Reifen Dimension 155 auch verwendbar?
Hallo
Ja der Winter kommt wieder mal und ich will neue Winterreifen montieren.
Ich habe meinen Corsa 1994 erst grad vor einem halben Jahr gekauft und habe
festgestellt, dass ich 145/70 R 13 Sommerpneus montiert habe..
Im Keller habe ich noch neue 155/70 R 13 Winterreifen von meinem alten Auto.
Kann ich nun auf den Corsa Originalfelgen diese 155er anstatt der 145er Dimension montieren lassen?
Wäre dankbar für eine Antwort!
Danke und Gruss
Yorik :-)
23 Antworten
oder fiesta
Zitat:
Und das halte ich für totalen blödsinn! die versicherung muss gar nix. oder sollte die versicherung etwa auch beweisen das der unfall ohne eingetragener schürze genauso stattgefunden hätte?!?!
also bitte..... alles was nicht im kfz-schein steht führt zur Beendigung der Betriebserlaubnis. Basta!
Daß die Betriebserlaubnis erlischt, streite ich ja nicht ab.
Aber wenn du einen Unfall baust, dann muß die Versicherung zahlen. Außer sie kann nachweisen, daß der Unfall ohne die unerlaubte Veränderung vermeidbar gewesen wäre.
Ich habe z.B. in Motorrad Heften von Fällen gelesen, wo das Motorrad anstatt der eingetragenen 27PS die volle Leistung hatte. Auch da mußten die Versicherungen entweder alles zahlen, oder aber wenn sie nachweisen konnten, daß mit 27PS der Unfall nicht passiert wäre, konnten sie den Halter mit 10000DM in Regreß nehmen und mußten den Rest auch bezahlen.
Selbst wenn dem so sei...
Ich würde lieber 120-150 Euro für neue gescheite Winterreifen ausgeben oder halt erlaubte gebrauchte von Ebay und die anderen dort verkloppen, als mit nem 5000-Euro-Risiko und nem falschen Tacho rum zu fahren.
@harry
Das ist verkehrte Spar-Politik, aber du würdest ja sogar auf drei Rädern rum eiern, wenn du wegen dem geringeren Rollwiderstand 0,001 Liter Sprit sparen könntest.
Zitat:
Original geschrieben von DN-GSI
Selbst wenn dem so sei...
Ich würde lieber 120-150 Euro für neue gescheite Winterreifen ausgeben oder halt erlaubte gebrauchte von Ebay und die anderen dort verkloppen, als mit nem 5000-Euro-Risiko und nem falschen Tacho rum zu fahren.
Häää???😕
Die reifen sind nur 10mm breiter und du redes vom Falschen Tacho??????
Ein risiko gibst da nicht und schon garnicht ne Tachoabweichung auser das sie nicht eingetragen sind und selbst wenn er die eintragen lässt hat er gespart
so viel zum verkehrten Spar - Politik!!!😉
@harry
Das ist verkehrte Spar-Politik, aber du würdest ja sogar auf drei Rädern rum eiern, wenn du wegen dem geringeren Rollwiderstand 0,001 Liter Sprit sparen könntest.
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Macht doch was ihr wollt. Aber heult nach der nächsten Verkehrskontrolle net rum.
Also bezüglich dem falschen Tacho hat DN-GSI formal schon Recht, wenngleich ich mich nicht darum kümmern würde.
Der Reifenrechner ergibt folgende Werte:
Abrollumfang 145/80/13er: 176,6cm
Abrollumfang 155/70/13er: 171,9cm (minus 2,7%)
Das heißt, der Tacho zeigt mit den 155/70/13ern um 2,7% höhere Geschwindigkeiten an.
Und offiziell müßte bei einer Änderung des Abrollumfangs um mehr als +-2% der Tacho angeglichen werden.
Ich würde aber dennoch mit den 155/70/13ern fahren, wenn ich sie schon habe. Ich fahre im Winter 155/80/13er mit plus 2,8% größerem Umfang als die 145er.
Und bei solchen (schmalen) Reifengrößen wird auch die Polizei bei einer Kontrolle bestimmt keinen Verdacht schöpfen, daß die nicht eingetragen sein könnten. Die schauen doch nur bei breiten Schlappen (z.B. 185er oder 195er) genau nach.
Tachos dürfen 7% zu viel anzeigen, und nichts zu wenig. Alles was drüber hinausgeht, bedarf einer Tachoangleichung.
Und mit nicht eingetragenen Rädern rumzufahren wäre mir zu heikel, auch wenn zugegebenermassen das Risiko recht gering ist. Aber es ist halt da.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Tachos dürfen 7% zu viel anzeigen, und nichts zu wenig. Alles was drüber hinausgeht, bedarf einer Tachoangleichung.
Das ist wieder das alte Thema. Habe mich da vor ca. einem Jahr auch mit jemand auseinandergesetzt. Habe mich dann im Internet umgeschaut, und meine Ansicht wurde wieder bestätigt.
Also man muß da unterscheiden zwischen der geforderten Genauigkeit eines Tachos und der erlaubten Änderung von nachträglich angebauten Reifenumfängen.
Ein Tacho darf vom Autohersteller aus um plus 10% plus 4km/h abweichen. Also anstatt 100km/h darf er 114km/h anzeigen, jedoch niemals weniger.
Wäre die Toleranz nur plus 7%, dann wäre das eine zu große Anforderung bei kleinen Geschwindigkeiten. Z.B. bei echten 30km/h dürfte er dann nur bis maximal 32,1km/h anzeigen. Das wäre schwierig einzuhalten. Bei plus 10% plus 4km/h darf er aber bis maximal 37km/h anzeigen.
Nachträglich angebaute Reifen dürfen sich im wirksamen Abrollumfang aber nur um +-2% ändern. Sonst Tachoangleichung nötig. (Für Leute päpstlicher als der Paps. Ich würde mich nichts darum scheren)
Klingt schlüssig, muss ich mich mal wieder genauer belesen. Mir war das von mir genannte bekannt.
Aber man lernt ja immer wieder dazu🙂