Rechts vor links ? Ja oder nein? Bilder
Einfacher Sachverhalt.
Eine Straße die aussieht wie eine Hauptstraße und wo Tempo 50 ist hat mehrere "Nebenstraßen" wo Tempo 30 ist.
Allerdings existieren an jeder Kreuzung KEINE Verkehrschilder.
Somit müsste Rechts vor Links sein, richtig ?
Fahrer A war auf der als "Hauptstraße" anmutende 50er Straße unterwegs und ich km aus der "Nebenstraße", er fuhr mir fast rein und diskutierte sich tot das er Vorfahrt hat, obwohl KEINE Verkehrsschilder an der Kreuzung stehen. Somit hatte ich Vorfahrt, richtig ?
Adresse:
Frohnauer Str. 21
13465 Berlin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 17:35:41 Uhr:
Nee, da muss nichts stehen. Es kann einfach rechts vor links sein, wenn der beruhigte Bereich "weit" vor der Kreuzung bereits endet. …
Welchen "beruhigten Bereich" meinst du denn? Eine Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich, ausgeschildert mit 325.1 und 325.2), die rechts vor links aufheben würde, ist dort keine. Die 30er-Zone, die dort ausgeschildert ist, hebt niemals rechts vor links auf.
Mit deinen langen Ausführungen liegst du völlig daneben – hier gilt rechts vor links und sonst nichts.
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Das man behauptet das etwas erst 20 oder 30 Meter hinter einer Signalisation anfängt, das dürfte bei keiner amtlichen Stelle funktionieren. Signalisationen sind ab da gültig wo sie stehen, sonst gibt es ein Zusatzzeichen.
Mein Problem ist, das ich das Deutsche Gesetz nur zu 95% kenne. Aber wie immer verweise ich gerne auf einen Gesetzesartikel den es doch garantiert geben muss.
Dann habe ich noch ein Problem. Mir hat hier im Forum mal jemand folgendes gesagt: "Wer aus einer Zone 30 Strasse auf eine andere Strasse trifft (egal ob Vorfahrtstrasse oder Nebenstrasse), der hat KEINEN Vortritt".
Nun würde hier ja genau dieser Fall zutreffen. Denn die Strasse endet ja nun mal nicht bei der Signalisation. Das dürfte also ein Punkt sein den man erst mal klären müsste.
Wäre diese Aussage wie vieles von gewissen Leuten hier im Forum aber hinfällig sein, dann ist die Sachlage ganz klar, RvL.
Das grösste Problem ist nun aber das die Personen, die zuständig sind für solche Signalisationen, auch nur Menschen sind. Das bedeutet sie machen Fehler. Wenn vor Ort was geändert wird, gehen sie nicht nachprüfen ob noch alles stimmt. Nein man wartet ab bis ein kluger Mensch kommt der es in Frage stellt. Und selbst dann ist es noch nicht sicher gestellt das die Beamten das auch kapieren und dazu stehen.
Was meint ihr wie viele falsche Signalisationen ich schon gesehen und gemeldet habe. Das beste war die Polizei die zurück geschrieben hat und sich bedankte. Zwei Tage später war die Signalisation richtig. Oder der Polizist der mich anrief und dann hatten wir ein 20 Minütiges Gespräch in dem viel gelacht wurde.
Das schlimmste hingegen war der zuständige Typ, der meinte es gäbe da eine Stelle die sowas prüfen würden und die meinten es wäre schon richtig und sich auf stur gestellt hat. Ich freue mich schon im Winter dort vorbei zu fahren und dann den Richter zu ärgern weil ich dummerweise im Recht bin.
Was ich damit sagen will? Nobody ist perfekt. Ihr werdet immer wieder auf Sachen stossen die so nicht richtig sind. Nun gibt es die dummen Verkehrsteilnehmer die meinen sie seien die einzigen auf der Strasse und einfach drauf los fahren oder diejenigen die mitdenken. Die Frage ist nur zu welchen ihr gehören wollt :-)
Zitat:
Mir hat hier im Forum mal jemand folgendes gesagt: "Wer aus einer Zone 30 Strasse auf eine andere Strasse trifft (egal ob Vorfahrtstrasse oder Nebenstrasse), der hat KEINEN Vortritt".
Da bist du einer falschen Information aufgesessen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Juli 2016 um 18:01:08 Uhr:
Zitat:
Mir hat hier im Forum mal jemand folgendes gesagt: "Wer aus einer Zone 30 Strasse auf eine andere Strasse trifft (egal ob Vorfahrtstrasse oder Nebenstrasse), der hat KEINEN Vortritt".
Da bist du einer falschen Information aufgesessen.
Die Aussage gilt für verkehrsberuhigte Zohnen wo Schrittgeschwindigkeit gilt. Verlässt man diese hat man an einer Kreuzung oder Einmündung ohne Reglung durch Verkehrszeichen, keine Vorfahrt, auch nicht wenn man von rechts kommt, man ist immer wartepflichtig.
Richtig. Für eine Zone 30 gilt das aber nicht, da ist er einer falschen Information aufgesessen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2016 um 18:07:11 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 17. Juli 2016 um 18:01:08 Uhr:
Da bist du einer falschen Information aufgesessen.
Die Aussage gilt für verkehrsberuhigte Zohnen wo Schrittgeschwindigkeit gilt. Verlässt man diese hat man an einer Kreuzung oder Einmündung ohne Reglung durch Verkehrszeichen, keine Vorfahrt, auch nicht wenn man von rechts kommt, man ist immer wartepflichtig.
Jetzt will ich es aber genau wissen. Zeig mir bitte das Signal für eine auf Schrittgeschwindigkeit Reduzierte Zone. Davon habe ich noch nie was gehört
Es ist die umgangssprachliche Spielstraße, die diese speziellen Effekte hat.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 17. Juli 2016 um 18:44:40 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2016 um 18:07:11 Uhr:
Die Aussage gilt für verkehrsberuhigte Zohnen wo Schrittgeschwindigkeit gilt. Verlässt man diese hat man an einer Kreuzung oder Einmündung ohne Reglung durch Verkehrszeichen, keine Vorfahrt, auch nicht wenn man von rechts kommt, man ist immer wartepflichtig.
Jetzt will ich es aber genau wissen. Zeig mir bitte das Signal für eine auf Schrittgeschwindigkeit Reduzierte Zone. Davon habe ich noch nie was gehört
Dieses Signal ( Verkehrsschild) ist es, dann gilt kein rechts vor links beim verlassen der Verkehrsberuhigten Zone. (Bild 1)
Und wenn eine abgesenkte Bordsteinkante vorhanden ist gilt ebenfalls kein rechts vor links. (Bild2)
Das nennt sich bei uns Begegnungszone und ich könnte wetten bei euch auch? Aber bei uns ist dort 20km/h erlaubt, was dann sogar noch extra drauf steht.
Bei euch ist dort wirklich nur noch 5km/h erlaubt? Ich glaube nur noch Gesetzestexten und da ich eure noch nicht gefunden habe (habe sie ehrlich gesagt auch noch nicht wirklich gesucht)
WikiZitat:
@Benzli2013 schrieb am 17. Juli 2016 um 18:44:40 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 17. Juli 2016 um 18:07:11 Uhr:
Die Aussage gilt für verkehrsberuhigte Zohnen wo Schrittgeschwindigkeit gilt. Verlässt man diese hat man an einer Kreuzung oder Einmündung ohne Reglung durch Verkehrszeichen, keine Vorfahrt, auch nicht wenn man von rechts kommt, man ist immer wartepflichtig.
Jetzt will ich es aber genau wissen. Zeig mir bitte das Signal für eine auf Schrittgeschwindigkeit Reduzierte Zone. Davon habe ich noch nie was gehört
hilft immer, kannst glauben.
Und Deine Begegnungszone tritt mal gleich in die Tonne, die hat damit nix zu tun.
Ich glaube in der STVO gibt es die nicht mal. Ich kenne 2 in Berlin, da ist 20, richtig, was aber nix mit der verkehrsberuhigten Zone zu tun hat.
Einem Wiki Eintrag glauben? Da glaube ich vorher das neben mir ein unsichtbarer Mensch steht.
Nein sorry, das einzige was ich glaube sind Gesetzesartikel welche direkt vom Staat verfasst wurden. Also auch keine möchtegern Seiten welche angebliche Gesetze auf "verständliches deutsch" umschreiben.
Denn so eine Seite wurde hier auch kürzlich verlinkt und die war zumindest was den Schweizer Teil angeht sehr fehlerhaft
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 17. Juli 2016 um 22:05:57 Uhr:
Denn so eine Seite wurde hier auch kürzlich verlinkt und die war zumindest was den Schweizer Teil angeht sehr fehlerhaft
Trotzdem gilt in einer "Spielstraße" dass man nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf (maximal 9 km/h, variiert je nach Fahrzeug, ersten Gang einlegen und kein Gas mehr geben), wird einem in der Fahrschule so beigebracht, genau wie das mit der Vorfahrt.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 17. Juli 2016 um 22:05:57 Uhr:
Einem Wiki Eintrag glauben? Da glaube ich vorher das neben mir ein unsichtbarer Mensch steht.
Nein sorry, das einzige was ich glaube sind Gesetzesartikel welche direkt vom Staat verfasst wurden. Also auch keine möchtegern Seiten welche angebliche Gesetze auf "verständliches deutsch" umschreiben.
Denn so eine Seite wurde hier auch kürzlich verlinkt und die war zumindest was den Schweizer Teil angeht sehr fehlerhaft
Bitte hier
§10 StVO Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
StVO ist die Straßenverkehrsordnung in Deutschland
Wird Zeichen 205 angewendet hebt es den Paragraf 10 auf!
gelöscht
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 17. Juli 2016 um 22:05:57 Uhr:
Einem Wiki Eintrag glauben? Da glaube ich vorher das neben mir ein unsichtbarer Mensch steht.
Nein sorry, das einzige was ich glaube sind Gesetzesartikel welche direkt vom Staat verfasst wurden. Also auch keine möchtegern Seiten welche angebliche Gesetze auf "verständliches deutsch" umschreiben.
Denn so eine Seite wurde hier auch kürzlich verlinkt und die war zumindest was den Schweizer Teil angeht sehr fehlerhaft
Probier es einfach aus, dann bist Du schlauer.
Pepper hat mir die Arbeit schon abgenommen, ich hoffe du glaubst es nun.
Immer diese Ungläubigen !