Rechtsschutz Privat
Hallo ich habe mal eine frage hab mein auto Verkauft,ich bin kein Händler sie haben Probefahrt gemacht und zugestimmt für 950€ ich habe noch Mängel gesagt die man machen lassen sol.Und im Vertrag hab ich geschrieben das Probefahrt gemacht wurde und das ich keine Rücknahme machen würde da ich Privat bin.Jetzt nach 4 tagen ruft er an und meint das auto habe Steuerkette Probleme das es nicht synchronisiert tut,und sag am Telefon ich solle mir das überlegen ich soll es,zurücknehmen oder sein Onkel ist Anwalt,blöd ist ich habe ihm nur Kaufvertrag hat nur er ich habe keine Kopie gemacht für mich gemacht,kann er was machen oder will er mir nur angst machen,ich habe ihm ja gesagt was gemacht wird und auch geschrieben das er
Probefahrt gemacht hat und keine Rücknahme oder Garantie
Beste Antwort im Thema
Leute kommt mal runter! Bei einem 950 EUR Auto die Rücknahme zu empfehlen, gehts noch. Ich würde als TE das Fahrzeug noch nicht mal anschauen, wer weiß was der Käufer damit gemacht hat.
An den TE, warte erst einmal ab, ob da überhaupt noch was vom Onkel (Anwalt) kommt, denke mal zu 99% das das nur ein Blöff ist. Typische Masche, stell dich dumm, reagiere einfach nicht....
Hier sind ein Haufen Hobbyjuristen unterwegs, die sich mit aufgeschnapptem Halbwissen aufplustern und Spass haben Phantasien zu spinnen...
66 Antworten
Zitat:
@muhammed8081 schrieb am 28. Mai 2016 um 13:23:05 Uhr:
es werden doch genug autos ohne Vertrag verkauft,dann kann doch jeder auto zurückgeben wollen. ich habe ja geschrieben das kein rücknahme gibt,und die Fehler wurden gesagt und sie haben ja gekauft probefahrt war auch ok,und jetzt sol ich es zurücknehmen nur weil ich keine Kopie gemacht habe
ich weiß ja nicht wieviel Autos du schon verkauft hast..
KEIN vernünftiger (Privat)Mensch verkauft ein Auto ohne Kaufvertrag!
Warum?
Damit genau DAS nicht passiert (Haftungsfragen bei Mängeln zB)
Dass du "eine Rücknahme ausschließt" ist rechtlich vollkommen belanglos!
Du musst unter "Ausschluss jeglicher Gewährleistung" das Auto verkaufen.
Und darfst keine bekannten Mängel arglistig verschweigen.
Es gibt genügend KV im Netz zum Downloaden, zB vom ADAC.
Da steht das alles drin.
Und natürlich achtet man darauf, ein eigenes Exemplar vom KV zu haben.
Dümmer gehts nicht!
Was willst du jetzt noch beweisen??
Der andere kann alles mögliche behaupten.
Meiner Meinung nach hast du im Moment ganz schlechte Karten.
Bei Ausschluss der Gewährleistung biste immer gut raus selbst wenn du Mängel verschweigst! Beispiel : Vectra gekauft welcher Öl gesoffen hat 1.6l auf 1600km und Verkäufer verklagt und Gericht schaltet Gutachter ein welcher feststellt das der Motor schon vorm Verkauf diesen Mangel hatte doch Gericht sagt nein also Einspruch eingelegt und das Landgericht sagt:Gutachten intressiert nicht da es gar kein Gutachten hätte geben dürfen da Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung! Auto hatte 72tsd km runter! Da zählt also auch keine vorsätzliche Täuschung!
das ich mir zu pauschal.
ausschluss der gewährleistung soll nicht dem betrug Tür und Tor öffnen.
Wenn Du Mängel verschweigst von den Du weist ist das grundsätzlich nicht in Ordnung.
Mein alter Firsta MK3 hat auch 1lt Öl auf 1000km gebraucht. Mangel oder nicht?
Wenn man weiß, dass es sich um ein Mangel handelt muss man diesen auch mitteilen.
ich habe ja auch ein Kaufvertrag von moblile.de benutzt,und die Mängel von der was die sagen wusste ich nicht ich, habe nur die gesagt was Werkstatt angeschaut hat.
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Habe es selber erlebt und im Februar wurde uns vom Landgericht mitgeteilt das es keine Aussicht auf Erfolg gibt da Wie gesagt das Gutachten garnicht angeordnet hätte werden dürfen da Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung! Recht haben und bekommen sind 2 paar Schuhe! Klage lief von Nov 2013 bis Feb 2016! Bezahlt von meiner Rsv!
Zitat:
@muhammed8081 schrieb am 29. Mai 2016 um 15:30:07 Uhr:
ich habe ja auch ein Kaufvertrag von moblile.de benutzt,und die Mängel von der was die sagen wusste ich nicht ich, habe nur die gesagt was Werkstatt angeschaut hat.
Sorry aber das soll jetzt nicht zu sehr persönlich bist aber verstehst du nicht was wir schreiben oder willst du das nicht verstehen?
Du hast keine Kopie vom vertrag. Jetzt kann er sagen es gab keinen oder er kann seinen nach Belieben erweitern so das du Pech hast.
Du hast keinen Beweiß was gesagt / abgemacht wurde!
Leute kommt mal runter! Bei einem 950 EUR Auto die Rücknahme zu empfehlen, gehts noch. Ich würde als TE das Fahrzeug noch nicht mal anschauen, wer weiß was der Käufer damit gemacht hat.
An den TE, warte erst einmal ab, ob da überhaupt noch was vom Onkel (Anwalt) kommt, denke mal zu 99% das das nur ein Blöff ist. Typische Masche, stell dich dumm, reagiere einfach nicht....
Hier sind ein Haufen Hobbyjuristen unterwegs, die sich mit aufgeschnapptem Halbwissen aufplustern und Spass haben Phantasien zu spinnen...
Zitat:
@tartra schrieb am 29. Mai 2016 um 16:54:59 Uhr:
Leute kommt mal runter! Bei einem 950 EUR Auto die Rücknahme zu empfehlen, gehts noch. Ich würde als TE das Fahrzeug noch nicht mal anschauen, wer weiß was der Käufer damit gemacht hat.An den TE, warte erst einmal ab, ob da überhaupt noch was vom Onkel (Anwalt) kommt, denke mal zu 99% das das nur ein Blöff ist. Typische Masche, stell dich dumm, reagiere einfach nicht....
Hier sind ein Haufen Hobbyjuristen unterwegs, die sich mit aufgeschnapptem Halbwissen aufplustern und Spass haben Phantasien zu spinnen...
Dann wird aus 950€ schnell mehrere tausend Euro Schadensersatz.
Guter Tipp.
Zitat:
@tartra schrieb am 29. Mai 2016 um 16:54:59 Uhr:
Leute kommt mal runter! Bei einem 950 EUR Auto die Rücknahme zu empfehlen, gehts noch. Ich würde als TE das Fahrzeug noch nicht mal anschauen, wer weiß was der Käufer damit gemacht hat.An den TE, warte erst einmal ab, ob da überhaupt noch was vom Onkel (Anwalt) kommt, denke mal zu 99% das das nur ein Blöff ist. Typische Masche, stell dich dumm, reagiere einfach nicht....
Hier sind ein Haufen Hobbyjuristen unterwegs, die sich mit aufgeschnapptem Halbwissen aufplustern und Spass haben Phantasien zu spinnen...
normalerweise passiert dem Verkäufer mit einem wasserdichten KV auch hinterher nix.
Hier ist aber wohl alles schiefgelaufen, was nur schieflaufen konnte.
Dein Wort in Gottes Gehörgang.. wir sind alle keine Juristen, aber in dem Fall bin ich eher skeptisch.
Einfach schon weil das 2. Exemplar vom KV fehlt.
Wenn der Käufer tatsächlich einen schlitzohrigen Anwalt einschaltet, schließe ich nichts aus.
Und darüber kann man nachdenken, wenn tatsächlich etwas von einem "echten" Anwalt kommt, vorher wär das verschwendete Lebenszeit.
Und anmerken möchte ich noch, das noch nie ein schriftlicher Kaufvertrag Pflicht beim KFZ-Verkauf war.
Was nicht heißt, das es auf jedén Fall besser ist einen zu machen.
ich verstehe alles nur ich bin jeden tag gefahren,er mein das es ein zahn übersprungen ist und wie bin ich dann jeden tag damit gefahren.Ist doch echt komisch da er ja auch 100 km nach hause gefahren ist,und mal Angerufen hat das es im auto sehr warm geworden ist da weis man nicht was er gemacht hat,seine Werkstatt hat gemeint das es Synchronisierung Fehler gibt mit der kette,was auch immer das heißt.
Teile dem Käufer mit, dass der Fehler bei Fahrzeugübergabe nicht vorhanden war und die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Vielleicht ist dem gar nicht bewußt, dass du keine Kopie vom Kaufvertrag und daher ein Beweisproblem hast.
1. Zahn kann schlechten Motorlauf verursachen den ein leie nicht sofort bemerkt.
Kann auch direkt Motorschaden verursachen das ist immer unterschiedlich.
Zitat:
@muhammed8081 schrieb am 29. Mai 2016 um 21:06:59 Uhr:
ich verstehe alles nur ich bin jeden tag gefahren,er mein das es ein zahn übersprungen ist und wie bin ich dann jeden tag damit gefahren.Ist doch echt komisch da er ja auch 100 km nach hause gefahren ist,und mal Angerufen hat das es im auto sehr warm geworden ist da weis man nicht was er gemacht hat,seine Werkstatt hat gemeint das es Synchronisierung Fehler gibt mit der kette,was auch immer das heißt.
Bis jetzt sind das die üblichen, hier im Forum bekannte, Sprüche von Gebrauchtwagenkäufern. Das ist die bekannte Masche um den Preis nachträglich zu drücken.
Warte bis du etwas schriftliches in der Hand hast, vorher brauchst du nicht selbst aktiv zu werden.
Wenn doch noch etwas kommt kannst du dich ja hier noch mal melden.
Ich wette auch dass der Käufer nicht an einer Rückgabe interessiert sein wird, er will nur Geld von dir zurück und zwar nur weil er gemerkt hast dass du nicht viel Erfahrung hast.
Grüße
Steini
PS: Soweit mir bekannt hat der 1,0 Corsa eine Steuerkette, da springt mMn ohne Kapitalen Motorschaden nix ein Zahn weiter 😉
nach dem einen Anruf 1 Woche vergangen keiner hat sich gemeldet,das war ja vorherzusehen.was ist mit den Menschen nur los gibt es keine Ehrlichen mehr eine schande.