Reifen/Felgen Problem K12
Ich hab mal ne Frage an die Experten hier. Tochter fährt den K12 I-Way (80 PS)
Derzeit noch mit Sommerbereifung (185/50/R16). Nun habe ich Komplettreifen auf Stahl für den Winter besorgt (165er auf 14"😉.
Jetzt das Problem - die Kombination wird mir in jedem Konfigurator als passend für das Fahrzeug angezeigt -
a b e r (jetzt kommts) ---> angeblich darf auf dem Fahrzeug überhaupt keine (!!) Stahlfelge gefahren werden wenn das Fahrzeug ab Werk mit Alufelgen ausgeliefert wurde !? Würde man es dennoch "riskieren" und Stahl drauftun wäre man mit einem Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs - nicht gut.
Weiß jemand der sich speziell in diese Sache gut auskennt näheres? Werde mal bei Nissan direkt fragen, hab nur noch niemand erreicht, deshalb die Frage hier im Forum.
24 Antworten
Zitat:
@Daughterscar schrieb am 23. November 2021 um 13:00:55 Uhr:
……………Entweder haben dann diejenigen die trotzdem auf dem Fahrzeug Stahl fahren entweder einen anderen Hersteller der es zulässt (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann) ODER sie haben keine Ahnung davon dass sie quasi dann eigentlich ohne BA durch die Gegend fahren..
Oder haben eine Einzelabnahme durchgeführt, was wohl auch eher selten sein dürfte.
Die Frage ist dann natürlich WARUM darf die Kombination „Stahlfelgen mit WR“ nicht gefahren werden.
Stahlfelgen mit SR sind ja anscheinend erlaubt. Ist schon ein wenig ungewöhnlich.
Da kann ja nur irgendein Abstand zu irgendwelchen Achsteilen/Bremsen Grenzwertig sein, mit der Gefahr das im Winter durch Eisbildung da etwas unterschritten würde.
Und wie steht’s dann bei GJR aus? Die haben ja in der Regel die M+S Kennzeichnung und gelten dann als WR.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 23. November 2021 um 20:50:51 Uhr:
Stahlfelgen mit SR sind ja anscheinend erlaubt. Ist schon ein wenig ungewöhnlich.
Eben nicht - somit erübrigt sich die Frage betreffend GJR - wie gesagt die Reifen sind ja nicht das Problem sondern eben die (Stahl) Felgen.
Gehe jede Wette ein dass niemand, aber auch wirklich niemand derjenigen eine Einzelabnahme hat machen lassen. Entweder billigend in Kauf nehmend oder unwissend der Auflage würde ich annehmen.
Selbst die Nissan Vertragswerkstätten kennen sich nicht aus - was ich da an verschiedenste Aussagen bekam, oh weh...
Ok….wenn Felgengeometrie, Radbolzen und Tragfähigkeit der Stahlausführung meist vorteilhafter im Vergleich ausfallen und/oder über Auflagen in einem Felgengutachten zu regeln wären, dann fällt mir nur das meist höhere Gewicht der Stahlfelgenkombi im Vergleich zur Alufelgenkombination als wesentlicher konstruktiver Unterschied ein.
Würde bedeuten das das I-Way Fahrwerk die „schweren Stahlfelgen“ als rotierende, ungefederte Massen nicht bewältigen kann?
Auch eher unrealistisch……….Wahrscheinlicher scheint mir da ist irgendwann, irgendwo in der KBA Zulassung das Sondermodell I-Way auf der Strecke geblieben. Irgendein Hersteller/KBA/ Verwaltungsversäumnis.
Einen unüberwindbaren technischen Grund für den absoluten Alu-Zwang sehe ich nicht.
Aber das ändert natürlich nichts an der Problemstellung an sich….wenn die Aussage deiner Werkstatt belastbar ist und kein Dokument etwas anderes zulässt, bleibt wohl nur der Weg sich die Kombination nach einer Abnahme eintragen zu lassen. Eigentlich ja auch nichts unüberwindbares. Oder eben auf Alufelgen zurückzugreifen.
Also ich kenne das nur von meinem BMW 530i daß ab einer bestimmten Felgengröße nur noch Alu Felgen zugelassen sind. Das hat aber eher damit zu tun, daß wir hier von 235/40R18 sprechen bei ca. 2,0to Gewicht, 230PS und V-max 250Km/h wo keines der genannten auf den Micra zutrifft.
Bin immer noch dabei was ich von vielen höre, Allwetterreifen und gut. Die preiswerteste Alternative.
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hallo te, nach mm hast du die bestimmung für die stahlfelgen falsch verstanden,
denn da steht nur was über autos die nicht mit stahl ausgerüstet werden dürfen, das trift auf den micra aber garnicht zu.
denn wie schon mein frundlicher sagte , der i way ist eine ausstattungsvariante kein eigenes modell.
mfg. op-p1
hier irrst du dich ebenso wie dein "freundlicher" gewaltig. Es ist völlig irrelevant dass der I-WAY kein eigenes Modell sondern lediglich eine Ausstattungsvariante ist: der Knackpunkt ist das Gutachten zur Erteilung der ECE für den Micra.
Unter "Auflagen Pkt 2" steht - ZITAT: "Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die s e r i e n m ä ß i g (!!) Stahlräder verwenden dürfen."
Der I-WAY wurde ab Werk serienmäßig mit Aluräder ausgeliefert, Option Stahlfelgen für dieses Modell gibt und hat es von Nissan nie gegeben. Bedeutet im Klartext: du kannst dir natürlich auf deinen K12 Stahlfelgen montieren solange es sich bei dem 12er nicht explizit um das Sondermodell, oder wie mache sagen - die "Ausstattungsvariante" I-WAY
handelt.
Selbstverständlich passen die Stahl in der entsprechenden Abmessung / Reifengröße auch auf den I-WAY und können problemlos montiert werden, fährt aber dann ab dem Augenblick ohne Betriebserlaubnis und somit mit erloschener Zulassung für den Straßenverkehr. Es sei denn all diejenige I-WAY Besitzer die Stahl im Winter montieren haben eine Einzelabnahme durchgeführt und sich die Stahl eintragen lassen ---> Utopie
Für mich erschreckend dass hier sowohl selbst Nissan Werkstätte aber auch Reifenfachhändler zu 99% falsche Auskünfte geben bzw keine Ahnung haben...
Zitat:
Für mich erschreckend dass hier sowohl selbst Nissan Werkstätte aber auch Reifenfachhändler zu 99% falsche Auskünfte geben bzw keine Ahnung haben...
…..das hast Du ja hier ja schon kundgetan.
Schön das Dir das aufgefallen ist und du nun in Kenntnis dieser Fakten sicher und mit Betriebserlaubnis beruhigt auf Alu unterwegs sein kannst.
Meine Frau fährt zwar keinen IWay sondern einen früheren, aber ich sehe die Sache auch eher als „virtuelles“ Problem und kann der Argumentation folgen, das die Ausstattungsvariante IWay technisch auf dem Stand der Nissan Modelle ist, die eine Stahlfelgenzulassung haben und damit auch diese Stahl-Radkombination, in passender Größe und vorgeschriebenen Befestigungen, sicher fahrbar ist und damit rechtlich tolerierbar.
Aber sei’s drum….käme es zu einem Vorfall, an dem ausschließlich die Stahl-Radkombination wesentlich und Ursächlich wäre, müssten wohl Anwälte die Sachlage klären.
In diesem Zusammenhang die Kuriosität beim K12 Cabrio. Der vFl. wurde mit 15" ausgeliefert und kann 16" fahren. Der Fl. wurde mit 16" ausgeliefert und darf aber keine 15" fahren obwohl beide das gleiche Fahrwerk haben.
hallo de koch, soche entscheidungen kamen meist nicht aus fahrwerksgründen sondern wegen platzgründen -scheibemdurchmesser und bremszangen platz.
Zitat:
@op-p1 schrieb am 28. November 2021 um 09:24:07 Uhr:
hallo de koch, soche entscheidungen kamen meist nicht aus fahrwerksgründen sondern wegen platzgründen -scheibemdurchmesser und bremszangen platz.
Das ist es ja, alles der gleiche Brei.