Reifengrösse zulässig?
Hallo Zusammen,
ich glaub ich bin zu blöd für die Suchfunktion oder nutze die falschen Schlagwörter
hat ein bekannter mir einen Satz Felgen angeboten (mit ABE für den 1er)
jetzt ist die Frage: da ich momentan 195/55 R16 auf einer 6,5x16 Felge fahre
ob ich die neue Radgrösse 205/55 R16 auf einer 7x16 Felge überhaupt fahren darf?
Muss ich die evtl. sogar eintragen lassen trotz ABE?
hoffe das ihr mir da weiterhelfen könnt.
MfG Seebi
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Original geschrieben von hansi2004
aus dem Zubehörhandel die falsche Einpresstiefe haben.Zitat:
Wenn es keine BMW Felgen sind, haben die mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine andere Einpresstiefe und müssen eingetragen werden.
Und diese Aussage war eben definitiv falsch. Wenn man im Zubehörhandel die "passende" Felge kaufen will, dann gehört eben dazu, dass man auch auf die in der EG-Übereinstimmungserklärung freigegebene Dimension achtet. Und diese umfasst eben alle Werte und so auch die ET !!! Dann braucht man auch keine Gutachten. Insofern war die von mir bemängelte Aussage eben doch Nonsens!
Wenn die Felge eine ABE hat, dann muss das auch nicht in der EG Übereinstimmungserklärung stehen. In der ABE ist dann auch aufgeführt ob ggf. Nacharbeiten notwendig sind oder eben nicht. Damit muss man dann aber auch nicht zum TÜV, es sei denn Nacharbeiten sind explizit in der ABE gefordert und müssen vom TÜV abgenommen werden.
Zitat:
....
Wenn die Felge eine ABE hat, dann muss das auch nicht in der EG Übereinstimmungserklärung stehen. In der ABE ist dann auch aufgeführt ob ggf. Nacharbeiten notwendig sind oder eben nicht. Damit muss man dann aber auch nicht zum TÜV, es sei denn Nacharbeiten sind explizit in der ABE gefordert und müssen vom TÜV abgenommen werden.
Quatsch, sorry muss das so sagen, mittlerweile sind wir bei einem völlig anderen Thema. Die Ausgangsfrage war doch, ob eine bestimmte Reifengröße zulässig ist. Ich hab auf die EG-Übereinst.-Erklärung für das jeweilige Fz verwiesen, wo alle erlaubten Reifengrößen und Felgengrößen aufgeführt sind.
Und das gilt unabhängig davon, ob sie von BMW oder sonst woher sind !!!!!!!!!!!!!! Darum ging es.In Deinem ersten Beitrag hast Du behauptet, dass Felgen aus dem Zubehörhandel
Zitat:
mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine andere Einpresstiefe haben ...
Und das stimmt eben so nicht !!!!!!!!!!
Dass definierte Zubehörteile wie Felgen usw. grundsätzlich zugelassen sein müssen, versteht sich von selbst.
Das war aber nicht das Thema. Grundsätzlich ist aber der Hinweis auf die ABE richtig; sollten sich vielleicht viele hier merken.
Das 2. Zitat stammt nicht von mir ...
Ansonsten hab ich sowohl auf die EG Übereinstimmungserklärung verwiesen, als auch auf eine mögliche ABE in der alle relevanten Daten stehen müssen.