Reifenquetschung
Guten Morgen allerseits,
am Montag bin ich mit meinem Fahrzeug liegen geblieben und musste abgeschleppt werden.
Dabei wurde das Fahrzeug an der Vorderachse auf eine Gabel gehoben und an den Reifen verzurrt.
Durch das Verzurren wurden beide Reifen der VA sehr gequetscht (vgl. Fotos).
Auf meine Reklamation hin begegnete mir der Fahrer: "keine Sorge, die Reifen können DAS ab".
Die Strecke der Abschleppung betrug ca. 15km.
Das Fahrzeug habe ich danach noch nicht gefahren, da es noch in der Werkstatt steht.
Ich bin besorgt.
Was meint Ihr? Insbesondere bin ich auf die Einschätzung der Fachleute gespannt, die sich mit Reifentechnik gut auskennen.
Nette Grüße
72 Antworten
Wie wird so ein Reifen kontrolliert? Muss der geröntgt werden? Was kostet das alles inklusive Transport?
Wie viel kosten die Reifen?
Wird nichts festgestellt, so trägt der TE die Kosten, wird etwas festgestellt, dann wird ihm der Zeitwert ersetzt und der Abschlepper muss dann wohl die Kosten der Kontrolle tragen. Ist ein wenig Lottospiel, da der Ausgang ungewiss ist.
Zu Frage 1) https://reifenpresse.de/.../
Zu Frage 2) mehr als ein neues Gummi - sofern keine äußeren Schäden sichtbar sind, bleibt die sherarografie der einzige Weg der Beweisführung.
Zu Frage 3) Kosten für Neuware teilt der betreuende Werkstattbetrieb mit.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 2. August 2024 um 13:22:36 Uhr:
Zitat:
@ghm schrieb am 2. August 2024 um 12:27:57 Uhr:
Von 'vermuten' kann doch gar keine Rede sein.
Der Hotline-Mitarbeiter wird aber den Teufel tun und Entwarnung geben und sich damit den Schuh der Haftung anziehen. Der wird immer 'zur Vorsicht' mahnen, vorbehaltlich der Prüfung durch seine technische Abteilung. Dass Pirelli hier nicht sagt: 'Alles gut! Weiterfahren!', heißt also grad mal gar nix außer dass die Pirelli Rechtsabteilung ihren Mitarbeitern genauso wenig Ferndiagnosen gestattet wie jede andere Firma.Ganz so simpel ist der Sachverhalt nun auch nicht. Der technische Kundendienst setzt sich aus Mitarbeitern zusammen, deren Qualifikation und Kernkompetenz darin besteht, auch derartige Ereignisse und ihre Konsequenzen bewerten zu können, auch wenn für die endgültige Absicherung verständlicherweise eine technische Untersuchung erfolgen muß.
Die Kollegen verdienen ihre Brötchen damit, Spreu vom Weizen trennen zu können und wären überflüssig, wenn deren Urteilsvermögen alleine darin bestünde „zur Vorsicht zu raten“.
Begründete Verdachtsmomente, die ein technisch versierter Mitarbeiter der Reifenindustrie kommuniziert, herabzusetzen und zu bemerken, dass der Kollege sich gar nicht anders äußern darf, trifft den Kern sicher nicht.
Da ist der fromme Wunsch, der Vater deiner Gedanken. Die technische Expertise und Versiertheit eines first level Hotliners wäre zu hinterfragen und das was er nach außen kommuniziert wird in erster Linie nicht durch seine zu diesem Zeitpunkt noch unbestätigte Einschätzung diktiert, sondern durch Juristen in seiner Rechtsabteilung, die in allererster Linie darauf achten, dass nichts geäußert wird, was hinterher einklagbar ist. Genauso so simpel ist das heutzutage.
Der Vater meiner Gedanken ist, dass ich noch mit Institutionen wie „Helmut Dähne“ groß wurde. Renn- und Testfahrer, tätig in der Reifenentwicklung bei Metzeler/Pirelli und ausgestattet mit mehr praktischer Erfahrung, als wir alle zusammen haben…
Das Wort hotline war (glaube ich) noch gar nicht erfunden. Gerne komme ich Dir entgegen und gebe zu, dass natürlich auch Berufsbilder, ebenso wie Unternehmen sich dieser immer komischer werdenden Welt anpassen.
…und nein, mit Level 1 gab ich mich noch nie zufrieden, wenn ich etwas genau wissen wollte. ;-)
…tschuldigung für diesen letzten OT-Beitrag von meiner Seite.
Der normale Kunde hat es jedoch recht schwierig an den Second oder gar Third Level Support zu kommen. Jeder mit Internetanschluss kennt es vermutlich...
Moin @C30 electric silver,
magst Du kurz über den aktuellen Status berichten?
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. August 2024 um 23:30:00 Uhr:
Um den Tatbestand einer Sachbeschädigung zu erkennen, braucht es doch keinen Juristen.
Offenbar doch. Der Jurist würde nämlich wissen, dass ein "Tatbestand der Sachbeschädigung" nur bei Vorsatz vorliegt. Und dass der ADAC-Vertragspartner den Reifen absichtlich beschädigen wollte, ist ja nun kaum anzunehmen. (Mit Schadensersatz hat das nichts zu tun. Den kann man auch bei fahrlässiger Begehung fordern.)
Ohne nun die Fachbegriffe alle deuten zu können und wollen, ist doch noch die Frage wie man hier "klug" vorgeht.
ICH (!) würde es so versuchen, dass ich zuerst neue Reifen auf eigener Rechnung kaufe (ob 2 oder wirklich 4 nötig sind muss man prüfen, bzw. die Werkstatt prüfen lassen - Stichwort u.U. Allrad/ Abrollumfang usw.). Die Reifen natürlich als Beweismittel vorerst aufbewahren.
Dann würde ich dem Abschlepper ein freundliches Einschreiben schicken mit dem Vorschlag, die Rechnung (notfalls über seiner Versicherung) zu begleichen. Beiliegend würde ich die Fotos zur Dokumentation dazulegen. Freundlicher Hinweis inkl. Fristsetzung, das bei Nichtübernahme entspr. Gutachten in Auftrag gegeben wird für die Reifen und es dann auf anwaltlicher Schiene weitergeht.
Übernimmt er, alles ok, wenn nein, dann mit Pirelli sprechen ob sie sich das anschauen (am besten schon vorher abklären) und ob sie eine Empfehlung/ Gutachten nach Prüfung (die natürlich kostenpflichtig sein wird) abgeben.
So, dann wird´s nur gerichtlich weitergehen, damit du die Reifen, das Gutachten und die Anwaltskosten wieder bekommst.
Gerade Abschleppfirmen lassen es darauf ankommen, denn es gehört bei denen schon fast zum Tagesgeschäft, sich mit Kunden rumärgern "zu müssen", vor allem denen wo sie die Autos abholen kommen im Auftrag des Ordnungsamtes / Polizei.
Da lassen die Kunden gerne ihre Wut an die Abschlepper raus (die in solchen Fällen ja nix dafür können), aber eben deshalb auch ein dickes Fell haben (müssen). Da bei dir aber ja nun wirklich ein Schaden entstanden (sein könnte- je nach Urteil der Begutachtung), gehörst du aber zu einer anderen Kategorie "Kunde", der, wie ich meine, dann schon Anspruch hat wenn etwas kaputt gemacht wurde. Würde da aber eher von Haftpflichtschaden sprechen statt von Sachbeschädigung, und da sind sie ja zwangsweise versichert bei solchen Fällen.
Was denkt ihr über mein Vorgehen? Liege ich komplett falsch oder kann man den Tipp für den TE verbessern/ korrigieren?
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 9. August 2024 um 10:10:49 Uhr:
Moin @C30 electric silver,magst Du kurz über den aktuellen Status berichten?
@Gummihoeker:
ja, das Auto habe ich wieder abgeholt und bin es auch (vorsichtig) gefahren.
Da ich heute und morgen wenig Zeit habe kann ich nicht ausführlich berichten, werde dies aber vorraussichtlich kommenden Sonntag nachholen.
@Lutscher:
Dein Posting hört sich für mich sehr brauchbar an
Reifen auf eigene Rechnung zu kaufen und die Erstattung des Kaufpreises zu fordern, halte ich für „schwierig“. Möglicherweise hat der Betroffene auch eigene Quellen, aus denen er sich zu einem geringeren Preis bedienen kann.
Um eine Rechnung bei seiner Versicherung einzureichen, muß diese auf seine Firma ausgestellt sein.
Ein Einschreiben und jegliche Aktionen, welche die Fronten unnötig verhärten und den Vorgang in die Länge ziehen, würde ich vermeiden.
Ich bin ein Fan von persönlichen Gesprächen, solange mein Gegenüber es zulässt und würde meine Forderung „sanft“ humorvoll aber mit Nachdruck formulieren.
„Wir beide haben noch einen Schinken im Salz…, wie gehen wir denn jetzt damit um?“
So hätte der Kollege Zeit, Stellung zu beziehen und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, ohne sich gleich in die Ecke gedrängt zu fühlen. Sollte die sanfte Kommunikation erfolglos verlaufen, weil der Kerl uneinsichtig und eckig ist, bleibt noch genug Zeit die Krallen auszufahren.
Ich frag mich gerade, wie oft solch eine Beschädigung erfolgt, ohne dass der Halter es mitbekommt, weil er den eingeschnürten Reifen gar nicht zu sehen bekommt.
Hinterher dann aber einen Schaden hat, von dem er gar nichts weiß und unschuldig sich und andere gefährdet, ohne das überhaupt zu ahnen.
Solch Quetschungen gibt es relativ häufig,selbst bei Neuwagen.....
Die Häufigkeit mit der diese rabiate und falsche Vorgehensweise praktiziert wird, ändert das Risiko potentieller Schäden dadurch, leider nicht.
Ob nun Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, 4- oder 6-Zylinder, spielt ebenfalls keine Rolle…, falsch bleibt falsch.
Dennoch muss man aber auch feststellen, dass die Reifendecke und -flanke viel stärker verformt wird, wenn der Neureifen zum Zwecke des Versands gedoppelt oder getripelt wird. Dass er dabei drucklos ist spielt in meinen Augen nur eine untergeordnete Rolle, denn die lokale Dehnung von Gummi und Cord bleibt ja trotzdem die selbe.
Auch diese Feststellung rechtfertigt nicht die Unverhältnismäßigkeit des Akteurs.
Einen Fehler mit einem anderen und/oder der Anzahl begangener Fehler zu entschuldigen oder relativieren zu wollen, halte ich für unangebracht in diesem Zusammenhang.