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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
Zitat:
@xinnam schrieb am 22. November 2020 um 17:15:56 Uhr:
Ich frage mich, wieso du einen Abgabebogen für eine Vergleichsvereinbarung ausgefüllt hast?
Ist VW so arm, dass sie keinen Bogen für eine normale Fahrzeugrückgabe entwerfen lassen konnten?
Ich hoffe doch, dass die Felder für "Auszahlungsbetrag" und die Kontodaten leer geblieben sind.
Ansonsten freue ich mich für dich, dass du mit dem Thema "durch" bist.
Viele Spaß mit deinem F20.
Hi, auch ich habe genau den gleichen Bogen erhalten trotz Rückgabe nach Urteil. Mir war das ehrlichgesagt auch egal was da oben draufsteht. Aber hast natürlich recht.
Eine Unterschrift von denen habe ich nicht erhalten, nur ich sollte unterschreiben und der Autohaustyp hat es direkt eingescannt und per Mail verschickt.
Das Feld Auszahlungsbetrag ist leer geblieben ja. Kontodaten wollte er trotzdem von mir haben weil er meinte sie kriegen sonst keine Gebühr von denen wenn die es nicht vollständig ausfüllen würden.
Noch eine Sache die vlt für den einen oder anderen interessant sind:
- Unfallwagen gemäß diesem Formular bedeutet nicht tatsächlich "unfallfrei" sondern einfach nur zum Abgabezeitpunkt keinen Unfallschaden.
-km sollten egal sein, wie mir das Autohaus mitteilte. Die km zum Gerichtstermin zählen. Er gab mir recht, dass wir Kunden ja nichts dafür können, wenn die sich so lange Zeit lassen bis zur Rücknahme bzw Auszahlung.
[ToFu-Zitat von MOTOR-TALK berichtigt. Bitte den eigenen Inhalt unter das Zitat schreiben. Danke!]
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 22. November 2020 um 00:27:39 Uhr:
@ErnstderLage toll das es bei dir alles geklappt hat!
Das macht mir Mut. Wenn Fragen sind, zögere ich nicht dich zu kontaktieren.
2019 MFK und nach der Abmeldung Einzelklage und kein Gerichtstermin gehabt? Vw wollte das Verfahren also direkt mit einem Vergleich beenden?!
Wie viel hat dein Wagen gelaufen?
@Diesel907 ja klar nur Mut :)
Doch klar hatte ich einen Gerichtstermin. Das Fahrzeug ging nach Urteil zurück und nicht durch einen Vergleich.
Mein Weg:
-2018 Anmeldung MFK,
-Sept 2019 Abmeldung MFK
-Ende 2019 Klageerhebung durch eine große bekannte Kanzlei
- Vergleichsvorschlag kam ca 1 Monat vor Verhandlung (so hoch wie die MFK Vergleich)
-Im Mai Gerichtstermin mit Anordnung zum persönlichen Erscheinen und Mitbringen des Fahrzeugs ( hat aber niemand danach gefragt während der Verhandlung ). Auch hier wieder die selbe Vergleichssumme wie im letzten (bereits abgelehnten ) Vergleichsvorschlag. Habe ich vor Gericht auch abgelehnt und
gesagt, dass ich eine Fahrzeugrückgabe bevorzuge da ich betrogen wurde und das Fahrzeug einen Mangel aufweist der mich die Zulassung kosten könnte.
- ca. 1 Monat später positiver Urteilsspruch (bereits während der Verhandlung schon bemerkt, dass er positiv wird)
-noch ein Vergleich kam (ca 21% vom Neuwagenpreis) Den ich abgelehnt habe.
- bis vor 1,5 Wochen nichts von meiner Kanzlei gehört eigentlich. Leider wenig Kommunikation von meiner Kanzlei. Keine Ahnung warum das so lange gedauert hat. Die haben irgendwann auf meine Mails nur geschrieben, dass die sich das vollstreckbare Urteil nun vom Gericht zuschicken lassen... dann wieder nichts... und dann plötzlich die Mail von der Kanzlei, dass ich das Fahrzeug beim Autohaus xy abgeben solle, sobald das Geld da ist.
Am nächsten Tag direkt bei der Bank gewesen und es war drauf.
-letzte Woche dann die Rückgabe des Fahrzeugs beim von VW benannten Autohaus.
URTEIL nach erster Instanz erging auf Basis einer gesamtKM Leistung von 250.000km. Mein Fahrzeug hatte ca. 120.000 km drauf.
Verzugszinsen ab außergerichtliche "Anmahnung " von VW, also bei mir nicht ab Klageerhebung sondern bereits vorher.
Deliktzinsen leider keine zugesprochen.
Berufung wurde von beiden nicht eingelegt.
Vlt noch der Tipp, sich von den (eigenen ) Anwälten nicht zu einem Vergleich "drängen" zu lassen, wenn man es nicht möchte. Wie bereits viele geschrieben haben, erhalten diese nämlich dann eine Verhleichsgebühr zusätzlich und haben ohne viel Arbeit den Fall vom Tisch. Ich habe mir Argumente anhören müssen wie, wer weiß ob vw das finanziell noch stemmen kann und am Ende haben Sie zwar gewonnen, kriegen aber kein Geld weil VW pleite ist. Mit dem Vergleich hätten sie das Geld innerhalb von 14 Tagen.... wurde ich "nett"darauf hingewiesen :)
Wer sein Auto behalten möchte, kann ja gerne einenVergleicj abschließen . Wer nicht sollte hartnäckig beim nein bleiben.
[ToFu-Zitat von MOTOR-TALK berichtigt. Bitte den eigenen Inhalt unter das Zitat schreiben. Danke!]
Zitat:
@SRV-Fan schrieb am 22. November 2020 um 19:56:57 Uhr:
Zitat:
@xinnam schrieb am 22. November 2020 um 17:15:56 Uhr:
Ich frage mich, wieso du einen Abgabebogen für eine Vergleichsvereinbarung ausgefüllt hast?
Ist VW so arm, dass sie keinen Bogen für eine normale Fahrzeugrückgabe entwerfen lassen konnten?
Ich hoffe doch, dass die Felder für "Auszahlungsbetrag" und die Kontodaten leer geblieben sind.
Ansonsten freue ich mich für dich, dass du mit dem Thema "durch" bist.
Viele Spaß mit deinem F20.
Warum dafür ein "Abgabebogen einer Vergleichsvereinbarung" verwendet wurde, fand ich ebenfalls sehr eigenartig, habe mich dem vorgegebenen Prozedere aber einfach gebeugt, da ich die Schummelkarre schnell loswerden wollte.
Ich denke, dass das VTI zuzuschreiben ist, die diesen Bogen schlicht für alle Fahrzeugrücknahmen verwenden, unabhängig davon ob durch einen Vergleich oder gewonnenen Rechtsstreit zu Stande gekommen. Vielleicht kann @ErnstderLage aber noch etwas dazu ergänzen.
Kontodaten und Auszahlungsbetrag sind in der Tat leer geblieben.
Danke, der F20 macht definitiv mehr Spaß als der abgestoßene lausige Schummeldiesel :-)
Meine Kontodaten habe ich wie gesagt rausgerückt, da das Autohaus wohl sonst keine Bearbeitungsgebühr von denen erhalten hätte... Auszahlungsbetrag blieb leer.
Ich hab auch nicht nachgefragt warum da nun Vergleichsvereinbarung steht. Wir haben ja keinen Vergleich unterschrieben das ist das wichtige:)
[ToFu-Zitat von MOTOR-TALK berichtigt. Bitte den eigenen Inhalt unter das Zitat schreiben. Danke!]
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 23. November 2020 um 00:03:47 Uhr:
Meine Kontodaten habe ich wie gesagt rausgerückt, da das Autohaus wohl sonst keine Bearbeitungsgebühr von denen erhalten hätte...
Solche Daten würde ich nicht angeben. Ich bin nur verpflichtet das Fahrzeug bei Rückabwicklung ordnungsgemäß zurückzugeben. Zu mehr nicht. Wie VW und die Händler das intern lösen ist deren Problem. Nicht meins.
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 22. November 2020 um 23:26:41 Uhr:
-km sollten egal sein, wie mir das Autohaus mitteilte. Die km zum Gerichtstermin zählen. Er gab mir recht, dass wir Kunden ja nichts dafür können, wenn die sich so lange Zeit lassen bis zur Rücknahme bzw Auszahlung.
Muss da nochmal nachfragen: Du hast aber den Rückzahlungsbetrag schon überwiesen bekommen bevor Du das Fahrzeug zurückgegeben hast, oder?
.... und sich dann beschweren warum alles so lange dauert und VW mauert....
Kann es sein, dass du dein eigentliches Ziel (Auto schnellstmöglich zurück bei maximalen "Erlös") völlig aus den Augen verloren hast und nun einen persönlichen "Kleinkrieg" führst - Hauptsache ich habe Recht, koste es was es wolle....
Nö, denn da wir hier im Thread "rechtliche Schritte" sind geht es ausschließlich um rechtliches. Und in dem Zusammenhang eben um die Frage zu was man bei Rückgabe des Fahrzeuges im Rahmen der Rückabwicklung verpflichtet ist und zu was nicht.
So gehört z.B. die Angabe einer Bankverbindung bei Rückgabe des Fahrzeuges wohl eher nicht dazu. Zumal man den gerichtlich festgelegten Erstattungsbetrag ja vorher bereits erhalten hat. Es sind also keine weiteren Zahlungen zu erwarten und daher ist die Angabe einer Bankverbindung in diesem Fall überflüssig.
Das ganze Formular (nicht nur die Überschrift) ist ist rechtlich völlig daneben. Siehe z.B. den letzen Block. Da soll die Klagepartei(!) bestätigen das sie Fahrzeugpapiere etc. erhalten hat (Bestätigung Erhalt). Das ist aber nicht richtig. Denn den Erhalt dieser Unterlagen muss die Beklagte(!) bestätigen.
und warum sollte man einen Beleg unterschreiben auf dem etwas ganz anderes steht " Abgabebogen zur Vergleichsvereinbarung" so ein Quatsch. Wenn ich mein Fahrzeug abgebe werde ich so ein Wisch nicht unterschreiben, für den schlimmsten Fall habe ich ein eigenes Formular dabei.
Ja, genauso werde ich das auch machen. Ich lasse mir auf jeden Fall vom Händler durch Unterschrift bestätigen das er Fahrzeug, Papiere, Schlüssel etc. ordnungsgemäß erhalten hat. Angaben die absolut nichts mit der Rückabwicklung zu tun haben und zu denen ich auch nicht verpflichtet bin werde ich verweigern.
Ich denke man muss/sollte da genauso vorgehen wie bei einem (privaten) Verkauf des Fahrzeuges. Da gibt es ja auch einen von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag. Man muss u.a. ja auch der Versicherung/Zulassungsstelle melden das man nun nicht mehr Halter des Fahrzeuges ist. Da verlasse ich mich besser nicht allein auf den Händler. Auch die Kennzeichen werde ich bei/nach Rückgabe mitnehmen.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 23. November 2020 um 07:59:53 Uhr:
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 22. November 2020 um 23:26:41 Uhr:
-km sollten egal sein, wie mir das Autohaus mitteilte. Die km zum Gerichtstermin zählen. Er gab mir recht, dass wir Kunden ja nichts dafür können, wenn die sich so lange Zeit lassen bis zur Rücknahme bzw Auszahlung.
Muss da nochmal nachfragen: Du hast aber den Rückzahlungsbetrag schon überwiesen bekommen bevor Du das Fahrzeug zurückgegeben hast, oder?
Ja den Rückzahlungsbetrag habe ich erhalten. Ca 1 Woche danach habe ich das Fahrzeug zurückgegeben.
[ToFu-Zitat von MOTOR-TALK berichtigt. Bitte den eigenen Inhalt unter das Zitat schreiben. Danke!]
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 23. November 2020 um 09:04:53 Uhr:
Ja, genauso werde ich das auch machen. Ich lasse mir auf jeden Fall vom Händler durch Unterschrift bestätigen das er Fahrzeug, Papiere, Schlüssel etc. ordnungsgemäß erhalten hat. Angaben die absolut nichts mit der Rückabwicklung zu tun haben und zu denen ich auch nicht verpflichtet bin werde ich verweigern.
Ich denke man muss/sollte da genauso vorgehen wie bei einem (privaten) Verkauf des Fahrzeuges. Da gibt es ja auch einen von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag. Man muss u.a. ja auch der Versicherung/Zulassungsstelle melden das man nun nicht mehr Halter des Fahrzeuges ist. Da verlasse ich mich besser nicht allein auf den Händler. Auch die Kennzeichen werde ich bei/nach Rückgabe mitnehmen.
Grundsätzlich finde ich schon, dass du Recht hast. Beidseitige Unterschrift und korrektes Formular sind ja auch nicht zu viel verlangt eigentlich. Wie gesagt ich hatte keine Lust da groß nachzufragen und vorallem kam ich vorher auch nicht auf die Idee etwas vorzubereiten und mitzunehmen. Ich war froh, dass das ein Abgabebogen war und kein Abrechnungsbogen, wie es in der Mail meiner Kanzlei stand.
Alles Gute wünsche ich dir.
PS. Die Abmeldung würde das Autihaus für mich übernehmen. Die Kennzeichen sind da geblieben.
[ToFu-Zitat von MOTOR-TALK berichtigt. Bitte den eigenen Inhalt unter das Zitat schreiben. Danke!]
Ja, ich kann das schon verstehen. Aber wir sind ja nun vorbereitet. Daher danke für die Infos und die guten Wünsche. Bei mir wird es wohl auch nicht mehr ganz so lange dauern. Aber man weiß ja nie ;)
@MaxiMobil
Hast du ein neues Vergleichsangebot bekommen oder ist bald Verhandlung?
Sämtliche Vergleichsangebote waren bisher völlig inakzeptabel. Das letzte sogar mehr als frech. Die meinen ich finde die Dreckskarre auch noch toll und bettle darum sie unbedingt behalten zu dürfen. Will ich aber nicht. Und hoffe daher auf ein baldiges Urteil.
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:
Hallo Leute,
Mein Fahrzeug wurde nun an einen Händler, den mir VW benannt hat, zurückgegeben.
Es war echt sehr unkompliziert. Der Händler hat den Fahrzeugzustand nicht überprüft. Er meinte auch zu mir, dass das nicht seine Aufgabe wäre und sein Auftrag lediglich die Fahrzeugrücknahme ist. Ich habe extra gefragt was denn wäre, wenn das Fahrzeug Schrammen oder grössere Kratzer hätte. Das wäre dem Händler egal.
Er erzählte mir sogar von einem Fall in dem ein Geschädigten ihm ein nicht Fahrtüchtiges Auto auf einem Anhänger in den Hof gefahren hätte und auch das war ihm egal.
Die Autos stehen sowieso noch 2 oder 3 Monate beim Händler rum und da würden die alle nicht mehr anspringen.
Also kurz: der Händler hat nur nach dem boardbuch, Fahrzeugpapieren und Fahrzeugschlüsseln gefragt und ob alle damals original gekauften Ausstattungen (Felgen etc) dabei sind. Was ich bejahte. Dann hat er noch den aktuellen km Stand eingetragen und paar persönliche Daten ergänzt. Den Abgabebogen musste ich unterschreiben. Das wars.
Mein Fahrzeug hatte 2 "tiefere Kratzer", die man hätte sehen können wenn man sich das Auto angeguckt hätte und eine leichte, kaum zu erkennende, Schramme vom ausparken. Hat wie gesagt niemanden interessiert.
Für mich ist das Thema VW nun durch :) Hab Glück gehabt das es bei mir schnell ging.
Wünsche euch allen noch viel Erfolg und haltet durch.
Ich hänge euch den Abgabebogen mal an.
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:
Zitat:
@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr:
Hallo zusammen!
Klinke mich hier auch mal ein:
Gleiche Situation auch bei mir, Klage gewonnen, Rückgabe Zug um Zug - und Geld ist bereits da...
Auch ich frage mich, ob es erforderlich ist, Parkrempler etc. reparieren zu lassen, bevor wir das Auto zurückgeben, oder ob das letztlich mit der Nutzungsentschädigung abgegolten ist.
Gibt es hier keinen, der dazu schon irgendwelche Erfahrungen gemacht hat? :confused:
(ausser dem Glücklichen @boomer68) Link
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:
Zitat:
@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr:
Zitat:
@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:
Zitat:
@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr: