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Reifendatenbank?

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 13:25

Hallo,

mit den neuen Zulassungsscheinen ergibt sich ja in den Werkstätten ein neues Problem, es fehlern die Einträge für die Reifen.

Wo bekommen die Werkstätten heute die Informationen her? Da muss es doch für die Reifenwerkstätten ein Programm geben. Hat da jemand mal eine Information für mich, wäre echt wichtig.

Gruß Ronald

Beste Antwort im Thema

Also kann nur sagen bei meinem Bike hab ich mir etwas andere Reifen draufmontiert als in der Zulassung, allerdings hab ich noch eine alte Zulassung. Die Reifen hab ich im Netz bestellt und gleich die Reifenfreigabe vom Hersteller mit runtergeladen und ausgedruckt. Dann bin ich damit zur Werkstatt, dia haben sie raufgezogen, und ich hab mir die Reifenfreigaben abstempeln und unterschreiben lassen. Doppelt weil eine für die Papiere zu haus, und eine für unter die Sitzbank. Für etwaige Kontrollen. Beim TÜV wollte der nur kurz die Freigabe sehen, und bei Pol. kontrolle bisher auch keine Probleme.

Gehe mal davon aus, dass das bei PKW und Nutzfzg. ähnlich ist.

Schau mal hier bei Bridgestone zu beispiel gibts die Freigabe nach Hersteller sortiert zum Download.

Download freigabe

Müssten die anderen Hersteller auch haben.

Viel Glück

13 weitere Antworten
13 Antworten
am 14. Oktober 2008 um 14:02

???

ziffer 15.1, .2, .3 stehen doc die reifengrössen in der zulassungsbescheinigung...

geschwindigkeit und lastindex ergeben sich ausserdem aus der achslast...

und möchtest du die grösse im allgemeinen ändern, zb von einem 315 auf einen 385 müsstest du sowieso eintragen lassen und dafür brauchst du vorher eine freigabe, bzw. gutachten vom fahrzeughersteller

am 14. Oktober 2008 um 14:16

da gibts die sogenannte reifenfreigaben von den reifenherstellern bzw felgen herstellern ....

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 14:43

Hallo,

naja mir ist schon bekannt was in der Zulassung steht. Aber ich will ja die Reifendimensionen haben. In den neuen Zulassungen stehen ja keine Reifengrößen mehr drin. Da brauchte ich Informationen.

Gruß Ronald

am 14. Oktober 2008 um 16:40

dann guck doch mal auf der hp der felgenhersteller, reifenhersteller, bzw ruf tüv,dekra usw an die sagens dir was du mit abe, ohne eintragung draufmachn darfst ...

ich darf bei meim kleinen swift (pkw) mit freigabe von borbet bis zu 215/45er reifen draufmachn

also normalerweisse stehen die montierbaren bzw freigegeben kombinationen in der betriebsanleitung des fahrzeugs...

ansonsten muss man das ganze wohl beim hersteller anfragen, ob es dafür auch eine CD o.ä. gibt kann ich dir leider nicht sagen...

am 14. Oktober 2008 um 16:53

seit wann stehen die reifengrößen in der betriebsanleitung??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

das ZAUBERWORT heist reifenfreigabe wie oft noch?

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 16:58

Matze, halte den Ball flach.......

 

Die Standartdimensionen stehen in der Zulassung noch drin, aber halt nicht die möglichen weiteren Größen. Im Handbuch stehten oft auch Reifengrößen, aber wenn das nicht da ist?

Und Matze, verlasse dich nicht auch die Angaben der Reifenhersteller, im Kleingedrucketen steht immer das es ohne Gewähr ist. Denn da habe ich schon geschaut.

Ich kann mir nicht vorstellen das Reifendienste immer bei den Herstellern anrufen, da muss es was geben.

Gruß Ronald

am 14. Oktober 2008 um 17:07

reifenfreigabe = tüv geprüfte freigaben für fahrzeuge ...

informieren ich hab auf meim pkw 14 zöller, und mit DIESER reifenfreigabe darf ich sogar 17 zöller draufmachen

bsp:

http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/borbet/lv4/00119384.pdf

 

darum steht ja in den neuen papieren auch nur noch eine reifen größe !!!!

Ronald frag mal beim Tüv nach was der für eine Software hat, die haben eine Datenbank für sowas. Soviel ich weis war das ganze auf CD evtl gibt es die im Handel oder du bekommst sie vom Tüv :D

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 17:25

Hallo Zocker,

stimmt, die Prüforganisationen haben so etwas ja auch. Da werde ich auch mal in die Richtung schauen.

Besten Dank.

Gruß Ronald

Hier werden zwei Sachen durcheinander geworfen.

Einmal gibt es vom Fahrzeughersteller einen Serienreifenkatalog. In diesem sind die ab Werk zugelassenen Felgen und Reifendimensionen aufgelistet. Dieser Serienreifenkatalog ersetzt die Einträge im alten Fahrzeugschein. Diese Freigaben gelten natürlich nur für die Werksfelgen und Stahlfelgen. Etwas anderes kann der Fahrzeughersteller ja nicht homologieren.

Was Matze hier einwirft, sind Freigaben (ABEs und Gutachten) von Felgenherstellern. Die Felgenhersteller lassen Gutachten anfertigen, mit denen ihre Felgen auf verschiedenen Fahrzeugmarken und -typen eingetragen werden können, bzw. eintragungsfrei gefahren werden dürfen. Die genaue Vorgehensweise ist im Gutachten vermerkt und kann für einen Felgentyp gleicher Dimension von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp und für verschiedene Felgen- und Reifendimension unterschiedlich sein.

Im ersten Fall ist es nicht nötig, den Serienreifenkatalog im Fahrzeug mitzuführen. Die Beweislast liegt bei der Polizei, bzw. dem TÜV / der DEKRA.

Im zweiten Fall kommt es darauf an, wie und ob die Felgen / Reifenkombination im Fahrzeugschein eingetragen ist. Wenn die Kombination lt. ABE eintragungsfrei ist, muß auf jeden Fall die ABE und das Gutachten im Fahrzeug mitgeführt werden. Wenn Eintragungen im Fahrzeugschein vorgenommen werden, würde ich einfach den Prüfer fragen, ob es nötig ist, die Papiere mitgenommen werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

... und mit DIESER reifenfreigabe darf ich sogar 17 zöller draufmachen

bsp:

http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/borbet/lv4/00119384.pdf

Dieses Dokument gilt immer nur für den angegebenen Felgentyp. Eine Ableitung darauf, daß man die hier genannten Reifendimensionen auf anderen Felgen fahren darf ist unzulässig.

Du darfst mit diesem Dokument auch erstmal nur die Reifengrössen eintragungsfrei fahren, die im Fahrzeugschein und "neuerdings" im Serienreifenkatalog stehen fahren. Eine Befreiung von dieser Auflage (A02) stünde in der ABE dieses Rades, die ein extra Dokument ist.

Gruß

Achim

Also kann nur sagen bei meinem Bike hab ich mir etwas andere Reifen draufmontiert als in der Zulassung, allerdings hab ich noch eine alte Zulassung. Die Reifen hab ich im Netz bestellt und gleich die Reifenfreigabe vom Hersteller mit runtergeladen und ausgedruckt. Dann bin ich damit zur Werkstatt, dia haben sie raufgezogen, und ich hab mir die Reifenfreigaben abstempeln und unterschreiben lassen. Doppelt weil eine für die Papiere zu haus, und eine für unter die Sitzbank. Für etwaige Kontrollen. Beim TÜV wollte der nur kurz die Freigabe sehen, und bei Pol. kontrolle bisher auch keine Probleme.

Gehe mal davon aus, dass das bei PKW und Nutzfzg. ähnlich ist.

Schau mal hier bei Bridgestone zu beispiel gibts die Freigabe nach Hersteller sortiert zum Download.

Download freigabe

Müssten die anderen Hersteller auch haben.

Viel Glück

Zitat:

Original geschrieben von volvonewbie

Also kann nur sagen bei meinem Bike hab ich mir etwas andere Reifen draufmontiert als in der Zulassung, allerdings hab ich noch eine alte Zulassung. Die Reifen hab ich im Netz bestellt und gleich die Reifenfreigabe vom Hersteller mit runtergeladen und ausgedruckt.

Nö. Beim PKW läuft das etwas anders. Wahrscheinlich ging es bei Dir auch um die Bindung an einen Reifentyp eines bestimmten Herstellers. Das gab es bei PKWs (meist Supersportwagen) teilweise auch. Es ist iirc aber jetzt gekippt worden.

Ich glaube übrigens, das die Seite, die Du verlinkt hast, keinerlei rechtlich gültigen Charakter hat. Das ist mehr eine Kompatibilitätstabelle von Bridgestone.

Gruß

Achim

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