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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Ich rate zur Skepsis. Ich verfolge diesen Thread praktisch von Anfang an und kann mich nicht erinnern, hier etwas über Entschädigungen für Benziner gelesen zu haben.
Der Thread ist allerdings umfangreich ... ;)
Ich denke eher, er meint Verbraucherhilfe24. Der Verein hat mit der Verbraucherzentrale nichts zu tun.
Interessante Argumentation:
www.rechtsberatung-passau.de/.../...189-bei-erwerb-im-jahr-2016-2.html
Auszug:
„Der BGH hat in seiner höchstbeachteten Entscheidung vom 30.07.2021 einem Autokäufer, welcher das Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA189 nach dem 22.09.2015 erworben hatte, keinen Schadensersatzanspruch zugesprochen, weil – so der BGH in vorbezeichneter Entscheidung – die VW AG nach Veröffentlichung einer „ad-hoc-Mitteilung“ der Vorwurf der Sittenwidrigkeit nicht mehr gemacht werden könne. Das OLG Hamm hat sich in seiner Entscheidung vom 19.01.2021 auch umfassend mit diesem Urteil beschäftigt, kam allerdings dann zu der Schlussfolgerung, dass das aufgespielte Software-Update erneut unzulässige Abschalteinrichtungen implementiert hatte, was nach Meinung des OLG Hamm dann dazu führe, dass eben keine Verhaltensänderung der VW AG feststellbar sei“.
So muss man auch in Hinblick auf die Nutzungsentschädigung argumentieren.
Nach Auffliegen des Betrugs hatte Volkswagen einer schnelle Aufarbeitung und Entschädigung der Kunden zugestimmt.
Dies ist mit Nichten so, Verfahren werden systematisch in die Länge gezogen, damit die Nutzungsentschädigung den Kaufpreis auffrisst.
Meiner Meinung nach ebenfalls eine krasse Fehlentscheidung des BGHs ,dies den betrogenen Kunden aufzudrücken.
Wo bleibt da die Abschreckung, solche Betrugsmachenschaften in Zukunft zu unterlassen?
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 23. Oktober 2021 um 10:19:42 Uhr:
Meiner Meinung nach ebenfalls eine krasse Fehlentscheidung des BGHs ,dies den betrogenen Kunden aufzudrücken.
Hallo,
da bist du nicht alleine mit deiner Meinung.
Das Eugh hat unter EuGH - C-276/20 eine entsprechende Anfrage zu beantworten.
Bei Klage auf Ersatz des Fahrzeugs durch ein neues gleiches Fahrzeug wird lt. europäischem Recht keine Nutzungsentschädigung fällig.
Hoffen wir mal auf eine zeitnahe Entscheidung.
Bei den Abschaltvorrichtungen brauchte der Eugh 2 Jahre und 2 Monate.
Wird zu den Nutzungsentschädigungen der gleiche Zeitraum benötigt, so dürfte ca. Mitte 2022 eine Entscheidung vorliegen. Reicht die durschnittliche Verfahrensdauer, so könnte schon Anfang 2022 ein Ergebnis vorliegen.
Gruss
Lutz
@Lutz317
Ich checke jede Woche den Gerichtskalender :)
Hoffen wir mal, das bald dem treiben ein Ende gesetzt wird.
Hier übrigens für jeden Interessierten einsehbar
@Lutz317
Würde das dann nur Neuwagen betreffen ?
Was ist wenn man das Auto gebraucht gekauft hat, könnte man dann ohne Abzug der Nutzungsentschädigung ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug verlangen ?
Hallo,
Ich bin kein Anwalt, aber bei gebrauchten Fahrzeugen sehe ich das so nicht.
Gruss
Lutz
Zitat:
@OFFROADSUZUKI schrieb am 24. Oktober 2021 um 00:56:57 Uhr:
@Lutz317
Würde das dann nur Neuwagen betreffen ?
Was ist wenn man das Auto gebraucht gekauft hat, könnte man dann ohne Abzug der Nutzungsentschädigung ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug verlangen ?
Nein, gilt nur innerhalb der Händlergewährleistung.
Welcher Punkt muß dafür innerhalb der Händlergewährleistung erreicht/absolviert sein, um in den Genuß des Nichtabzugs der Nutzungsentschädigung zu kommen?
@OFFROADSUZUKI
Gebrauchte Sachen sind i.d.R. nicht gleichwertig zu ersetzen, weil sie sich letztendlich doch immer in einer oder mehreren Eigenschaften unterscheiden, selbst wenn der Anspruchsteller sie als gleichwertig ansehen/hinnehmen würde. Neu hingegen ist definiert und neu, bei identischer Ausstattung objektiv gleichwertig.
Der Ersatz eines Fahrzeugs durch ein neues, quasi im Tausch, im Wege der Händlergewährleistung und sogar wenn zwischenzeitlich ein Modellwechsel (=nachfolgende Generation) stattgefunden hatte, ist nach meiner Kenntnis dem Käufer durch hiesige Gerichte nur nach Neuwagenkauf zugesprochen worden. Hier war dann kein Nutzungsersatz zu verrechnen.
Durchaus strittig hingegen war, ob die Nutzungsentschädigung im Wege der Verrechnung anzusetzen ist, sofern die Auseinandersetzung entgeltlich erfolgen soll(te). Davon waren m. W. sowohl Neuwagen wie auch Gebrauchtwagenkäufer betroffen. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob die vor dem EuGH anhängigen Verfahren momentan ausschließlich Neuwagenkauffälle betreffen.
Vielleicht weiß jemand mehr?
Z.B. für Verfahren C-271/20 gibt es am 25.11.2021 ein Urteil.
Dann kann es auch nicht mehr so lange dauern bis C-276/20 an der Reihe ist oder irre ich mich.
Das LG Gera hatte ja den EUGH schonmal angerufen zum Thema Nutzungsentschädigung. Leider hat Vw sich mit allen Parteien (22) auf Vergleiche geeinigt. Ich hoffe das LG Erfurt und die Klägerseite hält durch.
Am Gericht in Braunschweig wurde ein Anruf des sogar Eugh abgelehnt, da muss man sich wirklich die Frage stellen, ob so ein Gericht noch unabhängig ist.