erst vorzunehmen, wenn auch Platz dazu vorhanden ist.

Beim Klageweg sehe ich die Chancen als keineswegs rosig an, aber das wird dir ein versierter Rechtsanwalt dann entsprechend erklären.

Immer im Hinterkopf behalten: Dieser gewinnt in solchen Fällen IMMER. Der einzuge Unterschied für ihn ist, von WEM er sein Geld bekommt.

Leider, da ist das z.B. Ami Juristen Vergütungssystem was auf Erfolgsbasis basiert besser. Es steht natürlich jedem frei mit seinem Anwalt zur Motivation auch einen Bonus auszuhandeln, bzw. es gibt top Leute/Kanzleien die weit mehr abrechnen als die Gebührentabellen vorgeben und spitzfindig sind um fast alles zum eigenen Gunsten zu drehen.:cool: Macht bei solchen Streitigkeiten und Summen jedoch selten Sinn.:D

Zitat:

@tartra schrieb am 26. Februar 2016 um 10:01:44 Uhr:

Leider, da ist das z.B. Ami Juristen Vergütungssystem was auf Erfolgsbasis basiert besser. Es steht natürlich jedem frei mit seinem Anwalt zur Motivation auch einen Bonus auszuhandeln, bzw. es gibt top Leute/Kanzleien die weit mehr abrechnen als die Gebührentabellen vorgeben und spitzfindig sind um fast alles zum eigenen Gunsten zu drehen.:cool: Macht bei solchen Streitigkeiten und Summen jedoch selten Sinn.:D

Ist, soweit mir bekannt, in D auch standeswidrig.

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Februar 2016 um 13:07:07 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 26. Februar 2016 um 10:01:44 Uhr:

Leider, da ist das z.B. Ami Juristen Vergütungssystem was auf Erfolgsbasis basiert besser. Es steht natürlich jedem frei mit seinem Anwalt zur Motivation auch einen Bonus auszuhandeln, bzw. es gibt top Leute/Kanzleien die weit mehr abrechnen als die Gebührentabellen vorgeben und spitzfindig sind um fast alles zum eigenen Gunsten zu drehen.:cool: Macht bei solchen Streitigkeiten und Summen jedoch selten Sinn.:D

Ist, soweit mir bekannt, in D auch standeswidrig.

Na dann gehe mal in eine Kanzlei in Detmold oder in eine die am Berliner Potsdamer Platz residiert, da gibt es gewaltige Stundensatz Unterschiede. Inwieweit da die fachlichen 'Kompetenzen und Spitzfindigkeiten sich unterscheiden, soll jeder selbst entscheiden..

Ist aber alles ganz legal, warum auch nicht?? Top Leute können halt top Preise verlangen...:cool:

Habe Verwandschaft die Juristen sind, als Anwalt kann man sich halt mit Kleinvieh wie Verkehr oder Sozialrecht nach Gebührenordnung über Wasser halten oder frei verhandelbare Vergütung im Vertragsrecht, Firmenrecht, Immobilien.....

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