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Rechts vorbeigefahren weil das Auto auf der Überholspur langsamer wurde

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 17:42

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zu folgendem Vorfall.

Ich bin heute auf der Autobahn mit ungefähr 100 auf der rechten Spur gefahren.

Jetzt hat mich auf der linken spur ein Auto überholt ich denke so mit 110-120.

Als er an mir vorbei war ich denke so ca. 2 Autolängen wurde er plötzlich langsamer hat kurz gebremst und dann hat er so auf ca. 80-90 runter rollen lassen.

Ich habe meine Geschwindigkeit auch etwas reduziert aber nur so bis knapp auf 90 und bin somit an ihm vorbeigefahren.

Dann habe ich gesehen das eine Kamera evtl. Video auf einer Autobahnbrücke montiert war und der andere deswegen seine Geschwindigkeit währen seines Überholvorgangs reduziert hat.

Meine Frage ist, droht mir jetzt eine Strafe wegen rechtsübeholen?

Danke für eure Meinungen.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann ...

Ich bin wohl nicht einzige der sich gerade überlegt, wer von den beiden Parteien der größere Blödmann ist...

Hoffentlich zieht dich mal ne Zivilstreife raus, wenn du gerade wieder am missionieren bist. Mir fallen noch andere Begriffe für dich ein, die Nettikette verbietet allerdings diese zu gebrauchen.

 

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Jedenfalls werde ich nicht bis auf beispielsweise 30 abbremsen, nur weil der Knallkopp auf der linken Spur das macht...

Themenstarteram 17. Februar 2017 um 20:59

Falls was kommt werde ich agumentieren, das der andere seinen Überholvorgang abgebrochen hat.

Das klingt plausibel oder? :)

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann mit um die 120km/h auf der linken Spur vor mir -Family aufm Weg in Skiurlaub-, der meinte die linke Spur trotz freier rechter Spur gepachtet zu haben. Ich bin dann nach rechts gefahren und dort so ca. 1-2m dahinter versetzt gefahren.

Lustig wurde die Sache als vermutlich Frauchen aufm Beifahrersitz ein paar Meter vor Beginn des Verzögerunsstreifens den herannahenden Parkplatz endeckt hat und vermutlich das Kommando zum Anlaufen gegeben hat, aber dieser Vollpfosten aufm Fahersitz immer noch auf der linken Spur war. Zum Gas geben um vor mir reinzuziehen hat die Strecke bis zum Parkplatz nicht mehr gereicht... und wenn er gebremst hat hab ich auch gebremst um eben nicht ("verbotenerweise") rechts vorbeizurauschen. Sein jämmerliches Gejammer mit dem Blinker rechts und den Versuchen rüberzuziehen und mich zum Abbremsen zu nötigen hab ich nur lautstark mit der Hupe, Lichthupe und Kurs beibehalten quitiert. Man muß die Alte aufm Beifahrersitz sauer gewesen sein, wie die gestikuliert und gedroht hat... muß schon blöd sein, wenn der anscheinend dringend benötigte Parkplatz so von der linken Spur aus unerreichtbar vorbeizieht - ggg :D, dacht ich mir.

Ich laß mich in so einem Fall nicht unfreiwillig zum rechts Überholen zwingen...

Zitat:

@Gandix schrieb am 17. Februar 2017 um 21:59:47 Uhr:

Falls was kommt werde ich agumentieren, das der andere seinen Überholvorgang abgebrochen hat.

Das klingt plausibel oder? :)

Da kommt nichts.

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens [...]

Du bist ja böse :cool:. Solche Spielchen machst Du aber bitte nicht mit dem LKW...

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann mit um die 120km/h auf der linken Spur vor mir -Family aufm Weg in Skiurlaub-, der meinte die linke Spur trotz freier rechter Spur gepachtet zu haben. Ich bin dann nach rechts gefahren und dort so ca. 1-2m dahinter versetzt gefahren.

Lustig wurde die Sache als vermutlich Frauchen aufm Beifahrersitz ein paar Meter vor Beginn des Verzögerunsstreifens den herannahenden Parkplatz endeckt hat und vermutlich das Kommando zum Anlaufen gegeben hat, aber dieser Vollpfosten aufm Fahersitz immer noch auf der linken Spur war. Zum Gas geben um vor mir reinzuziehen hat die Strecke bis zum Parkplatz nicht mehr gereicht... und wenn er gebremst hat hab ich auch gebremst um eben nicht ("verbotenerweise") rechts vorbeizurauschen. Sein jämmerliches Gejammer mit dem Blinker rechts und den Versuchen rüberzuziehen und mich zum Abbremsen zu nötigen hab ich nur lautstark mit der Hupe, Lichthupe und Kurs beibehalten quitiert. Man muß die Alte aufm Beifahrersitz sauer gewesen sein, wie die gestikuliert und gedroht hat... muß schon blöd sein, wenn der anscheinend dringend benötigte Parkplatz so von der linken Spur aus unerreichtbar vorbeizieht - ggg :D, dacht ich mir.

Ich laß mich in so einem Fall nicht unfreiwillig zum rechts Überholen zwingen...

Echt, du bist nen Held

Ironie aus und kopfschüttel.

Zitat:

@ulli57 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:28:57 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann mit um die 120km/h auf der linken Spur vor mir -Family aufm Weg in Skiurlaub-, der meinte die linke Spur trotz freier rechter Spur gepachtet zu haben. Ich bin dann nach rechts gefahren und dort so ca. 1-2m dahinter versetzt gefahren.

Lustig wurde die Sache als vermutlich Frauchen aufm Beifahrersitz ein paar Meter vor Beginn des Verzögerunsstreifens den herannahenden Parkplatz endeckt hat und vermutlich das Kommando zum Anlaufen gegeben hat, aber dieser Vollpfosten aufm Fahersitz immer noch auf der linken Spur war. Zum Gas geben um vor mir reinzuziehen hat die Strecke bis zum Parkplatz nicht mehr gereicht... und wenn er gebremst hat hab ich auch gebremst um eben nicht ("verbotenerweise") rechts vorbeizurauschen. Sein jämmerliches Gejammer mit dem Blinker rechts und den Versuchen rüberzuziehen und mich zum Abbremsen zu nötigen hab ich nur lautstark mit der Hupe, Lichthupe und Kurs beibehalten quitiert. Man muß die Alte aufm Beifahrersitz sauer gewesen sein, wie die gestikuliert und gedroht hat... muß schon blöd sein, wenn der anscheinend dringend benötigte Parkplatz so von der linken Spur aus unerreichtbar vorbeizieht - ggg :D, dacht ich mir.

Ich laß mich in so einem Fall nicht unfreiwillig zum rechts Überholen zwingen...

Echt, du bist nen Held

Ironie aus und kopfschüttel.

Kratzt das so am Ego einfach mal nur 2ter Sieger zu sein ?

Es gibt ein Rechtfahrgebot...

Normalerweise fahr ich so, dass jeder zügig voran kommt, aber solche Kandidaten, die mit der Brechstange unterwegs sind und meinen allein auf der Straße zu sein bekommen von mir die Quittung... da kann ich auch fies sein.

Dank einer guten Million Kilometer auf PKW, LKW und Motorrad hab ich genügend Erfahrung um einen PKW aus dem FF zu beherrschen und zu wissen, wie man es machen muß, dass es "weh tut".

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann mit um die 120km/h auf der linken Spur vor mir -Family aufm Weg in Skiurlaub-, der meinte die linke Spur trotz freier rechter Spur gepachtet zu haben. Ich bin dann nach rechts gefahren und dort so ca. 1-2m dahinter versetzt gefahren.

Lustig wurde die Sache als vermutlich Frauchen aufm Beifahrersitz ein paar Meter vor Beginn des Verzögerunsstreifens den herannahenden Parkplatz endeckt hat und vermutlich das Kommando zum Anlaufen gegeben hat, aber dieser Vollpfosten aufm Fahersitz immer noch auf der linken Spur war. Zum Gas geben um vor mir reinzuziehen hat die Strecke bis zum Parkplatz nicht mehr gereicht... und wenn er gebremst hat hab ich auch gebremst um eben nicht ("verbotenerweise") rechts vorbeizurauschen. Sein jämmerliches Gejammer mit dem Blinker rechts und den Versuchen rüberzuziehen und mich zum Abbremsen zu nötigen hab ich nur lautstark mit der Hupe, Lichthupe und Kurs beibehalten quitiert. Man muß die Alte aufm Beifahrersitz sauer gewesen sein, wie die gestikuliert und gedroht hat... muß schon blöd sein, wenn der anscheinend dringend benötigte Parkplatz so von der linken Spur aus unerreichtbar vorbeizieht - ggg :D, dacht ich mir.

Ich laß mich in so einem Fall nicht unfreiwillig zum rechts Überholen zwingen...

:D :D

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann ...

Ich bin wohl nicht einzige der sich gerade überlegt, wer von den beiden Parteien der größere Blödmann ist...

Hoffentlich zieht dich mal ne Zivilstreife raus, wenn du gerade wieder am missionieren bist. Mir fallen noch andere Begriffe für dich ein, die Nettikette verbietet allerdings diese zu gebrauchen.

 

Elefantenrennen ist legal

Immer wieder beobachten wir das Elefantenrennen zweiter LKWs auf der Autobahn. Man ärgert sich, denn man denkt, so ein Elefantenrennen ist nicht legal. Diese Annahme ist aber weit gefehlt. Zwar muss auch ein LKW auf der Autobahn mit einer deutlichen höheren Geschwindigkeit überholen (Gerichte sprechen hier von 10 km/h Differenzgeschwindigkeit), aber wie sieht die Lage aus, wenn der LKW dies nicht schafft, ja überhaupt nicht schnelle fahren kann, als der LKW rechts, so dass er parallel zu dem LKW auf der rechten Spur fährt. Überholen kann er nicht, bleibt ihm nur, sich zurückfallen zu lassen. Dies führt aber dazu, dass auch der LKW rechts seine Geschwindigkeit reduzieren muss, weil er sonst ja den linken LKW verbotenerweise überholen würde. Insofern müssen die LKW solange parallel fahren, bis der rechts fahrende LKW die Autobahn verlässt (der linke kann es ja nicht, weil er nicht auf die rechte Spur kommt). Insofern ist zukünftig auf deutschen Autobahnen mit Elefantenrennen von mehreren 100 km zu rechnen.

Das neuste Urteil des Oberlandesgerichts des Bundeslandes Phantasiesachsen hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt. ;) :D

 

Gruß

Uwe

Hallo, Gandix,

Zitat:

@Gandix schrieb am 17. Februar 2017 um 18:42:26 Uhr:

Meine Frage ist, droht mir jetzt eine Strafe wegen rechtsübeholen?

nein.

Bei Abstandsmessungen läuft immer ein Video mit, um zu dokumentieren, ob ein Fahrzeug im Messbereich permanent zu dicht auffährt, ob gerade ein Fahrstreifenwechsel vom hinteren oder auch vom vorderen Fahrzeug stattgefunden hat, ob das vordere Fahrzeug abgebremst und somit nach hinten den Abstand verringert hat usw.

Man würde hier also auch sehen, dass Du nicht absichtlich einfach an dem links von Dir fahrenden Nebenmann vorbeigefahren bist und ihn damit verbotenerweise rechts überholt hast, sondern dass er selber langsamer geworden ist.

Es war ja hier nicht Deine Entscheidung, einfach an dem anderen Fahrer vorbei zu ziehen, sondern seine Entscheidung (ggf. auch verkehrsbedingt) plötzlich langsamer zu werden.

Es wäre etwas anders, wenn Du auf dem linken Fahrstreifen hinter ihm gewesen wärst und allein deshalb rechts überholt hättest, weil er langsamer wird.

Viele Grüße,

Uhu110

Gast356,

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. Februar 2017 um 22:01:22 Uhr:

...ich hatte letztens wieder mal so einen Blödmann mit um die 120km/h auf der linken Spur vor mir -Family aufm Weg in Skiurlaub-, der meinte die linke Spur trotz freier rechter Spur gepachtet zu haben. Ich bin dann nach rechts gefahren und dort so ca. 1-2m dahinter versetzt gefahren.

die Netiquette verbietet es mir leider, deutlich auszudrücken, was ich von so einer Fahrweise halte.

Fakt ist, dass Du Dich hier völlig falsch verhalten hast und dass man Dich hier sogar wegen einer Nötigung hätte anzeigen können, denn Du hast dem anderen Fahrer eindeutig die Möglichkeit genommen, seinen Überholvorgang zu beenden und nach rechts zu wechseln.

Schade, dass man Dich nicht zur Anzeige gebracht hat, denn vielleicht würde Dir der sachbearbeitende Polizeibeamte oder ggf. auch der Richter erklären, dass der andere Fahrer unter Umständen gar nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat.

Auf welchem Fahrstreifen bist Du den gefahren, bevor Du mit dem bescheuerten Spiel begonnen hast?

Falls Du auf dem rechten Fahrstreifen gewesen bist: Wie groß war denn der Abstand des anderen PKW zu Dir, bevor Du auf ihn aufgeschlossen hast:

Grundsätzlich gehört zu einem Überholvorgang doch das schneller-sein-wollen. Wenn ich rechts mit angemessener Geschwindigkeit fahre und die linke Spur bremst warum auch immer ab, dann zwingt mich das nicht zum bremsen. Evtl. darf ich auch gar nicht bremsen bzw. kann es nicht, ohne meinen Hintermann zu behindern oder gar zu gefährden. Rechtlich nicht und tatsächlich auch nicht. Ich sollte nur nicht selbst beschleunigen und womöglich direkt vor dem Kontrahenten nach links ziehen. Spätestens nach 500m ist der rechtliche Zusammenhang zwischen einem meinerseitigen Spurwechsel und der vorherigen (an sich aufgrund der Situation erlaubten) Rechtsvorbeifahrt dann aufgehoben. Vorbeirollen lassen und an der Dashcam auf "speichern" klicken, falls was kommt, fertig.

am 18. Februar 2017 um 8:19

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2017 um 21:22:51 Uhr:

Oje, liebe Kinder , glaubt dem lieben Onkel nicht.

Meine persönliche Auffassung ist das ja auch, das Gesetz sieht es aber leider anders.

Ich glaube "vorbei fahren" kann man nur an stehenden Fahrzeugen.

Dieses Mal muss ich dir leider widersprechen und etwas zu glauben oder zu wissen, ist der Unterschied zwischen Rechnung und keine Rechnung erhalten.

Es ist ein grosser Unterschied zwischen überholen und vorbeifahren und vorbeifahren kann man durchaus auch an Fahrenden Fahrzeugen.

Denn in einem Stau, wo es auf zwei oder mehreren Fahrstreifen stockt, fährt der rechts an dem links VORBEI.

Überholen setzt ein Wechseln des Fahrstreifens voraus, entweder hinter dem Fahrzeug oder nach dem Fahrzeug. Beides ist hier nicht gegeben, somit ist es ein Vorbeifahren.

Auch wenn sich die Fahrstreifen aufteilen, also linker Fahrstreifen geht nach A und rechter Fahrstreifen geht nach B, darf man auf dem rechten Fahrstreifen am linken vorbei fahren - vorausgesetzt natürlich man will nach B fahren. Überholen hingegen darf man nicht, also den auf A mittels Spur nach B überholen.

 

Zurück zum TE. Aus deiner Schilderung fehlen mir leider Informationen um es richtig beantworten zu können. Aber ich würde es mal so sagen, egal was es war, der Typ hat die Kamera gesehen, also hat man auch auf der Kamera dich und den Typen gesehen und somit was er da abzieht. Kein normal denkender Mensch würde daher dir eine Rechnung schicken.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 18. Februar 2017 um 09:19:29 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2017 um 21:22:51 Uhr:

Oje, liebe Kinder , glaubt dem lieben Onkel nicht.

Meine persönliche Auffassung ist das ja auch, das Gesetz sieht es aber leider anders.

Ich glaube "vorbei fahren" kann man nur an stehenden Fahrzeugen.

Dieses Mal muss ich dir leider widersprechen und etwas zu glauben oder zu wissen, ist der Unterschied zwischen Rechnung und keine Rechnung erhalten.

Es ist ein grosser Unterschied zwischen überholen und vorbeifahren und vorbeifahren kann man durchaus auch an Fahrenden Fahrzeugen.

Denn in einem Stau, wo es auf zwei oder mehreren Fahrstreifen stockt, fährt der rechts an dem links VORBEI

....

Nein, du hast meiner Meinung nach nicht Recht.

Lies bitte den Paragraph 6 der STVO (Vorbeifahren), da ist nur die Rede von Hindernissen, Vereengungen und stehenden Fahrzeugen.

Dagegen sagt der Paragraph 5, Teil 7 der STVO dieses:

Zitat:

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Von Fahrstreifenwechsel lese ich da nichts, und an einem Linksabbieger fahre ich also nicht rechts vorbei, sondern ich überhole ihn. Es gibt genügend Strecken, wo es keine separate Linksabbiegespur gibt, da gilt dieser Paragraph ja auch...

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