Rechtsschutz Privat
Hallo ich habe mal eine frage hab mein auto Verkauft,ich bin kein Händler sie haben Probefahrt gemacht und zugestimmt für 950€ ich habe noch Mängel gesagt die man machen lassen sol.Und im Vertrag hab ich geschrieben das Probefahrt gemacht wurde und das ich keine Rücknahme machen würde da ich Privat bin.Jetzt nach 4 tagen ruft er an und meint das auto habe Steuerkette Probleme das es nicht synchronisiert tut,und sag am Telefon ich solle mir das überlegen ich soll es,zurücknehmen oder sein Onkel ist Anwalt,blöd ist ich habe ihm nur Kaufvertrag hat nur er ich habe keine Kopie gemacht für mich gemacht,kann er was machen oder will er mir nur angst machen,ich habe ihm ja gesagt was gemacht wird und auch geschrieben das er
Probefahrt gemacht hat und keine Rücknahme oder Garantie
Beste Antwort im Thema
Leute kommt mal runter! Bei einem 950 EUR Auto die Rücknahme zu empfehlen, gehts noch. Ich würde als TE das Fahrzeug noch nicht mal anschauen, wer weiß was der Käufer damit gemacht hat.
An den TE, warte erst einmal ab, ob da überhaupt noch was vom Onkel (Anwalt) kommt, denke mal zu 99% das das nur ein Blöff ist. Typische Masche, stell dich dumm, reagiere einfach nicht....
Hier sind ein Haufen Hobbyjuristen unterwegs, die sich mit aufgeschnapptem Halbwissen aufplustern und Spass haben Phantasien zu spinnen...
66 Antworten
Wenn der Käufer auch behaupteten würde er hätte keinen Kaufvertrag dann stünde Aussage gegen Aussage was beim Verkauf besprochen wurde also wird der Käufer bestimmt den Vertrag vorlegen wenn es hart auf hart komm! Um was für ein Fahrzeug handelt es sich eigentlich? Bj km AUSSTATTUNG wäre interessant. Ich würde erst reagieren wenn was vom Anwalt kommt.
nein,
zwar stimmt das, es hilft jedoch nicht, weil grundsätzlich (kraft gesetz) die gewährleistung beim gebrauchgüterverkauf an verbraucher gilt. hier hilft nur der nachweisbare ausschluß der gewährleistung.
es bribgt also nichts, ob es Aussage gegen Aussage steht bzgl. der Frage der Gewährleistung, da diese nicht vereinbart wird sondern solange gilt bis sie ausgeschlossen wird. Da verweißt der Richter ganz einfach auf die Norm und wenn kein Ausschluß nachweisbar ist greift diese auch. mit allen konsequenzen.
Ich sehe das mal so - 950 € sind nicht zuviel Geld um etwas sehr wichtiges für die Zukunft zu lernen...
Autoverkäufe sind in 2 - teiligen Verträgen zu dokumentieren (einen für den Käufer, den anderen für den Verkäufer).
Mit welchen dir bekannten, genannten Mängeln sowie in welchem Allgemeinzustand mit welcher Anzahl von Besitzern.
Für mich ist nicht klar, ob der Käufer sich getäuscht fühlt oder ob er dich abzocken will.
die Mängel die ich von meiner Werkstatt habe sind,Sensor,Domlager,und der Zustand war normal er fühlt sich getäuscht wegen der Kette hatte aber nie was damit.die Kette läuft nicht gut meint sie ich fuhr aber jede tag zu arbeit.
Wenn Probleme mit den Steuerzeiten vorliegen sollten, dann läuft der wie ein Sack Nüsse, das hättest du und auch die Werkstatt merken müssen.
Wie wäre es wenn du anbieten würdest, dass der Käufer mit dir und dem Fahrzeug in deine Werkstatt fahren um den Vorwurf zu prüfen.
Entweder ist was dran am Vorwurf, dann akzeptiert die Gegenseite das, oder es ist nichts dran, dann werden Ausflüchte gesucht.
Sollte sich der Vorwurf bestätigen, solltest du das Fahrzeug dann aber auch zurücknehmen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 28. Mai 2016 um 23:03:14 Uhr:
Wenn Probleme mit den Steuerzeiten vorliegen sollten, dann läuft der wie ein Sack Nüsse, das hättest du und auch die Werkstatt merken müssen.
Wie wäre es wenn du anbieten würdest, dass der Käufer mit dir und dem Fahrzeug in deine Werkstatt fahren um den Vorwurf zu prüfen.
Entweder ist was dran am Vorwurf, dann akzeptiert die Gegenseite das, oder es ist nichts dran, dann werden Ausflüchte gesucht.
Sollte sich der Vorwurf bestätigen, solltest du das Fahrzeug dann aber auch zurücknehmen.
Gute Idee! Und vereinbare sowas zukünftig einfach schriftlich mit Kopie für Dich!
Leute mit diesen Tricks muss man mit eben diesen Tricks begegnen, sonst wird das nix.
Sage, er kann das Auto zurück bringen und Du zahlst den Kaufpreis in Höhe von 1 Euro zurück (in Worten Eins).
Das würde ich auf die Spitze treiben, bis er mir Dir nachweist, dass er mehr Geld bezahlt hat. Er kann das nur mit dem Kaufvertrag, und muss damit den Kaufvertrag als Beweismittel beilegen. Dann hast Du Deine Kopie wo alles andere drin steht. Damit würde er ja dann nicht mehr durch kommen.
Der Gewinner bist Du oder Du.
Nette Idee, wir wissen aber nicht, ob der Käufer den Kaufvertrag überhaupt unterschlagen will.
Es kann auch sein, dass der Käufer seriös ist und sich berechtigterweise getäuscht fühlt.
Zitat:
@romanusko schrieb am 29. Mai 2016 um 01:46:03 Uhr:
Leute mit diesen Tricks muss man mit eben diesen Tricks begegnen, sonst wird das nix.Sage, er kann das Auto zurück bringen und Du zahlst den Kaufpreis in Höhe von 1 Euro zurück (in Worten Eins).
Das würde ich auf die Spitze treiben, bis er mir Dir nachweist, dass er mehr Geld bezahlt hat. Er kann das nur mit dem Kaufvertrag, und muss damit den Kaufvertrag als Beweismittel beilegen. Dann hast Du Deine Kopie wo alles andere drin steht. Damit würde er ja dann nicht mehr durch kommen.
Der Gewinner bist Du oder Du.
Schon ein mal den 1. Post vom TE gelesen?
Gruß Frank,
der Käufer war nicht allein da. 😉
Alleine ausgehend von der Tatsache, das der Käufer mit einer oder mehreren Personen anreist, sagt garnichts. Vier Augen sehen mehr als zwei, noch mehr eventuell noch mehr.... es ist nicht unüblich, jemand mitzunehmen (der sich eventuell auch mit Autos besser auskennt).
Ich würde erstmal warten bis der Onkel (ähm Anwalt ) sich meldet
Wenn der Käufer etwas belegen will muß er den Kaufvertrag rausrücken.
Das mit dem 1.- € Kaufpreis ist an sich keine schlechte Idee.Aber ob das wirklich klappt...
Den Spaß mit "1 €" würde ich keinesfalls riskieren. Höchstwahrscheinlich erfolgen die Schritte ja schriftlich. Damit willst du den Käufer betrügen ... was dir keinesfalls bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Vorteil ausgelegt wird!
Da hat man schon mal einen Beweis, das der Verkäufer lügt. Was die restliche Beweisführung für den Käufer ein bisschen leichter macht.
So isses 😉