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Reifen-Mysterium

VW Käfer Mexico
Themenstarteram 18. August 2020 um 9:05

Ich blicke da nicht durch und vor allem habe ich beim Thema Käferreifen keine Erfahrung. Bitte um Aufklärung.

Es geht nicht um meinen 1300 von 1970, sondern um einen Mex von 1980, wobei ich denke, dass es reifenmäßig keinen Unterschied gibt. Gehen wir davon aus, dass auf dem Mex die gleichen Reifen erlaubt sind wie bei mir. In meinem Fahrzeugschein steht "AUCH 155SR15". Auf dem Auto habe ich 155/80 R15. Hoffentlich ist das OK. Nun stelle ich fest, dass diese Reifen ziemlich teuer sind. Das günstigste, was einen Namen hat, den ich schon gehört habe, ist Tayo für 72€:

https://www.autodoc.de/reifen/toyo-4981910829423-2128200

Ich dachte, so ein einfacher und kleiner Käferreifen kostet 50€ und gut ist, aber 100€ für diese Größe ist keine Seltenheit. Interessanterweise kriegt man einen 155/80 R13 schon für 30..40€. Aber ich nehme an, das R15 ist entscheidend, oder? Also ich kann es nicht auf einem Käfer fahren?

Wie sieht es mit 165-er Reifen aus? Dürfen sie auf einen Käfer? Wenn ja, einfach so, oder muss man das eintragen? Braucht man eine andere Felge als Standard? Die 165-er Reifen sind nämlich viel, viel günstiger als diese 155/80 R15.

Beste Antwort im Thema

Ok - wir müssen wieder einmal "zurück zum Ursprung", d. h. mehr oder weniger zu eigentlich voraussetzbarem Fahrschulwissen. :D

"155SR15" ist die "alte Bezeichnung", "155/80 R 15" ein Teil der neuen, wobei Du die Tragfähigkeitszahl und den Kennbuchstaben für die Bauartgeschwindigkeit "unterschlagen" hast. Beim TOYO die angeführten "82 S"

155 steht für die Reifenbreite in mm.

"S" ist der Kennbuchstabe für die Bauartgeschwindigkeit, der sogenannte Geschwindigkeitsindex. In der alten Bezeichnung mittendrin, bei der neuen hinten angehängt. Der Reifen muß somit wenigstens 180 km/h aushalten - wie man sieht, wird hier mit recht hoher Sicherheitsreserve gearbeitet.

"R" steht für die Bauart des Reifens; gefordert sind somit Radialreifen. Wird in Deinen Papieren nicht auch die Dimension "5.60/15" für Diagonalreifen angegeben, sind dir letztere verboten.

"15" ist die Angabe des Felgendurchmessers. Spätestens jetzt sollte somit klar sein, daß Du keinen 155/80 R13 verwenden kannst, dessen "Loch in der Mitte" für Deine 15-Zoll-Felgen schlicht zu klein ist. Sein Preis erklärt sich einfach dadurch, daß er eben eine "gängigere Dimension" darstellt - die Käfer-Dimension ist auf den allgemeinen Markt bezogen ziemlich tot, da heutzutage kaum mehr Reifen mit einem derartigen Verhältnis von Breite und Durchmesser zueinander Verwendung finden.

Die "80" nach der "155" ist eine Verhältniszahl, mit der das Verhältnis des Reifenquerschnittes zur Reifenbreite in Prozent angegeben wird. (Der Wert 80 ist dabei mehr oder weniger "Standard" und wird aus diesem Grund häufig gar nicht erst hingeschrieben. Nur davon abweichende, also Werte kleiner, oder größer als 80.)

Letzlich die "82" beim angeführten TOYO, die Tragfähigkeitszahl oder der "Lastindex". Eine Tabellenzahl, mit der im konkreten Fall angezeigt wird, daß der Reifen bis zu 475 kg tragen kann. Korrekter Fülldruck natürlich vorausgesetzt.

Auch hier augenscheinlich hohe Sicherheitsreserven.

Zusammengfaßt:

Alles, was sich an der vorgegebenen Dimension an Größenangaben herauslesen läßt, ist zwingend einzuhalten! Selbstverständlich auch die Vorgabe der Bauart!

Geschwindigkeitsindex und Lastenindex dürfen dabei auch überschritten werden. Beim Geschwindigkeitsindex geht es an die Reihenfolge im Alphabet, je weiter hinten, desto schneller. Ausnahme "H" für "High Speed" (210 km/h). Beim Lastindex geht es logischerweise nach der Höhe der Zahl. Je höher, desto stärker.

165er-Reifen darfst Du somit am Käfer ohne Eintragung nicht verwenden - auch benötigst Du dafür, so weit ich mich erinnere, schon breitere Felgen. (4,5 J statt 4 J)

Alles klar?

52 weitere Antworten
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52 Antworten
Themenstarteram 18. August 2020 um 19:01

Zitat:

@VW71H schrieb am 18. August 2020 um 20:54:48 Uhr:

40 € für die Gesamteintragung

Nochmal Danke!

Für eine Einzelabnahme?

Würde ich eher rund 100 Euro rechnen, plus die Gebühren bei der Zulassungsstelle für die (zwingend notwendige) neue BE.

(gibt es für den Käfer denn echt keine Zubehörräder mit ABE?)

Hallo,

ich würde mal ganz genau auf die montierten Felgen schauen.

Bei einem 1980-er Mex dürften wahrscheinlich Felgen 4 1/2 J 15 montiert sein.

Da bekommt man Reifen 165/80 R15 problemlos eingetragen.

Auf meinem Käfer fahre ich den Conti Contact CT22. Das Profil sieht eher klassisch aus und passt meiner Meinung nach gut zum Käfer. Habe die Reifen jetzt 5,5 Jahre drauf und etwa 34 Tkm. kann nicht meckern.

Es könnte auch sein, dass 165/80 R 15 auf 4 1/2 Jx 15 ET 41 (!) ohne "Eintragung" gefahren werden dürfen....

Deswegen ja meine Frage nach dem Fahrzeugschein ;)

Themenstarteram 18. August 2020 um 21:38

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. August 2020 um 23:35:31 Uhr:

 

Deswegen ja meine Frage nach dem Fahrzeugschein ;)

Sorry, das gibt es nicht. Der Käfer ist seit 30 Jahren abgemeldet und es gibt nur den alten Brief.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 18. August 2020 um 23:38:09 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. August 2020 um 23:35:31 Uhr:

 

Deswegen ja meine Frage nach dem Fahrzeugschein ;)

Sorry, das gibt es nicht. Der Käfer ist seit 30 Jahren abgemeldet und es gibt nur den alten Brief.

Der ist dann ja sowieso schon verfallen - oder?

Ein 30 Jahre alter Brief ist ja sogar noch besser als ein Schein!

Da steht ja alles drin was auch im Schein steht und sogar noch etwas mehr ;)

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 18. August 2020 um 23:39:30 Uhr:

Der ist dann ja sowieso schon verfallen - oder?

Nein, das gibt es nicht mehr.

Wenn der nicht wegen Verschrottung oder Export ungültig gemacht wurde, ist er immer noch gültig. In der Regel kann man dann damit (und mit einer neuen HU) das Fahrzeug wieder zulassen.

Dem Vernehmen nach soll es Zulassungsstellen geben, die nach so langer Stilllegung eine §21-Abnahme fordern. Ob sie dafür auch (gerichtsfeste) Gründe nennen können oder ob sie das tun, weil ja "früher auch immer 'ne 21er fällig war wenn das Auto länger abgemeldet war" kann ich nicht sagen.

Ok - ich wußte nur, daß es derart schräge Dinge in D gab... :D

Bei uns ist es völlig egal, wie alt ein Typenschein ist - er lebt ewig. ;)

Themenstarteram 18. August 2020 um 21:53

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. August 2020 um 23:44:02 Uhr:

Ein 30 Jahre alter Brief ist ja sogar noch besser als ein Schein!

Da steht ja alles drin was auch im Schein steht und sogar noch etwas mehr ;)

Ich dachte so was steht nur im Fahrzeugschein. Aber nein, das steht tatsächlich im Brief, von dem ich ein Foto habe. Danke für den Hinweis! Da steht tatsächlich 4 1/2 J. Dann ist doch alles gut, oder?

Brief

:D :D :D

Mann, Mann, Mann...

Hast astrein die 165er auf den 4 1/2 J - Felgen eingetragen und veranstaltest den ganzen Zirkus...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... ;)

Was im Fahrzeugschein steht, kann ja nur vom Brief kommen...

Jein.

Die 155/80 R15 (Feld 22 und 23) dürfen laut Feld 33 auf 4Jx15, 4 1/2 Jx15 und sogar 5 Jx15 gefahren werden.

Die gewünschten 165/80 R15 aber nur auf 4 1/2 und 5 Jx15. Es wäre also noch zu klären, was für eine Maulweite die montierten Felgen tatsächlich haben. Sind es 4 1/2 Zoll, dann dürfen die montierten 155/80er Reifen einfach gegen 165/80 ersetzt werden. (Aber dann auch auf allen vier Rädern!)

Themenstarteram 18. August 2020 um 22:04

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 18. August 2020 um 23:55:32 Uhr:

:D :D :D

Mann, Mann, Mann...

Hast astrein die 165er auf den 4 1/2 J - Felgen eingetragen und veranstaltest den ganzen Zirkus...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... ;)

Was im Fahrzeugschein steht, kann ja nur vom Brief kommen...

Ist ja gut. Ich habe mit diesen Dingen nicht ständig zu tun. Oder besser - fast nie. Noch vor 4 Jahren bin ich mein allererstes Auto gefahren. Gut, da gab es schon den Familienwagen, aber trotzdem - ich kenne mich nicht damit aus, was wo steht und wie es zu verstehen ist.

Themenstarteram 18. August 2020 um 22:07

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. August 2020 um 23:58:38 Uhr:

Jein.

Die 155/80 R15 (Feld 22 und 23) dürfen laut Feld 33 auf 4Jx15, 4 1/2 Jx15 und sogar 5 Jx15 gefahren werden.

Die gewünschten 165/80 R15 aber nur auf 4 1/2 und 5 Jx15. Es wäre also noch zu klären, was für eine Maulweite die montierten Felgen tatsächlich haben. Sind es 4 1/2 Zoll, dann dürfen die montierten 155/80er Reifen einfach gegen 165/80 ersetzt werden. (Aber dann auch auf allen vier Rädern!)

Danke! Bin dabei zu klären, was wirklich am Auto dran ist.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 19. August 2020 um 00:04:00 Uhr:

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 18. August 2020 um 23:55:32 Uhr:

:D :D :D

Mann, Mann, Mann...

Hast astrein die 165er auf den 4 1/2 J - Felgen eingetragen und veranstaltest den ganzen Zirkus...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... ;)

Was im Fahrzeugschein steht, kann ja nur vom Brief kommen...

Ist ja gut. Ich habe mit diesen Dingen nicht ständig zu tun. Oder besser - fast nie.

Du hast sehr wohl ständig damit zu tun - Du fährst Auto! ;)

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