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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Genau darum geht, Kaufpreis zurück ohne Nutzungsersatz.

Das Vw die Verfahren "wegkauft" und alle geforderten Summen begleicht, zeigt doch was für eine Angst vor einem Urteil besteht.

Ich habe es endlich auch geschafft... Vier Jahre nach meiner Klage und drei Jahre nach dem LG-Urteil zu meinen Gunsten hat VW die Berufung beim OLG endlich zurückgezogen, somit ist das LG-Urteil rechtskräftig.

Jetzt hoffe ich nur, dass die Abholung einigermaßen funktioniert (das Auto ist seit einem Jahr abgemeldet), dann ist das Thema VW für mich endgültig durch...

Zitat:

@Diesel907 schrieb am 23. August 2021 um 11:29:56 Uhr:

Genau darum geht, Kaufpreis zurück ohne Nutzungsersatz.

Das Vw die Verfahren "wegkauft" und alle geforderten Summen begleicht, zeigt doch was für eine Angst vor einem Urteil besteht.

Das mit dem "Wegkaufen" hat ja zum Glück im Fall mit dem Aktenzeichen C-276/20 beim EuGH nicht funktioniert. Ich warte da schon sehr gespannt auf das Urteil. Leider hat der EuGH noch bis zum 31.08.2021 Gerichtsferien.

Danke für den Hinweis bezüglich der Gerichtsferien.

Hoffen wir mal das Beste.

So vieles spricht gegen die Nutzungsentschädigung.

Von mir aus auch bis Eingang Klage am Gericht.

Aber für die Verfahrenslänge kann der Endverbraucher nun wirklich nichts.

Also ich sehe da auch keine Nutzungsentschädigung bis Klageeinreichung. Allenfalls vom Bekanntwerden der Schummelei bis Klageeinreichung. Bis zum Bekanntwerden konnten wir ja keine Klage einreichen und nach Klageeinreichung zog es sich ja aufgrund der Verzögerungstaktik von VW hin.

Seltsam ist auch, dass es auch vom BGH schon mal hieß (ich weiß jetzt leider nicht in welcher Sache und welches Aktenzeichen), dass die Anrechnung der Nutzungsentschädigung dem Geschädigten zumutbar sein muss und die Anrechnung den Schädiger nicht unangemessen entlasten darf. Wenn jetzt wie z. B. bei mir bei einer Rückabwicklung nach Abzug der Nutzungsentschädigung auf 300Tkm Gesamtlaufleistung eines VW berechnet unter Berücksichtigung der bereits 430Tkm gefahrenen Kilometer eine Null oder sogar ein Minusbetrag herauskommen würde, dann ist das nach meiner Rechtsauffassung zum Einen mir als Geschädigtem nicht zumutbar und zum Anderen würde es auch den Schädiger unangemessen entlasten.

Aber das ist nur meine Ansicht und es heißt ja vor Gericht und auf hoher See ...

Soo. Mitte April Termin beim LG BS.

Mal sehen was rauskommt.

Persönliches Erscheinen ist nicht angeordnet.

Ich bin mal gespannt.

Zitat:

@affentwiner schrieb am 25. August 2021 um 06:28:48 Uhr:

Soo. Mitte April Termin beim LG BS.

Mal sehen was rauskommt.

Persönliches Erscheinen ist nicht angeordnet.

Ich bin mal gespannt.

EA 288?

 

EA189

am 25. August 2021 um 19:32

Hallo affentwiner,

Glückwunsch, habe ebenfalls im April Termin beim OLG BS. Mein Tiguan ist allerdings in 2019 gegen einen X1 ausgetauscht.

Ich bin leider noch beim LG.

Von Sammelklage weg auf Einzelklage, da RV übernimmt und hier die Chancen vielleicht??? besser sind, etwas schneller zu sein!

Wird sich zeigen.

Viel Erfolg.

https://app.handelsblatt.com/.../27555396.html?...

SdK will Beschlüsse der VW-Aktionäre zum Winterkorn-Vergleich kippen - 27.08.2021

Lass sie doch Klagen, gerne auch mit Unterstützung der Bürgerbewegung Finanzwende :D, kommt doch sowieso nicht durch. Strich darunter, Mund abputzen, weitergehts :D

Zitat:

@Kochtopf schrieb am 25. August 2021 um 21:32:34 Uhr:

Hallo affentwiner,

Glückwunsch, habe ebenfalls im April Termin beim OLG BS. Mein Tiguan ist allerdings in 2019 gegen einen X1 ausgetauscht.

Moin

Ist das korrekt, dass dir ein Termin im April 2022 in August 2021 mitgeteilt wurde?

Wie bist du an die Info bekommen.

Mir hat das OLG BS mitgeteilt, dass sie keine Aussagen zu meinem dort anhängigen Verfahren nennen können. Wie lange hast du auf den Termin warten müssen?

am 27. August 2021 um 18:34

Hallo, sorry, Termin ist beim LG, Info kam vom RA vor ca. 2 Wochen. Bin letztes Jahr von MR auf Einzelklage.

VG

@hoggen und auch für alle anderen Interessierten.

Zum Thema Nutzungsentschädigung und wie sich der Vw Konzern so im Prozess verhält.

 

Auszug: "“Insbesondere stellt es ein selbstwidersprüchliches Verhalten – venire contra factum proprium (dem früheren Verhalten widersprechendes Handeln, Übers. d. Verf.) – dar, vorliegend de facto vom ungeschmälerten Kaufpreis auszugehen, aber in zahllosen weiteren Fällen auf dem Abzug einer Nutzungsentschädigung zu beharren. Es handelt sich daher nicht um eine, als solche legitime, „Kulanzleistung“ oder Rücksichtnahme auf eine Geschäftsbeziehung oder auf „den lieben Frieden“, vielmehr um eine Zahlung aus nicht billigenswerten Motiven heraus.” Sich einmal besonders großzügig zeigen, um in hunderttausenden Fällen weiter knausern zu können. Ein ersichtlich nicht billigenswertes Motiv."

 

https://abgasskandal-anwalt.de/2021/07/30/deutliche-absage-an-vw/

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