Reifendruckkontrollsystem RDKS (TPMS) - Verunsicherung

Volvo XC60 D

Hallo Volvisti,

ich bin ob der RDKS-Pflicht etwas verunsichert. Ich will mir gerade für meinen XC 60, Erstzulassung 04.06.2014, Winterräder beschaffen. Mit dem Thema RDKS habe ich mich bislang nicht befasst, weil ich davon ausgegangen bin, dass es mich nicht betrifft und mein Elch dafür auch nicht ausgestattet ist.

Bei Auto-Motor Sport bin ich nun aber auf diesen Hinweis gestoßen:
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...euwagen-pflicht-8481282.html
"Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen."

In meinem Fahrzeugschein steht unter Ziffer 6: 11.04.2014. Das heißt doch im Klartext: RDKS ist Pflicht!?😕

Kann mir einer der Fachleute hier auf die Sprünge helfen?

Cornelius

Beste Antwort im Thema

Ich denke, die Angaben in dem AMS-Artkel sind ungenau. Der Stichtag 1.11.2012 betraf alle ab diesem Datum neu homologierten Modelle. Der XC60 erschien schon 2008. Die relevante Typgenehmigung für den XC60 stammt also aus dieser Zeit, die nun weit vor dem 1.11.2012 liegt. Daher müssen erst die Neuzulassungen ab dem 1.11.2014, unabhängig davon, wann der Fahrzeugtyp erstmals homologiert wurde, ein RDKS haben. Du brauchst dich nicht zu sorgen. Dein Elch muss noch kein RDKS haben. Aber er kann. Es gibt ansonsten ja im Zubehör ein System zum Nachrüsten. Die Sensoren kosten wohl pro Satz so ca. 140,00 € plus Einbau und Softwareaktualisierung.

Grüße vom Ostelch

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Am besten du fragst deinen Volvo-Händler. Mein neuer Volvo MY 2013 soll keine haben. Mal sehen, was bei der Abholung raus kommt?

Hallo Cornelius,
wenn Du die Zündung anhast müsstest Du ein gelbes Licht aufblitzen sehen (in Deinem verlinkten Artikel sichtbar). Dann ist Dein Fahrzeug mit RDKS ausgestattet. Das wäre nach Deinen Angaben aus Fahrzeugschein auch so.

Es gibt direktes und indirektes RDKS.
Beim indirekten muss nichts weiter in die Felge verbaut werden, also ganz normale Winterräder draufschrauben, das System reseten. Ggf. findest Du Hinweise in der Betriebsanleitung.
http://www.reifendirekt.de/reifendruck-kontrollsystem.html

Ab 1.11.14 müssen alle Neuwagen über dieses System verfügen.
Deiner hat bestimmt noch kein TPMS wenn er im Juni EZ hatte. Mit TPMS Sensoren wurden die Volvos nämlich nur während ca. 4-5 Wochen hergestellt, bis die Umstellung auf das indirekte System via ABS-Sensor abgeschlossen war.

Gruss
Peter

Hallo,
ein Blick in die BDA sollte helfen und unter "my Car" dann auch finden.

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Zitat:

@asklepios5 schrieb am 13. Oktober 2014 um 18:29:49 Uhr:



... wenn Du die Zündung anhast müsstest Du ein gelbes Licht aufblitzen sehen ...
... Ggf. findest Du Hinweise in der Betriebsanleitung ...

Zunächst mal vielen Dank für die Hinweise.

Also bislang ist weder mir noch meinem Elch nach dem Betätigen der Zündung ein Licht aufgegangen 😛. Da leuchtet kein Icon auf - zumindest keines das den Reifendruck symbolisieren könnte.

In der Betriebsanleitung findet sich ein Verweis auf die Fahrzeugeinstellungen in "my car" sowie der Hinweis, dass zwei verschiedene Systeme im Einsatz wären und in den besagten "Fahrzeugeinstellungen" zu sehen sei, welches meinem Elch implantiert worden sei.

Daraus schließe ich:
1. es wurde kein wie auch immer geartetes RDKS / TPMS verbaut.
2. auf Grund des Datums der Typzulassung 11.04.2014 (und somit deutlich nach der besagten deadline 01.11.2012) hätte eines verbaut werden müssen.

Da ich über 40 Jahre glücklich ohne RDKS gelebt und ich sowas auch nie vermisst habe, soll es mir Recht sein. Ich möchte nur nicht, dass sich in 32 Monaten bei der Hauptuntersuchung irgend ein Schlauberger daran festbeißt und Volvo, da dann ja die Gewährleistung abgelaufen ist, mit den Schulten zuckt. Ich werde also wohl nicht drumherum kommen, das beim Händler zu reklamieren, mal schauen was dann passiert. Vielleicht gibt es ja in den Tiefen der Elchseele irgendwo ein Unter-,
Unter-, Untermenue in dem dieses "RDKS" seiner Aktivierung harrt und ich bin zu doof, es zu finden.

Cornelius

Ich denke, die Angaben in dem AMS-Artkel sind ungenau. Der Stichtag 1.11.2012 betraf alle ab diesem Datum neu homologierten Modelle. Der XC60 erschien schon 2008. Die relevante Typgenehmigung für den XC60 stammt also aus dieser Zeit, die nun weit vor dem 1.11.2012 liegt. Daher müssen erst die Neuzulassungen ab dem 1.11.2014, unabhängig davon, wann der Fahrzeugtyp erstmals homologiert wurde, ein RDKS haben. Du brauchst dich nicht zu sorgen. Dein Elch muss noch kein RDKS haben. Aber er kann. Es gibt ansonsten ja im Zubehör ein System zum Nachrüsten. Die Sensoren kosten wohl pro Satz so ca. 140,00 € plus Einbau und Softwareaktualisierung.

Grüße vom Ostelch

Das Datum der Typgenehmigung i.S. von Ziffer 6 bezieht sich auf das konkrete Fahrzeug vom TE.

Auszug von hier:
http://europa.eu/.../n26100_de.htm
"Die Typgenehmigung basiert auf dem Grundsatz, dass die Hersteller für jedes hergestellte Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausstellen müssen, in der versichert wird, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht."

Daher liegt dieses Datum auch kurze Zeit vor der EZ. Hier ist also nicht das Datum der Baureihe gemeint.

Weitere Infos:
http://www.brv-bonn.de/.../Rdks_Fachtagung_final.pdf

Cornelius daher dringend mal den Volvo Händler fragen was da los ist.

Wen interessiert es, ob das nun Pflicht sein sollte oder nicht? Ist mir sowas von Wurscht....!!
Ich versteh auch nicht, wie man sich darüber Gedanken macht, nur weil in der AMS irgend ein Autojournalist irgendwas behauptet. Die hersteller haben ganze Rechtsabteilungen und wissen selbst genau was an Forderungen in der EU umgesetzt werden muss
Also kauf dir dein Auto und gut is und mach dir nicht soviele Gedanken.....selbst wenn irgend eine bescheuerte EU Norm wieder in Kraft treten sollte, gibt es Sonderregelungen - die diese wieder umgehen also scheiß auf RDKS

Zitat:

@foodtek schrieb am 14. Oktober 2014 um 07:31:33 Uhr:


Wen interessiert es, ob das nun Pflicht sein sollte oder nicht? Ist mir sowas von Wurscht....!!
Ich versteh auch nicht, wie man sich darüber Gedanken macht, nur weil in der AMS irgend ein Autojournalist irgendwas behauptet. Die hersteller haben ganze Rechtsabteilungen und wissen selbst genau was an Forderungen in der EU umgesetzt werden muss
Also kauf dir dein Auto und gut is und mach dir nicht soviele Gedanken.....selbst wenn irgend eine bescheuerte EU Norm wieder in Kraft treten sollte, gibt es Sonderregelungen - die diese wieder umgehen also scheiß auf RDKS

Ganz so lässig muss man es wohl nicht sehen. Wenn ein RDKS für das Fahrzeug des TE Pflicht wäre und Volvo hätte keines eingebaut, dann gäbe es bei der ersten HU ein echtes Problem. Fehler kommen nun mal vor, wie die nicht vorhandene Abschaltung des Beifahrerairbags bei einigen Fahrzeugen der neuen C-Klasse von MB kürzlich wieder gezeigt hat. Tatsächlich gibt es hier kein Problem, weil der XC60 bereits vor dem 1.11.2012 homologiert wurde und daher erst Neufahrzeuge, die ab dem 1.11.2014 zugelassen werden, ein RDKS haben müssen. Der AMS-Artikel ist irreführend. So abwegig ist die Pflicht nun auch nicht. Der korrekte Reifendruck ist nun mal sicherheitsrelevant und die Überwachung technisch kein Problem. Eine Warnmeldung ist auch praktischer als sich bei regelmäßigen und dann oft überflüssigen Kontrollen die Hände schmutzig zu machen und Zeit zu verschwenden.

Grüße vom Ostelch

@ostelch,
du sagst schon ganz richtig "irreführend"
ausserdem sollte es wirklich so sein, wäre der Hersteller in der Pflicht, dass kostenneutral für den Käufer nachzurüsten
bitte auch nicht gesetzliche Forderungen mit Komfortfunktionen wie abschaltbares Airbag in einen Topf werfen, abschaltbares Airbag ist ja per Gesetz nicht vorgeschrieben...

Zitat:

@foodtek schrieb am 14. Oktober 2014 um 11:32:49 Uhr:


@ostelch,
du sagst schon ganz richtig "irreführend"
ausserdem sollte es wirklich so sein, wäre der Hersteller in der Pflicht, dass kostenneutral für den Käufer nachzurüsten

Das wäre sicher so, aber dazu muss man erst einmal wissen, ob das RDKS nun für das konkrete Fahrzeug Pflicht ist oder nicht. Sich nicht drum zu kümmern, um dann bei der ersten HU nach drei Jahren (und Ablauf der Garantie und Gewährleistung) Ärger zu bekommen, erscheint mir suboptimal.

Zitat:

@foodtek schrieb am 14. Oktober 2014 um 11:32:49 Uhr:


bitte auch nicht gesetzliche Forderungen mit Komfortfunktionen wie abschaltbares Airbag in einen Topf werfen, abschaltbares Airbag ist ja per Gesetz nicht vorgeschrieben...

Das ist mir schon klar. Es ging mir auch nur darum, deine lässige Empfehlung etwas zu relativieren, sich einfach nicht drum zu kümmern. Der abschaltbare Airbag ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, war aber von MB für die neue C-Klasse beworben und wurde dann anfangs doch nicht eingebaut, da half auch der Spruch "Das Beste oder nichts" nicht 😉. Für Familien mit Kleinkindern nicht gerade ein zu vernachlässigendes Detail. So wäre es auch bei Volvo nicht ganz auszuschließen, dass in einer Übergangsphase wie derzeit bei der RDKS-Pflicht auch eine Panne passieren könnte und Fahrzeuge ausgeliefert würden, die kein RDKS-System haben, obwohl sie es schon haben müßten. Das war wohl die Sorge des TE. Die allerdings unbegründet ist.

Grüße vom Ostelch

@ostelch,
meiner Meinung kann man damit lässig umgehen, weil eben der Käufer überhaupt nicht in der Pflicht ist sich darum zu kümmern er hat sich bei einem Neuwagen nun mal nicht noch zusätzlich davon zu überzeugen, ob das Fzg. der Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften genügt, sondern dafür ist der Hersteller verantwortlich

alles andere würde ja auch überhaupt keinen Sinn ergeben, stell dir mal vor, du solltest dafür verantwortlich sein, die Einhaltung aller gesetztilchen Vorschriften an einem Fzg. vor Kauf eines Neuwagens zu kontrollieren- das wäre doch völlig abwegig

ausserdem wäre der Hersteller dazu verpflichtet das nachzurüsten und du würdes angeschrieben werden

also kann man das sowas von lässig nehmen vor einem Neukauf - mehr lässig geht gar nicht.

Zitat:

@foodtek schrieb am 14. Oktober 2014 um 12:46:36 Uhr:


@ostelch,
meiner Meinung kann man damit lässig umgehen, weil eben der Käufer überhaupt nicht in der Pflicht ist sich darum zu kümmern er hat sich bei einem Neuwagen nun mal nicht noch zusätzlich davon zu überzeugen, ob das Fzg. der Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften genügt, sondern dafür ist der Hersteller verantwortlich

alles andere würde ja auch überhaupt keinen Sinn ergeben, stell dir mal vor, du solltest dafür verantwortlich sein, die gesetztilchen Vorschriften an einem Fzg. als Käufer vor Kauf eines Neuwagens zu kontrollieren- das ist doch völlig abwegig

ausserdem wäre der Hersteller dazu verpflichtet das nachzurüsten und du würdes angeschrieben werden

also kann man das sowas von lässig nehmen vor einem Neukauf - mehr lässig geht gar nicht.

Im Prinzip hast du ja recht. Ich arbeite auch nicht nächtelang die Homologationspapiere durch, um zu prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Das wäre in der Tat eine absurde Vorstellung. Wenn mir aber schon bei lässiger Betrachtung der Gedanke kommt, da könnte was fehlen, würde ich mich darum kümmern, solange das Kind noch nicht im Brunnen liegt. Es ist ja schön und gut, dass letztendlich der Verkäufer/Hersteller verantwortlich ist, aber die Rennerei hätte trotzdem ich, wenn es bei der HU ein Problem wegen des Fehlens des RDKS gäbe. Recht haben ist oft leicht, Recht bekommen kann sehr mühselig werden. 😉

Grüße vom Ostelch

@ostelch
es würde in diesem FAlle überhaupt zu keiner Erstzulassung des Autos kommen, wenn das Dingens fehlen sollte - also alles etwas unnötige Aufregung....

RDKS

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