Reifen blockiert?
Guten Abend zusammen,
heute haben wir die Reifen am Mercedes meines Schwagers gewechselt. Dabei ist mir aufgefallen, dass an einem der Winterreifen an einer Stelle das Profil vollständig abgefahren ist. Augescheinlich war der Reifen blockiert, aber die Fahrt wurde dennoch fortgesetzt.
Meine Frage: Woran könnte das liegen?
Vermutlich war die Feststellbremse angezogen und es wurde trotzdem mit aller Gewalt damit gefahren. Können die Reifen weiterhin verwendet werden? ich vermute nein.
Danke und viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MercedesOpa1923 schrieb am 16. Oktober 2015 um 23:10:40 Uhr:
Hallo,danke für die Antworten. Ja ich kann mir das auch nicht so gut vorstellen dass man mit festgezogener Bremse noch weiter fährt. Jedoch ist mein Schwager bereits sehr alt und hört kaum noch etwas.
Es könnte ja sein dass die Handbremse nur auf einer Seite angezogen war.
Der Reifen sieht jedenfalls so aus als wurde er über mehrere Kilometer mitgeschleift.
Der angefahrene Reifen ist das kleinere Problem........
Wenn die Handbremse angezogen ist, aber auf einer Seite Totalausfall hat, kann Mann den Hobel durchaus noch bewegen.
Wenn man aber das "geänderte Fahrverhalten" , die ABS/ESP Anzeige auch nicht bemerkt, dürfte ein medizinisches Problem vorliegen. Hier liegt Handlungsbedarf an.......
25 Antworten
Der Wagen wird diesen Winter von meinem Schwager nicht mehr bewegt, da er mittlerweile auch am erblinden ist. Der Führerschein wurde ihm abgenommen. Die Frage war lediglich, ob es ein technisches Problem ist - aber ich vermute er hat letzten Winter einfach die Handbremse angezogen belassen und hat mit aller Kraft Gas gegeben, da das Problem bei den Sommerreifen auch nicht auftrat.
Danke und Beste Grüße
Heinz
Hallo MercedesOpa1923,
nur mal so am Rande: Ich schaffe es nicht, mit der Handbremse ein Rad zum Blockieren zu bringen, jedenfalls nicht auf Asphalt, und nur da könnte es zu solchem Abrieb kommen ! Auch bei der technischen Prüfung gelingt es den Prüfern regelmäßig nicht, dies zu erreichen. Das geht auch nicht bei der A-Klasse meiner Holden. Ich brauche auch nicht "mit aller Kraft" Gas zu geben, bei mir geht das ganz leicht.
Das Ganze ist, wie schon Gedoensheimer (ohne "-" ) feststellt, recht verworren. Aber die Mitteilung, daß der ältere Herr aus dem Verkehr gezogen wurde, ist schon beruhigend.
Gruß
Peter
Zitat:
@knirps1947 schrieb am 23. Oktober 2015 um 10:15:25 Uhr:
Hallo MercedesOpa1923,nur mal so am Rande: Ich schaffe es nicht, mit der Handbremse ein Rad zum Blockieren zu bringen, jedenfalls nicht auf Asphalt, und nur da könnte es zu solchem Abrieb kommen ! ........
Doch doch das sollte schon funktionieren. Habe da so eine "Teststrecke" d.h. 7% Gefälle. Mit 10km/h an rollen, Leerlauf, dann Handbremse ziehen. Ab der vierten Raste blockieren beide Räder (Auch mal bei Nässe testen, da kann man dann das gleichmäßige Ansprechen sehen. Um die maximale Bremsleistung zu erhalten ist es wichtig, dass die Bremswirkung aus den eng eingestellten Betätigungshebeln der Bremstrommeln kommt. Also zum nachstellen nicht das Bremsseil verkürzen.
Um eine beidseitig gleiche Wirkung zu erzielen, muss der Seillängenausgleich entsprechend justiert werden. (Geht hier nicht automatisch). Andere Ursachen für ungleiche Wirkung sind Gammel/Rost in der Bremse, oder auch ein abgefallener Bremsbacken (erkennt man schon daran,dass 50% zwischen re/li bestehen). So alle 5-6 Jahre empfiehlt sich hier eine Durchsicht (je nach Lebensumständen des Hobels.)
Wenn die Wirkung bei der HU als ausreichend bewertet wird, liegt dies einfach daran, dass schon vor dem blockieren das Fhz aus dem Prüfstand fliegt und eine Prüfung auf festen Untergrund Zeit kostet.
@mercedesopa Gut, dass sich das medizinische Problem gelöst hat. Ich bin heute noch den Sheriffs dankbar, die meinen Vater zur MPU geschickt haben. Danach hat er sich dem Schicksal gebeugt.
Zitat:
@knirps1947 schrieb am 23. Oktober 2015 um 10:15:25 Uhr:
Hallo MercedesOpa1923,nur mal so am Rande: Ich schaffe es nicht, mit der Handbremse ein Rad zum Blockieren zu bringen, jedenfalls nicht auf Asphalt, und nur da könnte es zu solchem Abrieb kommen ! Auch bei der technischen Prüfung gelingt es den Prüfern regelmäßig nicht, dies zu erreichen.
Bei meinem B200 Autotronik hat die Handbremse auch nur eine minimale Wirkung, was ich
hierschon zur Diskussion gestellt hatte. Aber keiner hatte das Problem für voll genommen. Auch meine Werkstatt sagt: "Alles normal." Und der TÜV bereits zwei mal: "Keine Mängel".
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Einen schönen Abend allen!
Habe auch mal in der Werkstatt vor Jahren Stellen lassen, kein Erfolg. Bin zum TÜV der gute Mann sagte mir das ist so in Ordnung es sei nur eine Feststellbremse und keine die das Auto aus der Fahrt zum Stehen bringen soll.
Gruß Antje
Nach den jüngsten Enthüllungen bei VW ist es ja auch kein Wunder, dass Hersteller, Werkstätten und sogar der TÜV einfach die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ignorieren, anstatt dafür zu sorgen, dass der Gesetzgeber das Gesetz "den modernen Gepflogenheiten" anpasst.
Zitat:
@PaulePlus schrieb am 24. Oktober 2015 um 09:38:03 Uhr:
Nach den jüngsten Enthüllungen bei VW ist es ja auch kein Wunder, dass Hersteller, Werkstätten und sogar der TÜV einfach die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ignorieren, anstatt dafür zu sorgen, dass der Gesetzgeber das Gesetz "den modernen Gepflogenheiten" anpasst.
Frage:
Soll heißen/bedeuten in Bezug auf die Handbremse ??? 😕
Für mich bedeutet eine Handbremse, das auch sie die Räder (hinten) im Stand blockiert.
Ich wollte mein Fahrzeug nicht an einer in Fahrtrichtung abschüssigen Strasse abstellen, wohlweisllich dass die Räder nicht blockiert sind.
Wohl wäre mir dabei nicht !!! (trotz Lenkeinschlag gen Bordstein)
Eine Handbremse hat so eingestellt zu sein, dass der Wagen im "Ruhemodus 🙂" bei gezogener Handbremse, dort verbleibt, wo ich ihn wieder vorfinden will wenn ich später wieder eintreffe.
4. Zahn straff, 5. Zahn fest, alles andere ist nicht okay. That's it 😎
Da kann der aus der Werkstatt "schnacken" was er will ...
Zitat:
@PaulePlus schrieb am 24. Oktober 2015 um 09:38:03 Uhr:
Nach den jüngsten Enthüllungen bei VW ist es ja auch kein Wunder, dass Hersteller, Werkstätten und sogar der TÜV einfach die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ignorieren, anstatt dafür zu sorgen, dass der Gesetzgeber das Gesetz "den modernen Gepflogenheiten" anpasst.
Hallo und guten Morgen,
ja aber was hat das mit der Feststellbremse zu tun?
Gruß Antje
Zitat:
@mahlerantj schrieb am 24. Oktober 2015 um 10:28:35 Uhr:
Hallo und guten Morgen,Zitat:
@PaulePlus schrieb am 24. Oktober 2015 um 09:38:03 Uhr:
Nach den jüngsten Enthüllungen bei VW ist es ja auch kein Wunder, dass Hersteller, Werkstätten und sogar der TÜV einfach die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ignorieren, anstatt dafür zu sorgen, dass der Gesetzgeber das Gesetz "den modernen Gepflogenheiten" anpasst.
ja aber was hat das mit der Feststellbremse zu tun?
Gruß Antje
Noch was wollen sie den TÜV unterstellen die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ignorieren!
Gruß Antje
Zitat:
@mahlerantj schrieb am 24. Oktober 2015 um 10:33:55 Uhr:
Noch was wollen sie den TÜV unterstellen die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ignorieren!
Gruß Antje
Sagen wir mal "großzügig, im Rahmen des Wettbewerbsdruck" interpreteiten ?
Ist denn meine Lebenserfahrung jetzt gar nichts mehr wert?
Zitat:
Hallo und guten Morgen,
ja aber was hat das mit der Feststellbremse zu tun?
Gruß Antje
Hier mal der bewusste Auszug aus der Straßenverkehrszulassungsordnung §41, Abs. (5):
"Bei Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – muss die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein...
Die festgestellte Bremse muss ausschließlich durch mechanische Mittel und ohne Zuhilfenahme der Bremswirkung des Motors das Fahrzeug auf der größten von ihm befahrbaren Steigung am Abrollen verhindern können.
Mit der Feststellbremse muss eine mittlere Verzögerung von mindestens
1,5 m/s²erreicht werden."
1,5 m/s² heißt, das Fahrzeug muss durch Ziehen der Handbremse aus 30km/h nach 23m oder nach 6s zum Stehen kommen.