Rechts vor Links...
Hallo zusammen,
mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.
Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.
Beste Antwort im Thema
Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.
Dann Rot und dann Gelb.
Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.
478 Antworten
Hallo!
Zitat:
@manvo schrieb am 3. Mai 2019 um 15:39:02 Uhr:
ja, deshalb ist es auch falsch dass der rote Linksabbieger keinen von rechts hat. Diese Ansicht hatten hier sehr viele, man muß sich nur überlegen, welche Seite kaputt ist, wenn der jeweils andere zufährt. Da gilt immer rechts vor links und nicht ob einer links oder rechts rumfährt!
Kann man so sehen, muss man aber nicht. Nach der Logik düfte Rot u. U. dann zuerst fahren, sollte Blau nicht rechts abbiegen, sondern geradeaus fahren. Denn je nach zeitlichem Verlauf fährt sich Rot bei der Kollision mit Blau nicht zwingend die rechte Seite kaputt, sondern erwischt diesen frontal in dessen Fahrerseite ... speziell rechts beschädigt ist dann nicht unbedingt etwas bei Rot. Möglicherweise, wenn Rot den Blauen erst am Heck trifft, ist sogar eher die vordere linke (rote) Seite betroffen.
Deshalb halte ich dies für eine eher untaugliche Denkweise. Mal davon ab, dass ich es schwieriger finde zu überlegen, welche Seite jetzt kaputt wäre, wenn der da und ich dort entlangfahre. Was ist an simplem "rechts vor links und Gegenverkehr vor Linksabbieger" auszusetzen?
Gruß
.SD
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. Mai 2019 um 13:17:37 Uhr:
In der DDR galt uneingeschränkt „rechts vor links“, es zählte nur wo man her kam, wo man hin wollte war uninteressant. Es war eine einfache Regel.In der gesamtdeutschen STVO ist das jetzt anders, es ist auch zusätzlich relevant wo man hin möchte, neben der Vorfahrt kommt auch noch der Vorrang ins Spiel, dies ist wichtig beim links abbiegen.
In der DDR hatte also immer der Vorfahrt der niemanden von rechts hatte, auch wenn er links abbiegen wollte.
Heute ist das nicht mehr so, heute hat der Gegenverkehr des Linksabbiegers Vorrang, auch wenn der Linksabbieger niemanden von rechts hat.
Und wie war das dann bei entgegenkommendem Fahrzeug als Linksabbieger jeweils ohne Querverkehr? Mir ist gerade nicht klar, in welcher Situation es einen Unterschied gibt...
Hallo!
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 3. Mai 2019 um 16:23:49 Uhr:
Und wie war das dann bei entgegenkommendem Fahrzeug als Linksabbieger jeweils ohne Querverkehr? [...]
Genau wie jetzt auch. Der Linksabbieger muss den Gegenverkehr passieren lassen, wenn jeweils beide niemanden rechts von sich haben.
In einer Situation wie hier, in diesem Beispiel, wäre damals in der Tat Rot als erster fahrtberechtigt gewesen (weil Rot niemanden, Blau aber sehr wohl jemanden rechts hat). Heute eben nicht mehr.
Gruß
.SD
Also ohne Gelb hätte Blau vor Rot abbiegen dürfen, mit Gelb umgekehrt... auch kurios...
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 3. Mai 2019 um 13:17:37 Uhr:
In der DDR galt uneingeschränkt „rechts vor links“, es zählte nur wo man her kam, wo man hin wollte war uninteressant. Es war eine einfache Regel.In der gesamtdeutschen STVO ist das jetzt anders, es ist auch zusätzlich relevant wo man hin möchte, neben der Vorfahrt kommt auch noch der Vorrang ins Spiel, dies ist wichtig beim links abbiegen.
In der DDR hatte also immer der Vorfahrt der niemanden von rechts hatte, auch wenn er links abbiegen wollte.
Heute ist das nicht mehr so, heute hat der Gegenverkehr des Linksabbiegers Vorrang, auch wenn der Linksabbieger niemanden von rechts hat.
Das ist doch jetzt auch nicht anders.Wenn sich an einer rechts-vor-links-Kreuzung zwei Fahrzeuge treffen hat Rechts immer Vorfahrt, ganz gleich, ob der links abbiegen oder geradeaus fahren will. Will er rechts abbiegen (wie Gelb gegenüber Blau) gibt es keine Vorfahrsituation.
Blau kommt für Rot doch nicht von rechts, sondern ist Gegenverkehr. Für den gab es auch nach der DDR-StVO sicher kein "rechts vor links", denn der Gegenverkehr kommt immer auf der linken Seite entgegen.
Hier liegt wohl ein Denkfehler vor. Die StVO regelt in den §§ 8 und 9 nicht die Vorfahrt für "die Kreuzung", sondern nur die Vorrechte einzelner Fahrzeuge anderen gegenüber. In unserem Ausgangsbeispiel hatte Gelb die Vorfahrt von Rot zu beachten. Gleichzeitig hätte Gelb Vorfahrt vor Blau gehabt, wenn dieser nicht hätte rechtsabbiegen wollen. Rot hatte gegenüber Gelb Vorfahrt, musste aber seinerseits als Linksabbieger nach § 9 Abs. 4 durchfahren lassen. Blau hatte gegenüber Rot wegen dieser Vorschrift Vorfahrt und musste sich um Gelb nicht kümmern, weil es hier keine Berührungspunkte gab. Eine Verkehrsregel, die diese Dreierkonstellation regelt, gibt es nicht und gab es ganz sicher auch in der DDR-StVO nicht, deren Text ich leider nicht habe.
Grüße vom Ostelch
Blau hatte auch in der DDR beim Abbiegen keinen von rechts, aber ein Linksabbieger hat immer einen von rechts - ob der Entgegenkommende nun abbiegt oder nicht.
Zitat:
@manvo schrieb am 3. Mai 2019 um 20:06:37 Uhr:
Blau hatte auch in der DDR beim Abbiegen keinen von rechts, aber ein Linksabbieger hat immer einen von rechts - ob der Entgegenkommende nun abbiegt oder nicht.
Wieso hat ein Linksabbieger immer einen von rechts? Dazu müsste es doch erst einmal eine Einmündung von rechts geben. Der Gegenverkehr kommt ja nicht von rechts und ist auch immer links vorm Linksabbieger.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 14:39:48 Uhr:
[...]
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../Gruß
.SD
Faszinierend! Hätte ich so nicht erwartet.
Wobei ich ehrlicher Weise sagen muss, dass die Situation in der Realität dann doch wohl eher pragmatisch angegangen wird: Der Linksabbieger wird wohl am ehesten in die Kreuzung einfahren, Gegenverkehr bemerken und auf der Kreuzung warten. Oder die Fahrer verständigen sich und/oder einer lässt den anderen - unbeachtet der theoretisch gültigen Vorfahrt - gewähren. Ich glaube nicht, dass es in der praktischen Ausführung zu so viel Gedankenspiel kommt, wie es hier gerade durchexeziert wird.
Dennoch spannend, so eine Situation mal auseinanderzunehmen und die unterschiedlichen Einschätzungen verschiedener Personen zu sehen.
Genau, der Linksabbieger wird warten, auch weil der Gegenverkehr, für den Linksabbieger beim Abbiegen, dann immer von rechts kommt.
Zitat:
@Maverick Zero schrieb am 3. Mai 2019 um 21:43:11 Uhr:
Zitat:
@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 14:39:48 Uhr:
[...]
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../Gruß
.SDFaszinierend! Hätte ich so nicht erwartet.
Wobei ich ehrlicher Weise sagen muss, dass die Situation in der Realität dann doch wohl eher pragmatisch angegangen wird: Der Linksabbieger wird wohl am ehesten in die Kreuzung einfahren, Gegenverkehr bemerken und auf der Kreuzung warten. Oder die Fahrer verständigen sich und/oder einer lässt den anderen - unbeachtet der theoretisch gültigen Vorfahrt - gewähren. Ich glaube nicht, dass es in der praktischen Ausführung zu so viel Gedankenspiel kommt, wie es hier gerade durchexeziert wird.
Dennoch spannend, so eine Situation mal auseinanderzunehmen und die unterschiedlichen Einschätzungen verschiedener Personen zu sehen.
In der Praxis wird die Situation wohl nach der Regel "der Klügere gibt nach" aufgelöst. Einer der drei muss ja auf sein Vorrecht verzichten um das Patt aufzulösen und es den/dem anderen mitteilen.
Grüße vom Ostelch
Genau das!
Oder mindestens einer der Fahrer weiss nicht, dass er Vorfahrt hätte oder dass es hier überhaupt ein Dilemma gäbe und wartet - weil er meint eben keine Vorfahrt zu haben ;-)
Bei der Eingangszeichnung ist doch gar kein Patt.
Würde nur "Patt" wenn der Rechtabbieger gerade aus fahren würde ...wenn😉
So kann der Rechtsabbieger immer als erster fahren und nach Schulterblick zügig abbiegen.
Zitat:
@manvo schrieb am 3. Mai 2019 um 22:23:03 Uhr:
Bei der Eingangszeichnung ist doch gar kein Patt.
Würde nur "Patt" wenn der Rechtabbieger gerade aus fahren würde ...wenn😉
So kann der Rechtsabbieger immer als erster fahren und nach Schulterblick zügig abbiegen.
Es ging eben auch nicht um die vom TE geschilderte Situation, sondern um das Beispiel, das .SD aus "frag-den-Fahrlehrer" vorgestellt hat. Da muss jeder der drei Fahrer einem anderen Vorfahrt gewähren.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 3. Mai 2019 um 17:04:20 Uhr:
Eine Verkehrsregel, die diese Dreierkonstellation regelt, gibt es nicht und gab es ganz sicher auch in der DDR-StVO nicht, deren Text ich leider nicht habe.Grüße vom Ostelch
Doch die gab es:
Rechts vor links ! ...weiter nichts.
In der DDR (und heute noch in vielen anderen Ländern) ist immer der zuerst gefahren der keinen von rechts hat, auch wenn er Linksabbieger ist und Gegenverkehr hat.
Vorfahrt ging vor Vorrang.
Es gibt sogar Petitionen die Reglung aus der DDR, welche international gebräuchlicher ist, in Gesamtdeutschland einzuführen.
Zitat:
An deutschen Kreuzungen herrscht regelmäßig Verunsicherung, wenn an gleichberechtigten Straßen keine Ampel den Verkehr regelt. Es besteht ein erhebliches Unfallrisiko durch international sowie ehemals innerdeutscher Rechts-Unterschiede. Obwohl § 8 StVO scheinbar eindeutig regelt: "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt." Diese einfache und international sowie in Ostdeutschland seit Jahrzehnten geltende Regelung setzt die alte westdeutsche und seit 20 Jahren gesamtdeutsche StVO jedoch mit dem sogenannten "Vorrang" praktisch wieder außer Kraft. Denn in § 9 heißt es: Absatz (3): "Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen..." Absatz (4): "Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ..." Praktisch wird also die in allen Köpfen präsente "Rechts vor Links Regel" außer Kraft gesetzt. Es gilt daher nicht, woher jemand kommt, sondern unter bestimmten Umständen auch, wohin er fährt. Das führt zu Komplikationen, die unnötig sind. Die Vorrang-Regelung ist ostdeutschen Autofahrern meist völlig unbekannt (da diese dort in den 1950er Jahren abgeschafft wurde) und westdeutschen Autofahrern auch nur noch kurz nach deren Führerscheinprüfung hinreichend geläufig. Ferner ist auch eine Internationalisierung deutschen Vorfahrtsrechts anzustreben, denn mit dieser alten Vorrang-Sonderregel rechnet kein internationaler Gast. Vor allem würde er sie auch nicht verstehen.
Hallo!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Mai 2019 um 07:22:22 Uhr:
Doch die gab es:
Rechts vor links ! ...weiter nichts.In der DDR (und heute noch in vielen anderen Ländern) ist immer der zuerst gefahren der keinen von rechts hat, auch wenn er Linksabbieger ist und Gegenverkehr hat.
Vorfahrt ging vor Vorrang.
[...]
Genauso ist resp. war es. 🙂
Wobei mir persönlich jetzt die Reihenfolge im Ausgangsbeispiel nach dieser alten puren rechts-vor-links -Regel unklar ist. Rot dürfte fahren, weil niemanden von rechts, Blau muss jedoch auch nicht warten, obwohl Gelb von Rechts, da ja rechts abgebogen werden soll und somit kein Konflikt mit Gelb droht. Und eine Einschränkung, wonach Blau trotz rechtsabbiegen auf Gelb warten muss, ist mir nicht bekannt.
Insofern ist mir die aktuelle Regelung fast lieber, denn da gibt es keinerlei Zweideutigkeiten. Wenn man sie denn kennt ... was man angesichts vieler Beiträge hier offenbar aber nicht voraussetzen darf.
Gruß
.SD