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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Hey viel Erfolg,

Aber ich denke das müsste durchgehen. Auch ich hatte Ende 2019 erst geklagt, war vorher in der MFK und pünktlich wieder abgemeldet. Dies stand allerdings auch in meiner Klage drin und das Gericht hat zum Thema Verjährung nur einen Satz gesagt, sowas wie es wäre unstrittig das die Verjährungseinrede greift weil die Verjährung gehemmt wurde durch die MFK oder so ähnlich. Also das es nicht verjährt ist, weil ich in der MFk war und pünktlich auch wieder draußen war.

Als Kopie zu meiner Klage hatte ich damals dem Anwalt die MFK Anmeldung und Abmeldung zugeschickt, die er als Anlage zur Klage hängte. Vlt nimmste das mal mit zur Verhandlung.

Alles Gute und viel Erfolg.

Zitat:

@Rabunko schrieb am 20. November 2020 um 12:41:59 Uhr:

Ein Angebot von VW zur Fahrzeugrücknahme gibt es auch?? Das wusste ich noch nicht! Ich dachte VW will die Karren selber garnicht mehr haben.

Bei mir wird wohl der 14.12 ein wichtiger Termin.

VW sagt: Klage 2019 ist verjährt! Bin gespannt! (In der MFK war ich drin, stand aber nicht in der Klage)

Leider kriege ich es nicht hin ein Bild anzuhängen. Zumindest nicht vom Handy aus.

Wollte mich auch nochmal bedanken bei euch.

Ich habe hier immer sehr nützliche Tipps erhalten und vor allem echt nur durch dieses Forum den Mut gefunden doch zu klagen. Ich war die ganze Zeit so hin und her gerissen, weil ich keine Rechtsschutz habe.und hier habe ich mutzuspruch erhalten und durch die ganzen Beiträge auch viel herausziehen können.

Also VIELEN DANK und jedem einzelnen hier alles Gute für die Zukunft und viel Erfolg noch gegen VW

Falls noch Fragen sind, einfach melden:)

 

Zitat:

@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:

Hallo Leute,

Mein Fahrzeug wurde nun an einen Händler, den mir VW benannt hat, zurückgegeben.

Es war echt sehr unkompliziert. Der Händler hat den Fahrzeugzustand nicht überprüft. Er meinte auch zu mir, dass das nicht seine Aufgabe wäre und sein Auftrag lediglich die Fahrzeugrücknahme ist. Ich habe extra gefragt was denn wäre, wenn das Fahrzeug Schrammen oder grössere Kratzer hätte. Das wäre dem Händler egal.

Er erzählte mir sogar von einem Fall in dem ein Geschädigten ihm ein nicht Fahrtüchtiges Auto auf einem Anhänger in den Hof gefahren hätte und auch das war ihm egal.

 

Die Autos stehen sowieso noch 2 oder 3 Monate beim Händler rum und da würden die alle nicht mehr anspringen.

Also kurz: der Händler hat nur nach dem boardbuch, Fahrzeugpapieren und Fahrzeugschlüsseln gefragt und ob alle damals original gekauften Ausstattungen (Felgen etc) dabei sind. Was ich bejahte. Dann hat er noch den aktuellen km Stand eingetragen und paar persönliche Daten ergänzt. Den Abgabebogen musste ich unterschreiben. Das wars.

Mein Fahrzeug hatte 2 "tiefere Kratzer", die man hätte sehen können wenn man sich das Auto angeguckt hätte und eine leichte, kaum zu erkennende, Schramme vom ausparken. Hat wie gesagt niemanden interessiert.

Für mich ist das Thema VW nun durch :) Hab Glück gehabt das es bei mir schnell ging.

Wünsche euch allen noch viel Erfolg und haltet durch.

Ich hänge euch den Abgabebogen mal an.

Zitat:

@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:

Zitat:

@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr:

Hallo zusammen!

Klinke mich hier auch mal ein:

Gleiche Situation auch bei mir, Klage gewonnen, Rückgabe Zug um Zug - und Geld ist bereits da...

Auch ich frage mich, ob es erforderlich ist, Parkrempler etc. reparieren zu lassen, bevor wir das Auto zurückgeben, oder ob das letztlich mit der Nutzungsentschädigung abgegolten ist.

Gibt es hier keinen, der dazu schon irgendwelche Erfahrungen gemacht hat? :confused:

(ausser dem Glücklichen @boomer68) Link

Zitat:

@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:

Zitat:

@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr:

 

Zitat:

@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:

Zitat:

@Germanfloh schrieb am 12. November 2020 um 22:21:08 Uhr:

 

@ErnstderLage toll das es bei dir alles geklappt hat!

Das macht mir Mut. Wenn Fragen sind, zögere ich nicht dich zu kontaktieren.

 

2019 MFK und nach der Abmeldung Einzelklage und kein Gerichtstermin gehabt? Vw wollte das Verfahren also direkt mit einem Vergleich beenden?!

Wie viel hat dein Wagen gelaufen?

Zitat:

@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:

Den Abgabebogen musste ich unterschreiben.

Würde mich schon interessieren was genau man da unterschreiben muss.

Hat Dir der Händler denn auch durch Unterschrift bestätigt das Du das Fahrzeug abgegeben hast? Das wäre mir nämlich am wichtigsten.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 22. November 2020 um 09:37:48 Uhr:

Zitat:

@ErnstderLage schrieb am 21. November 2020 um 22:49:12 Uhr:

Den Abgabebogen musste ich unterschreiben.

Würde mich schon interessieren was genau man da unterschreiben muss.

Hat Dir der Händler denn auch durch Unterschrift bestätigt das Du das Fahrzeug abgegeben hast? Das wäre mir nämlich am wichtigsten.

Den Abgabebogen sollte er ja als Kopie mitbekommen haben.

Somit kann man das nach Schwärzung von Namen und Nummern hier mal hochladen.

Ich werde mir bei Rückgabe jedenfalls die ordnungsgemäße und vollständige Übergabe des Fahrzeuges durch Unterschrift bestätigen lassen.

Hallo nochmal zusammen,

@ErnstderLage Dann mal Glückwunsch zum erfolgreichen Abschluss des lästigen Verfahrens. Bei mir ist es nun ebenfalls soweit, Volkswagen hat den erstrittenen Betrag an meine Kanzlei überwiesen und der Erlös wird wie angekündigt wohl kommende Woche an mich ausgekehrt. Die Fahrzeugrückgabe lief genau so unkompliziert und wie von Dir beschrieben ab.

Ich kann dieses lästige Kapitel "VW-Abgasskandal" daher auch endlich abschließen. Es hat mich in den letzten 5 Jahren wirklich viel Zeit gekostet.

Ebenfalls ein großes Dankeschön an all diejenigen hier, die den Thread fortlaufend mit nützlichen Informationen gefüttert haben.

Zum Abschluss stelle ich noch meinen Abgabebogen zur Verfügung, natürlich sind alle individuellen Informationen aber entfernt bzw. geschwärzt. Ausgefüllt wurde dieser zusammen mit dem zuständigen Autohausmitarbeiter, eine Unterschrift ist aber nur von der Klagepartei vorgesehen. Also ein kleiner Vorgeschmack für @MaxiMobil

Macht's gut und weiterhin viel Erfolg bei euren rechtlichen Auseinandersetzungen.

Abgabebogen-vw

Ich frage mich, wieso du einen Abgabebogen für eine Vergleichsvereinbarung ausgefüllt hast?

Ist VW so arm, dass sie keinen Bogen für eine normale Fahrzeugrückgabe entwerfen lassen konnten?

Ich hoffe doch, dass die Felder für "Auszahlungsbetrag" und die Kontodaten leer geblieben sind.

Ansonsten freue ich mich für dich, dass du mit dem Thema "durch" bist.

Viele Spaß mit deinem F20.

Danke für die Infos. Bei Rückgabe im Rahmen der Rückabwicklung werde ich allerdings ganz bestimmt keinen Abgabebogen für eine Vergleichsvereinbarung unterschreiben. Zudem werde ich mir die ordnungsgemäße Rückgabe schriftlich bestätigen lassen. Und zwar auch dann wenn das nicht vorgesehen sein sollte.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 22. November 2020 um 18:03:01 Uhr:

Bei Rückgabe im Rahmen der Rückabwicklung werde ich allerdings ganz bestimmt keinen Abgabebogen für eine Vergleichsvereinbarung unterschreiben.

Kein Vergleich - keine Kohle.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 22. November 2020 um 19:25:31 Uhr:

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 22. November 2020 um 18:03:01 Uhr:

Bei Rückgabe im Rahmen der Rückabwicklung werde ich allerdings ganz bestimmt keinen Abgabebogen für eine Vergleichsvereinbarung unterschreiben.

Kein Vergleich - keine Kohle.

Vergleich ist Vergleich und Urteil ist Urteil. ;)

Aber wahrscheinlich erläutert MaxiMobil noch, wie er das meint.

Zitat:

@xinnam schrieb am 22. November 2020 um 17:15:56 Uhr:

Ich frage mich, wieso du einen Abgabebogen für eine Vergleichsvereinbarung ausgefüllt hast?

Ist VW so arm, dass sie keinen Bogen für eine normale Fahrzeugrückgabe entwerfen lassen konnten?

Ich hoffe doch, dass die Felder für "Auszahlungsbetrag" und die Kontodaten leer geblieben sind.

Ansonsten freue ich mich für dich, dass du mit dem Thema "durch" bist.

Viele Spaß mit deinem F20.

Warum dafür ein "Abgabebogen einer Vergleichsvereinbarung" verwendet wurde, fand ich ebenfalls sehr eigenartig, habe mich dem vorgegebenen Prozedere aber einfach gebeugt, da ich die Schummelkarre schnell loswerden wollte.

Ich denke, dass das VTI zuzuschreiben ist, die diesen Bogen schlicht für alle Fahrzeugrücknahmen verwenden, unabhängig davon ob durch einen Vergleich oder gewonnenen Rechtsstreit zu Stande gekommen. Vielleicht kann @ErnstderLage aber noch etwas dazu ergänzen.

Kontodaten und Auszahlungsbetrag sind in der Tat leer geblieben.

Danke, der F20 macht definitiv mehr Spaß als der abgestoßene lausige Schummeldiesel :-)

Zitat:

@Steam24 schrieb am 22. November 2020 um 19:42:15 Uhr:

Vergleich ist Vergleich und Urteil ist Urteil. ;)

Aber wahrscheinlich erläutert MaxiMobil noch, wie er das meint.

Ich meine das genauso wie ich es geschrieben habe ;). Warum soll ich bei Rückabwicklung nach Urteil ein „Abgabebogen zur Vergleichsvereinbarung“ unterschreiben? Denn ich habe keinen Vergleich abgeschlossen. Wenn ich schon irgendwas unterschreiben soll dann muss das schon sachlich und formal richtig sein. Denn ich traue diesem Laden einfach nicht mehr und bin lieber übervorsichtig. Und wenn es kein anderes Formular gibt wird eben einfach alles „unzutreffende“ gestrichen. So z.B. das Wort „Vergleichsvereinbarung“.

Auch werde ich nicht auf eine schriftliche Bestätigung einer ordnungsgemäß durchgeführten Rückgabe verzichten nur weil das vielleicht nicht vorgesehen ist. Ich werde für den Fall ein entsprechendes Schriftstück vorbereiten und unterschreiben lassen. Habe ich auch schon beim Zwangsupdate so gemacht. Wurde damals nach anfänglichem Knurren auch unterschrieben.

@MaxiMobil : So hatte ich das ja auch schon vermutet und angedeutet. ;)

Hallo, ich wollte den Bogen ja reinstecken, aber vom Handy aus hat das Hochladen eines Bildes nicht funktioniert und heute war ich noch nicht am Laptop. Aber ein anderer User hat den Bogen reingestellt.

Bei mir war es genau der selbe Bogen.

 

@transarena schrieb am 22. November 2020 um 13:23:50 Uhr:

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 22. November 2020 um 09:37:48 Uhr:

 

Würde mich schon interessieren was genau man da unterschreiben muss.

Hat Dir der Händler denn auch durch Unterschrift bestätigt das Du das Fahrzeug abgegeben hast? Das wäre mir nämlich am wichtigsten.

Den Abgabebogen sollte er ja als Kopie mitbekommen haben.

Somit kann man das nach Schwärzung von Namen und Nummern hier mal hochladen.

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