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Reifen-Mysterium

VW Käfer Mexico
Themenstarteram 18. August 2020 um 9:05

Ich blicke da nicht durch und vor allem habe ich beim Thema Käferreifen keine Erfahrung. Bitte um Aufklärung.

Es geht nicht um meinen 1300 von 1970, sondern um einen Mex von 1980, wobei ich denke, dass es reifenmäßig keinen Unterschied gibt. Gehen wir davon aus, dass auf dem Mex die gleichen Reifen erlaubt sind wie bei mir. In meinem Fahrzeugschein steht "AUCH 155SR15". Auf dem Auto habe ich 155/80 R15. Hoffentlich ist das OK. Nun stelle ich fest, dass diese Reifen ziemlich teuer sind. Das günstigste, was einen Namen hat, den ich schon gehört habe, ist Tayo für 72€:

https://www.autodoc.de/reifen/toyo-4981910829423-2128200

Ich dachte, so ein einfacher und kleiner Käferreifen kostet 50€ und gut ist, aber 100€ für diese Größe ist keine Seltenheit. Interessanterweise kriegt man einen 155/80 R13 schon für 30..40€. Aber ich nehme an, das R15 ist entscheidend, oder? Also ich kann es nicht auf einem Käfer fahren?

Wie sieht es mit 165-er Reifen aus? Dürfen sie auf einen Käfer? Wenn ja, einfach so, oder muss man das eintragen? Braucht man eine andere Felge als Standard? Die 165-er Reifen sind nämlich viel, viel günstiger als diese 155/80 R15.

Beste Antwort im Thema

Ok - wir müssen wieder einmal "zurück zum Ursprung", d. h. mehr oder weniger zu eigentlich voraussetzbarem Fahrschulwissen. :D

"155SR15" ist die "alte Bezeichnung", "155/80 R 15" ein Teil der neuen, wobei Du die Tragfähigkeitszahl und den Kennbuchstaben für die Bauartgeschwindigkeit "unterschlagen" hast. Beim TOYO die angeführten "82 S"

155 steht für die Reifenbreite in mm.

"S" ist der Kennbuchstabe für die Bauartgeschwindigkeit, der sogenannte Geschwindigkeitsindex. In der alten Bezeichnung mittendrin, bei der neuen hinten angehängt. Der Reifen muß somit wenigstens 180 km/h aushalten - wie man sieht, wird hier mit recht hoher Sicherheitsreserve gearbeitet.

"R" steht für die Bauart des Reifens; gefordert sind somit Radialreifen. Wird in Deinen Papieren nicht auch die Dimension "5.60/15" für Diagonalreifen angegeben, sind dir letztere verboten.

"15" ist die Angabe des Felgendurchmessers. Spätestens jetzt sollte somit klar sein, daß Du keinen 155/80 R13 verwenden kannst, dessen "Loch in der Mitte" für Deine 15-Zoll-Felgen schlicht zu klein ist. Sein Preis erklärt sich einfach dadurch, daß er eben eine "gängigere Dimension" darstellt - die Käfer-Dimension ist auf den allgemeinen Markt bezogen ziemlich tot, da heutzutage kaum mehr Reifen mit einem derartigen Verhältnis von Breite und Durchmesser zueinander Verwendung finden.

Die "80" nach der "155" ist eine Verhältniszahl, mit der das Verhältnis des Reifenquerschnittes zur Reifenbreite in Prozent angegeben wird. (Der Wert 80 ist dabei mehr oder weniger "Standard" und wird aus diesem Grund häufig gar nicht erst hingeschrieben. Nur davon abweichende, also Werte kleiner, oder größer als 80.)

Letzlich die "82" beim angeführten TOYO, die Tragfähigkeitszahl oder der "Lastindex". Eine Tabellenzahl, mit der im konkreten Fall angezeigt wird, daß der Reifen bis zu 475 kg tragen kann. Korrekter Fülldruck natürlich vorausgesetzt.

Auch hier augenscheinlich hohe Sicherheitsreserven.

Zusammengfaßt:

Alles, was sich an der vorgegebenen Dimension an Größenangaben herauslesen läßt, ist zwingend einzuhalten! Selbstverständlich auch die Vorgabe der Bauart!

Geschwindigkeitsindex und Lastenindex dürfen dabei auch überschritten werden. Beim Geschwindigkeitsindex geht es an die Reihenfolge im Alphabet, je weiter hinten, desto schneller. Ausnahme "H" für "High Speed" (210 km/h). Beim Lastindex geht es logischerweise nach der Höhe der Zahl. Je höher, desto stärker.

165er-Reifen darfst Du somit am Käfer ohne Eintragung nicht verwenden - auch benötigst Du dafür, so weit ich mich erinnere, schon breitere Felgen. (4,5 J statt 4 J)

Alles klar?

52 weitere Antworten
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52 Antworten
Themenstarteram 20. August 2020 um 13:33

Zitat:

@VW71H schrieb am 20. August 2020 um 15:14:34 Uhr:

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 19. August 2020 um 16:47:38 Uhr:

Selbstverständlich haftest Du dafür, denn der Mangel ist genau so offensichtlich, wie ein z. B. beschädigter Reifen - um beim Thema zu bleiben.

Keine Fachwerkstätte wird, wenn Du neue Reifen haben willst, nach dem Fahrzeugschein fragen - sie werden einfach das wieder montieren, was schon drauf ist bzw. war...

Das stimmt nicht. Bei mir werden jetzt schon seit Jahrzehnten immer die Papiere verlangt, bevor neue Reifen bestellt werden. Und das bei allen Fahrzeugen. Vielleicht ist das ja bei Euch in Österreich so...,aber hier nicht

Kann ich zu 100% bestätigen. Und zwar immer in der Werkstatt, nicht nur wegen Reifen. Und nicht nur bei mir.

Auch wenn ich genau weiss, welche Größe ich habe und welche zugelassenen ich verlange, will die Reifenfirma- Werkstatt vorher die Papiere sehen.

Die sind halt auch „gebrannte Kinder“ und gehen auf „Nummersicher“

Wie gesagt - in 40 Jahren nicht erlebt...

Themenstarteram 20. August 2020 um 20:55

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 20. August 2020 um 22:39:00 Uhr:

Wie gesagt - in 40 Jahren nicht erlebt...

Etwas komisch... Bei eurem TÜV messen sie das Wassergehalt in der Bremsflüssigkeit, aber die Werkstatt zieht jeden Reifen auf die Felgen, den der Kunde haben will. Oder sehe ich das falsch?

Ist so,

schlechte Bremsflüssigkeit = Lebensgefahr im Land der Berge.

 

 

Ich kaufe einen Reifen meiner Wahl und zahle dafür.

Geht keinen was an, was ich damit mache.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 20. August 2020 um 22:55:14 Uhr:

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 20. August 2020 um 22:39:00 Uhr:

Wie gesagt - in 40 Jahren nicht erlebt...

Etwas komisch... Bei eurem TÜV messen sie das Wassergehalt in der Bremsflüssigkeit, aber die Werkstatt zieht jeden Reifen auf die Felgen, den der Kunde haben will. Oder sehe ich das falsch?

Wenn ich einen Reifen für mein Fahrzeug kaufe, kaufe ich einen Ersatzteil.

Kein Erstzteilverkäufer fragt nach einem Fahrzeugschein, wenn ein Kunde unmißverständlich einen konkreten Teil bestellt. Der Kunde kann dann allerdings das Ding im Regelfall auch nicht mehr zurückgeben, wenn es auf einmal nicht paßt - er hat es ja ausdrücklich konkret bestellt.

Nach den Papieren wird lediglich gefragt, wenn es seitens des Händlers darum geht, den gewünschten Teil zu identifizieren, weil es der Kunde nicht kann. Wenn 's dann nicht paßt, muß er es zurücknehmen, da ja er den Bock geschossen hat... Siehe Deine Reifen. Wärst Du damit allerdings angehalten und kontrolliert worden, hättest Du mit Hinderung an der Weiterfahrt, saftiger Strafe etc. rechnen müssen. Wäre es womöglich nach einem Unfall bemerkt worden, wäre Deine Versicherung aus der Haftung ausgeschieden...

Ein erfahrener Reifenhändler fragt selbstverständlich nach dem Fahrzeugschein, jedenfalls wenn er den Auftrag bekommt, Reifen auf dein Auto aufzuziehen. Denn er könnte ja in Anspruch genommen werden, wenn er falsche Reifen aufgezogen hat und etwas damit passiert.

Könnte er, muß er aber nicht - und wird er (zumindest im Staate Österreich) nie und nimmer dafür verantwortlich gemacht werden können, was er auf Kundenwunsch hin da montiert. Da liegt die Verantwortung in erster Linie beim Zulassungsbesitzer und bedingt, sofern die geforderte Dimension im Zulassungsschein eingetragen ist, auch bei jedem Lenker...

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