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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Zitat:
@touranfaq schrieb am 29. Dezember 2020 um 19:03:52 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 28. Dezember 2020 um 18:32:41 Uhr:
Anschließend hat man eine illegale Abschaltung durch eine andere (Thermofenster) ersetzt.
Ich muss dich an dieser Stelle korrigieren: Die Thermofenster waren auch vor dem Update schon da. Sie wurden beibehalten. Das ging aus dem Schriftstück heraus welches das ZDF mal geleaked hat. Applikationsbedingungen hieß das. Da stand drin AGR wie Serie, also wie vor dem Update.
Fakt ist doch, dass niemals offengelegt wurde, was man bei den Softwareupdates wirklich geändert hat. Bekanntlich gab es auch mehrere Evolutionsstufen und ich glaube kaum, dass das ZDF von diesen flächendeckend Kenntnis hat. Auf MT gab es ja mal nen Artikel über die Wirkungsweise der Updates, aber außer einigen allgemeinen schönen Worten, die auf äußerst nebulösen Informationskanälen basierten, war da nix.
Edit: Dass die Thermofenster vor den Updates schon dagewesen sein mögen, ist wahrscheinlich, aber ich gehe davon aus, dass sie bei den Updates ausgeweitet wurden. Darauf weisen gerade die Modelle hin, bei denen es on the road durch die Updates keine oder nur eine minimale Reduktion der NOx-Emissionen gab (z. B. Amarok).
Der Staatskonzern versucht sich "sauber" zu waschen...
https://www.n-tv.de/.../...0-Abgasskandal-Klaeger-article22262231.html
Mittwoch, 30. Dezember 2020
Noch laufen Tausende Verfahren VW zahlt an 25.000 Abgasskandal-Kläger
Zitat:
VW stellt diesen Einmalzahlungen in Aussicht. Wer das Geld annimmt, kann auch sein Auto behalten. (gibt es eine größere Strafe für Umwelt und Halter)
Wer stattdessen das eigene Verfahren abwartet, riskiert, sein Fahrzeug abgeben zu müssen... :p
Zitat:
@Steam24 schrieb am 29. Dezember 2020 um 20:29:57 Uhr:
Fakt ist doch, dass niemals offengelegt wurde, was man bei den Softwareupdates wirklich geändert hat. Bekanntlich gab es auch mehrere Evolutionsstufen und ich glaube kaum, dass das ZDF von diesen flächendeckend Kenntnis hat. Auf MT gab es ja mal nen Artikel über die Wirkungsweise der Updates, aber außer einigen allgemeinen schönen Worten, die auf äußerst nebulösen Informationskanälen basierten, war da nix.
Hallo,
offengelegt hat VW nur gegenüber dem KBA. Das will die DUH nun einsehen, und VW will das verhindern.
Tatsache ist aber, das es zwei Betriebsmodi bzgl. N0x gab. Einen Modus, welcher wenig NOx, aber viele Partikel und Russ produziert, dieses war der Prüflaufmodus. Daneben gab es den "Praxis"modus, bei diesem war es umgekehrt: alle Abgaswerte dank sauberer Verbrennung unten, dafür NOx viel zu hoch.
Der Praxismodus ist der verbotene Teil und VW musste den Prüfstandsmodus so modifizieren, das dieser überhaupt auf der Strasse funktioniert.
Die anderen Abschaltparameter waren auch vorher enthalten, und durften laut Kba auch bleiben.
Erst später wurde die untere Abschaltschwelle von 15°C auf 10°C abgesenkt.
Damit hat das KBA Abschaltparameter abgesegnet, welche dafür sorgen, daß die AGR grob 10 Monate im Jahr ausser Betrieb ist.
Mein Vorschlag: allen Beteiligten nach dem gleichen Schema die Lohnzahlung gewähren:
10 Monate im Jahr nix.
Gruss
Lutz
Den Vorschlag unterstütze ich definitiv! :)
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 30. Dezember 2020 um 08:30:59 Uhr:
Wer stattdessen das eigene Verfahren abwartet, riskiert, sein Fahrzeug abgeben zu müssen... :p
Hallo,
Das Ziel eines solchen Verfahrens ist doch der Wunsch, das sich dieses "Risiko" zu 100% realisiert.
Die Sprüche der "Geläuterten", das ist Realsatire pur, das kann selbst ein Pispers nicht toppen.
Gruss
Lutz
ich würde gern mein fahrzeug zurückgeben, besser schneller als zu spät.
aber wer unterstützt mich hierbei???
klar, 1000 euro auf die kralle und nenauto mit 115t km auf der uhr?
nee danke, dann nehm ich lieber die 16t eus aus einer rückabwicklung für ein 9 jahre alten stinker.
auf´m markt bekomm ich soviel geld nicht.
garantiert mir V und W wenn ich mein auto behalten darf, dass nicht irgendwann mal die zulassung entzogen wird?
alles solche vertrauensbildende maßnahmen vom "welthersteller".
wenn es vielleicht mal irgendwann durch ist, nie wieder ein kfz aus dieser konzerngruppe!
mom. sitze ich auch und kann nur abwarten, weiß nicht was passiert. alles sehr sehr unbefriedigend.
aber man hat keine andere wahl als abzuwarten. traurig aber wahr...
Die 1000€ hat V und W mir auch geboten. Und dann habe ich den Stinker immer noch. Bekomme ohne Softwareupdate keinen Tüv mehr und und und....
Zudem komme ich nicht in alle Unweltzonen mit Euro 5 siehe Stuttgart.
Dann lieber ein neueren Diesel mir EU6 kaufen und Adblue. Ob ich 1x im Monat für 0,50/L Cent Adblue tanke oder alle drei Monate ist mir egal.
Wenn der Wagen sauber ist, verbrauche ich gerne ein paar Liter Adblue auf 100km.
Die Leute die weiterfahren und mit Münzen abgespeist worden sind, müssen zudem damit rechnen, dass langsam auch Verschleißteile kommen. Die Kisten sind ja schon 5-12 Jahre alt.
Es braucht nur ein einziges Mal das AGR kaputt gehen und die 1000€ sind aufgebraucht.
Einem wurden sogar nur 500€ geboten, ohne Worte.
Hallo,
die Landwirte blockieren aktuell die Zentralläger der Lebensmittelketten.
Wenn alle EA189 Besitzer, bei welchen die Klage noch anhängig ist, ihre Möhren vor die Zufahrten der Produktionsstätten des sittenwidrigen Schädigers parken würden, alle würden mal die Schreiben der Anwälte veröffentlichen, welche die Anwälte der Beklagten so verfassten, dann gäbe es vielleicht mal ein ordentliches Medienecho und die VW Sprechautomaten wären bis auf die Knochen blamiert.
Gruss
Lutz
ich verstehe nur eins nicht.
BGH hat geurteilt - Rückabwicklung/Rückgabe minus Nutzungsentschädigung!
Warum muß ich mich dann durch alle Instanzen klagen, wenn ich meine Kiste rückabwickeln will???
1 Urteil vom LG was rechtskräftig ist mit Klage auf Rückabwicklung und fertig - für diejenigen, die es wollen!
Zitat:
@affentwiner schrieb am 30. Dezember 2020 um 12:08:19 Uhr:
ich verstehe nur eins nicht.
BGH hat geurteilt - Rückabwicklung/Rückgabe minus Nutzungsentschädigung!
Warum muß ich mich dann durch alle Instanzen klagen, wenn ich meine Kiste rückabwickeln will???
1 Urteil vom LG was rechtskräftig ist mit Klage auf Rückabwicklung und fertig - für diejenigen, die es wollen!
Verzögerungstaktik. Leider nichts neues in dem Kontext ... ;)
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 30. Dezember 2020 um 10:59:49 Uhr:
Die 1000€ hat V und W mir auch geboten. Und dann habe ich den Stinker immer noch. Bekomme ohne Softwareupdate keinen Tüv mehr und und und....
na dann mußt du eben auch ein wenig die GRAUZONEN ausnutzen und den Spielraum etwas weiter ziehen...
warum sollte ich nicht in dem Zusammenhang auch etwas tricksen :-) ???
du weißt schon, alles "legal" - man muß eben nur die richtigen Leute kennen die Leute kennen.
mein ehemaliger Chef sagte immer - du mußt einen kennen, der einen kennt - und - Beziehungen schaden dem, der keine hat -
wohl wahr. also das ganze Spiel mitspielen und die da "oben" auch bissl "veralbern"
Zitat:
ich verstehe nur eins nicht.
BGH hat geurteilt - Rückabwicklung/Rückgabe minus Nutzungsentschädigung!
Warum muß ich mich dann durch alle Instanzen klagen, wenn ich meine Kiste rückabwickeln will???
1 Urteil vom LG was rechtskräftig ist mit Klage auf Rückabwicklung und fertig - für diejenigen, die es wollen!
Nutzungsentschädigung auf welcher Basis? 250.000, 300.000 oder 400.000 km?
Kosten für Finanzierung od. nachträgliche Einbau AHK, NAVI etc.? Zinsen?
Nichts ist geurteilt, nur das VW sittenwidrig gehandelt hat.
VW kann also noch weiter Jahre die betrogenen Kunden hinhalten.
Eine Frage an alle die schon durch sind:
Ich werde mein Auto demnächst an VW zurückgeben.
Wer meldet die Kiste dann eigentlich ab? Um sie hinzufahren muss sie ja noch angemeldet sein.
Am einfachsten wäre es für mich wenn der Händler/Logistikzentrum das macht.
Wenn die das verpennen zahle ich natürlich weiter Steuern/Versicherung.
Gibt es da Erfahrungswerte?
Zitat:
@hueyx schrieb am 2. Januar 2021 um 09:10:22 Uhr:
Eine Frage an alle die schon durch sind:
Ich werde mein Auto demnächst an VW zurückgeben.
Wer meldet die Kiste dann eigentlich ab? Um sie hinzufahren muss sie ja noch angemeldet sein.
Am einfachsten wäre es für mich wenn der Händler/Logistikzentrum das macht.
Wenn die das verpennen zahle ich natürlich weiter Steuern/Versicherung.
Gibt es da Erfahrungswerte?
Wieso hinfahren ?
Sollen sie die Karre doch abholen.
Ich würde die Betrugskarre selber abmelden und dann vor die Haustür (Privatgrundstück) stellen und VW mitteilen, daß ihr Betrugsfahrzeug abholbereit an der angegebenen Adresse steht.
Haben soweit ich weiß, auch schon einige hier so gemacht.
das wird so ohne weiteres nicht funzen....
ein nicht angemeldetes fzg im öffentlichen raum gibt ärger.
wenn ordnungsamt da ist, werden sie dich krallen, wen sonst?
oder hast du was schriftliches? vereinbarung mit termin?
ist dünnes eis...