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Rechts vor Links...

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 7:27

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.

Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema
am 3. Mai 2019 um 7:31

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Zitat:

@Bitboy schrieb am 3. Mai 2019 um 11:16:34 Uhr:

Rot bis zum blauen, den fahren lassen und dann kann gelb auch.

Ganz alte Sache recht vor links und wer rechts keinen hat zuerst.

Wenn 4 an der Kreuzung stehen muss sich verständigt werden.

Genauso geht es, ich verstehe gar nicht wie es da verschiedene Ansichten geben kann, erschreckend.

Ganz WICHTIG

@Roadrunner2018

Teile uns hier bitte mit wo du rum fährst, damit wir diesen Bereich großräumig umfahren können!!!

Der Kollege hat ja recht insofern das der Blaue längst weg ist wenn der Rote kommt, die könnten ja gleichzeitig fahern.

Dann behindert der Rote auch nicht den Gelben.

Der hat bei der Füherscheinprüfung von der Toilette gepostet :-))

Erklär-Video von "frag den Fahrlehrer"

https://www.youtube.com/watch?v=i7MqTesqVvc

Muß zu meiner Schande aber gestehen, daß ich an einer solchen rechts-vor-links-Kreuzung eher das "rechts-vor-links" über das "Linksabbieger wartet" gestellt hätte

( . . . und ich dann, wenn's dumm läuft, aber evtl. mit blau Blech-Kontakt aufgenommen hätte . . . anscheinend waren die blauen bisher immer schnell genug um's Eck . . . oder haben brav gewartet bzw. sich nicht getraut . . . aber man lernt ja gern dazu . . . nobody's perfect . . . )

 

 

Nachtrag/Antwort zu unten :

. . . Ansichtssache . . .

Hatte da wohl immer die "rechts hat Vorfahrt, egal wohin man will" im Kopf

https://www.youtube.com/watch?v=Bx0tOgodhuY (ab 4:41)

. . . gilt aber anscheinend wohl nur für den direkten Nachbarn li + re und nicht für den Gegenüber (bzw. alle "Teilnehmer" der "rechts-vor-links-Kreuzung"s-Situation) . . . :eek: :(

Gelobe Besserung ;-)

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 3. Mai 2019 um 12:14:02 Uhr:

Erklär-Video von "frag den Fahrlehrer"

https://www.youtube.com/watch?v=i7MqTesqVvc

Muß zu meiner Schande aber gestehen, daß ich an einer solchen rechts-vor-links-Kreuzung eher das "recht-vor-links" über das "Linksabbieger wartet" gestellt hätte

( . . . und ich dann, wenn's dumm läuft, aber evtl. mit blau Blech-Kontakt aufgenommen hätte . . . anscheinend waren die blauen bisher immer schnell genug um's Eck . . . oder haben brav gewartet bzw. sich nicht getraut . . . aber man lernt ja gern dazu . . . nobody's perfect . . . )

Rechts vor Links = der Blaue kommt doch von rechts wenn es kracht! Also hat der Linksabbieger (Rot) auch "einen" von rechts und muss schon deshalb den Blauen durchassen!

In der DDR galt uneingeschränkt „rechts vor links“, es zählte nur wo man her kam, wo man hin wollte war uninteressant. Es war eine einfache Regel.

In der gesamtdeutschen STVO ist das jetzt anders, es ist auch zusätzlich relevant wo man hin möchte, neben der Vorfahrt kommt auch noch der Vorrang ins Spiel, dies ist wichtig beim links abbiegen.

In der DDR hatte also immer der Vorfahrt der niemanden von rechts hatte, auch wenn er links abbiegen wollte.

Heute ist das nicht mehr so, heute hat der Gegenverkehr des Linksabbiegers Vorrang, auch wenn der Linksabbieger niemanden von rechts hat.

 

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