Reifen-Mysterium
Ich blicke da nicht durch und vor allem habe ich beim Thema Käferreifen keine Erfahrung. Bitte um Aufklärung.
Es geht nicht um meinen 1300 von 1970, sondern um einen Mex von 1980, wobei ich denke, dass es reifenmäßig keinen Unterschied gibt. Gehen wir davon aus, dass auf dem Mex die gleichen Reifen erlaubt sind wie bei mir. In meinem Fahrzeugschein steht "AUCH 155SR15". Auf dem Auto habe ich 155/80 R15. Hoffentlich ist das OK. Nun stelle ich fest, dass diese Reifen ziemlich teuer sind. Das günstigste, was einen Namen hat, den ich schon gehört habe, ist Tayo für 72€:
https://www.autodoc.de/reifen/toyo-4981910829423-2128200
Ich dachte, so ein einfacher und kleiner Käferreifen kostet 50€ und gut ist, aber 100€ für diese Größe ist keine Seltenheit. Interessanterweise kriegt man einen 155/80 R13 schon für 30..40€. Aber ich nehme an, das R15 ist entscheidend, oder? Also ich kann es nicht auf einem Käfer fahren?
Wie sieht es mit 165-er Reifen aus? Dürfen sie auf einen Käfer? Wenn ja, einfach so, oder muss man das eintragen? Braucht man eine andere Felge als Standard? Die 165-er Reifen sind nämlich viel, viel günstiger als diese 155/80 R15.
Beste Antwort im Thema
Ok - wir müssen wieder einmal "zurück zum Ursprung", d. h. mehr oder weniger zu eigentlich voraussetzbarem Fahrschulwissen. 😁
"155SR15" ist die "alte Bezeichnung", "155/80 R 15" ein Teil der neuen, wobei Du die Tragfähigkeitszahl und den Kennbuchstaben für die Bauartgeschwindigkeit "unterschlagen" hast. Beim TOYO die angeführten "82 S"
155 steht für die Reifenbreite in mm.
"S" ist der Kennbuchstabe für die Bauartgeschwindigkeit, der sogenannte Geschwindigkeitsindex. In der alten Bezeichnung mittendrin, bei der neuen hinten angehängt. Der Reifen muß somit wenigstens 180 km/h aushalten - wie man sieht, wird hier mit recht hoher Sicherheitsreserve gearbeitet.
"R" steht für die Bauart des Reifens; gefordert sind somit Radialreifen. Wird in Deinen Papieren nicht auch die Dimension "5.60/15" für Diagonalreifen angegeben, sind dir letztere verboten.
"15" ist die Angabe des Felgendurchmessers. Spätestens jetzt sollte somit klar sein, daß Du keinen 155/80 R13 verwenden kannst, dessen "Loch in der Mitte" für Deine 15-Zoll-Felgen schlicht zu klein ist. Sein Preis erklärt sich einfach dadurch, daß er eben eine "gängigere Dimension" darstellt - die Käfer-Dimension ist auf den allgemeinen Markt bezogen ziemlich tot, da heutzutage kaum mehr Reifen mit einem derartigen Verhältnis von Breite und Durchmesser zueinander Verwendung finden.
Die "80" nach der "155" ist eine Verhältniszahl, mit der das Verhältnis des Reifenquerschnittes zur Reifenbreite in Prozent angegeben wird. (Der Wert 80 ist dabei mehr oder weniger "Standard" und wird aus diesem Grund häufig gar nicht erst hingeschrieben. Nur davon abweichende, also Werte kleiner, oder größer als 80.)
Letzlich die "82" beim angeführten TOYO, die Tragfähigkeitszahl oder der "Lastindex". Eine Tabellenzahl, mit der im konkreten Fall angezeigt wird, daß der Reifen bis zu 475 kg tragen kann. Korrekter Fülldruck natürlich vorausgesetzt.
Auch hier augenscheinlich hohe Sicherheitsreserven.
Zusammengfaßt:
Alles, was sich an der vorgegebenen Dimension an Größenangaben herauslesen läßt, ist zwingend einzuhalten! Selbstverständlich auch die Vorgabe der Bauart!
Geschwindigkeitsindex und Lastenindex dürfen dabei auch überschritten werden. Beim Geschwindigkeitsindex geht es an die Reihenfolge im Alphabet, je weiter hinten, desto schneller. Ausnahme "H" für "High Speed" (210 km/h). Beim Lastindex geht es logischerweise nach der Höhe der Zahl. Je höher, desto stärker.
165er-Reifen darfst Du somit am Käfer ohne Eintragung nicht verwenden - auch benötigst Du dafür, so weit ich mich erinnere, schon breitere Felgen. (4,5 J statt 4 J)
Alles klar?
52 Antworten
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 19. August 2020 um 12:35:19 Uhr:
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 19. August 2020 um 00:04:00 Uhr:
Ist ja gut. Ich habe mit diesen Dingen nicht ständig zu tun. Oder besser - fast nie.
Du hast sehr wohl ständig damit zu tun - Du fährst Auto! 😉
Du benutzt ständig einen Computer - kennst Du Dich mit den technischen Innereien aus? Wüsstes Du welche Komponenten in Deinem Computer verbaut werden dürfen und welche nicht? Das sind Dinge des täglichen Massengebrauchs, aber die technischen Details interessieren den normalen Benutzer nicht. Es soll einfach nur funktionieren. 😉
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 19. August 2020 um 13:03:31 Uhr:
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 19. August 2020 um 12:35:19 Uhr:
Du hast sehr wohl ständig damit zu tun - Du fährst Auto! 😉
Du benutzt ständig einen Computer - kennst Du Dich mit den technischen Innereien aus? Wüsstes Du welche Komponenten in Deinem Computer verbaut werden dürfen und welche nicht? Das sind Dinge des täglichen Massengebrauchs, aber die technischen Details interessieren den normalen Benutzer nicht. Es soll einfach nur funktionieren. 😉
Da gibts aber den einen oder anderen wesentlichen Unterschied! 😁
Ob und inwieweit mein Computer funktioniert ist mehr oder weniger meine alleinige Angelegenheit, von der sonst niemand, insbesondere sicherheitsrelevant, betroffen ist! Ich nütze ihn so, wie ich ihn beim Fachhandel gekauft habe und Punkt.
Als Kraftfahrzeuglenker oder -halter, wie es in D ja heißt, bzw. Lenker oder Zulassungsbesitzer in A, ist man für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand verantwortlich und muß z. B. ganz genau wissen, welche Reifen und Felgen am Fahrzeug verbaut sein müssen bzw. dürfen, da sonst die Betriebserlaubnis / Zulassung erlischt! Damit auch automatisch der Versicherungsschutz usw. usf..
Irgendwie machst Du immer wieder für absolute Nichtigkeiten ein Faß auf, ignorierst dafür auf der anderen Seite höchst wesentliche Tatsachen...
Naja konkret z. B. kannst mit Eintragungen im Brief, die Du an Deinem Fahrzeug schließlich einhalten bzw. bei Erwerb kontrollieren mußt, nix anfangen...
Ähnliche Themen
Und genau das ist der große Irrtum, den Du hoffentlch erkennst, bevor Du für Deine Unwissenheit bestraft wirst, oder womöglich für Schäden aufkommen mußt, die keine Versicherung mehr bezahlt...!
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 19. August 2020 um 15:13:49 Uhr:
Und genau das ist der große Irrtum, den Du hoffentlch erkennst, bevor Du für Deine Unwissenheit bestraft wirst, oder womöglich für Schäden aufkommen mußt, die keine Versicherung mehr bezahlt...!
Sicher, dass ich dafür hafte, wenn eine Fachwerkstat falsche Reifen montiert? Die holen sich doch als erstes immer das Fahrzeugschein und da steht, was erlaubt ist. Ein Zivilist musst doch dieses Chinesisch nicht verstehen müssen. Und was ist, wenn eine Fachwerkstatt eine falsche Bremse montiert und infolgedessen was passiert? Hafte ich auch für deren Fehler?
Übrigens, den Fall mit falschen Reifen habe ich schon vor etlichen Jahren gechabt. Ein halbes Jahr später beim TÜV wurde festgestellt "falsche Reifen". Dann habe ich leicht angesäuert bei dem Reifenladen angerufen, den Fall geschildert und sie haben mir ohne jeden Mucks neue Reifen drauf gemacht.
Selbstverständlich haftest Du dafür, denn der Mangel ist genau so offensichtlich, wie ein z. B. beschädigter Reifen - um beim Thema zu bleiben.
Keine Fachwerkstätte wird, wenn Du neue Reifen haben willst, nach dem Fahrzeugschein fragen - sie werden einfach das wieder montieren, was schon drauf ist bzw. war...
das Mysterium hätte Google und Dein Fahrzeugschein
ohne weiteres lösen können....
https://www.reifen.de/.../reifenbezeichnungen
parallel kann der Eindruck entstehen, dass hier lieber das Forum geelendet wird,
bevor man sich mit minimalem Aufwand selber mal Gedanken macht
und recherchiert....
und dann zwischendrin noch den Foristi, deren Geduld langsam taumelt,
noch mit Phrasenverdreherei zu kommen, ist irgendwie unsportlich....
Zitat:
@volvomania schrieb am 19. August 2020 um 18:33:15 Uhr:
das Mysterium hätte Google und Dein Fahrzeugschein
ohne weiteres lösen können....https://www.reifen.de/.../reifenbezeichnungen
parallel kann der Eindruck entstehen, dass hier lieber das Forum geelendet wird,
bevor man sich mit minimalem Aufwand selber mal Gedanken macht
und recherchiert....
und dann zwischendrin noch den Foristi, deren Geduld langsam taumelt,
noch mit Phrasenverdreherei zu kommen, ist irgendwie unsportlich....
Ja, sorry. Tatsächlich hätte ich einiges mit google klären können, aber hier mit Euch einfach macht mehr Spaß 🙂 Und oft seid Ihr schneller als google 🙂
Zu Fahrzeugschein - den gibt es nicht.
Zitat:
@schleich-kaefer schrieb am 19. August 2020 um 19:36:45 Uhr:
Zitat:
@volvomania schrieb am 19. August 2020 um 18:33:15 Uhr:
das Mysterium hätte Google und Dein Fahrzeugschein
ohne weiteres lösen können....https://www.reifen.de/.../reifenbezeichnungen
parallel kann der Eindruck entstehen, dass hier lieber das Forum geelendet wird,
bevor man sich mit minimalem Aufwand selber mal Gedanken macht
und recherchiert....
und dann zwischendrin noch den Foristi, deren Geduld langsam taumelt,
noch mit Phrasenverdreherei zu kommen, ist irgendwie unsportlich....Ja, sorry. Tatsächlich hätte ich einiges mit google klären können, aber hier mit Euch einfach macht mehr Spaß 🙂 Und oft seid Ihr schneller als google 🙂
Zu Fahrzeugschein - den gibt es nicht.
Und wieder reitest auf dem "Fahrzeugschein" herum - es steht im Brief!!!
Nix rumreiten. Das war nur Antwort auf den Post von volvomaina. Das mit dem Brief haben wir schon ausführlich geklärt. Ich denke das Unterunterthema ist jetzt so ausführlich besprochen, dass wir es, wenn Ihr nichts dagegen habt, beenden können. Auf jeden Fall danke noch einmal für den genialen Hinweis auf Fahrzeugbrief. Ihr habt mir geholfen. Wie immer.
Zitat:
Ja, sorry. Tatsächlich hätte ich einiges mit google klären können, aber hier mit Euch einfach macht mehr Spaß 🙂 Und oft seid Ihr schneller als google 🙂
Zu Fahrzeugschein - den gibt es nicht.
Das stimmt natürlich, da schießen wir uns aber auch regelmäßig selbst ins Bein 😁
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 19. August 2020 um 16:47:38 Uhr:
Selbstverständlich haftest Du dafür, denn der Mangel ist genau so offensichtlich, wie ein z. B. beschädigter Reifen - um beim Thema zu bleiben.Keine Fachwerkstätte wird, wenn Du neue Reifen haben willst, nach dem Fahrzeugschein fragen - sie werden einfach das wieder montieren, was schon drauf ist bzw. war...
Das stimmt nicht. Bei mir werden jetzt schon seit Jahrzehnten immer die Papiere verlangt, bevor neue Reifen bestellt werden. Und das bei allen Fahrzeugen. Vielleicht ist das ja bei Euch in Österreich so...,aber hier nicht
Zitat:
@VW71H schrieb am 20. August 2020 um 15:14:34 Uhr:
Zitat:
@Naxel63 schrieb am 19. August 2020 um 16:47:38 Uhr:
Selbstverständlich haftest Du dafür, denn der Mangel ist genau so offensichtlich, wie ein z. B. beschädigter Reifen - um beim Thema zu bleiben.Keine Fachwerkstätte wird, wenn Du neue Reifen haben willst, nach dem Fahrzeugschein fragen - sie werden einfach das wieder montieren, was schon drauf ist bzw. war...
Das stimmt nicht. Bei mir werden jetzt schon seit Jahrzehnten immer die Papiere verlangt, bevor neue Reifen bestellt werden. Und das bei allen Fahrzeugen. Vielleicht ist das ja bei Euch in Österreich so...,aber hier nicht
Hab ich noch nie erlebt, da ich dem Händler schon im Vorfeld genau sage, welche Dimension ich will! Muß schließlich oft bestellt werden und ich fahre sicher nicht sinnlos zweimal dort hin!
Die Papiere werden vermutlich nur dann verlangt, wenn eine(r) einfach "Reifen für sein / ihr Auto" will und da kaum mehr nennen kann, als die Farbe.
Was genau nichts an der Verantwortung des Halters / Zulassungsbesitzers ändert...