Regressforderung

Hallo bin neu hier und habe ziemlich Mist gebaut, ich wollte wenden und habe ein anderes Auto gerammt (bin noch in der Probezeit) aus Schock wusste ich nicht was ich machen soll und bin weggefahren

muss am 24.Oktober ins Gericht aber meine Versicherung hat noch kein Regress gefordert (Unfall war im Mai) Habe selber kein einkommen wie soll ich bezahlen wenn die Versicherung Regress fordert?

Hoffe auf schnelle Antwort

Beste Antwort im Thema

Du willst nicht wissen, was ich denke... Alleine die Frage nach den 5 Eur spricht Bände.

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Lieber tariki80,

es ist wirklich sehr bedauerlich dass du in deinem Leben nicht alles richtig gemacht hast wie z.B. Herr Meier72 oder Hafi - so wird es dir wahrscheinlich leider unmöglich sein, wie diese beiden, einen der heissbegehrten superduper Jobs bei einer Verischerung zu bekommen und nach steilster Karriere andere, weniger privilegierte Menschen in Foren mit arroganter Besserweisserei zu beglücken.

Wirklich schade.

😛

Zum ernsthaften Teil:

Zitat:

Original geschrieben von tariki80


<img class="mt-smiley" src="http://1.2.3.11/bmi/static.motor-talk.de/img/smilies/biggrin.gif" alt="😁" /> <img class="mt-smiley" src="http://1.2.3.11/bmi/static.motor-talk.de/img/smilies/biggrin.gif" alt="😁" /> ok mal hoffen das es mit dem Nebenjob klappt, wie hoch sind die Zinsen also ungefähr weiß das vllt jemand?( wenn ich 50€ im Monat bezahlen würde)

Es hat keinen Sinn, sich darüber jetzt schon Gedanken zu machen. Warte ab, ob und welches Strafmaß angewandt wird, sollten es Sozialstunden sein so hätte deren Abarbeitung natürlich absolute Priorität vor einem Nebenjob zur Schuldentilgung. Erst wenn du das Strafmaß kennst kannst du einschätzen welchen Job du annimmst, weißt was dieser abwirft und kannst der Versicherung einen Rückzahlungsplan anbieten.

Und denke dran, dass das Abi auch noch geschafft sein will ...

Vllt. können ja auch deine Eltern mit einem Dahrlehn an Dich einspringen und du zahlst es denen zurück.

Ansonsten lass dich hier vom geballten Sachverstand der Versicherungsfritzen nicht zu sehr beeindrucken: Noch nichtmal eine Versicherung käme auf die Idee, einem per se zahlungswilligen Schüler, allerdings ohne Einkommen, den Gerichtsvollzieher auf den Hals zusetzen, davon abgesehen gänge dies auch garnicht ohne Weiteres.

Und am Ende: 2000 EUR sind ne Menge Geld, aber nicht der wirtschaftliche Untergang. Das lässt sich auch als Schüler mit einem Nebenjob innerhalb von 12 bis 18 oder auch 24 Monaten bereinigen.

Die Zinsen sollten nicht höher als Größenordnung 5 - 6% über dem Satz der Bundesbank liegen und der ist derzeit nahe Null.

auch das ist überschaubar und ansonsten: Viel Glück. Wäre auch schön zu erfahren wie die Sache vor Gericht ausgegangen ist.

Man Alter.

Du scheinst ernsthafte Probleme zu haben...

Danke Göölf für den produktiven Beitrag 🙂
werde jetzt nach vorne schauen und ganz normal weitermachen bringt eh nichts sich den Kopf zu zerbrechen, schreibe dann rein wie das Gericht geurteilt hat danke und peace :P

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Zitat:

Original geschrieben von tariki80


3. Wäre die Versicherung damit einverstanden wenn ich pro Monat 5€ bezahlen würde
Bei sagen wir mal 2000,- € Schaden?

Wohl kaum...

vielleicht nicht einverstanden-aber wenn kein Pfänbares Einkommen zur Verfügung steht und auch Pfändungen des GV fruchtlos verlaufen,dann wird die Versicherung diese Kröte halt schlucken müssen-immer noch besser als wenn der Schuldner in die Privatinsolvenz geht-diese als Nullinsolvenz macht-und die Versicherung nüschte sieht^^

Ups- hier käme natürlich § 302 InsO in Betracht-aber ich denke nicht das die Vers das bei dem Kleinbetrag durchklagen würde,da immer mehr Richter zugunsten des Insolventen entscheiden

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Also Flykai du meinst wenn ich keine Kohle habe und nichts zu verpfänden herrscht erstmal ruhe wenn ich das richtig interpretiert habe?

Aber natürlich. Du musst für deine Schulden nicht aufkommen, wenn du keinen Bock dazu hast. 🙄

So war das nicht gemeint 😉 ich muss natürlich für meine schulden aufkommen nur schwer ohne Geld

Bin mir sicher, du wirst ein paar gute Ideen haben, wie du zu Geld kommst, wenn der entsprechende Druck mal da ist.

Bei manchen Leuten gehts scheinbar ohne nicht.

Aber macht nichts. Du wirst aus der Geschichte viel lernen.

Zitat:

Original geschrieben von tariki80


So war das nicht gemeint 😉 ich muss natürlich für meine schulden aufkommen nur schwer ohne Geld

Zumindest hättest Du 3 Jahre Ruhe vor Gläubigern wenn Du die Eidesstattliche Versicherung abgibst-dazu wird Dir auch jeder Fähige GV raten;denn GV sind nicht nur Geldeintreiber sondern haben auch bei Schuldnern und Gläubigern eine Beratende Funktion.

@ Bernd- woher soll denn der Druck kommen?Die GV heutzutage sind froh wenn die Schuldner einsichtig sind und mit ihnen Zusammen arbeiten-die Zeiten der Bösen Männer die alles pfänden was nicht niet und Nagelfest ist ist seit fast 20 Jahren vorbei

Jup. Das ist eine gute Idee mit der Eidesstattlichen.

Dann weißte, dass dir dein Leben lang wahrscheinlich keine Bank mehr einen Kredit geben wird und dich auch die Hälfte der Arbeitgeber nicht mehr einstellen wird.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Jup. Das ist eine gute Idee mit der Eidesstattlichen.

Dann weißte, dass dir dein Leben lang wahrscheinlich keine Bank mehr einen Kredit geben wird und dich auch die Hälfte der Arbeitgeber nicht mehr einstellen wird.

So ein Quatsch- 2012 gab es fast 130 000 Privatinsolvenzen-dazu hunderttausende EV- das übrigens zu 75% von Menschen die in Lohn und Brot stehen-

eine EV wird übrigens ebenfalls nach Ablauf/Bezahlung aus der Schufa gelöscht!

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Jup. Das ist eine gute Idee mit der Eidesstattlichen.

Dann weißte, dass dir dein Leben lang wahrscheinlich keine Bank mehr einen Kredit geben wird und dich auch die Hälfte der Arbeitgeber nicht mehr einstellen wird.

Wieso sollte ich keinen Kredit von der Bank bekommen wenn ich z.B. 35 Jahre alt bin oder so ich glaube eine Bank weiß dass man als Jugendlicher kein Geld hat und dass mit den Arbeitgebern musst du mir erklären 🙂

Du musst dem Arbeitgeber mitteilen, wenn die Teile des Lohns, die über der Grenze des nicht zu pfändenden Betrages liegen, an Gläubiger XY abgeführt werden (müssen). So gesehen: der Arbeitgeber bekommt es mit, denn der schiebt die Kohle direkt weiter. Das ist bei Beschäftigten, die seit zwei, fünf oder zehn Jahren einen guten Job in der Firma machen nicht das große Drama, bei einem, der sich auf einen ausgeschriebenen Job erst bewirbt dagegen sicher kein Positivmerkmal ...

Zitat:

Original geschrieben von superlolle


Du musst dem Arbeitgeber mitteilen, wenn die Teile des Lohns, die über der Grenze des nicht zu pfändenden Betrages liegen, an Gläubiger XY abgeführt werden (müssen). So gesehen: der Arbeitgeber bekommt es mit, denn der schiebt die Kohle direkt weiter. Das ist bei Beschäftigten, die seit zwei, fünf oder zehn Jahren einen guten Job in der Firma machen nicht das große Drama, bei einem, der sich auf einen ausgeschriebenen Job erst bewirbt dagegen sicher kein Positivmerkmal ...

Allerdings auch kein KO Kriterium-denn gerade wenn ich jemanden einstelle der vorher x Monate Arbeitslos war,ist das eher die Regel als die Ausnahme-zudem sind die Selbstbehaltsgrenzen gerade bei Familien doch recht hoch angesetzt das sie von einem Handwerker oder gar Hilfsarbeiter kaum erreicht werden.

Deswegen schrieb ich ja auch "... kein Positivmerkmal ...".
Welche Chancen man damit auf dem Arbeitsmarkt hat, da habe ich - zum ganz großen GLÜCK - keine Ahnung. Weder ich selbst, noch hat hat sich mir jemals jemand mit einer solchen "Vergangenheit" vorgestellt. Kommt sicher auch auf die Branche an. Als Bankkaufmann ist es sicher nicht ganz so klasse (wobei, so wie Banken heute drauf sind??? 😁 böser Superlolle ...), als Tischler oder wasweißich, ist es sicher kein K.O.-Kriterium. Aber auch da ist es sicher kein Positivmerkmal, welches der mutmaßlich neue Chef lobend erwähnt 😉  

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