Reifen- und Felgenfrage
Hi,
ich schaue mich gerade nach neuen Sommerreifen um - also ich fange an, mich zu informieren. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. In meiner Zulassung steht "225/55 R16 95W". Heisst das, dass ich tatsächlich nur Reifen draufziehen darf, die den Geschwindigkeitsindex W (also 270km/h) haben? Was ist, wenn ich einen V-Reifen nehme, der bis 240km/h zugelassen ist. Ich meine, mein Hobel bringt ja nur 218km/h. Da wäre also noch Reserve.
2. Der Freundliche und auch das Forum hier teilten mir mit, dass mein Elegance mit Airmatic nur für 16-Zoll-Reifen zugelassen sei. Habe ich wirklich keine Chance, 17-Zoller drauf zu ziehen? Nicht einmal mit einer Eintragung? Mir gefallen die Almach-Felgen vom Avantgarde sehr.
3. Fangfrage: Welchen Reifen würde Ihr empfehlen? Ich lege sehr viel Wert auf guten Gripp bei Nässe. Im Trockenen können sie doch alle fahren, nicht wahr? Die Top 5 von reifentest.com gibt es wohl nicht in meiner Dimension (gehe derzeit von den Angaben der Zulassung aus).
Vielen Dank im Voraus!
Grüsse...
20 Antworten
Was steht denn bei Dir im Schein? Hast Du in dem Freitextfeld auch die Erhöhung der Hinterachslast im Anhängerbetrieb stehen?
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Was steht denn bei Dir im Schein? Hast Du in dem Freitextfeld auch die Erhöhung der Hinterachslast im Anhängerbetrieb stehen?Gruß
Achim
Hallo,
ja. Im Freitext feld steht "7.2/8.2: 1385 B. ANH.BETR."
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Prinzipiell hat der stahlgefederte Avantgarde ein anderes Fahrwerk mit anderen Federwegsbegrenzern. Der Elegance kann weiter einfedern und benötigt daher für grössere Felgen andere Anschlagpuffer, damit das Rad dann nicht im Radhaus schleift. So ist zumindest die Theorie von Mercedes, da ich bei keinem Dritthersteller für 17" Felgen im Gutachten gelesen habe, daß die Freigängigkeit geprüft werden muß. Wahrscheinlich ist das gar kein Thema, Mercedes macht es aber für die Originalfelgen zur Auflage. Für Dich spielt dieser Punkt allerdings überhaupt keine Rolle, da Du Airmatic hast. Da fällt die Auflage ohnehin weg. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube die beiden kleinen Diesel hatten auch in der Avantgarde Ausstattung nur 16" Felgen. Die grösseren waren imho nicht bestellbar.Zitat:
Original geschrieben von AdixX
Optisch gefallen mit die 17" ganz gut, nur darf ich die wegen der Abgaswerte angeblich nicht raufziehen!? Was ist denn an einem Avantgarde anders?edit: Die grösseren Felgen waren doch auch für die kleinen Diesel bestellbar. Ich weiß aber nicht, ob dadurch die Abgaseinstufung ab Werk schlechter war.
Wenn Du grössere Felgen willst, würde ich Dir raten, Felgen eines Drittherstellers zu nehmen. Da gibt es überhaupt keine Probleme. Oder Du findest einen TÜVer, der Dir die Originalfelgen mittels Einzelabnahme einträgt.
Übrigens wurde oben noch was falsches zum Geschwindigkeitsindex gesagt:
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Das ist bei Sommerreifen nicht zulässig. Das ist nur mit Reifen mit "M+S" Kennzeichnung möglich.Zitat:
Original geschrieben von Alpenkuh
Du darfst natürlich nicht nur W-Reifen fahren. Bei Winterreifen bekommt man ja auch ein Aufkleberchen reingebappt, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs die des Reifens überschreitet.Gruß
Achim
Mal wieder einer der wo nicht lesen kann ;-)
Er hat Airmatic!
Zitat:
Original geschrieben von krotzn
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von general1977
Was steht denn bei Dir im Schein? Hast Du in dem Freitextfeld auch die Erhöhung der Hinterachslast im Anhängerbetrieb stehen?Gruß
Achimja. Im Freitext feld steht "7.2/8.2: 1385 B. ANH.BETR."
Kann ich jetzt hinten 95W fahren oder müssen es 97XL sein?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von mercedesfreak29
Mal wieder einer der wo nicht lesen kann ;-)
Er hat Airmatic!
Mal wieder einer, "der wo nicht alles lesen tut". 🙄 Siehe mein erster Post hier, das ist der vierte insgesamt:
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Zu 2.)
Du darfst mit der Airmatic prinzipiell auch die grösseren von MB für den 211er angebotenen Felgen fahren. Das Problem ist bei den kleinen Dieseln die Abgaseinstufung. Eine Einzelabnahme dürfte das aber möglich machen. Oder Du besorgst Dir Felgen von Drittherstellern. Da ist das generell kein Problem.
Der Rat zu den Drittherstellern ist nur wegen der Abgaseinstufung.
@krotzn
Du darfst dann die W-Reifen mit LI 95 fahren. Wahrscheinlich wird bei Anhängerbetrieb der Abschlag doch nicht fällig, was ja auch sinnvoll ist. V-Reifen mit LI 95 reichen nicht.
Gruß
Achim
@ general1977:
Danke!!!