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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Hallo,

VW wollte den Abgasskandal nie anständig aufarbeiten:

Christine Hohmann-Dennhardt sollte als Compliance-Vorstand den Abgasskandal bei VW aufarbeiten. Da hat sie wohl zu gut gearbeitet und durfte nach kurzer Zeit mit einer dicken Abfindung gehen.

Gruss

Lutz

Zitat:

Volkswagen zieht in einem weiteren brisanten Rechtsstreit wegen des Abgas-Skandals vor den US Supreme Court. Der Autokonzern befürchtet Forderungen von mehr als 127 Milliarden Dollar pro Jahr.

Quelle:

https://www.tagesschau.de/.../...-skandal-supreme-court-klage-101.html

[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt. Bitte Threadtitel beachten!]

Wie lange dauert es bis die Gegenseite zahlt? Und das Geld vom Anwalt bei mir ist?

Auf dem Fristtag genau, hatte die Gegenseite Ihren Mandaten aufgefordert die Zahlung zu erledigten. Das ist jetzt kanpp 3 Wochen her!

Danke für die Info

Heute eine Mail vom Anwalt bekommen, Anfang/Mitte Februar Termin beim LG Köln (Gütetermin).

Persönliches Erscheinen ist nicht angeordnet, aber durch meine Kanzlei höflich erbeten. Im Anhang der Mail vom Anwalt die Klageerwiderung seitens VW mit 119 Seiten!!! Viel Geschwurbel mit Einrede der Verjährung. Hm, da hat wohl jemand die Klage mit den Fakten / Daten nicht richtig gelesen ;-)

Ich bin mal gespannt.

Alles Tutti bei den Gerichten in Braunschweig. Guggst du:

...chtsprechung.niedersachsen.de/.../bsndprod?...

Zitat:

@christkoe schrieb am 21. Dezember 2020 um 17:20:03 Uhr:

Hallo,

ich habe in 2013 einen Touran, 2,0 L mit besagtem Motor gekauft.

Ende 2018 habe ich über eine große Münchener Anwaltskanzlei, die sich auf Verbraucherklagen spezialisiert hat Klage beim Landgericht (LG) Braunschweig eingereicht und Anfang 2020 mit damals altbewährter Begründung verloren. Durch die Kanzlei wurde anschließend beim OLG Braunschweig Berufung eingereicht. Zwischenzeitlich kamen Vergleichsangebote von VW (erst 1.000,- €, dann 500,-€). Aufgrund des BGH-Urteils rechnen ich mir eigentlich gute Chancen aus. Das Fahrzeug hat derzeit 172.000 km runter und steht abgemeldet in einer Garage.

Nun zu meine Fragen:

- Her irgendwer von euch in letzter Zeit ein Verfahren vorm OLG Braunschweig geführt? Wann?

- Auf welcher Km-Basis wurde der Nutzungsanteil berechnet (200.000 / 250.000 / 300.000 km), Hintergrund ist das Urteil des LG Brauschweig vom Sommer 2020.

- Wie lange habt ihr auf einen Prozess-Termin beim OLG Braunschweig gewartet?

- Hat VW sich ggfs. im Vorfeld nochmals (angemessen) bewegt?

viele viele Frage, vielleicht mag der eine oder andere sie beantworten...

LG

christkoe

Ergänzung:

Habe gestern einen Anruf von meinem Anwalt erhalten:

VW fragt an, ob ich mich mit VW gütlich einigen möchte. Nach grundsätzlicher Bereitschaft hat VW mir dann 1.050 € als Vergleich angeboten. Habe dankend abgelehnt...:)

Zitat:

@christkoe schrieb am 11. September 2021 um 11:57:02 Uhr:

Ergänzung:

Habe gestern einen Anruf von meinem Anwalt erhalten:

VW fragt an, ob ich mich mit VW gütlich einigen möchte. Nach grundsätzlicher Bereitschaft hat VW mir dann 1.050 € als Vergleich angeboten. Habe dankend abgelehnt...:)

Unverschämt.

 

MFK Kläger haben sogar alle mehr Entschädigung bekommen.

Zitat:

@christkoe schrieb am 11. September 2021 um 11:52:22 Uhr:

 

- Auf welcher Km-Basis wurde der Nutzungsanteil berechnet (200.000 / 250.000 / 300.000 km), Hintergrund ist das Urteil des LG Brauschweig vom Sommer 2020.

OLG Braunschweig hat schon ein Urteil auf Basis 200000km einkassiert :

Auszug Dieselprojekt Uni Regensburg:

 

Interessant ist dabei, dass das wahre und als solches sachfremde (vgl. hierzu die Meldung Nr. 20 unten) Motiv hinter den Braunschweiger Fehlurteilen offen zu Tage tritt, vgl.: aaO. Rn. 30 bzw. 35 „wirtschaftlich äußerst wichtigen Frage“ und abermals aaO. Rn. 36 bzw. 41 „wirtschaftlich sehr wichtigen Frage“. Hierzu passt es gut, dass – und abermals gegen den Rest der deutschen Zivilgerichte – im Rahmen der Wertschwundformel von einer Gesamtlaufleistung von nur 200.000 km ausgegangen und damit der Nutzungsersatz künstlich hochrechnet wird, vgl. aaO. Rn. 33 bzw. Rn. 38. Indes ist der unbelehrbare Landrichter auch mit diesem Rückzugsgefecht schon wieder gescheitert. Sein übergeordnetes OLG Braunschweig hat nämlich nicht nur ebenfalls seine irrige Rechtsprechung aufgegeben, sondern im Einklang mit den anderen Gerichten eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde gelegt, vgl. Urt. v. 29.9.2020 - 7 U 337/18, BeckRS 2020, 24506; vgl. ebenso die zweite Spezialkammer des LG Braunschweigs, Urt. v. 16.9.2020 – 3 O 2718/19, BeckRS 2020, 25000.

 

Von einer insgesamt „mangelnden gesunden Distanz“ zwischen der Braunschweiger Justiz und Volkswagen sprechen Keuchel und Votsmeier, Der VW-Dieselskandal und die Justiz: Gefährliche Nähe in Niedersachsen / Justiz mit Beißhemmungen, in: Handesblatt v. 9.9.2020

 

Das LG Braunschweig hat es versucht; das OLG hat dann schon nachgebessert.

 

Hallo:

BGH: Musterklage hemmt Verjährung

www.juris.de/.../homerl.psml?...

Hallo zusammen,

kurzes Update meines Falles, damit Ihr wisst es gibt noch viele mit Geduld und Durchhaltevermögen:

Nach Klage vor dem LG 2018, OLG 2019-Termin kurzfristig abgesagt, neuer Termin nun 2022, egal...

Jeder Tag bringt Zinsen und ich bin gespannt auf die Aussagen vom EUGH das vielleicht den betrogenen Käufern eines VW endlich mehr Gerechtigkeit bescheinigt...

Ich bleibe weiter mit Euch am Ball und gebe noch lange nicht auf...bleibt auch Ihr stark!

Lese ich nun öfters, das Verhandlungstermine teilweise nach 2023 verlegt werden. Neue Taktik von VW um die Nutzungsentschädigung hoch zu treiben?

Wenn dieser Gedanke dahinter stecken sollte sind die von VW entweder dumm oder absolut sicher, dass auch der EuGH den Abzug der Nutzungsentschädigung durchwinken wird. Da nach meiner Einschätzung noch in diesem Jahr am EuGH über die Nutzungsentschädigung (Aktenzeichen c-276/20) entschieden wird, könnte es doch auch in allen in das nächste Jahr verschleppte Verfahren darauf hinauslaufen, dass gar keine Nutzungsentschädigung abgezogen werden darf. Und dann wird es richtig teuer. Das wiegt die paar gefahrenen km bis zum nächsten Jahr nicht auf. Eigentlich müsste VW doch sehr daran gelegen sein, vor einer Entscheidung über das Az C-276/20 möglichst viele mit Abzug der Nutzungsentschädigung vom Tisch zu kriegen.

Bericht aus Finanztip.de

Der letzte Satz ist doch sehr interessant (ea288).

Bereits Anfang Februar verurteilte das Landgericht Karlsruhe VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung bei einem Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 (Az. 9 O 93/20 – nicht rechtskräftig). Der Motor EA 288 erkenne demnach durch eine eingebaute sogenannte Fahrkurve, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand ist. In der Folge schalte der Pkw in einen Modus, um die Abgaswerte zu reduzieren, urteilte das Gericht. In den Urteilsgründen weisen die Richter darauf hin, dass der Konzern im Juni 2018 den Bußgeldbescheid über eine Milliarde Euro akzeptiert habe, der auch zu den Abgasmanipulationen beim Motortyp EA 288 ergangen sei.

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