Reifenfreigabe bei keiner Fabrikatsbindung nötig ?
Rookie-Frage,
Bei meinem Motorrad wurde vom Fahrzeughersteller keine Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.
Darf ich deswegen nun alle Reifen legal fahren, die die vorgegeben Größen erfüllen oder nur Reifen, die ein Gutachten besitzen ?
Gruss,
Beste Antwort im Thema
Karlo, deine Argumentiererei geht mir grad auf den Sack. Einfach was in den Raum werfen und alle die das nicht glauben und sich die Sachen dann nicht selbst suchen oder nachschlagen sind blöde statt auch mal selbst einen Link rein zu stellen. Mit sowas bist bei mir gleich unten durch. :/
Bei meiner Maschine aus 2015 sind leider Reifen eingetragen und einfach austragen lassen muss erstmal die Zulassungsstelle auch mitmachen. Macht eben nicht jede.
90 Antworten
In meinen Papieren von 2005 steht auch immer noch drin, dass ich auf der FZS 1000 nur den Metzeler ME Z 4 oder den Bridgestone BT20 fahren darf. Mit dem Z4 wurde sie ausgeliefert. Seit der runter ist, fahre ich Michelin. Das hat nie Beanstandungen gegeben.
So lange Du die passende Paarung hast, beanstanden das auch nur Leute ohne Ahnung.
Die Prüfer wissen das und Beamte der KTM auch.
Es geht um die Gesetzesgrundlage
Genau genommen ist die Nennung des Reifenherstellers in den Papieren rechtswidrig. Sie widerspricht Wettbewerbsrecht. Den Fehler hat das KBA bei der Musterzulassung begangen. Eine Behörde darf eben keine Firma bei der Zulasssung "bevorzugen". Genau das ist aber nicht auszuschließen, wenn der Hersteller in den Papieren genannt wird. Immerhin gibt es diverse Hersteller, die die passenden Reifengrößen liefern können.
Ich habe mir jetzt doch die Mühe gemacht und mich mit den einschlägigen Vorschriften auseinander gesetzt.
Also:
1. Die Richtlinie 92/23/EWG vom 31. März 1992
über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage
stellt die EU-weite Übereinstimmungspflicht her und setzt die Markenbindung außer Kraft.
aber:
sie gilt nur für Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG (92/23/EWG Artikel 1 M1)
2. Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie 70/156/EWG sind:
" land- und
forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie allen anderen
Arbeitsmaschinen, alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten
vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit
mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger;"
Das Wesentliche habe ich mal fett markiert. Unter 80km/h und Noträder etc. sind ausgenommen (Art. 1a)
Was aber ist mit Zwei- und Dreirädern ?
Hier hilft erneut ein Blick ins Gesetz:
3. RICHTLINIE 97/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
In Anhang III findet man die Vorschriften über die Bereifung dieser Fahrzeuge.
Nun kann sich jeder, der Lust hat, diese 454 Seiten genau durchlesen.
Unter Abschnitt III, Ziff. 1.2.3. findet man folgenden Satz:
Der Fahrzeughersteller gibt den (die ) Reifentyp(en ) gemäß den Vorschriften dieses Kapitels an
Die Behauptung, Motorräder unterliegen keiner Marken- und Typbindung mehr, sehe ich damit als widerlegt an.
In der ZB1 steht höchstens noch "Reifenbindung gemäß Herstellerangaben beachten" oder sowas. Das können die Kontrollorgane meist online checken. Besser ist es, die entsprechende Freigabe mitzuführen.
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Genau. Der Fahrzeughersteller gibt die Reifentypen an. Aber er darf nicht die herstellende Firma vorschreiben. Das wäre dann wieder wettbewerbsverzerrend.
Der Fahrzeughersteller darf schreiben, was er will. Der darf Öle empfehlen, Reifen, Kraftstoffe, was immer er will.
Und er schreibt, welche Reifen er getestet hat und welchen er eine Freigabe gibt. Mit Marke, Typ und Größe(n). Das ist nicht nur rechtens, das muss er sogar.
Zusätzlich können Reifenhersteller das machen.
Das Stichwort dazu dürfte Produkthaftung sein.
Anders sieht das bei einer Behörde aus.
Ein ganz andere Frage ist, welche Rechtsfolgen es hat, wenn ich mich nicht daran halte und drauf packe, was ich will.
Es geht doch um Herstellerbindungen. Natürlich sind Reifentypen vorgeschieben (Maße, Load- und Geschwindigkeitsindizes Radial- und Diagonalreifen usw).
Wobei ich gestehen muß, das ich mich nie damit auseinandergesetzt habe. Bei Einzelabnamen hat "mein" Prüfer (gehört nicht mir, wir "kennen" uns auch nur, weil ich dauernd mit irgendeinem Mist ankomme) hat er die letzten 10 Jahre nie eine Herstellerbindung übernommen oder auf Wunsch auch ohne Diskussion im Zuge einer normalenn HU gelöscht.
Und der Onkel weiß ganz genau was er tut, auf meine doofe Nachfrage ob das einfach so ginge sagte er mir damals das mit der EU Richtlinie.
Aber nochmal, was in den Papieren steht, das gilt!
Zitat:
@Chrom666 schrieb am 16. August 2017 um 15:48:01 Uhr:
Aber nochmal, was in den Papieren steht, das gilt!
Bei der Namensnennung des Herstellers eben nicht.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 16. August 2017 um 10:26:04 Uhr:
Dazu interessieren weder die "Meinungen" des ADAC, des IfZ, des Reifenhändlers, einer genervten Mitarbeiterin der Zulassungsstelle oder der Putzfrau des Bundespräsidenten.
😕 Die Links zu ADAC und ifz, die ich hier gepostet hatte, sind beileibe nicht nur "Meinungen".
Sondern sie verweisen eben explizit auf die Gesetzestexte der EU, die Du hier ja auch zitierst.
Ansonsten bin ich 100% Deiner Meinung:
Die Reifenfabrikatsbindung besteht bei Motorrädern in D im Prinzip nach wie vor.
Sorry, Martin.
War gar nicht auf Dich bezogen, nur eine allgemeine Aufzählung, weil es sich dabei nicht um Behörden handelt, und somit um keine Aussage, auf die man sich im Zweifelsfall berufen könnte.
Keinesfalls will ich damit sagen, dass die Quatsch verzapfen. Das machen schon andere.
Genau aus diesem Grund habe ich mich hier nochmal eingebracht, damit nicht beim unbedarften und rechtlich nicht "sattelfesten" Leser der Eindruck entsteht, er könne sich am Ende auf das verlassen, was manche hier behaupten, nämlich dass es die Fabrikatsbindung aufgrund einer EU-Richtlinie nicht mehr gibt.
Das gilt nur für PKW, Nutzfahrzeuge und deren Anhänger, nicht für Zwei- und Dreiräder.
Es ist auch ganz einfach falsch, zu behaupten, dass es nur Bindungen an den Reifentyp gibt, nicht aber an das Fabrikat, tut mir leid, Chrom666, so sehr ich Dich und Dein Wissen schätze, da liegst Du daneben.
Die Behörden machen es sich recht einfach, indem sie folgenden Text in die ZB tippen:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Ich wiederhole: Fabrikat.
Diesen Text finde ich in allen, ich wiederhole: allen ZB1 meiner Motorräder. XT 600, 1989, XRV 750, 1992, ZX9R 1998, F 800 GS 2008 und K 1300 GT, 2009.
Die Betriebserlaubnis ist ein dickes Buch, das keiner von uns hat.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man beim Reifenkauf darauf achtet, dass für den Reifen eine Freigabe für das Motorrad besteht, auf das ich ihn montieren will.
Die ursprüngliche Frage war ja mal, was ist, wenn nichts in den Papieren steht: Dann ist eben nichts. Aber das wird heute standardmäßig in jede ZB1 gedruckt. Zumindest in BaWü.
Ein user hat das Thema wieder aufgegriffen und behauptet, die Bindung gäbe es durch EU-Verordnungen nicht mehr.
Das ist für Zwei- und Dreiräder falsch.
Und da hat sich die EU was dabei gedacht. Das sagt auch das IfZ, für das ich zuweilen auch tätig bin und schon von daher nie in Zweifel zöge.
Naja, das es keine gibt, hab ich nie behauptet. Das wär auch dämlich, in den Papieren von meinem aktuellem Moped steht ja eine drin. Und wie schon mehrfach erwähnt....
Jetzt muss ich weit ausholen:
Deutschland ist ein Autoland, Motorräder werden eher Stiefmütterlich behandelt. Das ist manchmal gut für uns (Stichwort Umweltzonen), manchmal sorgt es für Verunsicherung.
Und bei Autos hat man das mit der Herstellerbindung versucht, das war dann aber schnell vom Tisch.
Bei Krafträdern ist es noch da - so irgendwie. Wobei die Argumente, die für PKWs gelten, eigentlich auch auf Motorräder anwendbar wären.
Gut, da verweist man auf die Sicherheit, aber sind Reifen am Auto egal? Natürlich nicht!
Und ist ein Reifen vom Hersteller x sicher, ein vergleichbarer von Hersteller y lebensgefährlich? Natürlich auch nicht.
Es geht wie so oft um Taler, sonst garnix.
Aber man kann die Herstellerbindung ja leicht umgehen. Gibt ja genug Reifen mit Freigaben für alle möglichen Mopeds, selbst für so Geschwindigkeitsmonster aller Hayabusa und ZX12R.
Und dann vergleich mal so eine Freigabe die sich jeder nu selbst aus dem Internet runterladen kann und soll, mit einer ABE für ein Zubehörteil. Das ist schon ne andere Hausnummer, das muß nachgewiesen getestet sein usw.
Glaubst du, die Hersteller die Freigaben online stellen, haben alle Mopeds besorgt, ihre Reifen draufgezogen und ausgiebig getestet? Ich nicht.
Warum ist das so einfach?
Mein Moped ist mit 145km/h eingetragen, in den Papieren stehen uralte Bridgstone, die es schon lange nicht mehr gibt. Allein diese Tatsache macht den Eintrag doch schon unsinnig. , Na klar, hab jetzt Heidenau drauf und für die gibt es eine Freigabe. Hab ich die ausgedruckt, schleppe ich die mit mir rum? Nein. Hat das einschließlich TÜV irgendwen interessiert? Auch nicht.
Aber wenn es dir darum geht, ob irgendwo verbindlich steht, das alle Herstellerbindungen hinfällig sind, da sind wir doch einer Meinung. Gibt es nicht!
Nichts desto trotz bleibt die ganze Nummer ein Drahtseilakt der Hersteller. Oder kennst du irgendwen, der schon mal wegen Missachtung der Herstellerbindung ne Mängelkarte bekommen hat, ein Bußgeld zahlen musste, eine Anzeige bekommen oder gar das Fz stillgelegt wurde?
Aber na klar, nur weil ich niemanden kenne, dem sowas wiederfahren ist, ist das natürlich KEIN Freibief, das man das jetzt so machen darf, logisch.
Ein Kollege hat deshalb zumindest mal keine HU bekommen.
Zitat:
@Chrom666 schrieb am 16. August 2017 um 22:57:11 Uhr:
Glaubst du, die Hersteller die Freigaben online stellen, haben alle Mopeds besorgt, ihre Reifen draufgezogen und ausgiebig getestet? Ich nicht.
Aber ja. Aus diesem Grund hat sich Michelin meine FZS 1000 als Kundenmaschine mal ausgeborgt, weil es neue FZS 1000 von Yamaha schon nicht mehr gab.
Ich habe dafür einen neuen Satz Reifen bekommen.
Zitat:
@Chrom666 schrieb am 16. August 2017 um 22:57:11 Uhr:
Glaubst du, die Hersteller die Freigaben online stellen, haben alle Mopeds besorgt, ihre Reifen draufgezogen und ausgiebig getestet? Ich nicht.
Ich "glaube" gar nichts. Dann wäre ich Pfarrer geworden.
Entweder ich "weiß" es, oder ich halte mich raus.
Die Tests machen Hersteller, Reifenfabrikanten, Dekra, IfZ usw.
Muss man nicht "glauben"
Ist aber so.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 16. August 2017 um 21:18:49 Uhr:
Die Behörden machen es sich recht einfach, indem sie folgenden Text in die ZB tippen:
"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Ich wiederhole: Fabrikat.Diesen Text finde ich in allen, ich wiederhole: allen ZB1 meiner Motorräder. XT 600, 1989, XRV 750, 1992, ZX9R 1998, F 800 GS 2008 und K 1300 GT, 2009.
Bei meiner Ducati um die es mir ging ist diese Eintragung nicht enthalten.
Bei anderen Ducati Modellen ebenfalls nicht.
Damit bestätigte mir mein Prüfer das ich an keinerlei Fabrikate und Freigaben gebunden bin.
Gruß