Regressforderung
Hallo bin neu hier und habe ziemlich Mist gebaut, ich wollte wenden und habe ein anderes Auto gerammt (bin noch in der Probezeit) aus Schock wusste ich nicht was ich machen soll und bin weggefahren
muss am 24.Oktober ins Gericht aber meine Versicherung hat noch kein Regress gefordert (Unfall war im Mai) Habe selber kein einkommen wie soll ich bezahlen wenn die Versicherung Regress fordert?
Hoffe auf schnelle Antwort
Beste Antwort im Thema
Du willst nicht wissen, was ich denke... Alleine die Frage nach den 5 Eur spricht Bände.
111 Antworten
Ich habe Beruflich(Beratung/Coaching Gastronomischer Betriebe) sowie Privat/Ehrenamtlich(begleite für eine Gewerkschaftnahe stiftung Privatinsolvenzen) sehr viel damit zu tun-
Privat insos kommen in jeder Gesellschaftsschicht und auch in Berufen vor wo man denken würde aber der Dr. X doch nicht^^- doch auch Dr X der Beruflich mit Millionen hantiert und anderer Leute Geld verwaltet ist auch dabei😉
aber schon Richtig-es würde vermutlich keine Vorbild herausstellung auf einer Betriebsfeier geben😛
Zitat:
Original geschrieben von tariki80
Wieso sollte ich keinen Kredit von der Bank bekommen wenn ich z.B. 35 Jahre alt bin oder so ich glaube eine Bank weiß dass man als Jugendlicher kein Geld hat ...Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Jup. Das ist eine gute Idee mit der Eidesstattlichen.Dann weißte, dass dir dein Leben lang wahrscheinlich keine Bank mehr einen Kredit geben wird und dich auch die Hälfte der Arbeitgeber nicht mehr einstellen wird.
Langsam wird mir Angst und Bange. Du willst wirklich ein STUDIUM anfangen???
Du bist also der Meinung das du von einer Bank einen Kredit bewilligt bekommst wenn die bei Schuld von ca. 2.000,- EUR eine eidesstattliche Versicherung wegen fehlendem Vermögen abgeben musstest?!
(also ich träum nachts weniger aufregende Sachen)
Solange du die VS noch offen hast (sprich den Betrag von 2.000 € noch nicht gezahlt hast) wird es bestimmt schwer werden einen Kredit zu bekommen (auch diese schönen 0%-Kredite für die geliebten Smartphones).
Wobei mir langsam deine Einstellung auffällt:
um alles in der Welt JETZT um die Zahlung an die Versicherung herum kommen und dann später dick durchstarten.
Man such dir ne Einkommensquelle oder einen privaten Geldgeber und zahl einfach die von der Versicherung später geforderte Summe. Fertig aus! Such doch nicht irgendwelche Auswege aus der Sache, wir sprechen hier von im Raum stehenden 2.000,- € und nicht von einer Summe mit mehr Nullen vor dem Komma.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Langsam wird mir Angst und Bange. Du willst wirklich ein STUDIUM anfangen???Zitat:
Original geschrieben von tariki80
Wieso sollte ich keinen Kredit von der Bank bekommen wenn ich z.B. 35 Jahre alt bin oder so ich glaube eine Bank weiß dass man als Jugendlicher kein Geld hat ...
Du bist also der Meinung das du von einer Bank einen Kredit bewilligt bekommst wenn die bei Schuld von ca. 2.000,- EUR eine eidesstattliche Versicherung wegen fehlendem Vermögen abgeben musstest?!
(also ich träum nachts weniger aufregende Sachen)Solange du die VS noch offen hast (sprich den Betrag von 2.000 € noch nicht gezahlt hast) wird es bestimmt schwer werden einen Kredit zu bekommen (auch diese schönen 0%-Kredite für die geliebten Smartphones).
Wobei mir langsam deine Einstellung auffällt:
um alles in der Welt JETZT um die Zahlung an die Versicherung herum kommen und dann später dick durchstarten.
Man such dir ne Einkommensquelle oder einen privaten Geldgeber und zahl einfach die von der Versicherung später geforderte Summe. Fertig aus! Such doch nicht irgendwelche Auswege aus der Sache, wir sprechen hier von im Raum stehenden 2.000,- € und nicht von einer Summe mit mehr Nullen vor dem Komma.
Du brauchst mich nicht so blöd anmachen ich bemühe mich jetzt um einen Nebenjob, ich warte gerade auf einen Rückanruf und Bildung ist der Schlüssel zu allem ich versau mir sicher nicht meine Zukunft wegen eine Schuld mein Freund 😉)
Es klingt aber so. Dir sind die Vorschläge, wo du nichts, statt z.B. 25,- € zahlensollst tausend mal lieber und eidesstattliche Erklärung klingt ja auch nicht so schlimm... 😕😕
Hier versuchen Leute dir Tipps zu geben, wie du "bonitätsmäßig sauber" aus der Nummer rauskommst und von dir kommt nur Sch...ß wie 5,- € oder aufspringen auf den "garnix-zahlen-Zug".
Am Ende des Tages kannst du eh nur warten, was tatsächlich passiert, aber kleiner Tip:
Die Tipps, die für dich am "billigsten" sind, sind nicht immer die besten!
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Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Es klingt aber so. Dir sind die Vorschläge, wo du nichts, statt z.B. 25,- € zahlensollst tausend mal lieber und eidesstattliche Erklärung klingt ja auch nicht so schlimm... 😕😕Hier versuchen Leute dir Tipps zu geben, wie du "bonitätsmäßig sauber" aus der Nummer rauskommst und von dir kommt nur Sch...ß wie 5,- € oder aufspringen auf den "garnix-zahlen-Zug".
Am Ende des Tages kannst du eh nur warten, was tatsächlich passiert, aber kleiner Tip:
Die Tipps, die für dich am "billigsten" sind, sind nicht immer die besten!
Wenn du mein letzten Beitrag gelesen hättest konntest du lesen dass ich mich um einen Nebenjob bemühe habe morgen ein Vorstellungsgespräch 😉
Zitat:
Original geschrieben von tariki80
Du brauchst mich nicht so blöd anmachen ich bemühe mich jetzt um einen Nebenjob, ich warte gerade auf einen Rückanruf und Bildung ist der Schlüssel zu allem ich versau mir sicher nicht meine Zukunft wegen eine Schuld mein Freund 😉)
Das ist doch schonmal ein Sinneswandel!
Und wieso nicht gleich so?
Und wenn ich dich "blöd anmachen" will klingt das gaaaanz anders.🙄
Um es kurz zu machen, notfalls besorgt sich die Versicherung einen Titel und dann haben Sie 30 Jahre Zeit um die Summe zu kassieren. Schlecht für den Schuldner ist das dann die Verfahrenskosten und Zinsen ein Mehrfaches der Ausgangsschuld ausmachen.
Aber grundsätzlich ist es für die Versicherung erst mal kein Problem das der Schuldner kein Geld hat, Er kann ja zahlen wenn Er dann genug verdient.
Aber gerade wegen dieser Nebenkosten sollte man schauen das man diesen finanziellen Klotz am Bein schnell loswird.
Deswegen mit der Versicherung einen Zahlungsplan erstellen wenn es denn so weit kommt. Man kann ja neben der monatlichen Rate Sonderzahlungen vereinbaren.
Schätze mal solche Sachen sind für Versicherungen Alltagsgeschäft.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Um es kurz zu machen, notfalls besorgt sich die Versicherung einen Titel und dann haben Sie 30 Jahre Zeit um die Summe zu kassieren. Schlecht für den Schuldner ist das dann die Verfahrenskosten und Zinsen ein Mehrfaches der Ausgangsschuld ausmachen.
[..]
Aber gerade wegen dieser Nebenkosten sollte man schauen das man diesen finanziellen Klotz am Bein schnell loswird.
genau so ist es.
Ich habe hier unter meinen Junior-Angestellten genau so einen Fall, bei dem das Prinzip "ich mach in Ruhe erst mal meine Ausbildung, dann habe ich ja die Kohle" voll in die Hose gegangen ist.
Ja er verdient bei jetzt nicht schlecht, aber mit steigendem Alter steigen auch die Wünsche und Verpflichtungen. Da ist Verzicht noch schwieriger als in jungen Jahren. Zusätzlich wird sich in dem Fall durch Untätigkeit die Schuldsumme bis sie denn in ~3 Jahren getilgt ist aus einen mittleren vierstelligen zu einem fünfstelligen Betrag erhöht haben.
bye
Ähm, was geht n hier ab?
Wieso sollte die Versicherung Regress fordern?
Du hast n Unfall gebaut, die Versicherung zahlt.
Das du danach abgehauen bist, ist dafür prinzipiell unerheblich...
Da gibts keinen Regress, die VS zahlt den Schaden, dafür ist das FZ versichert.
Das man danach in der Prämie höher gestuft wird, ist völlig normal.
Das sie geprüft haben, dass es sich nicht lohnt das selbst zu zahlen, heist nur, dass der Schaden teurer ist als dein Finanzieller Nachteil über die Prämienerhöhung.
Was der Richter zur Fahrerflucht sagt, steht in den Sternen, aber es wird dir niemand den Kopf abreißen.
Wenn du nicht genug Einkommen hast, um eine Strafe in Form von Geld zu bezahlen, kann man dich logischer Weise zu keiner verurteilen ! Dann kommt es entweder zu einer Freiheitsstrafe (sehr unwahrscheinlich) oder Sozialstunden, irgendwie sowas wird es geben, oder ne kleine Geldstrafe... Alles eine Frage des Richters.
Die Oma die meinem Papa in seine S-Klasse gefahren ist, abgehauen ist und nur durch Zufall wiedergefunden wurde, hat für nen Schaden in 5-Stelliger Höhe einen Strafbefehl von 150 bezahlt.
Nix Punkte, nix Führerschein weg, zahlen sie 150, alles wird gut...
Von daher ist auch nicht voraus zu sagen, ob du deinen Führerschein abgeben musst....
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Wieso sollte die Versicherung Regress fordern?
Deswegen (Beispiel):
(Zitat)
Der Fall
Der Versicherte verursachte einen Verkehrsunfall. Anschließend entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort, konnte aber bereits unmittelbar danach als Unfallverursacher identifiziert werden. Der Versicherer, bei dem der Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, regulierte zwar den Fremdschaden, verlangte jedoch seine Aufwendungen nebst Zinsen von dem Versicherten zurück.
Der Versicherte wandte sich gegen die Regressforderung, weil seine Unfallflucht die Feststellungen seiner Unfallbeteiligung und der Schadenshöhe nicht behindert habe. Im Übrigen sei er kurz nach dem Unfall ermittelt worden und habe aktiv an der Aufklärung des Falles mitgewirkt.
Die Entscheidung
Das Gericht befand, dass der Versicherte unstreitig gegen seine Pflicht verstoßen habe, nach dem Unfall am Unfallort zu verbleiben. Damit habe er eine Obliegenheitsverletzung begangen. Ob sich diese auf die Feststellung des Versicherungsfalles bzw. auf die Feststellung und den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ausgewirkt habe, sei unerheblich, weil der Versicherte arglistig gewesen sei. Außerdem müsse man ihm vorsätzliches Handeln vorwerfen, weil das Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme an Ort und Stelle abzuwarten, auch bei eindeutiger Haftungslage eine elementare, allgemein und jedem Versicherten und Kraftfahrer bekannte Pflicht darstelle. So wurde der Versicherte schließlich dazu verurteilt, die Aufwendungen seines Versicherers einschließlich Zinsen in vollem Umfang zu erstatten.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010, Az.: 20 S 7/10
(Zitatende)
Quelle: http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...i-Unfallflucht-Regress!.php
Gruß vom bösen Dieter
PS: Ach ja: Hochgestuft wird man trotzdem, da hast Du Recht.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Das du danach abgehauen bist, ist dafür prinzipiell unerheblich...
Da gibts keinen Regress, die VS zahlt den Schaden, dafür ist das FZ versichert.
Das man danach in der Prämie höher gestuft wird, ist völlig normal.
Dieter 47 hat ja bereits die Folgen einer Obliegenheitsverletzung nach einem Versicherungsfall mit Urteil erklärt...
Im vorliegenden Fall hat der TE durch sein Verhalten dem Versicherer die Möglichkeit verwehrt, die umfassende und wahrheitsgemäße Aufklärung über alle Umstände des Versicherungsfalls, die für das Regulierungsverhalten des Versicherers von Bedeutung sein können zu ermitteln. Hierzu gehört nämlich auch die Verpflichtung, sich nach einem Unfall nicht unerlaubt vom Unfallort zu entfernen.
Dass aufgrund des Schadenfalls auch der SFR belastet wird, ist darüber hinaus nicht das einzige Dilemma, vielmehr wird der Versicherer den Vertrag auch aufgrund des Schadenfalles kündigen und eine Weiterversicherung mit Kaskoschutz zumindest eine kleine Herausforderung werden.
habe jetzt einen Nebenjob jeden Samstag fange vorraussichtlich im Oktober an aber ich kann das doch gar nicht entscheiden wann ich die Sozialstunden ableisten muss, oder kann ich da verhandeln?
Zitat:
Die Oma die meinem Papa in seine S-Klasse gefahren ist, abgehauen ist und nur durch Zufall wiedergefunden wurde, hat für nen Schaden in 5-Stelliger Höhe einen Strafbefehl von 150 bezahlt.
Nix Punkte, nix Führerschein weg, zahlen sie 150, alles wird gut...
Wenn das so einfach wäre, was es zum Glück nicht ist, würden fast alle Unfallverursacher erstmal abhauen.😉
Zitat:
Original geschrieben von tariki80
habe jetzt einen Nebenjob jeden Samstag fange vorraussichtlich im Oktober an aber ich kann das doch gar nicht entscheiden wann ich die Sozialstunden ableisten muss, oder kann ich da verhandeln?
Leider ist meine Glaskugel zur Zeit in Reparatur...
Mensch, jetzt wart doch erstmal ab, was wirklich passieren wird.
Nachdem das Auto auf die Eltern versichert ist (ergibt sich aus der SF Klasse, welcher Abiturient hat schon 55%) sind die Eltern auch Versicherungsnehmer. Damit sind die Eltern auch zuständig für den Regress.
Deswegen stellt sich die Frage nach Schufa und EV des TE doch garnicht! Der TE ist wenn dann doch nur seinen Eltern gegenüber regresspflichtig, und da sollte man sich im Familienkreis doch auch ohne EV und Schufaeintrag einigen können.
Ideal wärs natürlich gewesen, in so einem Fall den Schaden gleich privat aus der eigenen Tasche ohne Versicherung zu zahlen, dann hättet ihr euch die Hochstufung gespart.
Da der Thread zwischenzeitlich geschlossen wurde, füge ich hier noch eine kurze Richtigstellung zum Beitrag ein:
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Der Versicherer kann nicht nur beim Versicherungsnehmer Regress nehmen (was im vorliegenden Fall vermutlich auch gar nicht möglich sein dürfte), sondern auch bei mitversicherten Personen, also in diesem Fall durchaus beim TE, da er der Fahrer war.
Gruß MartinSHL