ForumGolf 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Rechtslage TFT während der Fahrt.

Rechtslage TFT während der Fahrt.

Themenstarteram 17. Februar 2006 um 12:04

Weiss einer wie jetzt eigentlich die Rechtslage des Betriebs von TFT-Bildschirmen im DIN-Schacht vom armaturenbrett? Ich mein alle Sagen man darf ihn nicht während der Fahrt mit Musikvideos laufen lassen, aber kennt auch jemand die genaue Rechtslage auf die man sich stützen kann? (Auszug StvO bzw StvZO)

Ich mein Navigationssysteme dürfen doch auch laufen während der fahrt, wo iss der Unterschied? Was kostet mich das an Strafe wenn ich aufgehalten werde?

Hoffe mir kann wer helfen.

PS: Bitte keine Antworten wie benutze suche oder so. De suche iss schrott. Habe unter "tft fahren erlaubt" an haufen gefunden, aber mit sicherheit net des was i wollte. vielleicht bin i a einfach zu blöd. naja.

Ähnliche Themen
27 Antworten

Einen Auszug speziell für den Betrieb von Bildschirmen im PKW gibt es meines Wissens nach nicht. Kannst aber gerne selber gucken: Klick

Mein Wissensstand:

Videos stellen für den Fahrer eine zu große Ablenkung dar. Daher dürfen sie während der Fahrt nicht im Sichtbereich des Fahrers abgespielt werden. Ist also nicht zu vergleichen mit der darstellung einer Landkarte auf einem Bildschirm (wobei der Fahrer bei vielen Navi-System darauf hingewiesen wird, dass er die Verantwortung bei der Nutzung während der Fahrt übernimmt und Einstellungen/Abfragen im stehenden Fahrzeug tätigen soll). Gegen den Betrieb von Bildschirmen auf den Font-Plätzen ist während der Fahrt meines Wissens nach nichts einzuwenden. Aber das war ja auch nicht deine Frage... :D

am 17. Februar 2006 um 13:08

Also ein Kollege wurde letztens von den Bullen angehalten und hat auch ne Anzeige bekommen, aber was jetzt draus geworden ist, kann ich dir auch nicht sagen. Aber vielleicht meldet er sich hier noch.

Er hat während der Fahrt Futurama geguckt...

Ahhhhhh :eek:

 

Habe mir das selbst immer mit dem "andere haben ein Navi + DVD etc." atz legal geredet!

Natürlich trotzdem bei Polizeikontakt TFT eingeklappt, war mit aber nicht bewusst das es so schlimm ist! Gibt es Punkte??

am 17. Februar 2006 um 14:00

Bei Werksnavis ist aber auch kein DVD- TV- gucken möglich während der Fahrt.

jawoll nächste frage !

wie isses bei mir

mein car pc iss gestern fertig geworden

navi, dvd, und musik läuft halt dadrüber...

tüv prüfer meinte das verhält sich so wie beim telefonieren

 

du guckst dvd´s = 40€ und en punkt

du guckst keine dvd = auch keine strafe

wie gesagt, das ist die aussage von meinem tüv männeschen

Na klasse, Punkte. Naja war ja abzusehen und ist auch richtig, wenn der Tft beim Fahren läuft dann so das mein Beifahrer nur sehen kann , vor allem im Dunkeln lenkt es zu sehr ab......

Zitat:

Original geschrieben von kassiopeia

jawoll nächste frage !

wie isses bei mir

mein car pc iss gestern fertig geworden

navi, dvd, und musik läuft halt dadrüber...

tüv prüfer meinte das verhält sich so wie beim telefonieren

 

du guckst dvd´s = 40€ und en punkt

du guckst keine dvd = auch keine strafe

wie gesagt, das ist die aussage von meinem tüv männeschen

hast du von dem pc bilder ? wie war der einbau etc. ?

auf deiner homepage kann ich da leider nichts finden...

DVD Player im Frontbereich haben in der Regel eine Vorraussetzung, der Player bzw TFT darf nur bei gezogener Handbremse funktionieren bzw Filme abspielen.

Z.B. Haben die Kenwood TFT DVD Kombigeräte nen Anschluss für die Handbremse, so das die nicht funzen wenn die Handbremse gelöst ist, kann man aber auch leicht umgehn :)

Zitat:

Original geschrieben von Andi86

hast du von dem pc bilder ? wie war der einbau etc. ?

auf deiner homepage kann ich da leider nichts finden...

ich bin im moment wie ichs auch schon versprochen hab an ner einbauanleitung am schreiben... die werd ich nächste woche rum online stellen :)

difinitiv Verboten der Bildschirm muss so angeschlossen werden im vorderen Bereich das der sobald die Fahrt beginnt aus geht aber ich muss sagen ich kenne keinen der das so anschließt :)

am 18. Februar 2006 um 0:50

Zitat:

Original geschrieben von MaverickX

difinitiv Verboten der Bildschirm muss so angeschlossen werden im vorderen Bereich das der sobald die Fahrt beginnt aus geht aber ich muss sagen ich kenne keinen der das so anschließt :)

Das hat den Polizist, der mich angehalten hat, garnicht interessiert. Auch nicht, dass die Monitore (einer vorne, einer hinten) noch nichtmal in Betrieb genommen waren, da der PC noch nicht fertig war.

Ich dürfe die Monitore garnicht verbauen, da Sie keine Zulassung für einen Einbau im PKW haben. Egal ob E-Zeichen oder nicht...

TFT-Deckenmonitor von AXION und ein 5,6" Monitor vorne, beides nicht erlaubt...ob ich ein Gutachten hätte...natürlich nicht!

Laut TÜV hatte der Polizist (Dienstgruppenführer...also nicht irgendein Anfänger oder Azubi) wohl Recht!

Zitat:

Original geschrieben von MaverickX

difinitiv Verboten der Bildschirm muss so angeschlossen werden im vorderen Bereich das der sobald die Fahrt beginnt aus geht aber ich muss sagen ich kenne keinen der das so anschließt :)

das kann ja schon ma net sein, weil dann könnte man das navi ja gar net benutzen oO

Also der Polizeist bei meiner letzen Kontrolle hatte auch nix zum TFT gesagt, war natrülich auch eingeklappt, aber so mlange das Ding ein E Zeichen hat darfstes im Auto verbauen (ich meine jetzt nicht im Bezug auf E-Prüfzeichen und Eintragungsfrei und so).

Das der nur mit Handbremse funzen darf, hmm.......wäre zumindest plausibel!

Zitat:

Original geschrieben von kassiopeia

das kann ja schon ma net sein, weil dann könnte man das navi ja gar net benutzen oO

Die Rechtslage bei Navigation ist auch anderst da die nur eine Landkarte anzeigt und die ein nicht ablenkt beim fahren (bzw. sollte nicht ablenken)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Rechtslage TFT während der Fahrt.