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Reimport -5-Jahresgarantie

Hyundai
Themenstarteram 31. Mai 2013 um 16:07

hallo,

wenn ihr ein reimport fahrzeug kauft, achtet darauf, das der händler die garantie angemeldet hat.

bei uns hat er dies nicht getan ( zusätzliche kosten)

cu

pille62

Beste Antwort im Thema

@ airforce1,

das ist so nicht richtig. Die Garantielänge steht in der Garantieurkunde, die im Serviceheft eingeklebt/eingelegt ist. Darin steht wie lang die Garantiezeit ist, die Garantieezeit bei EU- bzw. Importfahrzeugen beginnt schon am Tage der Übergabeinspektion durch den ausländischen Händler und nicht ab Erstzulassung in Deutschland Bei unserem französischen i20 war die Übergabeinspektion im Dezember 2011, wir haben ihn im Februar 2012 in D das 1. Mal zugelassen. Die Garantiezeit endet im Dezember 2016.

Es gibt auch i20, die haben nur 3 Jahre Garantie, das hat was mit dem wirklichen Baujahr, dem Herkunftsland und ob dieser als Mietwagen bei Hyundai angemeldet war zu tun.

Das einzige was man machen sollte ist, den Wagen in Deutschland durch einen Hyundaihändler bei HMD anzumelden, das muss aber nicht sofort nach Kauf erfolgen, das geht auch bei der 1. Inspektion zB. damit man die Garantie auch in Deutschland wahr nehmen kann. Das hat aber nichts mit der Garantielänge zu tun, sondern nur damit, dass der Wagen überwiegend in Deutschland ist.

@ pille1,

die Anmeldung in Deutschland bei HMD ist nicht zwangsläufig kostenpflichtig, wir mussten nichts dafür bezahlen. Das hat das Hyundai Autohaus bei der 1. Inspektion nach 1 Jahr gleich mit erledigt. Gekauft haben wir das Auto aber nicht da, sondern bei einem Importeur.

VlG

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genau so ist es.

Und wenn das Fahrzeug im Ausland eine Kurzzulassung, als Mietwagen hatte ist dies im deutschen Brief (Zulassungsbescheinigung) nicht ersichtlich, zumal entgegen einem deutschen Ex. Mietwagen, anstatt einem Jahr, 3 Jahre Tüv gestempelt und plakettiert sind, aber dann die Falle erst sehr verspätet zu schnappt, da die Garantie bereits nach dem dritten Jahr endet.

@ airforce1,

das ist so nicht richtig. Die Garantielänge steht in der Garantieurkunde, die im Serviceheft eingeklebt/eingelegt ist. Darin steht wie lang die Garantiezeit ist, die Garantieezeit bei EU- bzw. Importfahrzeugen beginnt schon am Tage der Übergabeinspektion durch den ausländischen Händler und nicht ab Erstzulassung in Deutschland Bei unserem französischen i20 war die Übergabeinspektion im Dezember 2011, wir haben ihn im Februar 2012 in D das 1. Mal zugelassen. Die Garantiezeit endet im Dezember 2016.

Es gibt auch i20, die haben nur 3 Jahre Garantie, das hat was mit dem wirklichen Baujahr, dem Herkunftsland und ob dieser als Mietwagen bei Hyundai angemeldet war zu tun.

Das einzige was man machen sollte ist, den Wagen in Deutschland durch einen Hyundaihändler bei HMD anzumelden, das muss aber nicht sofort nach Kauf erfolgen, das geht auch bei der 1. Inspektion zB. damit man die Garantie auch in Deutschland wahr nehmen kann. Das hat aber nichts mit der Garantielänge zu tun, sondern nur damit, dass der Wagen überwiegend in Deutschland ist.

@ pille1,

die Anmeldung in Deutschland bei HMD ist nicht zwangsläufig kostenpflichtig, wir mussten nichts dafür bezahlen. Das hat das Hyundai Autohaus bei der 1. Inspektion nach 1 Jahr gleich mit erledigt. Gekauft haben wir das Auto aber nicht da, sondern bei einem Importeur.

VlG

Gut, das ist die Theorie. Nun zur Praxis. Der Hyundai EU Kunde sitzt im 14 Monat mit seinem Garantieanliegen vor dem Annahmemeister zum festgelegten Rep.-Termin.

Keiner von beiden weiss zu dieser Zeit, ob der Wagen Garantie hat. Die Folgen sind:

-der Meister schickt Ihn weg.

-der Hyundai Betrieb verlangt für die Rep. zunächst Barzahlung, bis in 14 Tagen die Sachlage geklärt ist.

-der Kunde geht freiwillig, bis die Lage klar ist um dann erneut zu kommen.

Viel Spaß, alles spannend.

@ airforce1,

und was ist das Problem daran? Die Leute, die Internetzugang haben und diesen nutzen, wissen um diese Anmeldungsgeschichte, altenativ kauft man seinen EU-Import beim Händler, der diese Anmeldung gleich beim Kauf erledigt. Nicht jeder kauft seinen Import Hyundai bei einem freien Händler, es gibt sehr viele Hyundai Händler, die auch Import Autos verkaufen. Ich weiss nicht, wie andere Autohersteller dies mit der Garantie(-anmeldung) bei EU- bzw. Re-Import Autos handhaben.

Zudem viele Reparaturen ja sowieso erst nach Terminvereinbarung durchgeführt werden, bzw. erstmal begutachtet werden müssen, dabei wird dann ja schon im Vorwege die Garantiefrage gestellt und kann ggf. erledigt werden.

Als Alternative wird ein normaler Händler im Fall der Fälle ja wohl auch ins Serviceheft schauen können und sehen, ob und wie lang der Wagen Garantie hat, egal, ob er bei HMD gemeldet ist oder nicht.

Ich habe es selbst bei meinem Händler erlebt, das der Wagen erst bei einer Garantiereperatur bei HMD angemeldet wurde.

Es kommt wohl sehr auf den Händler an, wie der sowas handhabt, man kann natürlich Pech haben und es tritt der Fall wie von dir geschildert ein, dann hat man halt eine nicht so gute Werkstatt erwischt.

VlG

Zitat:

Original geschrieben von Oma97

@ airforce1,

Als Alternative wird ein normaler Händler im Fall der Fälle ja wohl auch ins Serviceheft schauen können und sehen, ob und wie lang der Wagen Garantie hat, egal, ob er bei HMD gemeldet ist oder nicht.

 

Eben nicht, die Servicehefte sind alle gleich, nur nicht in der Sprache, jedoch gibt es keine 2 Jahreshefte, oder 3, oder mehr, oder weniger Garantie. Es gibt immer nur 5 Jahre abgedruckt (außer Mietwagen 3 J.), ab EZ. außer Batterie 2 Jahre und Info/Entertainment 3 Jahre.

Nur dies nutzt alles NICHTS, wenn der Händler nichts gemeldet hat, denn die meisten EU`ler haben Ihren Wagen eben nicht bei einem deutschen Vertragshändler gekauft, wie hier von vielen Usern bestätigt, sondern direkt im Ausland, oder eben bei einem freien Händler gekauft, welcher noch nicht einmal Mehrmarken- geschweige denn Vertragshändler ist und von Hyundai wenig, bis keinerlei Ahnung hat, sondern z.B.

Peugeot, Opel, Ford usw. und unter anderem HYUNDAI etc. verkauft und somit Dinge verspricht, die er weder bewußt noch unbewußt halten kann.

@ Airforce1,

wenn im Serviceheft 5 Jahre Garantie, egal in welcher Sprache, steht und die Übergabe (inspektion) richtig dokumentiert (abgestempelt, Datum etc.) wurde (dieses ist der relevante Punkt!!!), warum sollte das Auto dann plötzlich nur 3 Jahre Garantie (ausser Mietwagen und Taxi) haben? In D gemeldet werden muss es doch erst im Bedarfsfall.

Wenn natürlich die Übergabeinspektion nicht dokumentiert wurde, dann kann und wird es Probleme mit der Garantie geben, aber dann zählt ja zumindest noch die 2-Jährige Gewährleistungsfrist durch den Händler und nicht eine 3 Jahre Garantie durch HMD.

Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht, will der Händler die Garantie verweigern, die er ja gar nicht geben muss (nur Gewährleistung muss er geben!!!) oder verweigert Hyundai dir die 5 Jahresgarantie?

VlG

NEIN, ich möchte hier nur allen blau äugigen EU-Käufern klar machen, dass ein gestempeltes Serviceheft gar nichts nützt, wenn der ausl. Händler die Auslieferung nicht bei Hyundai gemeldet hat.

Und somit ist der Käufer auf das Goodwill eines deutschen Händlers angewiesen.

Mehr möchte ich doch nicht damit sagen.

@ airforce1,

aber das ist doch ein Punkt, den man als Käufer gar nicht beeinflussen kann!?!?! Als Käufer habe ich doch nur das abgestempelte und mit Übergabedatum sowie Unterschrift versehene Serviceheft und einen Kaufvertrag. Wenn das vorhanden ist, kann das nicht mein Problem sein, höchstens das vom Verkäufer oder Hyundai! Dieses Problem würde ich nicht auf mich abwälzen lassen, damit würde ich zum Anwalt, bzw. zur Verbraucherzentrale gehen.

VlG

Moin,

die SCHEIXXE mit der EU-KFZ Anmeldung bei Hyundai Deutschland,kenne ich von keinem anderen Hersteller.

Wenn alles ordentlich im Serviceheft eingetragen ist , ist das für mich ausreichend !!

Hyundai Deutschland ist für mich auch sehr träge... und bei jeglichen Fragen...könnte ich auch "meine Oma" anrufen,kommt auf das gleiche raus.

Grüße reko-sonata

Zitat:

Original geschrieben von Oma97

@ airforce1,

Dieses Problem würde ich nicht auf mich abwälzen lassen, damit würde ich zum Anwalt, bzw. zur Verbraucherzentrale gehen.

VlG

Prima Vorschlag, leider ohne Erfolg auf Lösung.

Denn dann klage mal von Deutschland aus gegen einen Händler in Portugal, dieser ist der VK.

Hast Du das Fahrzeug selbst importiert? Wenn ja, dann ist das echt ein Problem! Aber warum nicht den portugiesischen Händler mal kontaktieren und um korrekte Eintragung bzw. Erfassung bitten?

Wenn nein, muss der Händler der das Auto importiert hat und an Dich verkauft hat, sich darum kümmern. Bzw. falls das Geschäft über einen Vermittler lief, ist das dessen Aufgabe.

VlG

am 6. Juni 2013 um 8:12

Will mal kurz meine beiden Erfahrungen mit meinen beiden von verschiedenen (freien) Händlern gekauften EU-Hyundai's beitragen.

Der i20 kam vom portugiesischen Hyundai-Importeuer, hatte nach dem portugiesischen Serviceheft (und Aussage des Händlers) 5 Jahre Garantie (die deutschen Autos hatten seinerzeit noch 3 Jahre!).

Da Portugiesisch nicht zu den von mir beherrschten Sprachen gehört habe ich mich an Hyundai Deutschland w/ Garantie, Wartungsintervall etc. gewandt. Die Antwort hat zwar ziemlich lang gedauert, war aber dann vollständig und eindeutig:

- Es gilt die Garantie wie im Serviceheft festgehalten, also die 5 Jahre

- Garantiebeginn ist der Tag der Auslieferungsinspektion beim ausländischen Händler

- bei Einhaltung der Wartungsintervalle (12 Mon. / 15 TKM) und Ausführung der Arbeiten bei einem anerkannten Hyundai-Service-Betrieb gilt uneingeschränkt die Mobilitätsgarantie von Hyundai Deutschland

Die erste Inspektion habe ich dann entsprechend bei einem Hyundai-Servicebetrieb (der auch selber EU-Hyundais verkauft) machen lassen, bei der Abholung wurde mir ausdrücklich bestätigt, dass das Auto angemeldet ist und die (portugiesische) 5-Jahres-Garantie und die Mobi-Garantie uneingeschränkt korrekt sind. Kosten für die Anmeldung wurden nicht verlangt.

Der i30 kommt ursprünglich von einem großen dänischen Hyundai-Händler. Bei der Abholung bei meinem deutschen Händler erhielt ich die Auskunft, dass ich nach Zulassung des Fahrzeugs eine Kopie der ZB II an ihn faxen soll, damit er bzw. der dänische Händler das Fahrzeug bei Hyundai w/ Garantie anmelden kann. Gestempeltes und korrekt ausgefülltes Service- und Garantieheft habe ich dann nach 3 Wochen (genannt wurde mir 4-6 Wochen) von meinem Händler erhalten. Auch hier gilt die dänische (identisch mit deutscher) 5-Jahres-Garantie mit Beginn Tag der Auslieferungsinspektion in Dänemark und das dänische Wartungsintervall (24 Monate / 30 TKM). Kosten auch hierfür keine.

am 6. Juni 2013 um 8:48

Wichtig ist, daß der ausländische Händler (zusätzlich zur Auslieferungsinpektion und deren Eintrag) das Fahrzeug aus dem lokalen (portugiesischen, französichen, niederländischen,...) Garantipool abmeldet, sonst kann der deutsche Händler bzw. HMD es nicht in das deutsche Garantiesystem einbuchen.

@ BigBoppa2de,

das kann ich mir gar nicht vorstellen. Das Auto wird doch nur "Umgemeldet" es ist doch im System, nur der ständige Aufenthaltsort wird geändert. Ich weiß es zwar nicht genau aber wir haben unseren i20 einfach und problemlos über einen Hyundai Händler bei HMD anmelden lassen. Wenn es so wäre, wie Du schreibst, würde es doch überhaupt mal Meldungen bzw. Postings in den diversen Hyundai Foren des WWW über nicht erfolgte Garantie-Abmeldungen im Ausland bzw. erfolglose Garantie-Anmeldungen in Deutschland geben.

VlG

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