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Reifen- bzw. Felgengrößen anders als im Schein

Mazda 626 5 (GF/GW)
Themenstarteram 2. Juni 2013 um 1:18

Mein Wagen hat immer noch Winterreifen drauf. Da ich Sommerreifen brauche und mir unsicher bin, wollte ich folgendes klären und anschließend Sommerreifen kaufen.

Ich besitze den Wagen seit einem Jahr und habe einen kompletten Satz für Sommer und Winter bekommen. Die Sommerreifen habe ich abgefahren und jetzt sind noch die Winterreifen in Benutzung.

Die Reifen habe die Größe (Sommer- UND Winterreifen) 185/65 R15 88H.

Im Fahrzeugschein steht eine andere Größe. Hab den Fahrzeugschein zwar nicht bei mir, aber die Felgengröße R14. Z.B. 185/65 R14 88H.

Da jetzt noch Radkappen von original Mazda drauf sind, frage ich mich ob die von Herstellung an so waren. Muss ich mich an die Radgröße 1:1 halten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mustafademir10

Mein Wagen hat immer noch Winterreifen drauf. Da ich Sommerreifen brauche und mir unsicher bin, wollte ich folgendes klären und anschließend Sommerreifen kaufen.

Ich besitze den Wagen seit einem Jahr und habe einen kompletten Satz für Sommer und Winter bekommen. Die Sommerreifen habe ich abgefahren und jetzt sind noch die Winterreifen in Benutzung.

Die Reifen habe die Größe (Sommer- UND Winterreifen) 185/65 R15 88H.

Im Fahrzeugschein steht eine andere Größe. Hab den Fahrzeugschein zwar nicht bei mir, aber die Felgengröße R14. Z.B. 185/65 R14 88H.

Da jetzt noch Radkappen von original Mazda drauf sind, frage ich mich ob die von Herstellung an so waren. Muss ich mich an die Radgröße 1:1 halten?

Hier findest Du alle von Mazda seinerzeit zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen

Klick auf das blaue i

http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../

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Zitat:

Original geschrieben von mustafademir10

Mein Wagen hat immer noch Winterreifen drauf. Da ich Sommerreifen brauche und mir unsicher bin, wollte ich folgendes klären und anschließend Sommerreifen kaufen.

Ich besitze den Wagen seit einem Jahr und habe einen kompletten Satz für Sommer und Winter bekommen. Die Sommerreifen habe ich abgefahren und jetzt sind noch die Winterreifen in Benutzung.

Die Reifen habe die Größe (Sommer- UND Winterreifen) 185/65 R15 88H.

Im Fahrzeugschein steht eine andere Größe. Hab den Fahrzeugschein zwar nicht bei mir, aber die Felgengröße R14. Z.B. 185/65 R14 88H.

Da jetzt noch Radkappen von original Mazda drauf sind, frage ich mich ob die von Herstellung an so waren. Muss ich mich an die Radgröße 1:1 halten?

Hier findest Du alle von Mazda seinerzeit zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen

Klick auf das blaue i

http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../

am 2. Juni 2013 um 8:42

auf deinen auto darfst du die 185 65 15 fahren und diese

195 60 15

205 50 16

215 40 17

oder beim freundlichen nachfragen

zum beispiel die hier darfst du fahren

http://www.ebay.de/.../360646834553?...

 

http://www.ebay.de/.../261216020603?...

das sind beispiele die alufelgen brauchst du auch nicht eintragen lassen da es orginale sind von mazda

gruss alf

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 0:07

@touaresch

Sind das wirklich ALLE zulässige Größen? Einen Beitrag weiter stehen noch andere Größen, die auf der Seite die du gepostet hast nicht stehen.

Aber eigentlich wurde meine Frage schon geklärt. Ich darf also die 15 Zoll behalten, muss nur neue Reifen dafür kaufen.

am 3. Juni 2013 um 4:55

dein auto wurde werkseitig mit 15 zoll ausgeliefert

es gab auch ne 14 zoll grösse aber weiss ich nicht mehr

es wird noch mehr grössen geben die du fahren kanst aber das sind die gängigen für den 626 die meisten hatten die 195 60 15 drauf

gruss alf

Richtig,die hab ich im Sommer auch drauf. Im Winter sind es die 185 65 R14. Im alten Brief hatte ich noch die 205 50 R16 für die original 16" stehen.

Hey,

Hab auch vor kurzem bemerkt dass in meinem schein nur 14" eingetragen sind... hatte beim kauf von meinem auch 15 zoller mitbekommen, und sogar der Ersatzreifen war en 15er.... wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich die einfach draufmachen, ohne Eintragung? Was ist dann wenn ich angehalten werd? Wie beweise ich den blauen Männchen dass das Originalbereifung is und das zulässig ist? Kann mir net vorstellen dass die das wissen, bei meinem vorherigen auto wurde ein originalteil bemängelt... hatte keine unterlagen mehr dafür bekommen...

Mei schkwiegervater fährt en M3, der hat auch das Problem dass er andere Reifen ab werk drauf hatte als eingetragen, hat mir aber was von einem weißen blatt bei den unterlagen erzählt, Euroschein oder so ähnlich... weiß jemand mehr darüber?

Sry dass ich euch so zutexte, danke schon mal im vorraus für die antworten,

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Mowsy

Hey,

Hab auch vor kurzem bemerkt dass in meinem schein nur 14" eingetragen sind... hatte beim kauf von meinem auch 15 zoller mitbekommen, und sogar der Ersatzreifen war en 15er.... wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich die einfach draufmachen, ohne Eintragung? Was ist dann wenn ich angehalten werd? Wie beweise ich den blauen Männchen dass das Originalbereifung is und das zulässig ist? Kann mir net vorstellen dass die das wissen, bei meinem vorherigen auto wurde ein originalteil bemängelt... hatte keine unterlagen mehr dafür bekommen...

Mei schkwiegervater fährt en M3, der hat auch das Problem dass er andere Reifen ab werk drauf hatte als eingetragen, hat mir aber was von einem weißen blatt bei den unterlagen erzählt, Euroschein oder so ähnlich... weiß jemand mehr darüber?

Sry dass ich euch so zutexte, danke schon mal im vorraus für die antworten,

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Mowsy

Hey,

Hab auch vor kurzem bemerkt dass in meinem schein nur 14" eingetragen sind... hatte beim kauf von meinem auch 15 zoller mitbekommen, und sogar der Ersatzreifen war en 15er.... wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich die einfach draufmachen, ohne Eintragung? Was ist dann wenn ich angehalten werd? Wie beweise ich den blauen Männchen dass das Originalbereifung is und das zulässig ist? Kann mir net vorstellen dass die das wissen, bei meinem vorherigen auto wurde ein originalteil bemängelt... hatte keine unterlagen mehr dafür bekommen...

Das kann die Polizei mit dem System ZEVIS vom KBA prüfen ;)

http://www.kba.de/.../zevis__node.html?__nnn=true

Zitat:

 

Mei schkwiegervater fährt en M3, der hat auch das Problem dass er andere Reifen ab werk drauf hatte als eingetragen, hat mir aber was von einem weißen blatt bei den unterlagen erzählt, Euroschein oder so ähnlich... weiß jemand mehr darüber?

Das weiße Blatt heißt > EG-Übereinstimmungsbescheinigung (" COC-Papier ")

und wird vom Verkäufer ab Mitte 2005 mit dem Neu- Fahrzeug

neben der Zulassungsbescheinigung I und II ausgehändigt ;)

Danke dir, wieder was neues gelernt.... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Mowsy

Danke dir, wieder was neues gelernt.... ;)

Dann sei´nicht so "geizig" mit dem "Danke-Daumen" klicken :p

am 25. Juli 2013 um 11:54

Wenn du Stahlfelgen hast, musst du die 14" Felgen benutzen.15 bzw 16" Felgen müssen dann Alus sein, wegen der Einpresstiefe. Habe das selbe Problem im Moment auch und habe mich An den TÜV,KÜS und Dekra gewandt, überall die selbe Antwort

Zitat:

Original geschrieben von mustafademir10

@touaresch

Sind das wirklich ALLE zulässige Größen? Einen Beitrag weiter stehen noch andere Größen, die auf der Seite die du gepostet hast nicht stehen.

Aber eigentlich wurde meine Frage schon geklärt. Ich darf also die 15 Zoll behalten, muss nur neue Reifen dafür kaufen.

am 25. Juli 2013 um 11:58

Wenn in den Papieren 14" Felgen eingetragen sind, musst Du bei Stahlfelgen die angegebene Grösse einhalten. Wenn Du aber Alufelgen nimmst, kannst Du Problemlos 15" bzw 16" Felgen nehmen. Wichtig ist nur, das dein Fahrzeug in der beiligenden ABE aufgeführt ist. Dann ist eine Änderung des Fahrzeugscheines nicht nötig, jedoch muss die ABE immer mitgeführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von bossi181

Wenn in den Papieren 14" Felgen eingetragen sind, musst Du bei Stahlfelgen die angegebene Grösse einhalten. Wenn Du aber Alufelgen nimmst, kannst Du Problemlos 15" bzw 16" Felgen nehmen. Wichtig ist nur, das dein Fahrzeug in der beiligenden ABE aufgeführt ist. Dann ist eine Änderung des Fahrzeugscheines nicht nötig, jedoch muss die ABE immer mitgeführt werden.

Die Größen, die im CoC aufgeführt sind, darf man ohne zusätzliche ABE fahren.

Themenstarteram 25. Juli 2013 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von bossi181

Wenn in den Papieren 14" Felgen eingetragen sind, musst Du bei Stahlfelgen die angegebene Grösse einhalten. Wenn Du aber Alufelgen nimmst, kannst Du Problemlos 15" bzw 16" Felgen nehmen. Wichtig ist nur, das dein Fahrzeug in der beiligenden ABE aufgeführt ist. Dann ist eine Änderung des Fahrzeugscheines nicht nötig, jedoch muss die ABE immer mitgeführt werden.

Bei mir sind 14 Zoll eingetragen und ich habe Stahlfelgen. Also sind meine 15 Zoller Stahlfelgen nicht zulässig? Und was bedeuten die Begriffe "ABE" und "CoC"?

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