Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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ich muss nohc mal auf die amerikanische 4 Wege Stop Regelung zurück kommen - wäre mir lieber!
Aber in D nihct durchführbar, da (anstatt wie in Amerika!) alle Gas geben würden um als erstes an der Kreuzung zu sein!

Ich sehe das, wie schon erwähnt, genau so. Die jetzige Regelung ist besser und einfacher, weil sie nur dann zum Tragen kommt, wenn die Fahrtwege sich kreuzen.
Ich muss also als Fahrzeugführer nur die Vorfahrt mit meinem jeweiligen "Gegner" regeln und nicht stets die gesamte Kreuzungssituation erfassen und interpretieren, was bei mehreren Teilnehmern und fließendem Verkehr durchaus sehr viel Fehlerpotential bietet

Oh je... ich sehe jetzt erst, dass das bei fag-den-fahrlehrer ja eine ganz andere Situation ist, wie die vom TE *blindfisch*

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 07:22:22 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 3. Mai 2019 um 17:04:20 Uhr:


Eine Verkehrsregel, die diese Dreierkonstellation regelt, gibt es nicht und gab es ganz sicher auch in der DDR-StVO nicht, deren Text ich leider nicht habe.

Grüße vom Ostelch

Doch die gab es:
Rechts vor links ! ...weiter nichts.

In der DDR (und heute noch in vielen anderen Ländern) ist immer der zuerst gefahren der keinen von rechts hat, auch wenn er Linksabbieger ist und Gegenverkehr hat.

Vorfahrt ging vor Vorrang.

Es gibt sogar Petitionen die Reglung aus der DDR, welche international gebräuchlicher ist, in Gesamtdeutschland einzuführen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 07:22:22 Uhr:



Zitat:

An deutschen Kreuzungen herrscht regelmäßig Verunsicherung, wenn an gleichberechtigten Straßen keine Ampel den Verkehr regelt. Es besteht ein erhebliches Unfallrisiko durch international sowie ehemals innerdeutscher Rechts-Unterschiede. Obwohl § 8 StVO scheinbar eindeutig regelt: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." Diese einfache und international sowie in Ostdeutschland seit Jahrzehnten geltende Regelung setzt die alte westdeutsche und seit 20 Jahren gesamtdeutsche StVO jedoch mit dem sogenannten "Vorrang" praktisch wieder außer Kraft. Denn in § 9 heißt es: Absatz (3): "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen..." Absatz (4): "Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ..." Praktisch wird also die in allen Köpfen präsente "Rechts vor Links Regel" außer Kraft gesetzt. Es gilt daher nicht, woher jemand kommt, sondern unter bestimmten Umständen auch, wohin er fährt. Das führt zu Komplikationen, die unnötig sind. Die Vorrang-Regelung ist ostdeutschen Autofahrern meist völlig unbekannt (da diese dort in den 1950er Jahren abgeschafft wurde) und westdeutschen Autofahrern auch nur noch kurz nach deren Führerscheinprüfung hinreichend geläufig. Ferner ist auch eine Internationalisierung deutschen Vorfahrtsrechts anzustreben, denn mit dieser alten Vorrang-Sonderregel rechnet kein internationaler Gast. Vor allem würde er sie auch nicht verstehen.

Diese vielen Worte ändern nichts daran, dass die §§ 8 und 9 StVO andere Verkehrssituationen regeln. Der eine (§ 8) regelt die Vorfahrt, der andere (§ 9) das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Für die Vorfahrt gilt ohne andere Regelungen ausschließlich "rechts vor links". Was soll daran verwirrend sein. Ich muss als Autofahrer nur situationsbezogen die Regeln nacheinander "abarbeiten".
Was soll daran besser sein, wenn entgegen sonstiger Regeln ein Linksabbieger Vorfahrt vor dem Gegenverkehr hat, nur weil ihm zuvor ein anderer Verkehrsteilnehmer nach "rechts vor links" Vorfahrt gewähren musste?

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Mai 2019 um 11:30:07 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 07:22:22 Uhr:


Doch die gab es:
Rechts vor links ! ...weiter nichts.

In der DDR (und heute noch in vielen anderen Ländern) ist immer der zuerst gefahren der keinen von rechts hat, auch wenn er Linksabbieger ist und Gegenverkehr hat.

Vorfahrt ging vor Vorrang.

Es gibt sogar Petitionen die Reglung aus der DDR, welche international gebräuchlicher ist, in Gesamtdeutschland einzuführen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Mai 2019 um 11:30:07 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 07:22:22 Uhr:

Diese vielen Worte ändern nichts daran, dass die §§ 8 und 9 StVO andere Verkehrssituationen regeln. Der eine (§ 8) regelt die Vorfahrt, der andere (§ 9) das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Für die Vorfahrt gilt ohne andere Regelungen ausschließlich "rechts vor links". Was soll daran verwirrend sein. Ich muss als Autofahrer nur situationsbezogen die Regeln nacheinander "abarbeiten".
Was soll daran besser sein, wenn entgegen sonstiger Regeln ein Linksabbieger Vorfahrt vor dem Gegenverkehr hat, nur weil ihm zuvor ein anderer Verkehrsteilnehmer nach "rechts vor links" Vorfahrt gewähren musste?

Grüße vom Ostelch

Keine Ahnung was Du von mir möchtest, ich wollte nur die Unterschiede zur DDR zeigen und somit hier vorhandene Meinungsverschiedenheiten erklären.
Auch wollte ich zeigen das die deutsche Reglung eher eine Ausnahme ist, in vielen anderen Ländern gelten noch immer die damaligen Regeln wie sie in der DDR gültig waren.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Mai 2019 um 11:30:07 Uhr:



Was soll daran besser sein, wenn entgegen sonstiger Regeln ein Linksabbieger Vorfahrt vor dem Gegenverkehr hat, nur weil ihm zuvor ein anderer Verkehrsteilnehmer nach "rechts vor links" Vorfahrt gewähren musste?

Grüße vom Ostelch

Eben. In deinem Beispiel ist nämlich viel verwirrender, wenn der Linksabbieger Vorfahrt erhält. So etwas hätte ich auch nie in Erwägung gezogen bei der Einfachheit der R vor L Regel.

Zitat:

@d118bmw schrieb am 4. Mai 2019 um 11:46:07 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Mai 2019 um 11:30:07 Uhr:



Was soll daran besser sein, wenn entgegen sonstiger Regeln ein Linksabbieger Vorfahrt vor dem Gegenverkehr hat, nur weil ihm zuvor ein anderer Verkehrsteilnehmer nach "rechts vor links" Vorfahrt gewähren musste?

Grüße vom Ostelch

Eben. In deinem Beispiel ist nämlich viel verwirrender, wenn der Linksabbieger Vorfahrt erhält. So etwas hätte ich auch nie in Erwägung gezogen bei der Einfachheit der R vor L Regel.

Ich bin nach beiden Regelungen gefahren, in der Tat fand ich die Regelung aus der DDR eindeutiger. Wer nichts von rechts hat fährt zuerst.....jetzt kommt da noch..aber nur wenn er kein Linksabbieger ist und Gegenverkehr hat.

Also auch mir würde , selbst als von Geburt "Westdeutscher" , diese alte "DDR Regel" besser gefallen! 🙂

Hallo!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 11:53:13 Uhr:


[...] in der Tat fand ich die Regelung aus der DDR eindeutiger. Wer nichts von rechts hat fährt zuerst.....jetzt kommt da noch..aber nur wenn er kein Linksabbieger ist und Gegenverkehr hat.

Rein aus Neugier: Magst du mal erklären, wie die Reihenfolge im Ausgangsbeispiel nach "DDR-Regelung" wäre?

Darf da tatsächlich Rot zuerst, obwohl Blau ohne Gelb zu behindern fahren könnte?

Gruß
.SD

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 11:53:13 Uhr:



Ich bin nach beiden Regelungen gefahren, in der Tat fand ich die Regelung aus der DDR eindeutiger. Wer nichts von rechts hat fährt zuerst.....jetzt kommt da noch..aber nur wenn er kein Linksabbieger ist und Gegenverkehr hat.

Vorfahrtregeln des §8 gelten stets nur zwischen zwei sich begegnenden Fahrzeugen. Ich als Fahrer muss nur eindeutig erkennen können, ob ich oder der andere Vorfahrt habe. Daher "rechts vor links" und "Durchfahrt gewähren" als Linksabbieger. Dass der Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen muss, es sei denn er hatte zuvor gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt nach "rechts vor links", denn dann, und nur dann hat er auf einmal Vorfahrt vor dem Gegenverkehr, ist wohl alles andere als eine klare Regel. Denn nun muss ich als Gegenverkehr auch noch die Vorfahrtsituation zwischen anderen Verkehrsteilnehmern beachten, weil sie mir indirekt den Vorrang vor dem Linksabbieger nimmt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@.SD schrieb am 4. Mai 2019 um 12:10:13 Uhr:


Hallo!

Zitat:

@.SD schrieb am 4. Mai 2019 um 12:10:13 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 11:53:13 Uhr:


[...] in der Tat fand ich die Regelung aus der DDR eindeutiger. Wer nichts von rechts hat fährt zuerst.....jetzt kommt da noch..aber nur wenn er kein Linksabbieger ist und Gegenverkehr hat.

Rein aus Neugier: Magst du mal erklären, wie die Reihenfolge im Ausgangsbeispiel nach "DDR-Regelung" wäre?

Darf da tatsächlich Rot zuerst, obwohl Blau ohne Gelb zu behindern fahren könnte?

Gruß
.SD

Ja Rot durfte in der DDR, und auch jetzt noch in anderen Ländern zuerst fahren, denn er hat niemanden von rechts.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 12:26:13 Uhr:


Ja Rot durfte in der DDR, und auch jetzt noch in anderen Ländern zuerst fahren, denn er hat niemanden von rechts.

Danke sehr ... finde dies allerdings alles andere als intuitiv.

Gruß
.SD

Zitat: "Ja Rot durfte in der DDR, und auch jetzt noch in anderen Ländern zuerst fahren, denn er hat niemanden von rechts."
In welchen Ländern gibt es das noch???

Ich bin im Zweifel: hier wurde auch geschrieben: außer als Linksabbieger bei Gegenverkehr!
Dass Rot im Gegensatz zu Blau ganz/voll auf Kreuzung fahren darf, ist klar - aber Blau hat durch das Abbiegen ja auch keinen von rechts. Auch damals in der DDR nicht!

Blau - Rot - Gelb. Das ist so eindeutig, dass es mich schwer wundert, wenn hier andere Lösungen vorgeschlagen werden. Selbst im Ausland ist das meist so, wo Rechts vor Links gilt.
Stellen wir uns mal vor, das gelbe Auto wäre nicht da, dann ist doch eindeutig, dass der blaue erst rechts abbiegt (könnte genau so gut gerade aus fahren) und dann der rote links abbiegt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 12:26:13 Uhr:



Zitat:

@.SD schrieb am 4. Mai 2019 um 12:10:13 Uhr:


Hallo!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 12:26:13 Uhr:



Zitat:

@.SD schrieb am 4. Mai 2019 um 12:10:13 Uhr:


Rein aus Neugier: Magst du mal erklären, wie die Reihenfolge im Ausgangsbeispiel nach "DDR-Regelung" wäre?

Darf da tatsächlich Rot zuerst, obwohl Blau ohne Gelb zu behindern fahren könnte?

Gruß
.SD

Ja Rot durfte in der DDR, und auch jetzt noch in anderen Ländern zuerst fahren, denn er hat niemanden von rechts.

Könnte mal einer die Vorschriften der DDR-StVO zitieren? Ich finde keine. Wie war da das Linksabbiegen geregelt? Einfacher als mit der Regel des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO kann "rechts vor links" in der DDR-StVO auch nicht geregelt gewesen sein. Der Knackpunkt ist ja der § 9 Abs. 3 und 4 StVO. Wie war das in der DDR-StVO geregelt und wo stand, dass gegebenenfalls Vorfahrt hat, "wer keinen von rechts hat"? Denn generell müssten auch nach der DDR-StVO Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen.

Grüße vom Ostelch

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