Reifenabnutzung nach 10Tkm Laufleistung

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen.

Ich habe über eBay einen Satz Santa Monica Räder für meinen Golf IV ersteigert, die beworben wurden mit "Felgen und Reifen sind ca. 10000 km gelaufen, sind somit neuwertig". Jetzt sind gestern die ersten beiden geliefert worden und siehe da, die Reifen haben nur noch etwa 4-5mm Profil.

Kann es sein, dass die Reifen nach der angegebenen Laufleistung wirklich schon so weit runter sind? Würdet Ihr 4-5mm noch als "neuwertig" bezeichnen?

Die Reifen sind Bridgestone Potenza RE040 in der Dimension 225/45 R17 W.

Andreas

PS: Meine jetzigen Dunlop SP9000 in 205/55 haben immerhin schon über 60Tkm weg, trotz Frontantrieb und 300Nm Drehmoment.

24 Antworten

@Bee

Das ist ziemlich genau das, was mein Freund/Rechtsanwalt auch gesagt hat. Etwas schwierig wird es allerdings mit der Festsetzung des Preisnachlasses: Um wieviel kann ich denn die Kaufsumme mindern?

Andreas

Ich weiss nicht, ob du da sehr viel Erfolg mit einer Minderung haben wirst, denn werbewirksame Bezeichnungen wie "neuwertig", "einwandfrei", "tadellos" usw. sind keine nachvollziehbaren Eigenschaftszusicherungen, sondern nur unverbindliche Anpreisungen. Du hättest dann bei ihm vor dem Kauf nachfragen können, wieviel Profil die Reifen noch tatsächlich haben. Mit der Gewährleistung hat dies nichts zu tun, das könnest du ggf. zur Sprache bringen, wenn ein Defekt auftreten sollte.
Dein Rechtsanwalt hat dich da leider schlecht beraten, denn er sollte wissen, dass nach der Rechtsprechung die o.g. Bezeichnungen unverbindlich sind !

ich glaube auch, dass die Karten dafür eher schlecht stehen.

Aber leider hat er die Garantie nicht explizit ausgeschlossen.
Denn wenn der Verkäufer die Gewährleistung explizit ausschlißt, so ist er in vollem Umfang dafür haftbar zu machen.
Das machen leider sehr viele Leute, aber eine Gewährleistung ist im europäischen Gesetzeskatalog aufgenommen und darf nicht ausgeschlossen werden.

Wer es dennoch ausschließt, erstellt selbst einen gesetzeswidrigen Vertrag und dadurch wird der Verkäufer, der so etwas schreibt voll haftbar gemacht.

Ich würde ein Auto liebend gerne kaufen, wo drin steht, ohne jegliche Garantie oder Bastlerfahrzeug oder so was ähnliches, denn durch solche Klauseln setzt man scih total in die Nesseln.
Da könnte der Käufer den Wagen noch nach 5 Jahren oder mehr einfach wieder vor die Türstellen und den vollen Kaufpreis zurückverlangen ( womit er vor Gericht immer durchkommt ).

Das ist leider so, da niemand europäische Gesetze umgehen kann/darf.
Leider wissen es die wenigsten und schreiben es einfach aus anderen Auktionen ab, da sie denken das es sicherer wäre, aber genau das Gegenteil tritt ein.

Es entfällt dadurch nur der Garantieanspruch, für spätere Schäden, aber nicht die Sachmängelhaftung, die kann nicht umgangen werden und genau da haut man sich selbst.

Also schriebt niemals so etwas hinein

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007


Aber leider hat er die Garantie nicht explizit ausgeschlossen.
Denn wenn der Verkäufer die Gewährleistung explizit ausschlißt, so ist er in vollem Umfang dafür haftbar zu machen.
Das machen leider sehr viele Leute, aber eine Gewährleistung ist im europäischen Gesetzeskatalog aufgenommen und darf nicht ausgeschlossen werden.

Wer es dennoch ausschließt, erstellt selbst einen gesetzeswidrigen Vertrag und dadurch wird der Verkäufer, der so etwas schreibt voll haftbar gemacht.

Mit Gewährleistung hat das hier , wie bereits gesagt, nichts zu tun. Und Gewährleistung (nicht Garantie) kannst du sehr wohl ausschliessen, wenn es sich um einen Vertrag von privat an privat handelt . Davon gehe ich bei Ebay in diesem Fall mal aus, wurde zumindest von "qaywsx" so beschrieben.

Hier geht es aber um die zugesicherten Eigenschaften !!! Und hier hat der Verkäufer nichts verbindlich zugesichert. Er hat lediglich angegeben, dass die Reifen 10.000 km Laufleistung haben. Die Angabe "neuwertig" ist, wie oben schon gesagt, unverbindlich.
Nur wenn eine verbindliche Zusicherung fehlen sollte, so liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor. Hier muss der Verkäufer dann dafür haften.

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Zitat:

denn werbewirksame Bezeichnungen wie "neuwertig", "einwandfrei", "tadellos" usw. sind keine nachvollziehbaren Eigenschaftszusicherungen, sondern nur unverbindliche Anpreisungen

Ausgehend von einer Neureifenprofiltiefe von 8mm, und einer Verschleißgrenze von 2mm sind die Reifen zur Hälfte abgefahren. Desweiteren sind Reifen und Felgen 4 Jahre alt.

Ich sehe ein, dass "neuwertig" ein schwammiger Begriff ist und einen gewissen Interpretationsspielraum lässt. Dennoch ist es eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft, die unter den gegebenen Randbedingungen sicher nicht zutrifft.

Andreas

Stell doch bitte mal den Originaltext von Ebay hier ein.

Zitat:

Stell doch bitte mal den Originaltext von Ebay hier ein

4 Alu Felgen Golf 4 Santa Monica 17 Zoll

Hallo!

Sie bieten hier auf einen Satz Alufelgen Typ Santa Monica 7Jx17 H2 ET 38 vom Golf 4 Lochkreis 5/110, passen demnach auch auf andere Modelle der VAG Gruppe z.B. Passat 3B/B5 oder A4 oder Adapterplatten benutzen.

Nach Möglichkeit solltet Ihr euch selbst bei eurem VW Händler erkundigen ob sie bei euch passen und wie es mit der Eintragung abläuft!

Dieser Satz Alufelgen wird als Komplettrad, also mit Reifen Bridgestone Potenza der Dimension 225/45 R17 91 W gewuchtet angeboten!

Wer die Preise kennt, weiß schon was allein die Reifen Wert sind, von den Felgen ganz zu schweigen - sozusagen könnt Ihr hier ein echtes Schnäppchen schlagen!

Felgen und Reifen sind ca. 10 tkm gelaufen, sind somit neuwertig!

Es folgt nicht der sonst bei eBay übliche Gewährleistungsausschluss.
Formatierung (fett+rot) habe ich übernommen aus dem Originaltext.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von qaywsx


Golf 4 Lochkreis 5/110, passen demnach auch auf andere Modelle der VAG Gruppe z.B. Passat 3B/B5 oder A4 oder Adapterplatten benutzen.

Felgen und Reifen sind ca. 10 tkm gelaufen, sind somit neuwertig!

Es folgt nicht der sonst bei eBay übliche Gewährleistungsausschluss.

Der Golf IV hat doch einen Lochkreis von 5/100mm und Passat 5/112, oder nicht ?

Mit der Gewährleistung hatte ich ja schon gesagt, bringt dich jetzt nicht weiter.

Zum Thema: Das hat er alles toll formuliert: "Fragen sie ihren VW-Händler", "Felgen und Reifen neuwertig", "Bridgestone Potenza (welche????)".

Ich sehe da echt kaum Chancen für dich. Wenn Fotos im Angebot dabei waren, kannst du nochmal drauf achten, ob die den Zustand der Reifen besser beschreiben und mit dem Original übereinstimmen.

Du kannst höchstens versuchen, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.Wenn du den Treuhandservice hast, schick ihm die Felgen und Reifen doch einfach zurück, dann ist er am Zug und ob er dann noch auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht, bleibt abzuwarten. Vor Gericht wirst du da aber den kürzeren ziehen.

Das heißt also, es ist aus juristischer Sicht völlig unbedenklich, eine Ware, die bereits zur Hälfte "verbraucht" ist als "neuwertig" zu bezeichnen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Reifen wirklich erst 10000km gelaufen sind, ist doch meiner Einschätzung nach sehr gering, wenn sie bereits 4 Jahre alt sind (der Verkäufer zumindest ist der Stimme nach noch ein gutes Stück vom Rentenalter entfernt).
Wenn ich jetzt die angegebene Laufleistung anzweifele, muss ich wahrscheinlich dafür den Nachweis erbringen, richtig?

Andreas

Hi,

ich würde auch nicht die Laufleistung anzweifeln, sondern "neuwertig". Warum soll "neuwertig" eine schwammige Bezeichnung sein? Der Begriff sagt, dass es sich um etwas handelt, dessen Wert dem Wert des unbenutzten Neuproduktes entspricht. Zweifellos ist der Wert der verkauften Reifen mit 20% weniger Profil nicht "neuwertig", sondern um mindestens 20% vermindert.
Somit hat das Produkt zugesicherte Eigenschaften nicht, so dass vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann.

Paragraphenreiterei hin oder hin: Willst Du dir Reifen haben? Wenn ja: Zu welchem Preis? Ruf den Verkäufer an und sag ihm: "Die Reifen sind nicht neuwertig, sondern haben deutlich weniger Profil, als neue Reifen. Der Auktionstext hat also nicht der Wahrheit entsprochen, so dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ich biete Dir xxx Euro. Wenn Du nicht damit einverstanden bist, trete ich von Kaufvertrag zurück."
Wenn Du die Reifen nicht willst, dann sag ihm, dass Du vom Kaufvertrag zurücktrittst (Grund: s.o.)

Ihm bleibt dann die Möglichkeit, auf Erfüllung zu klagen. Dabei muss er aber damit rechnen, dass er aufgrund der sachlich falschen Beschreibung mit seiner Klage keinen Erfolg hat.

Ist ein Müsli-Riegel, von dem bereits abgebissen wurde, noch neuwertig?

Gruss
Micha

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