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Rechtsfrage: Neuwagen bezahlt, aber wegen Händlerpleite keine Auslieferung?

Themenstarteram 29. April 2019 um 21:17

Hallo,

ich bin davon nicht betroffen, mache mir aber meine Gedanken, wie man sich beim Neuwagenkauf gegen eine Händlerinsolvenz schützen kann.

Nehmen wir mal an, das Autohaus teilt mir mit, dass das Neufahrzeug zur Werksabholung bereit steht. Ich überweise das Geld an das Autohaus, aber zur Abholung des Fahrzeuges kommt es nicht mehr, weil zwischenzeitlich die Insolvenz angemeldet wurde, mein Geld nicht weiter an den Hersteller gezahlt wird und ich auch keinen Abholschein mehr zur Werksabholung erhalte.

Wie sieht es in so einem Fall rechtlich aus? Verschwindet mein Geld dann tatsächlich in die Insolvenzmasse und meinen Neuwagen bekomme ich auch nicht mehr?

Wie kann man sich gegen so ein Szenario schützen?

Gruß, Ralf

 

Beste Antwort im Thema

Schützen kann man sich quasi gar nicht.

Wenn dein Neuwagen wegen der Händlerinsolvenz einbehalten wird musst du deine Forderung an den Insolvenzverwalter stellen und der prüft dann ob der Vertrag noch erfüllt wird oder nicht.

Aber eines ist klar... sowas dauert lange.....sehr lange.

Als kleiner Otto-Normalbürger hat man eh kaum Chancen, da die grossen Investoren meist Vorrang haben !

Das beste ist halt : Bezahlung erst gegen Auto. Max. 24 Stunden dazwischen !

Anzahlen würde ich gar nichts, zumindest bei einem Neuwagen. Händler, die auf eine Anzahlung beim Neuwagenkauf bestehen sind für mich nicht seriös !

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Nö, Eigentum erwirbt man durch Einigung und Übergabe. Dann solltest du zumindest schon alle Autoschlüssel haben und im Idealfall das Auto auch schon vor das Autohaus gefahren haben. Dann noch eine Quittung "Fahrzeug erhalten" von beiden Parteien unterschrieben.

Steht die Kiste hingegen noch im Keller vom Autohaus, hast du ziemlich Pech gehabt.

Ich hab Ende Oktober einen Neuwagen vom Händler geholt - möchten Sie überweisen? Nö, ich bring das Geld in bar mit - Papiere zugeschickt, Auto zugelassen und mit Kennzeichen am Folgetag abgeholt. Geld und Gebrauchtwagen da gelassen. Verstehe wirklich nicht, wo da ein Problem ist. Dann muss er halt das Formular ausfüllen.

Ich denke, mit einem Autokredit fährt man am besten. Nullfinanzierung, und dann nach dem Kauf "sofort" auslösen. Das wird zwar je 20.000 einen guten Tausender kosten, gibt aber 100% Sicherheit. Man kann ja vorher am Preis verhandeln, und wenn das Gesamtpaket stimmt - unterschreiben.

Inzwischen gibt es auch die "Echtzeitüberweisung", die zwischen vielen Banken möglich ist. Wenn das bei beiden Banken von Käufer und Verkäufer angeboten wird, dann wäre das für beide Seiten eine super Sache, die gerade mal 50 Cent kostet. Könnte man am Rechner des Autohauses durchführen oder per Handy.

Das Problem mit den Autohäusern ist, dass sie sich auf diese Arten von Geldtransfers gar nicht erst einlassen.

Autokredit vermitteln sie aber SEHR gerne.

Man hat also die Wahl nach der Pfeife des Händlers zu zahlen, einen Autokredit zu nehmen, oder das Auto stehenzulassen (bzw. auf dessen Herstellung zu verzichten, falls Neuwagen).

Als Käufer bin ich aber Kunde und sollte (fast) wie ein König in Bezug auf den Kauf eines neue(re)n PKE behandelt werden.

 

Sieht der Verkäufer nur seine finanzielle Seite, gehe ich zum nächsten Autohaus. Unsere freie Marktwirtschaft macht es möglich.

 

So pfeift dann ein Händler, nach entsprechender Ankündigung, eher nach meiner Tanze. So jedenfalls meine Erfahrungen bei den letzten Autokäufen.

Meine letzten Autokäufe waren in Preislagen, in denen "jeder" kauft. Mein aktuelles Auto war nirgendwo unter 25K zu kriegen, und ich habe es unter 22K gekriegt (Premium Selection).

Kannst Dir vorstellen, dass da der Händler nicht mehr lange fackelt, wenn einer SEINE Konditionen nimmt - oder?

Wenn der Preis in Relation zum Gesamtpaket beim Kauf stimmt, kann man natürlich zuschlagen ;).

am 24. November 2020 um 5:14

Habe mittlerweile noch bei 2 anderen Autokäufen die Echtzeitüberweisung probiert. Ging beide Male problemlos. Wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag schreibt Überweisung ist das doch kein Problem. Im Regelfall steht ja nur drin Überweisung vor abholung da tun es auch 5 Minuten davor ;-) allerdings scheinen die Verkäufer/Autohäuser damit noch nicht sonderlich vertraut zu sein.

Könnte auch daran liegen, dass nicht jeder Verkäufer Zugriff auf das Online-Banking seines Arbeitgebers hat. Er muss dann erst die Kollegin/den Kollegen anrufen und dessen Okay abwarten.

am 24. November 2020 um 9:43

Das sollte zu den üblichen Geschäftszeiten kein Problem sein.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 24. November 2020 um 06:14:30 Uhr:

Habe mittlerweile noch bei 2 anderen Autokäufen die Echtzeitüberweisung probiert. Ging beide Male problemlos. ...

eine NOTWENDIGE Voraussetzung ist halt, dass das verkaufte (und zu bezahlende) Auto bereit Eigentum des Händlers ist

wenn der Brief noch bei der Bank (oder dem Importeur) liegt und der Händler erst die Kohle des Kunden braucht, um das Pfand auszulösen (oder den Wagen im Einkauf zu erwerben), dann hat er mit Echtzeitüberweisung und sofortiger Übereignung des Autos ein großes Problem ;)

am 24. November 2020 um 10:34

Dann würde ich dem Händler erst Recht kein Geld vorab überweisen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. November 2020 um 21:50:43 Uhr:

Nö, Eigentum erwirbt man durch Einigung und Übergabe. Dann solltest du zumindest schon alle Autoschlüssel haben und im Idealfall das Auto auch schon vor das Autohaus gefahren haben. Dann noch eine Quittung "Fahrzeug erhalten" von beiden Parteien unterschrieben.

Steht die Kiste hingegen noch im Keller vom Autohaus, hast du ziemlich Pech gehabt.

...

Ich habe vor langer Zeit mal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gelernt. Was ist denn nun, wenn ich im AH einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen bestelle mit Bestellformular und Unterschrift. Dann erhalte ich eine Auftragsbestätigung. Dann erhalte ich eine Rechnung mit dem Vermerk: "... bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Autohaus GmbH..."

Wenn ich diese Rechnung zu 100% begleiche ... bin ich dann nicht der Besitzer? Der Verkäufer bestätigt doch damit, dass ER Eigentümer des Gutes ist und mit der vollständigen Bezahlung geht doch das Eigentum auf mich über. EGAL, wo die Karre dann zu diesem Zeitpunkt seht.

Nein tut es nicht, solange keine Übergabe des Fahrzeugs stattgefunden hat.

 

Diese Fahrzeugübergabe muss - sehr vereinfacht gesagt - tatsächlich stattgefunden haben (Auto wurde mit Schlüssel und erhaltenen Papieren vom Hof gefahren) oder sonst dokumentiert/manifestiert sein (Auto steht zwar noch beim Autohaus, dieses hat aber z.B. ausdrücklich erklärt, das Eigentum mit Versendung der Fahrzeugschlüssel und Papiere zu übergeben und fortan nur noch Verwahrer. des Autos sein zu wollen bis der Käufer es abholt).

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