Reifen / Felgen / Freigaben A6 4G
Hallo,
gestern einen A6 2.0 TDI Avant MT bestellt. Wo ich mir schwer getan habe, war die Bestellung anderer Reifen/Felgen. Daher die 16-er Standard bestellt, diese machen sich im Winterbetrieb nützlich. Für Sommer möchte ich mir 18 oder 19-er aus der Bucht oder Anzeigen holen. Nun siehe ich auch viele schöne Felgen- / Reifen aus der A4, A5, A7 und A8 Abteilung. Auch einige Felgen vom vorigen A6 4F kämen in Betracht.
Wie weit darf man diese an den A6 4G anbringen?
Wo finde ich entsprechende Hinweise oder Freigaben. Worauf bei den Felgen- / Reifen-Angeben ist zu achten?
PS Ich habe bereits die Suche bemüht, als seltener Besucher des Forum nicht viel dazu gefunden. Ggf. würde ich mich auf bereits vorhandene Forum Hinweise freuen
Gruß Chris
Beste Antwort im Thema
Habe ich bei meinen aktuellen (GMP Gunner) Felgen trotz ABE auch gemacht - wie Polmaster schrieb - erwartungsgemäß hat das Amt die Eintragung nicht vorgenommen, wollen ein Dokument vom TÜV/DEKRA. Ab zur Dekra gefahren, Fahrzeug/Felgen/ABE vorgestellt, 32,- Euro bezahlt (für 10min drüber gucken) und mit dem Dekra-Wisch zur Zulassungsstelle - ohne Probleme eingetragen. Bevor ich mich zum Affen mache, gibt der "Klügere" nach....und hat seine Ruhe.
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1999 Antworten
Dann passt es ja.
Ich glaub so einfach wird es dann nicht. Mit 19 Zoll muss er die Tankabdeckung nachrüsten. Die dürfte er mit 17 Zoll im COC nicht haben, da das Fahrzeug wahrscheinlich in der Größe ausgeliefert und bewegt wurde.. Da das Auto nicht mit dem Reifen (19 zoll) ausgeliefert wurde, dieser nicht in Papieren steht und es heißt das Zubehörfelgen mit ABE nur dann eintragungsfrei sind wenn es die gleichen Reifendimensionen sind die Serienmäßig am Fahrzeug verbaut und somit als eingetragen gelten. Da du keine 19 Zoll ab Werk hast greift der vorherige Punkt nicht und es wird eher darauf hinauslaufen dass du bei der Prüforganisation vorstellig werden musst.
Hmm, nun hab ich Reifen bestellt… also wie ist denn dann die Vorgehensweise? Oder kannst du noch was dazu sagen @nunkistar ?
Wenn die Felge ne ABE hat und du Reifen in der Größe bestellt hast die es auch ab Werk so für den A6 gab, fährst zur Prüforganisation und lässt es eintragen.
Warum ab Werk nun? Die Reifen sind doch laut Abe freigegeben, hab nun 245/40 R19 bestellt
Zitat:
@nunkistar schrieb am 19. Juni 2023 um 22:41:50 Uhr:
Erst Arzt
Aha! Und jetzt erklärt sich auch der Avatar "Pille" :D
Der Reifen selbst muss für das Auto freigegeben sein. Und meines Wissens ist er das nicht (unter Vorbehalt, weiß nicht alle auswendig). 245/45/18, 235/45/19, 255/40/19, 255/35/20 um ein paar gängige zu nennen sind die, die ab Werk freigegeben sind.
Wenn z.B. die Reifengröße in 245/40/19 nicht dazugehört müsstest du den Reifen eh eintragen lassen.
Aber wenn Traglast und Abrollumfang passen stellt das kein Problem dar.
Das heißt ich muss zum Tüv und einfach eintragen?
Vorher Tankschutzblech noch nachtrüsten, wie @Fatjoe 1 schon weiter oben schrieb. Ist kein Hexenwerk und kostet auch nicht die Welt. Erdungskabel nicht vergessen.
Alles klar, weil laut Reifenrechner, wenn ich Serienbereifung 255/40/19 und Wunschbereifung 245/40/19 angebe ist noch alles im Grünen Bereich, hoffe das stimmt soweit. Was ist wenn ich die ohne dieses Blech eingetragen bekomme?
Moin
Ist die Diskussion wieder aufgeflammt? :)
Ihr werft hier TÜV und Zulassungsstelle durcheinander. Der TÜV ist zuständig für die technische Prüfung. Da muss man hin, wenn man keine ABE für die Felge hat, in der ABE die Auflage A01 genannt ist oder das Fahrzeug nicht mehr serienmäßig ausgestattet ist (Sonderfahrwerk, andere Bremse…).
Wenn Du eine ABE ohne A01 hast, musst Du zur Zulassungsstelle und die Reifengröße eintragen lassen. Es sei denn, in der ABE steht, dass Du das nicht brauchst. Und in dieser ABE von @koch09 steht das ausdrücklich (siehe Foto)
Also: Zum TÜV sowieso nicht und zur Zulassungsstelle auch nicht…
Zitat:
@nunkistar schrieb am 20. Juni 2023 um 09:19:36 Uhr:
Moin
Ist die Diskussion wieder aufgeflammt? :)
Ihr werft hier TÜV und Zulassungsstelle durcheinander. Der TÜV ist zuständig für die technische Prüfung. Da muss man hin, wenn man keine ABE für die Felge hat, in der ABE die Auflage A01 genannt ist oder das Fahrzeug nicht mehr serienmäßig ausgestattet ist (Sonderfahrwerk, andere Bremse…).
Wenn Du eine ABE ohne A01 hast, musst Du zur Zulassungsstelle und die Reifengröße eintragen lassen. Es sei denn, in der ABE steht, dass Du das nicht brauchst. Und in dieser ABE von koch09 steht das ausdrücklich (siehe Foto)
Also: Zum TÜV sowieso nicht und zur Zulassungsstelle auch nicht…
Perfekt, dann mach ich mir da kein Stress, und wenn der Tüv es in 2 Jahren bemängelt, kann man es immernoch eintragen
Um Banksy und sein Mädchen mit dem roten Ballon zu zitieren:
„there is always hope“
Gute Fahrt!
Schöner Text. Das sagt aber auch nur aus das es reicht die ABE mitzuführen. Jedoch ändert es nichts an der Tatsache dass das nur gilt wenn er auch diese Reifengröße schon fährt ab Werk. Tut er aber nicht. Daher wie ich oben schon geschrieben habe.
